Hatten Sie auch schon einmal unangemeldete Gäste in Ihrer Ferienwohnung? Bleibt der Besuch in der Ferienwohnung auch noch über Nacht, ist das für Vermieter ärgerlich und meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auch rechtliche Konsequenzen könnten dabei auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen wie Sie mit der Situation umgehen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können.
Rechtliche Aspekte: Was sagt das Gesetz?
Ferienwohnungen sind für die Beherbergung der angemeldeten und im Mietvertrag festgelegten Gäste vorgesehen. Ihr Mietvertrag sollte daher auch eine Klausel zur maximalen Belegung und zur Anmeldung von Gästen enthalten. Das bedeutet, dass Gäste, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind und nicht bei der Ankunft registriert wurden, normalerweise nicht ohne die Zustimmung des Vermieters in der Ferienwohnung übernachten dürfen.
Wenn unangemeldete Gäste in einer Ferienwohnung angetroffen werden, können Vermieter rechtliche Schritte unternehmen. Dies kann von einer Verwarnung über die Aufforderung zum Verlassen der Ferienwohnung bis hin zur Vertragsauflösung reichen, je nach den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen im Mietvertrag.
Das Gesetz gewährt Vermietern das Recht, unangemeldete Gäste aus der Ferienwohnung zu verweisen. Im Schadensfall können Vermieter Ansprüche geltend machen, um entstandene Kosten zu decken. Dies sollte jedoch stets im Rahmen der geltenden Gesetze und Vertragsbestimmungen erfolgen.
Vorbeugende Maßnahmen für unangemeldete Gäste
Mietvertrag
Halten Sie alle wichtigen Punkte vorab im Mietvertrag fest. Tragen Sie auch alle Namen der angemeldeten Gäste dort ein. Am Ende müssen Sie und die Gäste den Mietvertrag unterzeichnen. Dadurch sind beide Parteien geschützt, falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt.
Folgende Punkte sollten in Ihrem Mietvertrag u.a. in Bezug auf unangemeldete Gäste enthalten sein:
1. Maximalbelegung: Definieren Sie klar, wie viele Personen in der Ferienwohnung übernachten dürfen, und legen Sie diese Zahl als Maximalbelegung fest. Dies sollte den örtlichen Vorschriften und der Größe der Unterkunft entsprechen.
2. Haftung: Stellen Sie klar, dass Gäste für etwaige Schäden, die sie verursachen, haftbar sind, einschließlich der Schäden durch unangemeldete Gäste.
3. Änderungen am Mietvertrag: Klären Sie, dass Änderungen am Mietvertrag, einschließlich dem Hinzufügen weiterer Gästen, nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen dürfen.
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Hausordnung
Listen Sie in Ihrer Hausordnung klare und verständliche Hausregeln auf, die von Gästen befolgt werden müssen. Dies kann Dinge wie Lärmbeschränkungen, Rauchverbot oder Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen umfassen.
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Kaution
Eine Kaution dient Ihnen als finanzielle Sicherheit. Im Falle von Schäden an der Ferienwohnung oder Verstößen gegen den Mietvertrag können Sie auf die Kaution zurückgreifen, um die entstandenen Kosten zu decken. Dies hilft Ihnen, die Integrität Ihrer Immobilie zu schützen und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Kaution einzubehalten, wenn unangemeldete Gäste in der Ferienwohnung waren.
Eine Kaution kann somit als Abschreckung dienen. Gäste sind eher geneigt, die Regeln zu respektieren und keine unangemeldeten Besucher mitzubringen, wenn sie wissen, dass ihre Kaution gefährdet ist. Wichtig ist, dass die Bedingungen für die Einbehaltung und Rückgabe der Kaution im Mietvertrag klar festgelegt sind und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Übernachtungspauschale
Eine Übernachtungspauschale ist eine zusätzliche Gebühr, die Sie von Ihren Gästen verlangen können, wenn diese die maximale Belegung überschreiten oder zusätzliche Personen in der Unterkunft unterbringen. Diese Gebühr soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch den Aufenthalt dieser Personen entstehen, wie zusätzliche Bettwäsche, Handtücher und Nutzung von Einrichtungen.
Die Höhe der Gebühr wird in der Regel im Mietvertrag oder den Hausregeln festgelegt. Die Gebühr kann je nach Einzelfall variieren und für Erwachsene und Kinder unterschiedlich ausfallen. Oftmals wird sie pro zusätzlicher Person und pro Übernachtung berechnet.
Die klare Kommunikation der Übernachtungspauschale ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass Gäste vor der Buchung über diese Gebühr informiert werden. Entweder direkt in Ihrem Inserat oder in der weiteren Kommunikation mit dem Gast. Zusätzlich sollte die Gebühr im Mietvertrag oder in den Hausregeln ausführlich aufgeführt werden, damit keine Missverständnisse entstehen.
Es ist wichtig, dass die Höhe der Übernachtungspauschale angemessen ist und die tatsächlichen Kosten für zusätzliche Gäste reflektiert. Sie sollte nicht zu hoch sein, um Gäste nicht abzuschrecken, aber auch nicht zu niedrig, um eventuelle Kosten decken zu können. Handhaben Sie die Gebühr fair und transparent und stellen Sie sicher, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
Während des Aufenthalts
Haben Sie die Vermutung, dass Ihre Gäste unehrlich sind und doch unangemeldeten Besuch mitgebracht haben? Das müssten Sie dann erst einmal nachweisen. Auch dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Kommunikation mit Nachbarn
Sie haben ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn? Falls nicht, denken Sie darüber nach, Ihre Mitmenschen von nebenan kennenzulernen. Denn Nachbarn können oft hilfreiche Augen und Ohren sein. Fragen Sie bei Ihren Nachbarn bei Verdacht doch einmal nach, ob ihnen etwas ungewöhnliches aufgefallen ist. Oder bitten Sie sie direkt, sich bei Verdacht auf unangemeldete Gäste bei Ihnen zu melden.
