Angelika, Author at Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/author/aziolko/ Fachwissen für Vermieter Wed, 20 Nov 2024 11:49:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/wp-content/uploads/sites/5/2021/07/cropped-FHM_Logo_Himmel_72-32x32.png Angelika, Author at Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/author/aziolko/ 32 32 Kleinunternehmerregelung 2025: Wichtige Änderungen für FeWo-Vermieter https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/kleinunternehmerregelung-2025-wichtige-aenderungen-fuer-fewo-vermieter/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/kleinunternehmerregelung-2025-wichtige-aenderungen-fuer-fewo-vermieter/#respond Wed, 20 Nov 2024 11:49:27 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=20152 Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern bringt viele organisatorische und steuerliche Anforderungen mit sich. Eine wichtige Entscheidung ist, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Mit den neuen Regelungen ab 2025 wird diese Option für viele Vermieter attraktiver – aber auch komplexer. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, welche Vor- und Nachteile […]

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Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern bringt viele organisatorische und steuerliche Anforderungen mit sich. Eine wichtige Entscheidung ist, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Mit den neuen Regelungen ab 2025 wird diese Option für viele Vermieter attraktiver – aber auch komplexer. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, welche Vor- und Nachteile die Regelung bietet und worauf Sie achten sollten.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz, UStG) ermöglicht es Unternehmern, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das bedeutet:

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen ausweisen und abführen.
  • Sie sind von der Pflicht zu Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen befreit.

Dies spart Bürokratie und Zeit, macht jedoch auch den Vorsteuerabzug unmöglich – etwa bei Renovierungen oder anderen Investitionen.

Was ändert sich ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 treten durch das Jahressteuergesetz 2024 wichtige Änderungen in Kraft, die auch für Vermieter von Ferienwohnungen relevant sind:

1. Höhere Umsatzgrenzen

  • Bis 2024: 22.000 € Umsatz im Vorjahr, 50.000 € im laufenden Jahr
  • Ab 2025: 25.000 € Umsatz im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr

Mit diesen neuen Grenzen können deutlich mehr Vermieter die Kleinunternehmerregelung nutzen.

2. Wegfall der Prognosepflicht

Bislang mussten Sie zu Jahresbeginn abschätzen, ob Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen überschreiten werden. Diese Pflicht entfällt ab 2025. Überschreiten Sie jedoch im laufenden Jahr die 100.000 €-Grenze, wechseln Sie automatisch zur Regelbesteuerung – ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Grenze überschreiten.

3. Einführung einer Steuerbefreiung

Anstelle der bisherigen „Nichtanwendung der Umsatzsteuer“ wird ab 2025 eine echte Steuerbefreiung eingeführt. Das bedeutet:

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer erheben und abführen.
  • Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.

4. EU-weite Harmonisierung

Die Kleinunternehmerregelung wird auf EU-Ebene vereinheitlicht. Dies bedeutet:

  • Deutsche Vermieter können die Regelung auch in anderen EU-Ländern nutzen, sofern die Umsatzgrenzen dort eingehalten werden.
  • Unternehmer aus anderen EU-Staaten können die Regelung in Deutschland anwenden.

5. Neue Meldepflichten

Für ausländische Unternehmer, die die Regelung in Deutschland nutzen möchten, wird ein Meldeverfahren eingeführt. Dieses wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet und erfordert quartalsweise Umsatzmeldungen.

Vor- und Nachteile für Vermieter

Vorteile

  1. Weniger Bürokratie: Sie sparen sich die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen.
  2. Attraktive Preise: Da Sie keine Umsatzsteuer erheben, erscheinen Ihre Preise für Privatkunden günstiger.
  3. Einfachheit: Besonders bei kleinen Umsätzen und ohne große Investitionen ist die Regelung sinnvoll.

Nachteile

  1. Kein Vorsteuerabzug: Investitionen, wie Möbel oder Renovierungen, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Begrenzter Wachstumsspielraum: Überschreiten Sie die Umsatzgrenzen, endet die Regelung sofort und Sie müssen zur Regelbesteuerung wechseln.

Fallstricke und wichtige Hinweise

  • Grenzen im Blick behalten: Überschreiten Sie die Umsatzgrenze von 100.000 € im laufenden Jahr, endet die Regelung ab dem Zeitpunkt des Überschreitens. Dies kann Nachzahlungen und zusätzlichen Aufwand bedeuten.
  • Private und geschäftliche Vermietung trennen: Wenn Sie eine Ferienwohnung privat und gewerblich nutzen, sollten Sie dies klar trennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • EU-weite Umsätze zählen mit: Beachten Sie, dass auch grenzüberschreitende Umsätze in anderen EU-Ländern in die Umsatzgrenze einfließen können.

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung geeignet?

Die Regelung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Ihre Einnahmen regelmäßig unter den neuen Umsatzgrenzen bleiben.
  • Sie nur geringe Investitionen tätigen, bei denen der Vorsteuerabzug keine große Rolle spielt.
  • Sie vor allem an Privatkunden vermieten.

Fazit

Die Änderungen ab 2025 machen die Kleinunternehmerregelung für viele Vermieter attraktiver. Besonders die höheren Umsatzgrenzen und der Wegfall der Prognosepflicht erleichtern die Nutzung. Dennoch gibt es Fallstricke, wie den fehlenden Vorsteuerabzug und die begrenzten Wachstumsmöglichkeiten.

Prüfen Sie genau, ob die Regelung für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus sinnvoll ist. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerexperten. So vermeiden Sie Fehler und nutzen die Vorteile der Regelung optimal.

Hinweis: Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellt keine Rechtsgrundlage dar.

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Vom Vermieter für Vermieter – Unsere Geschichte https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/vom-vermieter-fuer-vermieter-unser-geschichte/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/vom-vermieter-fuer-vermieter-unser-geschichte/#respond Tue, 04 Oct 2022 08:12:48 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=15517 Gerne möchte ich Sie heute mitnehmen auf die Reise von Ferienhausmiete.de. Erfahren Sie, warum auch Sie ein Teil von Ferienhausmiete.de werden sollten. Von den Anfängen Wir schreiben das Jahr 2004. In Deutschland hat zu dieser Zeit gut 60 Prozent aller Haushalte Anschluss ans Internet. Daniel Ziolko hat gerade sein IT-Studium abgeschlossen, da bittet ihn sein […]

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Gerne möchte ich Sie heute mitnehmen auf die Reise von Ferienhausmiete.de. Erfahren Sie, warum auch Sie ein Teil von Ferienhausmiete.de werden sollten.

Von den Anfängen

Wir schreiben das Jahr 2004. In Deutschland hat zu dieser Zeit gut 60 Prozent aller Haushalte Anschluss ans Internet. Daniel Ziolko hat gerade sein IT-Studium abgeschlossen, da bittet ihn sein Vater eine Zeitungsannonce zu schalten. „Es gibt noch ein paar freie Lücken gegen Ende des Sommers und im Herbst für unser Ferienhaus“- so die Worte.

„Zeitungsanzeige???“ fragte sich Daniel Ziolko. Die Zukunft gehört doch dem INTERNET! Die Idee war geboren: Ein Anzeigenportal für Vermieter von Vermietern. Und so fragte er nach – bei Verwandten und Bekannten mit Ferienhaus oder Ferienwohnung. Er wollte es genau wissen. „Wie stellt ihr euch die Vermietung über das Internet vor, was ist wichtig?“ Er verstand, er programmierte und ging live.  So wurde Ferienhausmiete.de gelauncht.

Und 20 Jahre später?

Aus einer anfänglichen Hand voll Mitarbeiter sind mittlerweile 15 Mitarbeiter geworden, die sich in Teams gliedern und am Erfolg der Plattform arbeiten. Mit 16.000 Gastgebern und 150.000 Unterkünften weltweit zählt Ferienhausmiete.de zu den größten erfolgreichen Portalen am deutschen Markt. Auch das Handelsblatt zeichnet Ferienhausmiete.de als eines der besten Reiseportale in Deutschland aus.

Trotz Herausforderungen: Wir bleiben uns treu

Dabei hat sich seit den Anfangsstunden in der Ferienhaus-Branche vieles verändert. Finanzstarke Konzerne, die hohe Profite abschöpfen möchten, sind in den Markt eingetreten. Dafür verlangen sie teilweise extrem hohe Provisionen, um Investoren zufrieden zu stellen.

