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Ferienwohnung vermieten: Ratgeber ABC

Ferienwohnung vermieten

Inhaltsverzeichnis

Sie möchten eine Ferienwohnung vermieten? Ganz gleich, ob Sie an Monteure oder Feriengäste vermieten möchten, unseren Ratgeber sollten Sie nicht verpassen und sich vorab ausreichend informieren!

Als Vermieter unterliegen Sie aufgrund der immer größer werdenden Angebotsfülle an privaten Ferienunterkünften einem nicht zu unterschätzenden Wettbewerb. Zudem gilt es Einiges zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Indem Sie Ihren Einstieg in die Vermietung gut planen, vermeiden Sie nicht nur rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten, sondern schonen auch Ihre Nerven und können der Ferienvermietung entspannt entgegensehen.

Ferienwohnung vermieten – Bitte Grundsätzliches beachten

Wir leiten Sie in diesem Ratgeber durch die wesentlichen Punkte einer erfolgreichen Vermietung und verweisen zu weiterführenden Artikeln, die Ihnen alle Details zu Zielgruppen, Einrichtung, Vermarktung, Steuern & Recht, Sicherheit, Mietpreiskalkulation, Gästebetreuung und Verwaltung vor Ort, liefern. So können Sie sicher sein, dass Sie alles berücksichtigen! Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben und für Aktualität und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.

Ferienwohnung vermieten – Wer, Wo, Wann, Wie?

Wer darf eine Ferienwohnung vermieten?

Grundsätzlich ist es jedem Immobilienbesitzer überlassen, ob er er seine Wohnung langfristig vermietet oder als Ferienwohnung anbietet und Einkünfte erzielt, solange nichts Gegenteiliges in der Teilungserklärung der Immobilie steht. Bei Untervermietung, auch nur bei einem Zimmer, ist die Erlaubnis des Eigentümers notwendig.

Wo darf eine Ferienwohnung vermietet werden?

Eine Ferienwohnung darf grundsätzlich an jedem Standort vermietet werden, solange kein Zweckentfremdungsverbot besteht, das die Vermietung als Ferienunterkunft untersagt. Zudem kann eine Vermietung zu touristischen Zwecken lt. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in reinen Wohngebieten nicht gestattet sein. Erkundigen Sie sich bei der Stadt/Gemeinde und beim Bauamt.

Wann darf eine Ferienwohnung vermietet werden?

Werden bestehende Gesetze und (Steuer-)Regelungen eingehalten und ist die Ferienwohnung an den erforderlichen Stellen angemeldet, können Sie Ihre Ferienwohnung ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermieten. Die Vermietung einer Ferienwohnung fällt unter die kurzzeitige Vermietung (in der Regel bis zu 6 Monate). Weiterführende Informationen finden im folgenden Beitrag.

Wie Sie eine Ferienwohnung erfolgreich vermieten?

Lesen Sie unseren ABC-Ratgeber für wissbegierige Vermieter und empfangen Sie schon bald Ihre ersten Gäste.

Ferienwohnung vermieten – Kundenorientierung

Vermieter, die sich professionell auf Gäste eingestellt haben, wissen längst, dass mit reinen Schlafquartieren kein langfristiger Erfolg erzielt werden kann. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit Ihrer Unterkunft nicht nur eine reine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Auch ein gut funktionierendes WLAN gehört heutzutage zum Standard und wird nicht mehr als verkaufsförderndes Extra angesehen. Es sind Urlaubsträume , die mit Ihrem Angebot erfüllt werden. Entscheidend für Ihren langfristigen Erfolg ist es, das eigene Angebot konsequent an den Bedürfnissen der Zielgruppe auszurichten. 

Ferienwohnung vermieten
Top Tipp: Immer öfter werden Möglichkeiten zur Unterbringung von (E-)Bikes an der FeWo gesucht.

Haben Sie bereits über folgende Zielgruppen nachgedacht?

  1. Getrennt-Schlafer
  2. E-Autofahrer / E-Biker
  3. Smart-Home Enthusiasten
  4. Workation ( Verbindung von Urlaub und Arbeit)
  5. Monteure
Angelikas Ratgeber

Absolute Gastorientierung: Stellen Sie sich zu Beginn immer die Frage: An welche Gäste möchte ich meine Ferienwohnung oder mein Ferienhaus vermieten? Je nach Größe und Lage Ihrer Ferienimmobilie sprechen Sie womöglich ganz unterschiedliche Urlaubergruppen an.