Kontakt mit Reinigungsdiensten
Falls ein professioneller Reinigungsdienst beauftragt ist, können Sie diesen bitten, auf verdächtige Anzeichen hinzuweisen, wenn sie die Ferienwohnung betreten.
Überwachungstechnologie
Moderne Technologie wie Sicherheitskameras und Smart-Locks können Ihnen helfen, den Überblick über die Gäste zu behalten. Dies kann potenzielle Eindringlinge abschrecken und für mehr Sicherheit sorgen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Gäste über die Anwesenheit solcher Technologie informieren, um ihre Privatsphäre zu respektieren.
Check-in und Check-out Prozess
Ein gut organisierter Check-in und Check-out Prozess ermöglicht es Vermietern, die Gäste persönlich zu begrüßen und sicherzustellen, dass sich niemand unangemeldet einschleicht. Dies kann auch die Gelegenheit bieten, die Hausregeln zu erklären und Fragen der Gäste zu beantworten.
Umgang mit unangemeldeten Gästen
Trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen kann es vorkommen, dass Vermieter unangemeldeten Besuchern gegenüberstehen. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:
Ruhe bewahren
Bleiben Sie ruhig und höflich, wenn Sie unangemeldeten Gästen begegnen. Fragen Sie höflich nach ihrer Identifikation und klären Sie, warum sie sich in der Ferienwohnung aufhalten. Notieren Sie alle relevanten Informationen.
Überprüfung der Buchung
Kontrollieren Sie Ihre Buchungsunterlagen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der anwesenden Gäste mit der vereinbarten Maximalbelegung übereinstimmt. Stellen Sie sicher, dass Sie Beweise für Vertragsverletzungen haben.
Melden Sie den Regelverstoß
Setzen Sie Ihre Gäste davon in Kenntnis, dass Sie mit unangemeldeten Gästen gegen die Hausordnung verstoßen und stellen Sie klar, dass Sie dies nicht tolerieren.
Kontaktaufnahme mit der Polizei
Wenn Sie denken, dass die unangemeldeten Gäste die Sicherheit oder Ruhe anderer Gäste gefährden, zögern Sie nicht, die örtliche Polizei zu kontaktieren. Beachten Sie dabei immer lokale Gesetze und Vorschriften.
Dokumentation
Halten Sie alle Informationen und Kommunikation mit den unangemeldeten Gästen schriftlich fest. Dies kann später bei rechtlichen Schritten hilfreich sein. Sprechen Sie auch mit Ihren rechtlichen Beratern, um die besten Schritte zur Lösung des Problems zu ermitteln.
Warum Sie als Vermieter streng sein sollten
Als Vermieter sind Sie oft rechtlich verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz der Gäste zu gewährleisten. Wenn unangemeldete Besucher Probleme verursachen oder die Sicherheit der Unterkunft gefährden, könnten Sie für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden.
In einigen Ländern besteht eine gesetzliche Verpflichtung, jeden Aufenthalt in Ihrer Ferienwohnung zu registrieren. Dies dient dazu, im Falle von Unfällen, Überschwemmungen oder Katastrophen die Sicherheit zu gewährleisten. Wenn ein nicht autorisierter Gast in Ihrer Ferienwohnung verletzt wird, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da er Sie verklagen könnte.
Außerdem kann die Anwesenheit unangemeldeter Gäste Ihre Versicherungsansprüche beeinflussen. Wenn Schäden auftreten und Ihre Versicherung feststellt, dass diese aufgrund von Verstößen gegen den Mietvertrag oder die Hausregeln entstanden sind, könnten die Ansprüche abgelehnt werden.
Für Sie als Vermieter ist es aus unterschiedlichen Gründen wichtig, die Präsenz unangemeldeter Gäste in Ihrer Unterkunft zu verhindern und angemessen damit umzugehen. Ein klarer Mietvertrag, der die maximale Belegung und die Anmeldeverfahren festlegt, sowie eine gute Kommunikation mit den Gästen sind entscheidend, um Probleme zu vermeiden. Seien Sie sich bewusst, dass unangemeldete Gäste rechtliche Konsequenzen mit sich bringenkönnen, einschließlich Vertragsverletzungen und Haftungsfragen. Daher ist es von größter Bedeutung, die Integrität der Ferienwohnung zu schützen und die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Die richtige Vorbereitung und das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten können Vermietern helfen, unangemeldeten Besuchern vorzubeugen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
Eine Antwort
Das erste Foto gibt genau das wieder, was man in einer Ferienwohnung vermeiden möchte!
Das geht ganz einfach ohne jede Bürokratie: 1. Mindestalter der Mieter auf über 25 hochsetzen. 2. keine Sofortbuchung gewähren, sondern jede Anfrage prüfen, am besten googeln. 3. Ordentliche Preise verlangen, zu günstige Angebote locken unangenehme Schnäppchenjäger an.
Das ist meine Erfahrung aus langjähriger (privater) Vermietung .