„Provisionen“? Diesen Wunsch hatte Daniel Ziolko noch nie von Vermietern gehört und so hält er noch heute an seiner Vision von damals fest. Sein Portal ist und bleibt ein Gemeinschaftsprojekt. Ein Zusammenschluss von Privatvermietern, der vom direkten Austausch lebt.

Inhabergeführt und konzernunabhängig geht Daniel Ziolko auch noch heute seinen Weg und setzt weiterhin auf faire Preise – für Vermieter und Urlauber. Abstriche in der Weiterentwicklung macht er deswegen aber nicht. So gehen er und sein Team mit den neuesten Entwicklungen mit und setzen alles daran, für Vermieter und Urlauber den bestmöglichen Service zu schaffen.

Im Fokus: Das Wohl der Vermieter

Dazu gehört auch neue Wege zu gehen und technischen Fortschritt zu nutzen. Wir haben an relevanten Stellen Künstliche Intelligenz eingebunden, die es Ihnen ermöglicht, Inserate einfacher zu erstellen. Ebenfalls möchten wir mit kostenlosen Angeboten, wie dem Belegungskalender, Gastgebern das Vermieten so einfach wie möglich machen. Mit einer umfangreichen Markenkampagne in den sozialen Medien sind wir unter dem Motto „Ferienhausmiete.de – Urlaub zum fairsten Preis“ durchgestartet und konnten unsere Medienpräsenz und unsere Botschaft stärken. Davon haben schlussendlich auch unsere Vermieter durch gestiegene Buchungsanfragen profitiert.

Unsere Überzeugung

Keine Geldmaschinerie, sondern ein privat – aus Überzeugung heraus – geführtes Unternehmen.

Vom Vermieter für Vermieter.

Daher zahlen unsere Vermieter auch heute noch keine hohen Provisionen oder sonstige versteckte Buchungsgebühren auf Ferienhausmiete.de. Sie zahlen auch keine 500€ pro Inserat, sondern lediglich eine faire Jahresgebühr von 120€ zzgl. MwSt. Haben Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Portal oder zur Registrierung rufen Sie uns gerne direkt an.

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Kurzfristige Vermietung vs. langfristige https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/kurzfristige-vermietung-vs-langfristige/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/kurzfristige-vermietung-vs-langfristige/#comments Wed, 22 Jun 2022 10:28:13 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=14873 Sie besitzen eine Immobilie und können sich nicht zwischen Kurz- oder Langzeitvermietung entscheiden? Diese Vor- und Nachteile sollten Sie kennen!

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Wer zum Zwecke der Vermietung in eine Immobilie investiert, muss sich mit der kniffligen Frage auseinandersetzen, ob er das Haus oder die Wohnung in die langfristige oder kurzfristige Vermietung geben möchte. Beide Modelle bieten Vor- und Nachteile, die man gründlich gegeneinander abwägen sollte.

Dabei gilt es, die unterschiedlichen Faktoren im Auge zu behalten, die Einfluss auf Ihre Entscheidung haben können. Dazu gehören unter anderem steuer- und gewerberechtliche Aspekte, aber auch grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Planungssicherheit und des Arbeitsaufwands. Wer die Vorzüge und Fallsticke kurzfristiger und langfristiger Vermietung kennt, kann besser entscheiden, welches Modell auf lange Sicht zur Immobilie passt. Wir erklären Ihnen, welche Pros & Contras bei der Entscheidung für eine Lang- und Kurzzeitvermietung eine Rolle spielen sollten.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität, sondern dient lediglich dem Zweck, Ihnen einen groben Überblick über die in Deutschland geltenden Regelungen bezüglich der Kurz- und Langzeitvermietung von Eigentumswohnungen oder Häusern zu gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihr zuständiges Bezirksamt, Ihren Anwalt oder Ihren Steuerberater.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Kurzzeitvermietung und Langzeitvermietung?

Der Hauptunterschied zwischen Kurz- und Langzeitvermietung liegt, wie der Name bereits andeutet, in der Länge des Mietverhältnisses. Vermietet man länger als 6 Monate, spricht man im Allgemeinen von einer langfristigen Vermietung. Wird das Haus oder die Ferienwohnung lediglich für einzelne Nächte oder Wochen, zum Beispiel an Feriengäste, vermietet, ist von einer kurzfristigen Vermietung die Rede.

kurzfristige Vermietung
Wichtig ist es, sich mit den Gesetzen der langfristigen und kurzfristigen Vermietung vertraut zu machen.

Wer die eigene Wohnung kurzfristig als Ferienwohnung untervermieten möchte, muss neben den Vor- und Nachteilen der Kurzzeitvermietung auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Länge der maximalen Mietdauer beachten, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Entscheidung für eine Lang- oder Kurzzeitvermietung legt also den zeitlichen Rahmen fest – aber auch die Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter. Darum lohnt es sich, das Für und Wider gründlich auszuloten, um den maximalen Nutzen aus der Vermietung ziehen zu können.

💡 Tipp: Bitte informieren Sie sich vor dem Eintragen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung auf Ferienhausmiete.de beim zuständigen Bezirksamt/Wohnungs- oder Bürgeramt, ob unter Umständen ein Zweckentfremdungsverbot für Ihre Stadt oder den Landkreis erlassen wurde bzw. unter welchen Voraussetzungen die temporäre Untervermietung der eigenen Wohnung zulässig ist. Sollte ein Zweckentfremdungsverbot beschlossen worden sein, erkundigen Sie sich bei der Gelegenheit nach der Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Langfristige Vermietung: Vor- und Nachteile

Nicht alles, was lange währt, wird endlich gut. Die Langzeitmiete geht auf den ersten Blick zwar mit Sicherheit und weniger Verwaltungsaufwand einher, allerdings haben die Vorzüge der langfristigen Vermietung auch ihren Preis.

Vorteile der Langzeitvermietung: Mehr Sicherheit, weniger Aufwand

Sie möchten Ihr erworbenes Haus oder Ihre Eigentumswohnung mit möglichst geringem Aufwand vermieten? Dann könnte eine Langzeitvermietung die richtige Wahl sein. Die Räumlichkeiten müssen nicht möbliert werden, sie können sich auf kontinuierliche, umsatzsteuerfreie Mieteinnahmen einstellen und können eine Kaution verlangen, um sich gegen etwaige Schäden abzusichern. Natürlich fällt auch bei der Verwaltung der Immobilie weniger Arbeit an. Die Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe muss nur einmal gemacht werden, bei Bedarf kann eine externe Hausverwaltung alle anfallenden Aufgaben von der Durchführung der Hausordnung über Instandsetzungen bis hin zur Vereinnahmung der Mieteinnahmen übernehmen. Wer langfristig vermietet, setzt auf Planungssicherheit.

Nachteile der Langzeitvermietung: weniger Kontrolle, striktes Mietrecht

Als Vermieter einer Immobilie möchte man sein Haus oder seine Wohnung natürlich in guten Händen wissen. Die Auswahl geeigneter Mieter ist also ein entscheidender Punkt und erfordert neben gesundem Menschenverstand sowie einem gründlichen Blick auf die Bewerbungsunterlagen vor allem Zeit. Hat man passende Mieter gefunden, muss man bei Einzug natürlich auch einen Teil der Kontrolle über die Immobilie abgeben. Die Wohnung oder das Haus sind damit für den Eigentümer nicht mehr privat oder spontan nutzbar, auch Besichtigungen des Wohneigentums sind dann nur noch nach Vorankündigung und Nennung des Grundes, zum Beispiel bei anstehenden Reparaturen, realisierbar. Darüber hinaus gehen mit einer Langzeitvermietung Rechte und Pflichten für Mieter wie Vermieter einher. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist laut Mietrecht nur bei nicht unerheblichen Vertragsverletzungen möglich.

Vorteile kurzfristige Vermietung: maximale Flexibilität, mehr Kontrolle

Kurzfristige Vermietung: Gesetze kennen

Entscheidet man sich für die temporäre oder dauerhafte Kurzzeitvermietung seiner Immobilie, profitiert man von größtmöglicher Flexibilität und hat die Zügel fest im Griff. Eigentümer, die Ihre Immobilie gelegentlich selber als Ferienhaus oder Ferienwohnung nutzen möchten, können so das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.

