Gastgebermagazin

Die 8 häufigsten Fehler bei der Preisangabe

Inhaltsverzeichnis

Nicht selten führen fehlende, verwirrende oder schlichtweg falsche Preisangaben dazu, dass Urlauber sich nicht für Ihre Ferienwohnung sondern die der Konkurrenz entscheiden. Bei der Preisangabe gilt es einiges zu beachten. Wir sagen Ihnen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie Preise laut Preisangabenverordnung gesetzeskonform darstellen. 

1. Schätzen Sie Ihre Mietpreise nicht nach dem Motto „das passt schon so“.

In den allermeisten Fällen bringt Sie diese Strategie in die verkehrte Richtung und kann Ihnen im äußersten Fall das Genick brechen. Legen Sie Ihren Preis nicht unüberlegt „aus dem Bauch heraus“ fest. Zu hohe Preise schrecken potenzielle Gäste ab oder wecken zu hohe Erwartungen. Zu niedrige Preise führen dazu, dass Sie Ihre Kosten nicht decken und unseriös wirken könnten.

2. Übernehmen Sie nicht blind die Preise Ihrer Wettbewerber, in dem Glauben, dass diese richtig kalkuliert haben.

Manchmal ist es möglich, einen höheren Preis durch das Angebot spezieller Einrichtungen oder Dienstleistungen zu rechtfertigen. Wichtig dabei ist, dass die zusätzlichen Angebote einen echten Mehrwert für Ihre Gäste bedeuten. Bedenken Sie, Gäste sind heutzutage anspruchsvoll und erwarten viele Leistungen wie WLAN, Geschirrspülmaschine usw. als Standardleistung.

Übernehmen Sie nicht blind die Preise Ihrer Wettbewerber für Ihr Ferienhaus
Übernehmen Sie nicht blind die Preise Ihrer Wettbewerber für Ihr Ferienhaus.

3. Einheitspreise für das ganze Jahr führen in der Regel nicht zum Erfolg.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Mietpreise je nach Saison zu differenzieren. Falls Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung das ganze Jahr vermieten können, dann reichen Ihnen womöglich zwei unterschiedliche Mietpreise. Ihr Angebot ist stark saisonal geprägt? Dann raten wir Ihnen, in der Hauptsaison höhere Preise und in der Nebensaison niedrige Preise anzubieten, um Ihre Gäste über den Preis zu gewinnen. Oftmals wird dabei der folgende Fehler begangen: In der Hochsaison wird zu günstig und in der Nebensaison zu teuer vermietet, bedeutet die Preisspanne im Jahresverlauf ist zu gering. Wer etwa in der Hochsaison 130 Euro und in der Nebensaison 90 Euro pro Tag festgelegt hat, sollte lieber im Sommer 190 Euro und nur 50 Euro im Winter berechnen. Das ist gut für die Auslastung und erhöht letztendlich die Rendite.

4. Verschrecken Sie Ihre Gäste nicht mit einer unklaren Preisstruktur und fehlender Flexibilität.

Zu viele unterschiedliche Saisonpreise und Mindestaufenthalte oder nicht nachvollziehbare Aufpreise für weitere Personen sind für Gäste verwirrend. Ebenso kann sich eine fehlende Flexibilität in den Anreisetagen, insbesondere in der Nebensaison negativ auf Ihre Belegungszeiten auswirken. Setzen Sie Ihren Mindestaufenthalt zu hoch, kommt Ihre Ferienunterkunft für Kurzurlauber zum Beispiel nicht in Frage.

5. Verstoßen Sie nicht gegen die Preisangabenverordnung.

Sie als Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe von Endpreisen verpflichtet, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) zu verstoßen. Der Endpreise muss alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die im Vorfeld festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung enthalten. Der reine Übernachtungspreis kann nur dann angegeben werden, wenn es dem Gast freigestellt wird, ob er seine Ferienunterkunft selbst reinigen oder die Endreinigung gegen eine zusätzliche Gebühr von Ihnen durchführen lassen möchte. Nebenkosten wie Strom, Gas, Heizung oder Wasser dürfen Sie nur dann separat ausweisen, wenn eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch durch einen eigenen Zähler möglich ist.

6. Versuchen Sie, ohne zusätzliche Gebühren für jede Kleinigkeit auszukommen.

Billigfluggesellschaften praktizieren die Strategie der Zusatzerlöse bis zum äußersten und bitten ihre Gäste mittlerweile für jede Kleinigkeit zur Kasse. So wurde bereits über einen bezahlten Toilettengang offen nachgedacht. Erfahrungsgemäß sind Sie als Gastgeber nicht gut beraten, alle Leistungen separat anzubieten. Zu viele Zusatzgebühren werden in der Regel negativ von Urlaubsgästen empfunden. Gerade für die Nutzung eines vorhandenen Pools beispielsweise sind zusätzliche Gebühren nicht zielführend. Für ein Wäschepaket hingegen können Sie durchaus extra Kosten angeben, wenn es sich um eine optionale Leistung handelt.

