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Mietkaution: Sinnvoll oder zusätzlicher Aufwand?

Inhaltsverzeichnis

Vertrauen oder Quittung? Mietkautionen sind keine Seltenheit. So fordern nicht wenige Ferienhaus- und Ferienwohnungsvermieter von ihren Gästen Kautionszahlungen als Sicherheit, um sich gegen Vermietungsrisiken und Schäden an ihrem Objekt abzusichern. Das Verlangen einer Kaution ist jedoch durchaus mit einem Mehraufwand für Vermieter verbunden. Einige Vermieter befürchten sogar, durch die Kaution potenzielle Gäste abzuschrecken. Daher stellt sich für viele die Frage: Kaution, ja oder nein? 

Ganz klar: Oftmals ist Vorsicht besser als Nachsicht und vieles spricht für eine Kaution, wenn es darum geht sich selbst und sein Feriendomizil zu schützen. So kann die Höhe der Kaution z.B. individuell an die jeweilige Objektausstattung angepasst werden. Zudem verhalten sich Gäste in der Regel viel umsichtiger während ihres Aufenthaltes, denn sie möchten schließlich den vollen Kautionsbetrag zurückerstattet bekommen. Wir haben Ihnen unsere Dos and Don`ts rund um das Thema zusammengestellt.

Kautionsbedingungen sollten schriftlich im Mietvertrag fixiert werden

1. Transparenz ist gefragt

Weisen Sie im Idealfall bereits im Inserat auf eine Mietkaution hin und kommunizieren Sie diese auf jeden Fall noch vor Vertragsabschluss. Spätestens im Mietvertrag sollten Sie dann alle Details zur Kautionszahlung klar festlegen. Neben der Vertragsvereinbarung kann es durchaus sinnvoll sein ein Übergabeprotokoll bei An- und Abreise zu führen. Einerseits ist es für den Urlauber wichtig, bereits bestehende Mängel im Übergabeprotokoll aufzunehmen, um nach Abreise nicht für diese verantwortlich gemacht werden zu können. Andererseits dient ein Übergabeprotokoll als Sicherheit für den Vermieter und bestehende Mängel können eindeutig zugeordnet werden. Streitigkeit zwischen den beiden Parteien können so schon im Vorfeld verhindert werden.

Merke: Als Vermieter liegt es an Ihnen zu beweisen, dass der Schaden erst durch den Gast entstanden ist.

Kommunizieren Sie Ihre Hausregeln. Teilen Sie Ihren Gästen mit, worauf Sie bei der Nutzung Ihrer Unterkunft Wert legen. Was ist erlaubt, was sollten Ihre Gäste lieber unterlassen? Dann weiß der Gast im Vorfeld Bescheid und wird sich (hoffentlich) dementsprechend verhalten. Schließlich liegt es auch im Interesse des Gastes sein Urlaubsdomizil wieder ordnungsgemäß am Ende zu übergeben, um die Kaution in voller Höhe rückerstattet zu bekommen.

Für Reparaturkosten immer Rechnungen anfordern

2. Richtig berechnen

Wie hoch darf eine Kaution ausfallen? Generell gibt es hier keine Vorschriften. Die Kautionshöhe ist vom Vermieter frei wählbar und hängt in der Regel von der Objektgröße, dem Inventar sowie dem Mietpreis ab. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einem Festpreis oder einem Prozentsatz des Mietpreises. Je nach Mietpreis, der sich auch wiederum nach der Mietdauer richtet, ergibt die ein oder andere Variante einen höheren oder niedrigeren Betrag. So kann diese Sicherheitsleistung mal mit 100 Euro, bei einer Luxuswohnung aber auch mal durchaus mit 500 Euro zu Buche schlagen.

3. Auf zack: schnelle Rückzahlung

Wickeln Sie die Kautionsrückzahlung so schnell wie möglich nach Abreise des Gastes ab. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt in der Regel über die 2 Wege: Der Gast übergibt Ihnen die Ferienwohnung oder das Ferienhaus sowie den Schlüssel und erhält nach kurzem Check die Sicherheitsleistung unmittelbar in bar zurück. Unter Umständen wird die Ferienunterkunft aber erst nach Abreise des Gastes von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Person kontrolliert. Dann überweisen Sie die Kaution auf das Konto des Gasts, wenn keine Schäden festgestellt wurden. Geschehen sollte die Überweisung spätestens zehn bis 14 Tage nach Abreise des Gastes.  Sind Sie selbst nicht vor Ort, kann es durchaus sinnvoll sein, das Reinigungspersonal mit einem kurzen Inventarcheck zu beauftragen. Fotos stellen hier immer ein gutes Dokumentationsmittel dar. So können Sie sicherstellen, dass keine Schäden entstanden sind und nichts fehlt.

4. Cash nur gegen Quittung

Insbesondere bei Barzahlungen: Stellen Sie stets eine Quittung aus und überreichen Sie diese dem Gast als Nachweis seiner Zahlung.  Nur nach Vorlage dieser Kautionsquittung zahlen Sie die Kaution am Ende aus. Lassen Sie sich vom Gast bestätigen, dass eine Kautionsrückzahlung erfolgt ist. So besitzen beide Parteien einen Beweis über den Geldfluss.

Kaution schon zurückgezahlt?

5. Erinnerung setzten

Damit sie die Rückerstattung der Kaution nicht vergessen, setzten Sie sich eine Erinnerung. Mit einer vergessenen Kautionsrückzahlung können Sie zufriedenen Gäste im Nachhinein ganz schön verärgern. Und zusätzlich laufen Sie noch Gefahr, eine negative Bewertung zu erhalten. Denn wer wartet schon gerne auf sein Geld?