Die Flexibilität gilt natürlich auch für die Mietpreise, die sich bei der Kurzzeitvermietung je nach Saison, Aufenthaltsdauer oder anderen Kriterien anpassen lassen. Die Ausstattung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses bleibt dem persönlichen Geschmack überlassen, der allgemeine Zustand der Kapitalanlage kann dank regelmäßiger Mieterwechsel bei den Reinigungsarbeiten kontrolliert werden. Ein gut gefüllter Buchungskalender einer Ferienimmobilie verspricht obendrein spürbare Mehreinnahmen im Vergleich zu einer langfristigen Vermietung. Ideale Rahmenbedingungen für Eigentümer, die Ihre Ferienwohnung als Kapitalanlage eigenständig vermarkten möchten.  

Kurzfristige Vermietung: Herausforderungen wie mehr Wettbewerb und Arbeitsaufwand meistern

Mit der Entscheidung für eine kurzfristige Vermietung der Immobilie als Ferienunterkunft liegt der Erfolg im wahrsten Sinne des Wortes in der eigenen Hand. Von der regelmäßigen Reinigung der Ferienwohnung über die Kommunikation mit Gästen bis hin zur Verwaltung des Buchungskalenders fallen etliche Arbeiten und regelmäßige Entscheidungen an.

Auch in Sachen Recht & Steuern ist unternehmerische Sorgfalt gefragt, da die Einnahmen aus der Vermietung ab einer gewissen Schwelle umsatzsteuerpflichtig sind. Da die Konkurrenz natürlich nicht schläft, muss man sich bei der Kurzzeitvermietung auf dem Markt behaupten, ins Marketing investieren und aktiv die Anzahl der Anfragen steigern. Kurz: Bei der Kurzzeitvermietung ist Eigeninitiative gefragt. In Ballungsräumen können gesetzliche Vorgaben wie das Zweckentfremdungsverbot die geplante Kurzzeitvermietung erschweren oder beschränken.

Tipps für die kurzfristige Vermietung – so machen Sie sich das Leben als Gastgeber leichter

Man muss und kann nicht immer alles selber machen. Wer versucht, alle anfallenden Arbeiten von der Vermarktung der Ferienwohnung bis hin zu kleinen Reparaturen im Alleingang zu bewerkstelligen, wird früher oder später an seine Grenzen stoßen. Liegt die Ferienwohnung oder das Ferienhaus weit vom eigenen Wohnort entfernt, empfiehlt es sich bei der Kurzzeitvermietung, über eine Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleistern nachzudenken, statt alle naselang mit dem Auto hin- und herzufahren. Neben Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten kann auch die Verwaltung der Ferienwohnung an eine Agentur delegiert werden.

💡 Ein Inserat auf Ferienhausmiete.de ist ein einfacher, günstiger und praktikabler Weg, um die eigene Immobilie erfolgreich zu vermarkten und nachhaltig Buchungsanfragen zu generieren. Während sich ein prämiertes Buchungsportal mit Top Google-Ranking um die nötige Reichweite kümmern, haben Sie die Zeit und die Muße, um Ihr kurzfristig vermietetes Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung fit für den Wettbewerb machen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Vermieten Ihrer Ferienwohnung auf Ferienhausmiete.de! Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Thema „kurzfristige und langfristige Vermietung“ haben, hinterlassen Sie uns einen Kommentar oder kontaktieren Sie uns via Mail.

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Stornierung der Ferienwohnung: Rechtslage allgemein und bei Corona https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/stornierungen-das-sollten-sie-als-vermieter-beachten/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/stornierungen-das-sollten-sie-als-vermieter-beachten/#comments Tue, 22 Feb 2022 12:37:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=3212 Welche Rechte und Pflichten gibt es? Wie erfolgt die Abwicklung? Wer trägt die Kosten? Was beachten im Corona Kontext?

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Auch das noch: Ihre Gäste sagen die Anreise ab und möchten vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Erfolgt die Stornierung der Ferienwohnung kurz vor Mietbeginn oder ist die Rechtslage unklar, ist der Ärger oft groß. Dennoch gehören Stornierungen leider genauso zum Vermieteralltag wie Buchungen, gerade auch zur Corona-Zeit.

Lesen Sie, was Sie als Vermieter für Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegenüber dem Urlaubsgast haben, wie Sie mit einer Stornierung richtig umgehen und die Abwicklung gelingt.

Stornierung der Ferienwohnung im Corona-Kontext:

Die Corona-Pandemie samt Beherbergungsverbot, Reisebeschränkungen und Reisewarnungen hat nun seit mehr als 2 Jahren gravierende Auswirkungen auf das Vermietungsgeschäft. Es kommt zu einer erhöhten Anzahl an Reisestornierung z.B. weil der Urlaubsort als Hochrisikogebiet eingestuft wurde oder ein generelles Beherbergungsverbot gilt. Die wichtigsten Informationen zu Stornierung der Ferienwohnung und Corona sind daher an passender Stelle im Beitrag jeweils aktuell ergänzt. Was passiert bei Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von 2G oder 2G+? ✓ Wie ist die Rechtslage im Kontext „Corona“? ✓ Wer trägt die Kosten?

Stornierungsbedingungen sinnvoll definieren und im Voraus angeben

Kennen Sie das auch? Der Gast storniert seine gemietete Ferienwohnung und ist völlig überrascht, dass Sie trotzdem einen (anteiligen) Mietpreis verlangen?  In vielen Fällen geschieht dies nicht aus böser Absicht des Gastes, sondern vielmehr aus Unwissenheit. Ihm ist gar nicht bewusst, dass er mit Vertragsabschluss auch eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift für einen Vertragsabschluss. Ein gültiger Vertrag liegt bereits dann vor, wenn der Gast telefonisch oder per Mail den gewünschten Zeitraum zusagt. Und grundsätzlich gilt: Sagt ein Gast den gebuchten Aufenthalt ab, hat er den vereinbarten Mietpreis zu zahlen abzüglich der Kosten, die der Vermieter durch die Stornierung eingespart hat.

Daher empfehlen wir die Stornierungsbedingungen offen zu kommunizieren und Mietverträge immer schriftlich und nicht mündlich abzuschließen, um spätere Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, Ihren Gästen eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen, die unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. schwerwiegende Krankheit, Unfall) greift. Bei Abschluss einer solchen Versicherung sind sowohl Ihre Gäste als auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Viele Versicherungen bieten aus aktuellem Anlass auch einen speziellen Corona-Reiseschutz, der den Versicherungsschutz aus z.B. Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ergänzt– für den Fall einer häuslichen Quarantäne oder etwa einer Transportverweigerung durch die Fluggesellschaft.

Legen Sie Ihre Stornierungsbedingungen schon vorab fest.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Stornierungsbedingungen bereits in Ihrem Inserat anzugeben. Dann weiß der Gast noch bevor er anfragt, welche Kosten im Falle einer Stornierung auf ihn zukommen und kann später nicht sagen: „Das wusste ich nicht“. Loggen Sie sich hierfür einfach in den „Vermieter-Bereich“ ein und gehen dann zu den Preisen. Hier können Sie nun die bereits angelegten Stornierungsbedingungen „flexibel“, „moderat“ oder „streng“ auswählen oder Ihre eigenen Stornierungsbedingungen festlegen.

Unser Tipp: Staffeln Sie die Stornokosten abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Je weniger Zeit zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto höher sollte die vom Gast zu zahlende Entschädigung sein.
Denn die Aussicht auf eine erfolgreiche Neuvermietung ist größer, wenn die Absage bereits Monate vor dem Reisetermin erfolgt.

Kostenfreie Stornierung

Gerade in der Corona-Zeit wünschen sich Gäste möglichst kundenfreundliche Stornokonditionen. Wie aktuelle Umfragen zeigen sind für die Mehrheit der Reisenden flexible Stornierungsbedingungen und leicht verständliche Informationen über den Ablauf einer Buchung/Stornierung ausschlaggebend. Mit flexiblen Stornobedingungen schaffen Sie als Gastgeber Vertrauen und helfen Gästen über die Verunsicherung hinweg.

Wir empfehlen Ihnen, eine kostenfreie Stornierung den Gästen zu gewähren. Je großzügiger der kostenfreie Stornozeitraum, desto höher die Chance auf Buchungen. Gäste freuen sich über klar kommunizierte, übersichtliche Stornobedingungen, die schnell und auf einen Blick erfasst werden können.

