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WLAN für Ferienwohnung: sichere & günstige Internetlösung finden

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Sie möchten einen WLAN-Zugang für Ihre Ferienwohnung einrichten? In diesem Ratgeber haben wir Tipps und rechtliche Informationen zur Störerhaftung für Sie gebündelt und wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten. So finden Sie schnell die passende und günstige Internetlösung für Ihre Ferienwohnung. Nach dem Motto WLAN für die Ferienwohnung aber ohne Risiko.

Darum sollten Sie WLAN in der Ferienwohnung anbieten

Ab in den Urlaub! Neben Kleidung und Sonnencreme steht der Laptop oder das Tablet immer öfter auf der Packliste. Ob im Strandbungalow auf Sylt, im Ferienchalet in den Bergen oder im Apartment in den Metropolen dieser Welt: Auch während des Urlaubs möchte ein Großteil der Gäste heute nicht mehr auf die gewohnte Nutzung des Internets verzichten. Ein gut funktionierendes, stabiles WLAN in der Ferienwohnung ist mittlerweile für viele zu einem der wichtigsten Ausstattungsmerkmale geworden und macht Ihr Domizil gleich viel beliebter bei Urlaubsgästen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass „WLAN“ einer der am meist genutzten Filter auf unserem Portal ist.

Die Ferienwohnung ohne Risiko mit WLAN ausstatten

Insbesondere Sie, als privater Vermieter befinden sich hier aber vielleicht in einer Zwickmühle: Einerseits würden Sie Ihren Gästen gerne einen WLAN-Zugang bereitstellen, andererseits möchten Sie aber verständlicherweise nicht für mögliche Urheberrechtsverstöße zum Beispiel aufgrund von illegalem Datenaustausch auf Film- und Musikbörsen- seitens der Urlauber zur Rechenschaft gezogen werden.

Tatsache ist nämlich, dass die Schuldigen bei solchen Verstößen selten ausfindig gemacht werden können. Lediglich die IP-Adresse – der sogenannte „digitale Fingerabdruck“ – kann ermittelt werden. Diese führt aber zum Anschlussinhaber und nicht direkt zum Täter.

Generationsübergreifend ist die Nutzung mobiler Endgeräte auch im Urlaub heutzutage gang und gäbe

Doch können WLAN-Anschlüsse wirklich rechtliche Haftungsrisiken für den Vermieter mit sich bringen? Die gute Nachricht für Sie: Wer seinen Gästen als zusätzliche Serviceleistung einen Internetzugang zur Verfügung stellen will, hat es seit der endgültigen Abschaffung der Störerhaftung im September 2017 einfacher.

Sie suchen noch die passenden Urlauber für Ihr Ferienhaus oder Ihre Fewo?

Wegfall der Störerhaftung und was es genau damit auf sich hat

Am 22. September 2017 hat der Bundesrat grünes Licht für ein Gesetz (Drittes Telemedienänderungsgesetz) gegeben, dass die Einrichtung von offenen WLAN-Zugängen seither erleichtert. Denn es beendet die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets. WLAN-Anbieter sind demnach nicht mehr dafür haftbar, wenn ein Gast zum Beispiel illegale Inhalte herunterlädt oder ins Netz stellt.

Vermieter von Ferienunterkünften könnten also einen unverschlüsselten Internetzugang anbieten, ohne für etwaige Rechtsverstöße der Gäste von Anwaltskanzleien abgemahnt zu werden. Auf freiwilliger Basis dürfen Anbieter nach wie vor Nutzer registrieren und ein Passwort für den WLAN-Zugang verlangen, dies ist aber nicht verpflichtend. Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Rechteinhaber in bestimmten Fällen vom WLAN-Anbieter verlangen, technische Maßnahmen zu ergreifen, damit konkrete Inhalte nicht mehr aufgerufen werden können, zum Beispiel durch Sperrung einzelner Internetseiten.

