Auslandskrankenversicherung? Reiserücktrittsversicherung? Gepäckversicherung? In Ihrer Urlaubsvorfreude denken Sie kaum daran, dass während der Reise oder am Urlaubsort etwas passieren könnte, oder etwa doch? Zugegeben, meistens passiert nichts, aber andererseits doch schneller als man denkt. Lesen Sie hier, welche Reiseversicherungen sinnvoll sind.
Warum eine Auslandskrankenversicherung so wichtig ist
Sie glauben, mit der Europäischen Reiseversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card), die sich als Aufdruck auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte befindet, seien Sie während eines Urlaubs innerhalb Europas gut abgesichert? Nur bedingt. Die Karte wird zwar in allen 28 Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz akzeptiert (in Mazedonien, Montenegro und Serbien übernimmt die EHIC Notfallleistungen), aber nur bis zu einer gewissen Höhe. Ihre Krankenkasse erstattet lediglich die Kosten, die der deutschen ärztlichen Gebührenordnung entsprechen. Würde die notwendige Behandlung in Schweden, Spanien, der Schweiz oder einem anderen Land beispielsweise 1.600 Euro, die gleiche Behandlung in Deutschland aber nur 1.100 Euro kosten, müssten Sie die 500 Euro Mehrkosten selbst tragen. Haben Sie allerdings eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, erstattet diese Ihnen die Differenz.
Beachten Sie bitte: Nicht in allen Ländern wird der Arzt- oder Krankenhausbesuch direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. In Frankreich und Luxemburg zum Beispiel müssen Sie die Behandlung direkt vor Ort bezahlen. Lassen Sie sich bei Selbstzahlung nicht nur eine Quittung über die bezahlte Summe, sondern eine detaillierte Rechnung über die Behandlung ausstellen, die Sie später bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können.
Sie fahren in die USA? Bitte immer mit Auslandskrankenversicherung!
Ihre deutsche Krankenversicherung samt EHIC nützt Ihnen in den USA nichts. Im Land der „krankenversicherungsmäßig“ begrenzten Möglichkeiten mit dem teuersten Gesundheitssystem der Welt, kann ein gebrochener Arm, eine OP am Blinddarm oder auch eine kleine allergische Reaktion, die ärztliche Hilfe erfordert, ziemlich teuer werden. Von Operationen infolge eines Unfalls ganz zu schweigen. Die medizinischen Kosten übersteigen die Beträge, die Sie in Deutschland für vergleichbare Leistungen zahlen würden, um ein Vielfaches.
Die Behandlung für eine allergische Reaktion kostet je nach Arzt und Staat zwischen 2000 und 4000 Dollar, eine Blinddarmoperation, abhängig von Krankenhaus und Staat, zwischen 20.000 und 30.000 Dollar, und sollte bei einem Beinbruch eine OP notwendig werden, schlägt diese mit bis zu 35.000 Dollar zu Buche. Die Behandlungskosten müssen Sie vor Ort in vollständiger Höhe begleichen, was wahrscheinlich den Kreditrahmen Ihrer Visa- oder Master-Card sprengen würde. Haben Sie vor der Reise allerdings eine Auslandskrankenversicherung ohne Eigenbeteiligung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten in voller Höhe.
Beachten Sie bitte: Nicht nur in den USA, auch in anderen Ländern außerhalb Europas kann eine ärztliche Behandlung ohne Auslandskrankenversicherung sehr teuer werden.
Welchen Auslandskrankenschutz abschließen?
Wenn Sie nur einmal im Jahr verreisen und nicht mehr als sechs Wochen am Urlaubsort verweilen, reicht Ihnen ein einmaliger Versicherungsschutz, der normalerweise 42 Tage umfasst und, abhängig von Reiseziel, Alter und Versicherer, schon ab 10 Euro zu haben ist. Familienpolicen sind, je nach Anzahl der mitversicherten Personen, etwas teurer.