Insbesondere ausgeschlafene Gäste sind zufriedene Gäste. Wie dies gelingt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber:

Ferienwohnung vermieten – Einrichtung & Ausstattung

Ferienwohnung einrichten und vermieten
TOP 3 TIPPS: Bereits beim Einrichten der Ferienwohnung ans Reinigen denken. Bodenbeläge sollten möglichst strapazierfähig und genügend Geschirr vorhanden ein.

Egal ob Sie Ihr Feriendomizil in erster Linie Familien mit kleinen Kindern, älteren Menschen, Gruppen oder Hundebesitzern anbieten – eines ist sicher: Ihre Feriengäste möchten es nicht wie zu Hause haben, sondern besser. Ihre Gäste möchten – insbesondere was die Einrichtung und Ausstattung Ihres Zuhauses auf Zeit anbelangt – willkommen geheißen und positiv überrascht werden. Bereits kleine optische Veränderungen geben Ihren Stammgästen das Gefühl, dass ihr Wohlbefinden Ihnen am Herzen liegt und eröffnen Ihnen die Möglichkeit, an neue Zielgruppen zu vermieten. Streben Sie eine Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes an, sollten Sie die Kriterien bei der Einrichtung und Ausstattung der FeWo berücksichtigen.

Tanjas Ratgeber

Bodenständig investieren in Einrichtung & Ausstattung: Sehen Sie anfallende Kosten für bauliche Veränderungen, neue Ausstattungselemente, für Renovierungen oder Instandsetzungen Ihrer Ferienwohnung nicht als finanzielle Belastung, sondern als zukunftsgerichtete Investition an.

Denken Sie heute schon an morgen, legen Sie Wert auf Nachhaltigkeit. Sie müssen nicht jeden Trend mitmachen, aber achten Sie auf eine zeitgemäße und robuste Einrichtung.

Ferienwohnung vermieten – Vermarktung

Ferienwohnung vermarkten und erfolgreich vermieten
TOP 3 Tipps: Für den schnellen Erfolg inserieren Sie Ihre Ferienwohnung zunächst auf einem Portal und ergänzen Ihren Webauftritt nach und nach um eine eigene Webseite und einen Instagram Account.

Ihre Einliegerwohnung oder Ihr Landhaus haben einen neuen Anstrich, das Badezimmer ist barrierefrei gestaltet und die Küche mit hochwertigen Küchengeräten aufgewertet? Die schönste Ferienwohnung und das beste Angebot nutzen Ihnen nichts, wenn das Objekt der Begierde von potenziellen Ferienhaus-Gästen nicht gefunden wird und Leerstand droht. Die wichtigste Frage, die Sie sich daher in Bezug auf die Vermarktung Ihrer Ferienwohnung stellen sollten: Wie kann ich potenzielle Mieter für mein Ferienhaus erreichen und ideale Voraussetzungen schaffen, um auch in der Nebensaison erfolgreich zu vermieten und schließlich einen ausgebuchten Belegungskalender erreichen?

Machen Sie Ihre Ferienwohnung der Öffentlichkeit über das Internet bekannt

Ein Großteil der Urlauber startet die Suche nach einem passenden Domizil online. Und selbst wenn Sie Gäste durch Mundpropaganda z.B. durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten gewinnen oder Ihr Angebot über die Touristeninformation vor Ort bewerben, sollten Sie Ihre Ferienwohnung im Internet präsentieren. Schaffen Sie Vertrauen und Glaubwürdigkeit, indem Sie Ihre Unterkunft über eine eigene Webseite anbieten.

Pinars Ratgeber

Clever vermarkten: Als Gastgeber auf unserem Portal stehen Ihnen verschiedene Widgets wie ein Belegungskalender oder Anfrageformular zur Verfügung, die Sie in Ihre Homepage zur besseren Präsentation der Ferienimmobilie einbinden können.