Zusammengefasst bedeuten die Änderungen des neuen Telemediengesetzes:

  • Abschaffung der Störerhaftung
  • Keine Haftung der WLAN-Anbieter mehr
  • ausschließliche Haftung des eigentlichen Verursachers
  • Keine Verpflichtung der WLAN-Anbieter, Anwaltskosten zu übernehmen
  • Einführung der Möglichkeit zur Verpflichtung von Anschlussinhabern, den Zugriff auf Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren.
  • Keine verpflichtende Verwendung von Passwörtern

Sichere Internetlösung für Ferienwohnungen

Dennoch sind einige Schritte zu bedenken, wenn Sie WLAN für Ihre Ferienwohnung einrichten. Zusätzlich sollten Sie sich durch die folgenden technischen Möglichkeiten absichern, um im Zweifelsfall juristische Streitigkeiten zu vermeiden.

  • separater Gästezugang

Der WLAN-Anschluss in Ihrem Feriendomizil sollte ausschließlich Ihren Gästen zur Verfügung stehen und nicht auch von Ihnen selbst verwendet werden. Das erleichtert im Ernstfall den Nachweis, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt hat. Zudem verhindern Sie so die Verbreitung von Viren.

  • sichere Verschlüsselung

Wir empfehlen Ihnen Ihren Internetzugang mit dem sogenannte WAP2-Verfahren zu verschlüsseln. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Sicherheitsstandard für Funknetzwerke. Damit haben Dritte – wie z.B. Gäste im Nachbarhaus – keinen unbefugten Zugriff auf Ihren Anschluss.

  • Firewall einrichten

Zusätzlich ist die Installation einer Firewall auf Ihrem WLAN Router sinnvoll. Darüber lässt sich zum Beispiel auch der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren (Port-Sperrung), die zum Datentausch (Filesharing) genutzt werden.

  • Belehrung über die Rechtmäßigkeit der Nutzung:

Um sich zusätzlich gegen Missbrauch abzusichern, sollten Sie den Gast darauf hinweisen, dass der Zugang nur zu rechtlich gestatteten Zwecken genutzt werden darf. Dies kann z.B. in Form einer Klausel im Mietvertrag oder einer gesonderten Nutzungsvereinbarung erfolgen. Hierfür sollten Sie eine aktuelle Wlan Nutzungsvereinbarung Vorlage verwenden.

  • Um Hilfe bitten

Sollten Sie nicht so versiert im Umgang mit der Einrichtung eines WLAN für die Ferienwohnung sein, sollten Sie um professionelle Hilfe bitten. Vielleicht gibt es ja auch in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis den ein oder anderen, der über ein fundiertes Wissen auf diesem Gebiet verfügt.

Profesionelles Gäste-WLAN: Wann ist der Einsatz eines separaten Hotspot für die Ferienwohnung sinnvoll?

Klassische WLAN-Router eignen sich für Sie, wenn Sie eine einzelne Ferienwohnung anbieten. Dieser verfügt in der Regel auch über die Funktion eines Gast-WLANs. Hierbei handelt es sich um ein gesondertes Netzwerk, das den Nutzern einen uneingeschränkten Internetzugang gewährt, Ihr privates Netzwerk aber unberührt lässt und somit auch vor Zugriffen von fremden Nutzer geschützt ist.

Bei einem professionellen Gäste-WLAN hingegen handelt sich um einen gesonderten Hotspot, der für Sie interessant sein könnte, wenn Sie mehrere Wohneinheiten innerhalb desselben Hauses/ Areals vermieten. Der Hotspot ermöglicht es mehren Gästen gleichzeitig, das Internet zu nutzen. Da es bei einer Vielzahl von Gästen sehr aufwändig wäre, jeden einzelnen Nutzer persönlich über die Rechtmäßigkeit der Benutzung aufzuklären, verfügen die Hotspots in der Regel über einen Spezialzugang. Dieser gewährt den Zugriff auf das Internet nur, wenn der Nutzer durch das Anklicken eines Kästchens versichert, den Anschluss ausschließlich zu rechtlich gestatteten Zwecken zu nutzen.