Für Vielreisende bieten Versicherungsunternehmen ganzjährigen Schutz an, wobei manche Versicherer mehrmals jährlich auch bis zu 90 oder auch 120 Tage am Stück versichern, andere wiederum das ganze Jahr am Stück – diese Option ist zumeist aber recht teuer. Der ganzjährige Versicherungsschutz für jeweils 90-120 Tage am Stück kostet je nach Versicherer und Alter der versicherten Person 30-180 Euro jährlich – hier gilt: je älter, desto teurer.
Worauf Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung achten sollten
Entscheiden Sie sich keinesfalls für die billigste Police, sondern achten Sie im Kleingedruckten darauf, ob die Versicherung die Kosten zu 100% übernimmt oder ob Selbstbeteiligung anfällt, dass auch der Rücktransport nach Hause versichert ist und ob Ihr Anbieter direkt mit dem Arzt oder auch dem Krankenhaus abrechnet. Die Versicherung nützt Ihnen wenig, wenn Sie z.B. in den USA mit 20.000 Dollar in Vorleistung treten müssen oder eine hohe Eigenbeteiligung haben. Manche Versicherungsunternehmen bieten spezielle Kreditkarten an, auf die sie im Notfall Geld laden, damit Versicherte die Behandlungen vor Ort direkt mit der Karte bezahlen können. Die Karte gilt nur für die Dauer der Reise und zur Begleichung ärztlicher Behandlungen. Vergleichen Sie diverse Anbieter z.B. auf dem Vergleichsportal „check24.de“.
Bitte beachten Sie: die Auslandskrankenversicherung zahlt nicht für Behandlungen, bei denen schon vor dem Urlaub feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen (wie z.B. chronische Erkrankungen), für Entbindung und reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für die Neuanfertigung von Zahnersatz, für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte, für Entzugsbehandlungen oder wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist. Lesen Sie hier unbedingt das Kleingedruckte im Vertrag, bevor Sie die Versicherung abschließen.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchskostenversicherung
Auf diese Versicherung sollten Sie nur dann nicht verzichten, wenn Sie eine sehr teure Reise oder eine Fernreise gebucht haben. Wenn Sie die Reise nämlich kurzfristig wegen Krankheit, Notfall oder anderen Unvorhersehbarkeiten absagen müssen, werden hohe Stornokosten, abhängig von den Vertragsbedingungen auch der gesamte Reisebetrag, fällig. Bei vorherigem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie, je nach Police (mit oder ohne Selbstbehalt), bis zu 100% des Reisepreises zurück.
Vergleichen Sie verschiedene Anbieter auf Vergleichsportalen. Sie können wählen zwischen Policen mit Basisschutz und Vollschutz. Bei einer Police mit Vollschutz entfällt der Selbstbehalt, und die Leistungen sind weit umfangreicher. So ist zum Beispiel das Reisegepäck automatisch mit versichert. Die Versicherung wird für Einzelpersonen, Paare und Familien mit Kindern angeboten. Wenn Sie viel reisen, lohnt sich eine ganzjährige Reisekostenrücktrittsversicherung, denn im Endeffekt ist diese billiger als der Abschluss einer Einzelpolice vor jeder Reise.
Für günstige oder Last-Minute-Reisen, die nicht stornierbar sind, greift die Versicherung nicht. Achten Sie vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung deshalb unbedingt darauf, ob Ihre Reise überhaupt stornierbar ist.
Die Reiseabbruchskostenversicherung ist eine Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung und greift dann, wenn während der Reise etwas Unvorhergesehenes geschieht, wie ein Unfall, eine Krankheit oder ein Notfall Zuhause und ein Reiseabbruch erfolgen muss. Die Versicherung übernimmt die Umbuchungskosten bei verfrühtem Rückflug, Stornierungskosten für noch gebuchte Leistungen (z.B. Mietwagen, Hotel) sowie andere entgangene Urlaubsleistungen. Die Reiseabbruchsversicherung ist in der Police mit Vollschutz der Reiserücktrittsversicherung enthalten.