Dank Baukastensystemen können Sie mit ein wenig Einarbeitung und Übung Ihre eigene Webseite erstellen. Bitte beachten Sie auch die Impressumspflicht. Je detaillierter Sie sich ausweisen, desto seriöser wirkt das Angebot.

Maximale Reichweite – Inserieren Sie auf Ferienhaus-Portalen

Sie möchten die Auslastung und Einkünfte steigern und auch zur Nebensaison erfolgreich zu vermieten? Bitte beachten Sie bei Ihrer Vermarktungsstrategie stets wie Urlaubsgäste online nach passenden Unterkünften suchen. Die Webseite einer einzigen Ferienwohnung ist bei der Fülle an Angeboten im Netz nur schwer zu finden. Urlauber suchen in erster Linie nach Ferienregionen und nicht speziell nach einer Wohnung oder einem Haus, das sie noch gar nicht kennen. Eine hohe Reichweite ist über die eigene Webseite kaum zu erzielen. Zu stark ist der Wettbewerb um gute Google-Platzierungen. Um möglichst viele Urlauber anzusprechen, sollte daher jeder Vermieter seine Ferienwohnung zusätzlich über einen großen Vermarktungspartner anbieten. Durch effizientes Marketing und Suchmaschinenoptimierung sorgen Portale für eine kontinuierlich starke Nachfrage. Damit erhöhen Sie die Buchungschance um ein Vielfaches und sorgen auch für Einkünfte in der Nebensaison.

Julias Ratgeber

Dauerhafte Klicks: Die meisten Urlauber starten ihre Suche über die Suchmaschine Google. Die Klicks und damit die Buchungen landen hier vor allem bei den Anbietern, die unter den ersten 10 Suchergebnissen gelistet sind. Ferienhausmiete.de steht mit rund 110.000 Suchbegriffen auf Seite 1 bei Google und punktet so mit einer hervorragenden Reichweite.

Geben Sie bei Google die Suchanfrage ein, die am besten zu Ihrem Angebot passt (z.B. Ferienhaus Usedom).

Kosten der Vermarktung der Ferienwohnung senken

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Anfragen-Portalen und Onlinebuchungsportalen.

Anfragen-Portal

Entscheiden Sie sich für ein Anfragenportal zahlen Sie pro Inserat eine Jahresgebühr und erhalten unbegrenzt, provisionsfreie Anfragen, die Sie dem Gast beantworten. Sie kommunizieren somit direkt und schließen die Buchung mit Ihren Wunschgästen zu Ihren Bedingungen ab. Die Zahlung erfolgt ebenfalls direkt zwischen Gast und Vermieter. Hohe Provisionszahlungen von mehreren tausend Euro pro Jahr bleiben aus.

Onlinebuchungsportal

Ein Onlinebuchungsportal erhebt für jede Buchung eine Provision. Das Portal verdient an jeder Buchung und übernimmt das komplette Inkasso. Höhere Kosten, späte Bezahlung, fremde Spielregeln, keine freie Entscheidung, an wen die Ferienwohnung vermietet wird, sind als Nachteile für den Vermieter zu nennen.

Ferienwohnung vermieten auf Portalen
TOP TIPP: Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei, zu einer fixen Jahresgebühr von nur 120 € zzgl. MwSt. Kommunizieren Sie über ein Kontaktformular, internes Nachrichtensystem (Messenger), per E-Mail oder telefonisch direkt mit Gästen.

Um mehr Anfragen in Buchungen zu verwandeln, sollten Sie auf eine schnelle Beantwortung Ihrer Buchungsanfragen achten. Denn Urlaubsgäste wollen für ihre Planung wissen, woran sie sind und legen deshalb auf eine zeitnahe Rückmeldung des Vermieters Wert.

Mit perfektem Inserat an die Spitze der Suchergebnisse

Inserieren Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus auf einem Reiseportal, sollten Sie Folgendes beachten: Die Auswahl potenzieller Ferienwohnungen durch den Urlauber erfolgt im ersten Schritt immer auf rein emotionaler Ebene. Diese erreichen Sie insbesondere über aussagekräftige Bilder (bitte im Querformat), einem einprägsamen Namen und kreativen Texten. Die konkrete Entscheidung, welche Ferienunterkunft aus der Wunschliste letztendlich gebucht wird, fällt der Gast wiederum unter rationalen Gesichtspunkten. Wettbewerbsfähige Preise, ein aktueller Belegungskalender, vollständige Angaben zu allen relevanten Ausstattungsmerkmale und vor allem Bewertungen sind hier kaufentscheidend. Denn was anderen nicht gefällt, wird nicht gebucht.