Auf unserem Portal können Gäste daher nach Ferienunterkünfte mit dem Merkmal der kostenfreien Stornierung filtern. Bieten Sie eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit an und möchten Sie mit Ihrem Inserat auch unter diesem Filter gelistet sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

So gehen Sie vor, um unter dem Filter „kostenfreie Stornierung“ gelistet zu werden
– Loggen Sie sich in Ihren Vermieterbereich ein.
– Klicken Sie auf „Preise“.
– Scrollen Sie ganz nach unten zu: Kostenlose Stornierung.
– Geben Sie  ein, in welchem Zeitraum eine kostenlose Stornierung möglich ist.

Gastgeber müssen sich bei Stornierung derzeit wenig Sorgen um einen Leerstand der Ferienwohnung im Sommer machen: Stornierte Unterkünfte werden meist kurzfristig wieder nachgefragt und die kostenfreie Stornierungsmöglichkeit wird von Gästen nicht missbraucht, um mehrere Ferienwohnungen gleichzeitig zu reservieren, so zeigen es die Erfahrungen vieler Vermieter aus dem vergangenen Jahr. Grundsätzlich ist es gut eine einvernehmliche Lösung mit dem Gast zu finden und z.B. eine Umbuchung vorzuschlagen. Kulanz wirkt sich auf die Kundenbindung positiv aus.

Der Gast hat storniert- was nun?

Wenn der Urlauber seine Reise nicht antreten kann und storniert, versuchen Sie das Beste daraus zu machen. In jedem Fall sollten Sie den direkten Kontakt zu dem Urlauber suchen. Oftmals sind es weniger schöne Umstände, die den Gast dazu zwingen die lang ersehnte Reise zu stornieren. In solchen Fällen lohnt es sich fast immer, wenn Sie sich kulant zeigen und eine gütliche Lösung zu finden. Schauen Sie in Ihrem Kalender nach und bieten dem Gast einen freien Alternativtermin zu einem späteren Reisezeitraum an. Er wird es Ihnen mit Sicherheit danken. Nicht selten wird so aus einer „stornierten Buchung“ ein Stammkunde.

Erst wenn Sie im direkten Kontakt keine faire Lösung für beide Seiten finden, sollten Sie über eine rechtliche Beratung nachdenken. Viel wichtiger ist es jedoch sich schnell um Ersatzmieter zu bemühen und als ersten Schritt Ihren Belegungskalender für den Zeitraum wieder als „verfügbar“ zu markieren!

Bemühen Sie sich schnellstmöglich um eine Neuvermietung!

Um die Buchungslücke schnell zu schließen, können Sie die Aufmerksamkeit auf Ihr Inserat durch folgende Maßnahmen erhöhen:

  1. Buchen Sie ein Top-Inserat und Ihre Anzeige wird für die gebuchte Zeit in regelmäßigen Abständen sowohl in den Regionenübersichten als auch in der Ergebnisliste gesondert gelistet. Sie können das Top-Inserat im Vermieterbereich ab einer Laufzeit von einem Monat buchen.
  2. Sie können auch kostenlos ein Sonderangebot für die entstandene Buchungslücke erstellen. Klicken Sie hierfür in Ihrem Vermieterbereich im Menüpunkt „Preise“ auf das Symbol mit dem Prozentzeichen hinter dem gewünschten Zeitraum, so dass eine neue Zeile eingefügt wird.

Mit einem Sonderangebot lässt sich die Buchungslücke hoffentlich schnell schließen!

Wie ist bei der Stornierung der Ferienwohnung die Rechtslage?

Eine gute Nachricht für Sie vorweg: Im Falle einer Stornierung steht Ihnen grundsätzlich der Mietpreis für den gebuchten Zeitraum zu, auch wenn hierüber kein gesondertes Rücktrittsrecht mit dem Gast getroffen wurden. Denn bei der Vermietung von Ferienunterkünften greift meistens das klassische Mietrecht und dem Vermieter steht somit grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises zu. Anders verhält es sich beispielsweise bei Pauschalreisen, für diese gelten Regelungen des Reiserechts.

Mietverhältnisse sind nach § 542 II BGB nur aus außerordentlich wichtigem Grund kündbar. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund kann beispielsweise sein, wenn dem Mieter der Gebrauch der Unterkunft nicht oder nur zum Teil zugänglich gemacht wird oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung besteht. Schimmelpilz- oder Ungezieferbefall, der die Gesundheit gefährdet, erhebliche Lärmbelästigung oder unzureichende Beheizung können zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

Bei einer Stornierung sind Sie als Vermieter rechtlich abgesichert. Dennoch sollten Sie versuchen, gemeinsam mit dem Gast eine faire Lösung zu finden.

Der Mieter wird demnach nicht von der Entrichtung der Miete befreit, wenn er aus persönlichen Gründen absagt, und zwar unabhängig davon, wann abgesagt wird (§ 537 II BGB). So können Vermieter die volle Miete verlangen, abzüglich der Kosten, die durch den Ausfall der Vermietung ausbleiben.  Dabei gilt: selbst bei einer extrem kurzfristigen Absage mit wenig Aussicht auf Neuvermietung, z.B. einen Tag vor Anreisetermin können dem Gast nicht die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden, sondern die ersparten Aufwendungen (wie Gas, Wasser oder Frühstück) müssen laut dem Urteil des Oberlandgerichts Nürnberg (OLG Nürnberg Az.: 3 U 1559/99) abgezogen werden.

Anders sieht es aus, wenn Sie für den Zeitraum zum gleichen Mietpreis an andere Gäste vermieten können. Das heißt konkret, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus für den betreffenden Zeitraum neu vermietet wurde, entfällt auch der Anspruch auf Stornogebühren. Dann stehen Ihnen nur die Kosten für die Stornierung zu (z.B. Portokosten oder Kosten für bereits bestellte Dienstleistungen).

Wie ist die Rechtslage, wenn eine Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von Corona erfolgt?

Storno bei Beherbergungsverbot und Lockdown

In Deutschland gelten die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Gäste und Gastgeber sollten sich regelmäßig über Regelungen im Reiseland und Reisehinweise erkundigen und berücksichtigen, dass sich diese schnell ändern können.

Wenn in Deutschland touristische Übernachtungen sprich Beherbergung untersagt ist, muss der Vermieter von sich aus stornieren, weil er seine Leistung aufgrund einer behördlichen Verordnung nicht mehr anbieten darf. Dann muss der Gast den Mietpreis nicht bezahlen. Ausnahmen für Dienstreisende kann es geben. War der Gast der in der Ferienwohnung bereits angereist und verlangt der Vermieter aufgrund eines Beherbergungsverbots eine vorzeitige Abreise, kann er den Mietpreis nur anteilig für den tatsächlich verbrachten Aufenthalt verlangen.

Wenn an einem Reiseziel ein Lockdown für Alle beschlossen wird, könnten Urlauberinnen und Urlauber eine Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt haben. Nach deutschem Recht ist dies möglich, wenn durch den Lockdown die gebuchten Leistungen nicht mehr wie es vertraglich vereinbart, erbracht werden kann.

2G-Regel und Storno

Wenn die 2G-Regel an einem Reiseziel gilt, also nur Geimpfte und Genesene beherbergt werden dürfen, ist die Rechtlsage bei der Stornierung der Ferienwohnung nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an, denn viele Faktoren spielen eine Rolle – beispielsweise ob deutsches oder ausländisches Recht gilt, wann die FeWo gebucht wurde, was zu diesem Zeitpunkt absehbar war usw.

Grundsätzlich gilt, dass der Gast nicht kostenfrei stornieren kann, wenn Auflagen und Maßnahmen, die während des Aufenthalts gelten, für den Gast bereits bei der Buchung bekannt waren.

Darüber hinaus besteht aber auch bei Buchungen vor Anordnung von 2G-Regeln für Beherbergungsbetriebe i.d.R. kein Anspruch des Gastes auf eine kostenlose Stornierung. Die Hinderung am Aufenthalt der gebuchten Unterkunft beruht in der Regel auf seiner individuellen Entscheidung gegen eine Impfung und ist damit in diesen Fällen ein in seiner Person liegender Grund, der ihn nicht von der Entrichtung der Miete befreit (§ 537 Abs. 1 S. 1 BGB). Nähere Informationen gibt der Deutsche Tourismusverband. Auch auf den Webseiten des ADAC und der Verbraucherzentrale sind umfangreiche Informationen zu finden.