Darüber hinaus sind Hotspots mit einem Verantwortlichkeitsübergang verbunden. Die vertragliche Ausgestaltung wird nämlich in der Regel so gewählt, dass aus rechtlicher Sicht die Bereitstellung des Internets nicht durch Sie erfolgt, sondern durch den Betreiber des Hotspots. Damit sind Sie von seiner Verantwortung gänzlich befreit. Vor Abschluss eines Hotspot-Vertrages sollten Sie diesen dahingehend jedoch detailliert prüfen. Darüber hinaus bieten diese Lösungen auch zahlreiche Funktionen, die Sie für Ihr Marketing hervorragend nutzen können.

WLAN überall. Spezielle Repeater von Gäste-WLANs vergrößern die Reichweite nochmals.

Internetlösung für Ferienwohnungen: spezielle Anbieter

Zahlreiche Unternehmen wie Socialwave GmbH, Beschützerbox GmbH  oder sorglosinternet GmbH bieten hier eine spezielle Internetlösung für Gäste-WLAN für Ferienwohnungen an. Die Lösungen unterscheiden sich jedoch zum Teil deutlich in Bezug auf Funktionen, Kosten und Einstellungsmöglichkeiten. Sie suchen ein günstiges WLan für die Ferienwohnung oder das Internet für Ihre Zweitwohnung? Dann sollten Sie sich z.B. bei Stiftung Warentest erkundigen.

WLAN für Ferienwohnungen: Darauf sollten Sie achten bei der Auswahl

  • vergrößerte & stabile Reichweite sowie Schnelligkeit
  • ohne Limit/ kein Datenvolumen
  • einfaches Einrichten
  • mit Nutzungsbedingungen/ Nutzungsvereinbarung
  • rechtliche Absicherung
  • separater Gast-Hotspot mit Anmeldeseite, wenn mehrere Parteien das Internet gleichzeitig nutzen

Alle Angaben in diesem Ratgeber wurden sorgfältig recherchiert. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen.

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6 Antworten

  1. Hallo,
    Eine Kaution ist absolut notwenig, damit Gäste sich gesittet verhalten.
    Früher, als wir noch keine Kaution nahmen, war immer jede Menge kaputt, z.B. Nachttischlampen, mit denen die Kinder gespielt hatten etc. etc. Heutzutage ist immer alles tipptopp in Ordnung.
    Eins verantwortungsbewusster Gast hat kein Problem mit einer angemessenen Kaution.
    Gruß
    Christine

  2. Wir finden Kautionen völlig überflüssig und auch ärgerlich. Wir selber würden niemals eine Fewo buchen mit Kautionspflicht

  3. Vielen Dank für die Klarstellungen. Eine Nachfrage dazu: Bei Benutzung eines Hotspot-Anbieters wird typischer Weise eine zusätzliche Seite vorgeschaltet, die bestätigt werden muss, bevor ein Internetzugriff möglich ist. Einen solchen Dialog können auch aktuelle Smart-TV im Regelfall nicht, so dass mit einem Hotspot-Anbieter gleichzeitig der Komfort für die Gäste auf Mediatheken und legale Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime eingeschränkt bzw. verhindert wird. Der Zugang geht dann nur über die eigenen PC’s, Tablets oder Smartphones der Gäste, die dann wiederum nur kompliziert an den Fernseher angeschlossen werden müssen, was nicht selten zu Eingriffen der Gäste in die Verkabelung der Fernseher und zu Folgefehlern führt.
    Ich sehe dies als kritisch an, da insbesondere für das jüngere Publikum das normale „Fernsehen“ inzwischen zur Vergangenheit gehört und halte von daher die Hotspot-Lösung für suboptimal. Oder mache ich da einen Fehler?

    1. Lieber Kurt,
      vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar zu diesem Thema. Ein sehr interessanter Hinweis, dem wir einmal nachgehen werden.
      Herzliche Grüße, Ihr Team von Ferienhausmiete.de

    2. Hallo Kurt,

      es kommt darauf an, welchen Hotspot-Dienst man nutzt und wie man ihn einstellt. Mit einer Sorglosbox lässt sich beispielsweise der Internetzugang auch ohne besondere Vorschaltseite anbieten.

      Viele Grüße

      Bernhard

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