Ewas Ratgeber

Einwandfreies Inserat: Durch Qualität, Vollständigkeit und Aktualität im Inserat erzielen Sie ein Top-Ranking und erhöhen die Buchungschancen um ein Vielfaches.

Nutzen Sie die ical Funktion und synchronisieren Sie Ihren Belegungskalender. Informieren Sie sich zudem über Schnittstellen zu Channelmanagern (Verwaltungssoftware) wie z.B. Smoobu. Dies erleichtert Ihnen die die Pflege.

Ferienwohnung vermieten – Mietpreise festlegen

Ferienwohnung vermieten zu fairen Preisen
TOP Tipp: Achtung vor überhöhten Preisen. Bitte auch bei 1A-Lage und fast grenzenloser Nachfrage nicht übertreiben. Je höher der Preis der Anmietung, je höher die Erwartungshaltung der Gäste, umso größer im Nachhinein (vielleicht) die Enttäuschung.

Achten Sie auf eine marktgerechte und rechtssichere Preisgestaltung. Vermeiden Sie ortsübliche Preise zu übersteigen.

Die Festlegung eines passenden Mietpreises für Ihre Ferienwohnung ist keine einfache Entscheidung. Setzen Sie den Mietpreis zu hoch an, ist die Nachfrage zu gering, während Sie mit zu niedrigen Preisen Gefahr laufen, Ihre Kosten nicht zu decken.

Zudem müssen Sie darauf achten, nicht gegen die Preisangabenverordnung zu verstoßen. Vermieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe von Endpreisen verpflichtet, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) zu verstoßen.

Corinnas Ratgeber

Faire Mietpreise: Der Gast hat ein Recht auf Preistransparenz und sollte sich nicht über versteckte Nebenkosten ärgern müssen. Und dies ist auch gesetzlich in der PAngV verankert. Alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sind in den Endpreis mit einzukalkulieren. Ist die Inanspruchnahme von Bettwäsche und Endreinigung dem Ferienhausgast nicht freigestellt, sondern fester Bestand der angebotenen Leistung, dann müssen diese Kosten ebenfalls im Vermietungspreis enthalten sein. Bei Verstoß drohen eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale und hohe Geldstrafen.

Behalten Sie bei der Mitpreiskalkulation stets die eigenen Kosten, die Konkurrenz und die Urlauber im Blick. Denn nicht nur die Einnahmen sondern auch der Gewinn muss stimmen.

Ferienwohnungen vermieten – Recht & Steuern, Sicherheit

Die Vermietung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen und Gesetzen, welche Vermieter beachten müssen. Diese können für ganz Deutschland Gültigkeit haben oder sich nach Bundesland oder Kommune unterscheiden. Darunter fallen unter anderem Gesetze zur Einkommensteuer, zur Gewerbeanmeldung, zum Bau- und Lärmschutz, Regelungen zum Eigentums- und Mietrecht, das Infektionsschutzgesetz und Zweckentfremdungsgesetz sowie Hygienevorschriften. Möchten Sie Ihre eigene Mietwohnung untervermieten? Hierzu benötigen Sie laut § 540 BGB die Zustimmung des Eigentümers.


Hinweis zur Baugenehmigung
Für den Umbau und die Nutzungsänderung bestehender Immobilien kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und ob die Genehmigung erteilt wird, kommt stark auf den Einzelfall an.

TOP 3 Tipps: Achten Sie darauf, dass Ihre Vermietung nicht als Liebhaberei gilt und Sie eine Gewinnerzielungsabsicht und ausreichend Vermietungszeit dem Finanzamt nachweisen können. Bei Eigennutzung sind steuerliche Regeln zu beachten.

Bei rechtlichen & steuerlichen Aspekten von Ferienwohnungen empfehlen wir Ihnen im Zweifelsfall immer auf eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder bei der Einkommensteuererklärung auf einen Steuerberater zurückzugreifen. Erkundigen Sie sich auch beim Gewerbeamt.