In diesem Fall liegt die Verhinderung “in der Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne). Bei Krankheit dürfte allerdings eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz, so sie abgeschlossen wurde greifen.


Rechtsgrundlage: Stornorechnung und Muster-Vorlage

Wenn Sie bereits eine Rechnung für die getätigte Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung. Weitere Informationen und eine Muster-Stornorechnung erhalten Sie hier.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass auch Sie als Vermieter gewisse Pflichten haben. So sind Sie bei einer Stornierung dazu angehalten, sich um einen Ersatzmieter für den freigewordenen Zeitraum zu bemühen. Gelingt es Ihnen den besagten Zeitraum neu zu vermieten, sind Sie gegenüber dem Mieter auskunftspflichtig. Darüber hinaus kann der ursprüngliche Urlaubsgast sich jederzeit über den Fortschritt der Ersatzsuche bei Ihnen erkundigen, den Sie dann auch wahrheitsgemäß mitteilen müssen.

Hinweis: Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

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Vermietung der Ferienwohnung – Umsatzsteuer zahlen? https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/vermietung-der-ferienwohnung-umsatzsteuer-zahlen/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/vermietung-der-ferienwohnung-umsatzsteuer-zahlen/#respond Mon, 14 Feb 2022 11:46:35 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=12808 Wir sagen Ihnen, welcher Steuersatz gilt, wann Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen und was die Kleinunternehmer-Regelung besagt.

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Sie starten in die Vermietung einer Ferienwohnung und haben Fragen zur Umsatzsteuer? Kurz und kompakt fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen. Wir sagen Ihnen, welcher Steuersatz bei Mieteinnahmen durch Feriengäste gilt und ob Sie als Vermieter von FeWOs und Ferienhäusern Umsatzsteuer (oftmals auch Mehrwertsteuer genannt*) zahlen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses gilt als „kurzfristige Vermietung“ und ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
  • Sie unterliegt dabei dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (seit Januar 2010).
  • Ihre Gäste zahlen an Sie den Mietpreis plus Umsatzsteuer und Sie führen den Steuerbetrag weiter an das Finanzamt ab. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um einen sogenannten „Durchlaufposten“.
  • Nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen Vermieter, deren Umsatzerlöse im vorangegangenen Kalenderjahr zuzüglich Umsatzsteuer nicht höher als 22.000 Euro lagen (bis 2019: 17.500 €) und deren Umsatz des laufenden Kalenderjahres zuzüglich Umsatzsteuer voraussichtlich nicht 50.000 Euro übersteigt (Kleinunternehmerregelung).
  • Doch auch Vermieter, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, haben die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, was finanzielle Vorteile bringen kann.
  • Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Rechtsgrundlage bildet der § 4 Nr. 12 Satz 2 des UstG, der die „kurzfristige Beherbergung von Fremden“ als umsatzsteuerpflichtig festlegt. Ist der Vermieter umsatzsteuerpflichtig, ist er auch vorsteuerberechtigt. § 12 II Nr. 2 UStG schreibt hierbei die Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent für die eigentlichen Beherbergungsleistungen einschließlich der üblichen Nebenleistungen vor.

*Info zu den Begrifflichkeiten: Die Begriffe Umsatz- und Mehrwertsteuer werden oft synonym gebraucht. Im Steuerrecht (Umsatzsteuerrecht) existiert der Begriff Mehrwertsteuer allerdings überhaupt nicht. Aus Unternehmersicht und per Gesetz gibt es nur die Umsatz- und die Vorsteuer. „Mehrwertsteuer“ hat sich lediglich als umgangssprachlicher Oberbegriff etabliert.

  • Die Mehrwertsteuer, die der Vermieter auf der Rechnung an den Gast ausweist, ist die Umsatzsteuer.
  • Die Mehrwertsteuer, die Vermieter z.B. beim Möbelkauf für das Ferienhaus oder Erwerb einer Ferienwohnung bezahlen, ist die Vorsteuer.
  • Bei der Umsatzsteuererklärung des Vermieters wird die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen.
  • Allein der Privatkunde (= Gast) zahlt die Umsatzsteuer komplett.
  • Aufgeschlagen wird die Umsatzsteuer prozentual auf die Nettomiete, das heißt: Nettomiete + Umsatzsteuer = Bruttomiete.

Vermietung Ferienwohnung: Umsatzsteuer-Höhe

Das Umsatzsteuergesetz besagt bezüglich der kurzzeitigen Vermietung (in der Regel bis maximal 6 Monate Vermietungszeitraum), dass sämtliche Leistungen des Vermieters, die in einem engen bzw. unmittelbaren Zusammenhang mit der Übernachtung von Fremden stehen, mit sieben Prozent Umsatzsteuer belegt werden müssen und nicht der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zum Tragen kommt. Hat die erbrachte Leistung jedoch keinen direkten Bezug zu der Übernachtung (sogenannte Nebenleistungen), muss der volle Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden. Diese, vom Bundesfinanzhof bestätigte Regelung bezüglich der Vermietung Ferienwohnung Umsatzsteuer gilt sogar für unentgeltlich angebotene Parkplätze.


Umsatzsteuer 19 %: Beispiele für nicht steuerbegünstigte Leistungen

  • Angebotene Verpflegung (auch Minibar)
  • Gebühr für die Internetnutzung sowie nicht entgeltfreien TV-Programmen („pay per view“)
  • Wäscherei-Service  
  • Wellnessangebote
  • Überlassung von Sportgeräten z.B. Fahrrädern oder E-Bikes
  • Transportleistungen  (Abhol -oder Bringgservice z.B. vom Bahnhof oder Flughafen)
  • angebotene Ausflüge sowie die Überlassung von Fahrkarten oder Eintrittskarten (wenn diese nicht steuerfrei sind oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen)

Umsatzsteuer 7 %: Beispiele für unmittelbare Nebenleistungen der Beherbergung

  • Reinigungskosten für die vermieteten Räume
  • Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern oder Bademänteln
  • Kosten für mitgebrachte Haustiere
Ferienwohnung Vermietung Umsatzsteuer richtig ausweisen: Für die Vermietung der Ferienwohnung an sich gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Umsatzsteuer entfällt bei Kleinunternehmerregelung

Es gibt eine Ausnahme, wann bei der Vermietung der Ferienwohnung Umsatzsteuer für Sie keine Rolle spielt. Die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht entfällt bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sinkt Ihr erwirtschafteter Jahres-Umsatz unter den Grenzwert von 22.000 EUR und überschreitet der prognostizierte Umsatz im Folgejahr die 50.000 Euro Grenze nicht, gelten Sie als Kleinunternehmer. Dabei ist dringend zu beachten, dass sich diese 22.000 Euro aus der Gesamtsumme aller vom Vermieter generierten Einnahmen zusammensetzt. Beziehen Sie als Vermieter weitere Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb oder auch einer weiteren, anderen Ferienwohnung, ist dies Bestandteil der Summe von 22.000 Euro.

Das sollten Sie wissen: Bei den genannten Grenzen handelt es sich um den Umsatz und nicht etwa um den Gewinn. Der Gewinn ist in der Regel deutlich niedriger, weil von den Einnahmen ja noch die Ausgaben abgezogen werden. In Ermangelung eines vorangegangenen Geschäftsjahres darf der Jahresumsatz für das erste Vermietungsjahr geschätzt werden. An den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sind Sie fünf Kalenderjahre lang gebunden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Unternehmer und Selbstständige mit geringen Umsätzen im ersten Jahr von hohen Vorsteuererstattungen profitieren und im zweiten Jahr zur bequemen Kleinunternehmerregelung wechseln.

Vor- & Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung

Ob Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Der Nachteil ist, dass Sie als Kleinunternehmer wiederum keine Vorsteuer abziehen können. Denn nur Vermieter einer Ferienwohnung, die Umsatzsteuer zahlen, sind – wie bereits oben beschrieben- vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt: Sie können bei eigenen Käufen und Kosten die Vorsteuer (i.d.R. 19%) abziehen und somit sparen. Die Vorsteuer ist nämlich die Umsatzsteuer, die etwa beim Küchen- oder Möbelkauf oder bei Handwerksleistungen auf der Rechnung ausgewiesen ist. Wenn Sie also eine Einrichtung für Ihr Ferienhaus kaufen bzw. Dienstleistungen für Ihre Ferienwohnung beanspruchen, können Sie in Ihrer eigenen Umsatzsteuererklärung an die Finanzbehörde all diese entrichteten Steuerbeträge angeben und wieder zurückerhalten. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass Ihre Ausgaben direkten im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienwohnung stehen und nicht Ihrem privaten Gebrauch galten.