Ohne Versicherung wird ein kostenfreier Rücktritt von der Reise oder ein Abbruch lediglich im Falle höherer Gewalt gewährt, das heißt, wenn die Reise durch Aufstände, Krieg, oder verheerende Naturkatastrophen beeinträchtigt wird, direkt ins Katastrophengebiet führt und das Leben der Urlauber gefährdet ist.
Tipp: Auf der Website des Auswärtigen Amtes sind unter der Rubrik „Reise & Sicherheit“ Warnhinweise für besonders gefährliche Regionen gelistet. Wird das Urlaubsziel in der Liste genannt, besteht Aussicht, dass die Reise wegen höherer Gewalt kostenlos storniert werden kann. Aber: Es muss sich dabei um eine Reisewarnung handeln – nur Sicherheitshinweise oder Teilreisewarnungen berechtigen nicht zum kostenfreien Reiserücktritt.
Bitte beachten Sie: Die Versicherung greift nur dann, wenn gute Gründe für den Reiserücktritt vorliegen, wie beispielsweise eine schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Tod eines Angehörigen, fehlender Urlaub, plötzliche Arbeitslosigkeit oder höhere Gewalt. Die Gründe müssen mit Attesten bzw. den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kündigungsschreiben des Arbeitgebers) belegt werden.
Reisegepäckversicherung
Nichts ist ärgerlicher, als nach einem langen Flug am Gepäckband zu stehen und vergeblich auf den Koffer zu warten. Sofern dieser nicht am selben Tag nachgeliefert wird, dürfen Sie sich auf Kosten der Airline mit dem Nötigsten (Toilettenartikel und Wäsche zum Wechseln) ausstatten. Zur Kostenerstattung reichen Sie die Kaufbelege nach dem Urlaub bei der Airline ein. Linienfluggesellschaften erstatten in der Regel die Kosten für die Extraanschaffungen, Billig-Airlines zieren sich gerne. Ist der Inhalt des Koffers teuer oder der Urlaub lang und der Koffer bleibt verschollen, kann der Verlust ganz schön ins Geld gehen.
Trotzdem ist eine Reisegepäckversicherung im Grunde die einzige Reiseversicherung, auf die Sie verzichten können, denn nur weniger als ein Prozent aller Gepäckstücke werden fehlgeleitet oder gehen verloren. Wenn Sie sich dennoch für den Fall der Fälle wappnen möchten, schauen Sie sich verschiedene Anbieter auf einem Vergleichsportal an. Die Preise für eine einmalige Police ohne Selbstbeteiligung hängen unter anderem von der Versicherungssumme, dem Alter des Versicherten und der Art der Reise ab und umfassen eine Spanne von 10 bis 180 Euro. Wenn Sie Ihre teurere Kameraausrüstung in den Koffer packen, lohnt sich ein hoher Versicherungsschutz. Wenn Sie viel reisen, haben Sie von einer ganzjährigen Reisegepäckversicherung mehr, denn die ist, je nach Versicherer, etwas günstiger als eine einmalige Police.
Viele Versicherungsunternehmen bieten einmalige und ganzjährige Pakete an, die Auslandskranken-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung in einer Police enthalten, was besonders für Familien mit Kindern günstiger ist als das Abschließen von Einzelversicherungen.
Tipp: Bevor Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen, prüfen Sie, ob diese nicht Bestandteil des Versicherungspakets Ihrer Kreditkarte ist und wenn ja, was die Bedingungen sind, denn meistens greift die Versicherung nur dann, wenn der Flug, die Bahnfahrt oder die Schiffsreise auch mit der Karte bezahlt wurden.
Ansonsten gilt: Packen Sie Wertsachen immer ins Handgepäck, denn bei Kofferverlust werden die teuren Sachen von der Airline nicht ersetzt. Mit Wertsachen, Toilettenartikeln und Wäsche zum Wechseln im Handgepäck, können Sie getrost auf eine Gepäckversicherung verzichten. In den meisten Fällen taucht der Koffer sowieso wieder auf und wird an den Urlaubsort geliefert.