6. Bitte nicht verrechnen

Die Kaution sollte von Ihnen nicht zur Verrechnung von Verbrauchskosten (Strom, Gas) herangezogen werden.  Auch die Endreinigungskosten sollten nicht von der Kaution abgezogen werden.

7. Auf die Belege kommt es an

Sollte es tatsächlich zu einem Schaden durch einen Gast gekommen sein, gilt: Unbedingt Kostenbelege für durchgeführte Reparaturen dem Gast vorlegen und nicht einfach die Reparaturkosten kommentarlos von der Kaution abziehen. Was Sie nicht für die Schadensbeseitigung ausgeben, müssen Sie an den Mieter zurückzahlen.

8. Kleine Missgeschicke einplanen

Seien Sie nicht so „streng“ mit Ihren Gästen. Gerade bei Familien mit Kindern kann der ein oder andere Teller mal zu Boden gehen.  Für die Kundenbindung ist es nicht gerade von Vorteil kleine Schäden gleich in Rechnung zu stellen.. Diese „Verschleißkosten“ sollten Sie im besten Fall in Ihrer Mietpreiskalkulation berücksichtigt haben.

9. Auf kurzem Dienstweg

Kommunizieren Sie mit Ihren Gästen. Sollte die Kautionshöhe die Schadenshöhe einmal nicht decken: Bleiben Sie ruhig und suchen Sie den Kontakt zu Ihren Gästen. Drohen Sie nicht gleich mit rechtlichen Schritten, oftmals findet sich im Gespräch eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösungen. So sind Gruselgeschichten von verwüsteten Wohnungen durch Feriengäste doch eher die Seltenheit. In der Regel möchte der Gast doch einfach einen unbeschwerten Urlaub in Ihrem Feriendomizil genießen.

Eine gemeinsame Begehung zu Beginn des Aufenthalts ist stets sinnvoll

10. Fazit – Für beide Parteien gerecht

Das Verlangen einer Kaution als Sicherheitszahlung für eine Ferienunterkunft ist für den Vermieter durchaus sinnvoll und für Gäste sicherlich auch nachvollziehbar, so lange die Kautionsbedingungen für beide Parteien gerecht und transparent ausgelegt sind.

Hinweis: Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Vertrauen oder Quittung? Wie handhaben Sie es? Wir freuen uns auf Ihr Feedback an marketing@ferienhausmiete.de!

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6 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe am Bodensee ein Haus gemietet für 3200 € die Woche, der Vermieter verlangt eine Kaution in höhe von 800 CH nicht in Euro ist es rechtens eine so hohe Kaution in einer Woche und in Schweizer Franken zu erheben?

  2. Hallo
    Ich bin Vermieter eines Ferienhauses auf der Insel Föhr.
    Eine Familie hat über Ostern 2020 eine Woche das Haus gebucht und bezahlt.
    Der Mietvertrag sieht keine Storno Möglichkeit vor.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
    Sie reisen nicht an. Ich habe Ihnen vorgeschlagen, einen Ausweichtermin in freien Zeiten in 2020/21 auszuwählen. Sie haben den Mietvertrag gekündigt, obwohl ich angekündigt habe, dann bekämen sie 10% des Mietpreises zurück, den ich Ihnen dann erstattete.
    Sie bestehen auf Rückzahlung des gesamten Mietpreises, ich habe den gesamten wirtschaftlichen Schaden zu tragen, habe aber meine Leistung vertragsgemäß und vollständig erfüllt. Für die Situation jetzt kann ich nichts.
    Ich würde mich über eine konstruktive Lösung freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Gudella

    1. Guten Morgen Herr Gudella,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Verständnis für die schwierige Situation, die uns derzeit alle betrifft. Wir können in diesem Fall leider auch nur auf die Informationen des Deutschen Tourismusverbandes hinweisen. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Stornierung.

      Wichtig ist aus unserer Sicht, dass abseits der rechtlichen Beurteilung alle Seiten Verständnis füreinander aufbringen und Besonnenheit zeigen. Suchen Sie den direkten Kontakt zu Ihren Gästen und erklären Sie Ihre Situation. Vielleicht kommt auch eine Gutscheinlösung für Ihre Gäste in Frage, bei der sich der Urlauber jetzt noch nicht auf einen festen Termin festlegen muss.

      Herzliche Grüße
      Ihr Team von Ferienhausmiete.de

  3. Ich bin Vermieter einer Ferienwohnung in England. Ich habe seit mehr als 10 Jahren = 200 Mieter keinen Fall für eine Kaution erlebt. Die Kleinigkeiten, die der Mieter verursacht, sind völlig unerheblich. Zusätzlich habe ich eine Versicherung in England für den Fall, dass ich Vandalen in der Wohnung habe.
    Insgesamt: Ich finde, dass eine Kaution das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter stört. Hat der Mieter einen kleinen Schaden angerichtet (2 mal bis jetzt), so bietet er von allein eine Kompensation an, die ich aber nicht annehme. Mir ist dieser Mieter als möglicher späterer Mieter wichtiger.

    1. Lieber Herr Elsholz,
      Toll- vielen Dank, dass Sie Ihre positiven Gasterfahrungen mit uns teilen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude beim Gastgeben.
      Herzliche Grüße, Ihr Team von Ferienhausmiete.de

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