Fazit:

In einigen Fällen kann es sich durchaus lohnen Umsatzsteuer auszuweisen, denn dann dürfen Sie auch Vorsteuer abziehen, was in einem Liquiditätsvorteil resultieren kann. Das gilt insbesondere dann wenn Sie eine Ferienwohnung selbst gebaut haben, ein höheres Budget in Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Ferienhauses gesteckt oder es steuerpflichtig gekauft haben. Denn für bspw. den Erwerb der Ferienwohnung sind sofort 19 Prozent Mehrwertsteuer absetzbar, während auf die kurzfristige Vermietung nur 7 Prozent abzuführen sind. Der Nachteil: Neben den Abgabepflichten von Umsatzsteueranmeldungen, Jahreserklärungen und dem Abführen der Umsatzsteuer muss auch für die Eigennutzung der Ferienwohnung als „unentgeltliche Wertabgabe“ Umsatzsteuer abgeführt werden.

Noch mehr Wissen zum Thema Ferienwohnung und Steuern

Selbstnutzung als Zweitwohnung, Leerstandszeit vs. Vermietungszeit, Prognoserechnung und Liebhaberei: Lesen Sie unser Experteninterview zum Thema: Steuern sparen und sehen Sie Ihrer Vermietungszeit entspannt entgegen.

FAQs „Vermietung Ferienwohnung Umsatzsteuer“

Muss ich bei der Vermietung der Ferienwohnung Umsatzsteuer ausweisen?

Die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses gilt als „kurzfristige Vermietung“ und ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme: Es greift die Kleinunternehmer-Regelung.

Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz bei der Vermietung der Ferienwohnung?

Bei der „kurzfristigen Vermietung“ gilt der ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.

Hinweis: Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellt keine Rechtsgrundlage dar.

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Putzhilfe gesucht: Personal finden und halten https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/putzfrau-gesucht-reinigungspersonal-fuer-die-ferienwohnung-finden-und-halten/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/putzfrau-gesucht-reinigungspersonal-fuer-die-ferienwohnung-finden-und-halten/#respond Sun, 04 Oct 2020 10:46:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=6626 Personal wird immer mehr zur Wachstumsvoraussetzung als zum Kostenfaktor. Erfahren Sie, wie es trotzdem gelingen kann, eine gute Hausbetreuung zu finden.

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Putzhilfe gesucht, weil Sie Ihre Ferienwohnung nicht selbst reinigen können oder möchten? Schnell werden Sie feststellen, dass es viel Zeit und Mühe erfordert, eine gute Reinigungskraft zu finden zu halten. Das Problem: Immer mehr Ferienobjekte, immer weniger Servicekräfte – insbesondere in Ballungsräumen und beliebten Ferienregionen. Fehlendes Reinigungspersonal ist oftmals sogar ein Grund, warum Ferienhausagenturen keine neuen Ferienwohnungen aufnehmen. Personal wird immer mehr zur Wachstumsvoraussetzung als zum Kostenfaktor. Erfahren Sie, wie es trotzdem gelingen kann, eine gute Hausbetreuung zu finden.

Putzhilfe gesucht: Unsere 10 Tipps, wie Sie eine Reinigungskraft finden

1. Beginnen Sie frühzeitig die Suche nach einer Reinigungskraft

Gästebetreuung vor Ort, Schlüsselübergabe, Reinigung der Ferienwohnung, Bereitstellung von Wäschepaketen, Pflege der Außenanlagen… das alles muss vor der ersten Buchung organisiert und zuverlässig gewährleistet sein. Die Ferienhausvermietung ist oftmals ein Saisongeschäft. In den Sommermonaten, wenn Hochbetrieb herrscht, werden Putzkräfte en masse gebraucht. In der sauren Gurkenzeit, wie jetzt im November, besteht kaum Bedarf. Machen Sie nicht den Fehler, erst einige Wochen vor Saisonbeginn mit der Personalsuche zu beginnen. Denn dann ist es meist schon zu spät. Nutzen Sie die Wintermonate.

Putzfrau gesucht: Reinigungspersonal finden und halten
Ohne Sie läuft gar nichts – gutes Housekeeping ist ein wichtiger Erfolgsfaktor in der Ferienhausbranche

Tipp: Tag des Bettenwechsels ist traditionell der Samstag. Reinigungskräfte an diesem Tag sind knapp. Wieso legen Sie den Anreisetag nicht auf einen Wochentag? Ihre Gäste sind meist flexibler als sie denken. Denn auch Sie wissen: die Anreise an einem Dienstag ist z. B. mit weniger Stau verbunden.

2. Bestimmen Sie den Arbeitsumfang der Putzkraft

Welche Aufgaben möchten Sie in Eigenregie übernehmen?

  • Ihre Ferienunterkunft ist eine reine Kapitalanlage, operative Aufgaben möchten Sie nicht erledigen? Dann suchen Sie sich eine Ferienhausagentur, die von A bis Z alle Aufgaben der Objekt- und Gästebetreuung komplett für Sie übernimmt. Der Komplettservice ist zwar mit hohen Provisionen verbunden, reduziert Ihren Arbeitsaufwand jedoch enorm. In beliebten Regionen muss allerdings mit beschränkten Aufnahmekapazitäten gerechnet werden. Sie müssen sich regelrecht bei einer Agentur bewerben.
  • Sie sind zwar nicht vor Ort, möchten einige Aufgaben (wie die Vermarktung und Gästekommunikation) jedoch selbst übernehmen? Dann können Sie einen Dienstleister in Betracht ziehen, der sich auf die Reinigung von Ferienimmobilien bzw. die Betreuung vor Ort spezialisiert hat. Die meisten Unternehmen dieser Art bieten verschiedene Leistungspakete je nach Bedarf an. Der Vorteil: Bei Krankheit oder Ausfall der Reinigungskraft wird Ersatz gestellt.
  • Sie möchten lediglich die Endreinigung durch eine Putzfrau/einen Putzmann durchführen lassen? Es sollte nach Möglichkeit nur eine Person Zugang zu Ihrer Ferienwohnung haben? Ihnen ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit der Putzkraft wichtig? Dann begeben Sie sich auf die Suche nach einer (privaten) Reinigungskraft, die direkt bei Ihnen angestellt ist.

3. Reinigungskraft finden durch breite Streuung der Suchanzeigen

Sie sollten über mehrere Wege eine Reinigungskraft suchen. Eine persönliche Empfehlung aus dem Bekanntenkreis zu bekommen, wird immer schwieriger. Wer eine „Perle“ gefunden hat, hütet sie wie einen Schatz. Aber vielleicht ist der ein oder andere erfahrene Vermieter der Region bereit, Ihnen einen Tipp zu geben und seine Erfahrungen mit Ihnen zu teilen. Bauen Sie ein gutes Netzwerk in der Branche auf. In lokalen Medien (regionalen Zeitungen) oder am schwarzen Brett lokaler Geschäfte und Einrichtungen können Sie Ihre Suchanzeige ebenfalls platzieren. Ferienhausagenturen sollten zudem die Suche über bekannte Online-Personalplattformen in Erwägung ziehen. Schnell werden Sie jedoch feststellen, dass es nicht gerade preiswert ist, eine Anzeige zu schalten. Große Preisunterschiede bei Online-Stellenanzeigen über Jobbörsen wie indeed, stepstone, LinkedIn, meinestadt.de sind durchaus üblich. Vergleichen lohnt sich! Insbesondere wenn Sie Anzeigen über Monate schalten und mehrere Stellen besetzen möchten.

Eine kostengünstige Möglichkeit für Privatvermieter ist die Suche über Kleinanzeigen z. B. bei ebay. Auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können Sie ebenfalls kostenlose Stellenangebote zum Thema „Putzhilfe gesucht“ einstellen. Wenn Sie es über Kleinanzeigen, schwarze Bretter oder Rundmails auch nach Monaten nicht geschafft haben, eine Putzfrau zu finden, greifen Sie auf Portale wie Helping, Book a Tiger, Haushelden, Mr. Cleaner oder etwa Happymaids zurück. Diese sind jedoch überwiegend in Ballungsräumen stark und auch die besten Portale suchen händeringend nach Fachkräften.