7. Nehmen Sie keine radikalen Preisanpassungen vor.

Nichts ist in Stein gemeißelt. Auch Ihre Preise nicht. Selbstverständlich können Sie Ihren Mietpreis jederzeit moderat anpassen und eine dynamische Preisstrategie verfolgen. Große Hotelketten betreiben diese Art der Preisstrategie bereits intensiv und bieten teilweise tagesaktuelle Preise – angepasst an Angebot und Nachfrage – an.
Planen Sie insgesamt eine signifikante Preiserhöhung durchzuführen, dann sollte dies mit einer Aufwertung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses einhergehen. Es empfiehlt sich, eine bestimmte Zielgruppe im Fokus zu haben. Für einen Sandkasten, ausreichend Treppenschutz oder Kinderbetten sind Familien z. B. gerne bereit den einen oder anderen Euro mehr auszugeben.
Um kurzfristig Buchungslücken zu schließen, können Sie mit einem Last-Minute-Angebot oder Sonderangeboten die Nachfrage ankurbeln. Weitere Tipps hierzu finden Sie in unserem Beitrag Buchungslücken erfolgreich schließen.

Und was kostet nun das Ganze? Fehlende Preisangaben führen zu weniger Anfragen!

8. Vermarkten Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung nicht ohne Preis.

Fehlende Preisabgaben in Ihrem Inserat oder Lockangebote wie z. B. ab 50 Euro pro Nacht sind wenig aussagekräftig. Ein Ferienobjekt, bei dem der Gast telefonisch oder per E-Mail Anfrage erst den Mietpreis erfragen muss, hat weniger Chancen angefragt zu werden. Gästen ist es wichtig, dass sie alle relevanten Informationen zu einem Objekt auf einen Blick präsentiert bekommen. Hinzu kommt ein wesentlich höherer Arbeitsaufwand für Sie: Letztendlich stehen Sie im Kontakt mit den Anfragenden, denen ggf. Ihr Angebot zu teuer ist. Unsere Datenanalyse zeigt, dass fehlende Preisangaben dazu führen, dass Urlauber ihre Suche beenden und an anderer Stelle fortführen. Mit Einführung unseres Basispreises machen wir daher die Preisangabe für alle Gastgeber auf Ferienhausmiete.de verbindlich. Weitere Informationen zum Basispreis finden Sie hier.

Aus Erfahrung wird man schlauer. Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen rund um das Thema „Mietpreise“ mit uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback an marketing@ferienhausmiete.de!

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6 Antworten

  1. danke für ihre ausführlichen Bericht, noch einige Fragen
    meine Ferienwohnung hat 3 Schlafzimmer mit 190 m2, wir liegen 2 km von Seeboden am Millstättersee entfernt, die Gäste sind immer sehr zufrieden, ich habe schon eine Punktezahl von 9,6, jetzt möchte ich sie fragen, ob in den Monaten Juli, August 105€ exklusiv Endreinigung und Kurtaxe , ein angemessener Preis ist ? Vor und Nachsaison habe ich leider keine Gäste, ist der Preis zu hoch ?
    liebe Grüße Gerti Kalt

  2. Man kann ein Ferienhaus nicht ohne Strom, Gas oder Wasserverbrauch nutzen, trotzdem sollen Endpreisangaben ohne solche Kosten zulässig sein – wenn die Kosten dann bei Abreise nach echtem Verbrauch abgerechnet werden??? Leider erlaubt auch Ferienhausmiete.de solche Lockvogelangebote, die diejenigen Konkurrenzangebote mit im Endpreis einkalkulierten Verbrauchskosten benachteiligen. Schade, dass diese Art der Verbrauchertäuschung erlaubt ist.

    Ferienhausmiete.de könnte hier Vorreiter für ehrliche Preise sein – indem beim Ankreuzen von „Kosten nach Verbrauch“ automatisch durchschnittliche Pauschalen auf die Vergleichspreise hinzugerechnet werden. Innovative Idee, oder???

    1. Lieber Herr Lindner,

      vielen Dank für Ihr Feedback.

      Wir sind verpflichtet, unseren Gastgebern die Preisangabe nach den Richtlinien der Preisangabenverordnung zu ermöglichen.
      Zudem weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass Lockangebote nicht gestattet sind. Wir hoffen, dass alle Gastgeber sich fair im Wettbewerb verhalten.

      Mit den besten Grüßen aus Berlin,
      Ihr Team von Ferienhausmiete.de

    2. Liebe Frau Lindner,

      vielen Dank für Ihr Feedback.
      Wir sind verpflichtet, unseren Gastgebern die Preisangabe laut Preisangabenverordnung zu ermöglichen.
      Zudem weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass Lockangebote nicht gestattet sind.
      Wir hoffen, dass sich alle Gastgeber fair im Wettbewerb verhalten.

      Mit den besten Grüßen aus Berlin,
      Ihr Team von Ferienhausmiete.de

    3. Sehr geehrte Frau Lindner,
      auch ich rechne z.B. den Stromverbrauch separat nach Zähler am Abreisetag mit den Gästen ab. Von Lockvogelangebot kann aber überhaupt nicht die Rede sein, denn es ist dem Gast schon bei der Buchung bewußt, dass da zusätzliche Kosten anfallen. Gerne würde ich die Stromkosten in den Mietpreis mit einrechnen, aber das gestaltet sich als äußers schwierig. Denn das Haus ist sowohl elektrisch, als auch mit einem Kaminofen beheizbar. Jetzt gibt es Gäste, die heizen mit Holz und nutzen die Sauna nicht. Andere wiederum würden die Sauna über den ganzen Mietzeitraum eingeschaltet lassen und das Haus auch dauernd elektrisch beheizen. Wie soll ich da die Kosten kalkulieren? Ich finde es gerechter den Strom einzeln abzurechnen, anstatt die Kosten auf den Mietpreis aufzuschlagen.
      Ich lade Sie herzlich zu uns an die Nordseeküste ein.

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