Bitte beachten: Gelten Sie als Unternehmer, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender können Sie nicht mehr einen Lohnsteuerhilfeverein für die Steuererklärung beauftragen.

Liegt Ihre Ferienwohnung im Ausland, greifen die dortigen Steuerregeln, unterliegen jedoch ggfs. dem Progressionsvorbehalt.

Natürlich möchten Sie Ihr Feriendomizil vermarkten. Dennoch setzen Sie nicht nur bei der Preisangabe, sondern auch bei der Beschreibung Ihres Objektes stets auf wahrheitsgemäße Angaben, denn sonst laufen Sie Gefahr, dass der Mieter einen geschlossenen Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen kann. Gerade zu Saisonbeginn sollten Sie prüfen, ob die Beschreibung noch mit der Realität übereinstimmt.

Vermietung von Ferienunterkünften – Privat oder gewerblich?

Je nach Art der Vermietung, der Höhe Ihrer Mieteinnahmen sowie Ihrer angebotenen Dienstleistungen (z.B. Frühstücksservice), kann es durchaus sein, dass für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus eine Gewerbeanmeldung notwendig wird. Auch wenn die Unterscheidung oft nicht einfach ist, gibt es einige Aspekte, die eher ein Gewerbe definieren. Grundsätzlich besteht ein wirtschaftlicher und damit gewerblicher Geschäftsbetrieb dann, wenn durch die Vermietung eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit in Erscheinung tritt, durch die wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die über den Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung hinausgehen.

Tipp: Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt erkundigen, ob Ihre Vermietungsaktivität gewerblich anzumelden ist. Zudem sollten Sie darauf achten, nicht unter das Pauschalreiserecht (Reisevertragsgesetz) zu fallen und zum Reiseveranstalter zu werden, wenn Sie Reiseleistungen zu einem Paket bündeln. Möchten Sie Frühstück oder andere Verpflegung als Zusatzleistung anbieten, müssen Sie mit den wichtigsten hygienischen Regeln für den Umgang mit Lebensmitteln vertraut sein. 

Welche Steuern sind an das Finanzamt abzuführen?

Auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie verpflichtet Ihre Einnahmen zu versteuern und zwar im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in der Anlage V für Vermietung und Verpachtung. Ob darüber hinaus Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer abzuführen sind, ist von der Einnahmenhöhe abhängig. Für Vermieter besteht eine Umsatzsteuerpflicht und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung erst, wenn die Freigrenze von 22.000 Euro Umsatz pro Jahr überschritten wird. Eine Gewerbesteuerpflicht besteht erst bei einem erwirtschafteten Gewinn von mehr als 24.500 Euro.

Jennifer
Jennifers Ratgeber

Gute steuerliche Beratung: Was Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen können, was die Gewinnerzielungsabsicht meint, was bei Eigennutzung des Ferienobjektes zu beachten ist und was der ortsübliche Leerstand meint, verraten wir Ihnen.

Informieren Sie sich noch vor der Vermietungszeit, über die grundlegenden Steuermechanismen und erfahren Sie, welche Steuern Sie abführen müssen. Prüfen Sie, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können /sollten.

Was gilt es beim Wohnraumschutzgesetz und Zweckentfremdungsverbot zu beachten?

Für viele Eigentümer von Mietwohnungen ist die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste oftmals um einiges profitabler als Langzeitmieter zu beherbergen. Immer mehr Städte und Regionen (z.B. Berlin, Hamburg, Wien, Mallorca) versuchen, diesen Trend durch gesetzliche Regelungen zur Wohnraumnutzung und dessen Zweckentfremdung einzudämmen.

Tipp: Sie planen in die Ferienhaus-Vermietung einzusteigen? Erkundigen Sie sich als allererstes bei der zuständigen Behörde, ob Sie für die kurzzeitige Vermietung Ihres Wohnraumes eine Genehmigung brauchen. Eine Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt die jeweils zuständige Gemeindeverwaltung. Meist ist ein entsprechender Antrag zur Nutzungsänderung auszufüllen.

Kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach

Da Ihre Ferienwohnung im Rahmen der Vermietung anderen Personen zugänglich ist, unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre Feriengäste die Wohnung gefahrlos nutzen können und nicht zu Schaden kommen. Achten Sie darauf, dass die Elektrik im Haus den üblichen Sicherheitsvorschriften entspricht und beseitigen Sie mögliche Stolperfallen. Räumen und streuen Sie bei Schnee und Eis alle Wege vor Ihrer Ferienwohnung und achten Sie auf die Sicherung Ihres Außenbereiches, indem Sie z.B. morsche Äste entfernen. So vermeiden Sie Schadensersatzansprüche.

Tipp: Unterziehen Sie Ihre FeWo einem Qualitätscheck und übernachten Sie zum Beispiel- bevor Sie Ihre ersten Besucher empfangen – selbst ein oder zwei Nächte in Ihrem Feriendomizil. Dank Ihrer Qualitätsuntersuchung werden Sie schnell feststellen, an welchen Stellen Sie eventuell noch nachbessern müssen. Am besten nehmen Sie noch eine neutrale Person mit, denn üblicherweise wird man selbst schnell betriebsblind.

Haben Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht?

Bezüglich Versicherungen gilt für private Vermieter zwar keine Versicherungspflicht, allerdings empfiehlt es sich unter anderem eine Gebäude-, Hausrats- oder Haftpflichtversicherung abzuschließen. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob eine private Haftpflichtversicherung ausreicht, um die gesetzliche Haftung für Schäden von Mietern der Wohnung abzudecken oder ob darüber hinaus der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie hier. Zudem sollten Sie auch Ihren Buchenden, immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen.

Der schriftliche Mietvertrag – Ihr Sicherheitsnetz

Egal ob Sie Ihre Ferienwohnung nur einige Wochen, saisonal oder das ganze Jahr über privat vermieten, den juristischen Rahmen bildet immer das deutsche Mietrecht. Ein Mietvertrag hilft Ihnen dabei, sich abzusichern und gesonderte Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Führen Sie alles Wesentliche der Buchung auf. Ebenso wichtig ist es die Personendaten des Gastes zu erfassen. Recherchieren Sie im Internet, ob der potenzielle Mieter wirklich existiert (Telefonnummer, Adresse) und bestehen Sie darauf, dass der Mietvertrag von diesem unterzeichnet wird. Orientieren Sie sich an einem Mustermietvertrag, der auch Stornierungsbedingungen, Zahlungsbedingungen und Regelungen zur Kaution beinhaltet und ergänzen Sie Ihren Mietvertrag um eine Inventarliste der Wohnung.

Ratgeber von Ewa

Hilfreiche Vorlage: Der Mietvertrag sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten: Kontaktdaten der Vertragsparteien, konkreten Angaben zur Ferienwohnung, zum Mietpreis, zum Mietzeitraum, zu den Stornierungs- und Zahlungsbedingungen, zur Kaution sowie zu Rechten und Pflichten beider Parteien ergänzt um eine Inventarliste.

Auch wenn Vermieter privater Ferienobjekten nicht dazu verpflichtet sind, einen schriftlichen Vertrag auszuarbeiten, raten wir grundsätzlich von mündlichen Vereinbarungen ab. Nutzen Sie unsere Vorlage.

Verlangen Sie bei Buchung eine Anzahlung

Wenn Sie die Buchung bestätigen und es bis zum Reiseantritt noch mindestens vier Wochen hin sind, sollten Sie eine Anzahlung auf den vereinbarten Reisepreis fordern und nicht bereits den gesamten Mietpreis in einer Summe einfordern. Üblich sind Anzahlungen in Höhe von ca. 10 bis 30 Prozent des Reisepreises. Höhere Anzahlungen wirken unseriös. Den Restbetrag können Sie ca. 2 bis 3 Wochen vor Aufenthaltsbeginn verlangen. Tipp: Bestätigen Sie den Erhalt der Anzahlung und des Restbetrags immer schriftlich. Dadurch wird das Vertrauensverhältnis gestärkt und der Gast reist mit einem guten Gefühl an.

Ferienwohnung vermieten – Verwaltung & Gästebetreuung

Top Tipp 1: Nutzen Sie einen QR-Code, der direkt zum Bewertungsformular führt. Bitten Sie Gäste bereits während des Aufenthaltes zur Abgabe einer Bewertung und Vergabe von Bewertungssternen.
Top Tipp 2: Bieten Sie digitale Lösungen wie ein Smart Lock an, sollten Sie dennoch für den Notfall während der kompletten Vermietungszeit erreichbar sein.