Die Suche nach geeignetem Personal wird immer schwieriger

4. Gestalten Sie Anzeigen attraktiv

Im Prinzip beginnt die Willkommens-Kultur eines Unternehmens bereits mit Ihrer ersten „Putzhilfe gesucht“-Ausschreibung. Mit der Stellenanzeige werben Sie für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Ferienwohnung. Der Aufgabenbereich, der Arbeitsumfang und die Vorteile für den Arbeitgeber sollten in der Stellenanzeige klar herausgestellt werden. Je passgenauer und attraktiver Sie die Anzeige gestalten, desto mehr qualifizierte Bewerber. Momentan bewirbt sich der Kandidat noch beim Unternehmen. Doch das verkehrt sich immer mehr ins Gegenteil. Denn Kandidaten können immer häufiger zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Denken Sie über weitere Incentives nach. Häufige Vorteile, die Ferienhausagenturen in Stellenanzeigen aufführen, sind:

  • überdurchschnittliche Bezahlung
  • Wochenend- und Feiertagszuschläge
  • Kostenerstattung bei Verwendung des Privatfahrzeugs
  • Berufskleidung und professionelle Arbeitsmaterialien
  • umweltschonende Reinigungsprodukte
  • kostenfreie Getränke
  • kostenfreie Gesundheitsvorsorge, z. B. Massagen, u. ä.
  • Weitere Zusatzleistungen nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit wie z. B. Weihnachtsgeld
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche

5. Melden Sie die Reinigungskraft an

Auf welcher Basis Sie eine Reinigungskraft suchen, müssen Sie ebenfalls festlegen. Die folgenden Varianten stehen zur Verfügung:

  • Mitarbeiter auf Basis geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
  • in sozialversicherungspflichtiger Teil- oder Vollzeit (über die zuständige Krankenkasse anzumelden)
  • als Freiberufler (auf Rechnung)

Der unkomplizierteste Fall für Sie ist, wenn Sie vom Reinigungsunternehmen oder der Reinigungskraft (die als Kleinunternehmer ein Gewerbe angemeldet hat) eine Rechnung erhalten. Die Rechnung fügen Sie nach der Bezahlung einfach Ihrer Buchhaltung hinzu, ohne Ihr Personal anzumelden.

Entscheiden Sie sich Ihre Reinigungskraft als klassischen Minijobber zu beschäftigen, gilt folgendes: Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt aktuell bei 538 Euro pro Monat (Stand 2024). Damit könnte Ihre Reinigungskraft rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Die Minijob-Grenze darf seit Oktober 2022 nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Minijobber dürfen maximal das Doppelte der Minijob-Grenze in einem Monat verdienen. Das sind somit 1.076 Euro. Bei einem regelmäßigen Überschreiten können Steuern und Sozialabgaben anfallen. In der Regel wird dieser Jahreswert aber auch bei kurzen Bettwechseln, also häufigen Einsätzen in der Nebensaison nicht überschritten, da es ebenfalls umsatzschwache Perioden sowie die Hauptsaison mit längeren Aufenthalten gibt.

Beschäftigen Sie Ihre Putzfrau schwarz, können hohe Strafen auf Sie zukommen. Lassen Sie sich durch Anmeldung zudem die folgenden Vorteile nicht entgehen: Die Reinigungskraft erhält eine Lohnfortzahlung bei Krankheit (die Knappschaft erstattet dem Arbeitgeber 80 Prozent des weiter gezahlten Lohns) und ist bei Arbeitsunfällen versichert. Sie hingegen haben in der Regel einen Steuervorteil. Zwar zahlen Sie zusätzliche Abgaben, diese Ausgaben lassen sich aber von der Einkommensteuer abziehen.

Gewerbliche Anmeldung der Reinigungskraft

Sofern mit der Ferienwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, handelt es sich nicht mehr um einen Privathaushalt im engeren Sinne, daher muss dann eine gewerbliche Anmeldung der Reinigungskraft bei der Minijob Zentrale erfolgen. Beachten Sie die folgenden Punkte:

1. Betriebsnummer: Für die erstmalige Anmeldung eines Minijobbers benötigen Sie eine Betriebsnummer: Online-Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer.

2. Personalfragebogen: Sie als Arbeitgeber beurteilen die Art der Beschäftigung. Dazu füllen Sie den „Checkliste – Personalfragebogen“ für geringfügig Beschäftigte aus.

3. Meldeverfahren für Minijobs: Wie Sie einen Minijobber anmelden und Beitragsnachweise erstellen, erfahren Sie in diesen Erklärfilmen.

4. Unfallversicherung: Sie müssen Ihren Minijobber auch unfallversichern bei Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

6. Legen Sie eine angemessene Bezahlung fest

Der Preis für eine Stunde putzen ist regional unterschiedlich. Im ländlichen Bereich ist der Stundenpreis niedriger als in beliebten Feriendestinationen. Neben den regionalen Unterschieden hat auch die Erfahrung, die Reinigungskräfte mitbringen, Einfluss auf den Stundenlohn. Dem Gesetz von Angebot und Nachfrage folgend, reagieren größere Ferienagenturen zudem bei Personalmangel mit höheren Löhnen für die Reinigungskräfte, um mehr Mitarbeiter zu finden. Orientieren Sie sich anfangs an vergleichbaren Stellengesuchen in der Umgebung, um einen adäquaten Stundenlohn zu kalkulieren. Wofür sollten Sie bereit sein mehr auszugeben? Die wohl wichtigsten Faktoren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten Sympathie, Zuverlässigkeit und langfristige Bindung sein.

Info: Sie sollten auf keinen Fall unter Mindestlohn eine Reinigungskraft beschäftigen. Arbeitgeber, die entweder aus Unkenntnis oder wissentlich, gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro. Anfang 2025 erfolgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.

7. Nehmen Sie sich Zeit für Auswahl und Einarbeitung

Sehr wichtig ist, dass eine Zusammenarbeit mit der ausgewählten Reinigungsfirma/Reinigungskraft im Alltag gut funktioniert. So vermeiden Sie viele Probleme und verhindern einen unnötigen Arbeitsaufwand. Vertrauen ist bei der Auswahl der Reinigungskraft ein wichtiger Punkt, Referenzen oder ein polizeiliches Führungszeugnis sollten Sie sich jedoch immer zeigen lassen.

Wenn die Chemie passt und die Möglichkeit besteht, sollten Sie einen Probetag vereinbaren. In der Regel dauert die Reinigung einer Ferienwohnung je nach Größe und Aufwand zwischen 2 und 3,5 Stunden. So können Sie am besten beurteilen, ob Sie mit dem Reinigungsergebnis und dem Zeitaufwand zufrieden sind. Außerdem ist das die ideale Gelegenheit, Ihre Reinigungskraft einzuweisen. Eine gute Putzfrau sieht selbst, was zu tun ist, aber trotzdem ist eine ausführliche Einweisung unabdingbar. Stellen Sie sicher, dass Ihre Putzfrau weiß, auf welche Bereiche sie besonders achten sollte, wie Möbel richtig arrangiert sind, in welchen Schränken bestimmte Dinge aufbewahrt werden.

Sie sollten Vereinbarungen mit Ihrer Putzkraft der Ferienwohnung schriftlich festhalten.

8. Achten Sie auf eine gute Kommunikation

Nicht nur während des Auswahlprozesses, auch im späteren Beschäftigungsverhältnis ist eine gute Kommunikation wichtig. Die Vergütung von Mehraufwand sollte unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Vereinbaren Sie hierfür einen zusätzlichen Stundenlohn oder eine Pauschale. (z. B. wenn eine Ferienwohnung über das übliche Maß an Verschmutzung hinausgeht). Für den Überblick von Anreisen und Abreisen können Sie Ihrer Reinigungskraft einen Zugang zum Belegungskalender der Ferienwohnung bereitstellen. Ein freundlicher und wertschätzender Umgang sollte stets gepflegt werden. Mit Trinkgeld oder kleinen Aufmerksamkeiten motivieren Sie Ihre Reinigungskraft zusätzlich und zeigen, dass Sie zufrieden sind. Geben Sie unbedingt auch positives Gäste-Feedback weiter.