Gerade wenn Sie nicht vor Ort sein können und Sie die Verwaltung aus der Ferne organisieren müssen, sind Sie in jedem Fall auf die Hilfe eines Verwalters, einer Agentur oder einem guten Netzwerk von mehreren Dienstleistern angewiesen beim Vermieten. Auch die Ferienhaushausbranche ist vom Fachkräftemangel nicht verschont. Daher gilt es sich frühzeitig, um organisatorische Aspekte zu kümmern.

Merles Ratgeber

Ideale Gästebetreuung

Bevor Ihre Gäste anreisen, sollten Sie auch einen reibungslosen Ablauf und ein tolles Gästeerlebnis vor Ort gewährleisten. Unser FAQ zur Verwaltung & Betreuung vor Ort hilft Ihnen.

Wie kann ich die Schlüsselübergabe optimal organisieren?

Persönlich, über ein Schlüsselsafe oder einen Smart Lock. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Tipps haben wir im Ratgeber: Ferienhaus öffne dich zusammengefasst.

Was sollte die Hausordnung beinhalten?

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, sollte die Hausordnung folgende Punkte enthalten: Rechte und Pflichten der Gäste, die ein geordnetes Zusammenleben erleichtern. Dazu zählen Regeln zur z.B. Haussicherheit, Ruhezeiten, Nutzung und Reinigung der FeWo oder Müllentsorgung. Zur Muster-Hausordnung.

Wie gestalte ich die Gästemappe optimal?

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Gästemappe als Vorlage oder bieten Sie Ihren Mietern ein digitales Gästebuch an.

Was gilt es in Bezug auf die Endreinigung der Ferienwohnung zu beachten?

Wichtig ist, dass Sie die Endreinigung nach der Preisabgabenverordnung richtig angeben, genügend Zeit für die Reinigung einplanen und sich frühzeitig um Reinigungspersonal für Ihre Immobilie kümmern.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Vermietungszeit und hoffen, dass Ihre Ferienwohnung zu einer lukrativen Einnahmequelle wird. Starten Sie noch heute in die Ferienvermietung!

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3 Antworten

  1. Als ich vor einiger Zeit eine Wohnung in einem Urlaubsgebiet erbte, stand ich vor der Entscheidung, was ich damit anfangen sollte. Der Gedanke, sie als Ferienwohnung zu vermieten, kam mir in den Sinn, aber ich wusste, dass ich mehr bieten musste als nur ein Bett zum Schlafen. Dieser Artikel spricht genau das an, was ich instinktiv fühlte: Es geht nicht nur darum, einen Raum anzubieten, sondern Urlaubsträume zu erfüllen. Ich habe viel Zeit und Mühe investiert, um meine Wohnung zu einem Ort zu machen, an dem sich Gäste wirklich zu Hause fühlen können. Von lokalen Kunstwerken bis hin zu handgefertigten Möbeln – alles in meiner Wohnung erzählt eine Geschichte. Und ich biete meinen Gästen auch Erlebnispakete an, um ihnen das Beste aus der Region zu zeigen. Der Schlüssel zum Erfolg in der Ferienwohnungsvermietung liegt wirklich darin, das Angebot an die Bedürfnisse der Gäste anzupassen. Dieser Artikel hat das perfekt zusammengefasst.

  2. erscheint mein Inserat auch in Frankreich? Wenn ja unter welcher Seite kann es gesehen werden
    Ursula Wolff
    Objekt 114773 Casa Carina

    1. Guten Tag Frau Wolff,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Inserat veröffentlichen wir in 8 Sprachen, dieser Service ist in unserer Jahresgebühr inkludiert.
      Um Ihr Inserat auf unseren französischen Seite zu kommen, klicken Sie bitte hier: https://www.resido.fr/114773.htm

      Im Header unserer Seite sehen Sie immer die Länderflagge, wenn Sie ein Inserat anschauen. Hier können Sie dann zwischen den Domains wechseln.

      Herzliche Grüße sendet Julia von Ferienhausmiete.de

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