9. Arbeiten Sie mit Checklisten

Fertigen Sie eine Checkliste an, auf der alle Tätigkeiten detailliert aufgelistet sind. Gerade, wenn Ihre Ferienwohnung nur hin und wieder zu reinigen ist, kann schnell etwas in Vergessenheit geraten. Bitten Sie Ihre Reinigungskraft, jeden erledigten Punkt auf der Liste abzuhaken. Das bietet ihr und Ihnen Kontrolle und ist als Diskussionsbasis nützlich, falls einmal etwas von Gästen reklamiert wird. Gerne können Sie auf unsere Checkliste zur Reinigung zurückgreifen.

10. Schließen Sie einen Arbeitsvertrag

Es empfiehlt sich immer, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, der mindestens folgende Punkte regelt: Arbeitsstunden und Arbeitsdauer, Bezahlung, Kürzung oder Überschreitung der Arbeitszeiten, Umfang der Verantwortlichkeiten, Kündigungsfrist, Schweigepflicht. Einen Muster- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte stellt z. B. die Minijob-Zentrale zur Verfügung.

Mehr als erwünscht: Wir freuen uns sehr, wenn Sie Ihre Erfahrungen zum Thema: „Wie finde ich eine geeignete Reinigungskraft für mein Ferienhaus“ teilen an marketing@ferienhausmiete.de! Herzlichen Dank!

Vermeiden Sie auch weitere Stolperfallen bei der Endreinigung, steht Ihrer Putzhilfe gesucht nichts mehr im Wege.

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So machen Sie Ihre Ferienwohnung fit für den Wettbewerb https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/tipps-fuer-ferienhaus-vermieter-so-machen-sie-ihre-ferienwohnung-fit-fuer-den-wettbewerb/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/tipps-fuer-ferienhaus-vermieter-so-machen-sie-ihre-ferienwohnung-fit-fuer-den-wettbewerb/#comments Mon, 22 Feb 2016 09:06:39 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=209 Wer die Ferienwohnung vermieten will, muss mit der Zeit gehen. Wir haben feine Tipps, wie Ferienwohnungen wettbewerbsfähig machen.

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Stillstand ist Rückschritt. Wer seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus vermieten und vermarkten will, muss stetig am Ball bleiben und mit der Zeit gehen. Wir haben ein paar kleine aber feine Tipps, wie Sie Ihre Ferienwohnungen fit für den Wettbewerb machen und die Chancen auf eine größtmögliche Auslastung erhöhen.

BEREITEN SIE IHREN GÄSTEN EINEN FREUNDLICHEN EMPFANG

Natürlich gehört ein warmherziger und freundlicher Empfang der Feriengäste zum guten ersten Eindruck. Wer keine Rezeption oder Angestellte dafür hat, muss eben selber ran. Das gilt auch dann, wenn man nicht unbedingt zu den kontaktfreudigsten Personen gehört. Ein freundliches Lächeln, eine nette Begrüßung und Hilfe beim Tragen des Gepäcks sind heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie eher zur geselligen Sorte gehören, dann bieten Sie Ihren Gästen etwas zu trinken an, erkundigen sie sich, ob sie eine gute Anreise hatten und fragen Sie sie nach ihren Plänen für den Urlaub, ohne aufdringlich zu sein. Wer öfter Gäste hat, merkt schnell, wer lieber seine Ruhe haben will und wer sich über einen kleinen aber feinen Smalltalk freut. Einfach nur den Schlüssel in die Hand drücken, kurz durch die Ferienwohnung führen und gelangweilt einen schönen Urlaub  wünschen, hinterlässt sicher keinen bleibenden Eindruck, der zum Wiederkommen oder Weiterempfehlen animiert.

Ein freundlicher und warmherziger Empfang bleibt Ferienhaus-Gästen lange in Erinnerung.
Ein freundlicher und warmherziger Empfang bleibt Ferienhaus-Gästen lange in Erinnerung.

Ganz ehrlich: was kostet schon eine kalte Flasche Sekt, Mineralwasser oder ein Strauß frische Blumen? Wer Abends mit dem Auto in einem abgelegenen Ferienhaus ankommt, ist nicht unbedingt scharf darauf, nach einer Tankstelle zu suchen, um sich für den ersten Abend im Urlaub mit dem Nötigsten einzudecken. Sorgen Sie dafür, dass für den Fall der Fälle zumindest ein paar Kleinigkeiten am Start sind. Auch mit ein paar Äpfeln aus dem eigenen Garten, Kostproben regionaler Spezialitäten oder ein paar Kerzen für gemütliche und romantische Stunden kann man für nachhaltige Zufriedenheit sorgen. Jeder war schon mal in einer Ferienwohnung, die in Sachen Lage und Ausstattung nicht unbedingt dem entsprochen hat, was man buchen wollte. Und gegen Ende des Aufenthalts merkt man doch, dass man immer wiederkommen wird. Weil der Gastgeber einem immer mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn man etwas braucht, weil immer ein Fläschchen selbst gekelterter Apfelmost auf dem geschmückten Wohnzimmertisch steht oder weil er immer Insider-Tipps für einen spannenden Ausflug parat hat.

Ferienhausmieter erwarten heutzutage das gleiche Maß an Sauberkeit und Hygiene wie in einem Hotel.
Ferienhausmieter erwarten heutzutage das gleiche Maß an Sauberkeit und Hygiene wie in einem Hotel.

NUR EINE SAUBERE FERIENWOHNUNG IST EINE SCHÖNE FERIENWOHNUNG

Ja, der erste Eindruck zählt! Und zum ersten Eindruck beim Betreten einer Ferienwohnung gehört an oberster Stelle das Thema Sauberkeit. Wer auf einen Ferienhaus-Urlaub mit der Familie spart und sich auf einen angenehmen Aufenthalt in einer gemütlichen Privatunterkunft freut, möchte natürlich auch ein hygienisches Bad, eine saubere Küche und ein gemachtes Bett vorfinden. Klar, das ist nicht immer einfach. Gerade während der Hauptsaison, wenn sich die Ferienhausgäste im fliegenden Wechsel die Klinke in die Hand geben, ist es für Vermieter nicht immer einfach, einen gleichbleibenden Standard aufrechtzuerhalten. Trotzdem sollte man beim Thema Sauberkeit keine Kompromisse eingehen. Wenn die nächsten Gäste also wider Erwarten doch ein paar Stunden früher ankommen und fragen, ob sie die Ferienwohnung oder das Ferienhaus eventuell schon beziehen dürfen, dann weisen sie sie freundlich darauf hin, dass Sie, auch ihnen zuliebe, nicht von ihren Standards abrücken können.

Auch Gäste, die behaupten, es müsse nicht alles klinisch sauber sein, nur um ein paar Stunden früher auspacken zu können, sind am Ende mitunter doch etwas enttäuscht oder unzufrieden, weil hier und da Staub, Krümel oder Flecken gestört haben, die sie selbst entfernt haben. Also lieber hart bleiben, freundlich darauf hinweisen, dass eine gründlich geputzte Unterkunft für sie zum Aushängeschild einer empfehlenswerten Ferienwohnung gehört und an die Arbeit machen bzw. machen lassen. Falls sie das Reinigen der Ferienunterkunft einer anderen Person oder einer Putzfrau überlassen, dann werfen sie ruhig einen Blick darauf, ob alles gemacht wurde. Wir empfehlen eine kurze Checkliste zum Abhaken – so wird auch nichts vergessen und niemand kann behaupten, er hätte das nicht auf dem Schirm gehabt.

Eine zeitgemäße Ausstattung und ein paar kleine Gimmicks erhöhen die Chancen zu vermieten ungemein.
Eine zeitgemäße Ausstattung und ein paar kleine Gimmicks erhöhen die Chancen zu vermieten ungemein.

SPAREN SIE NICHT AM FALSCHEN ENDE

Nein, weniger ist nicht immer mehr. Vor allem, wenn es um die Ausstattung einer Ferienunterkunft für zahlende Gäste geht. Jeder kennt sie, die Ferienwohnungen, die mit einem Sammelsurium aus abgenutztem Inventar verunstaltet sind, die in der eigenen Wohnung nicht mehr benötigt werden oder aufgrund starker Abnutzung ausrangiert wurden. Klar kann man nicht immer alles neu anschaffen oder ersetzen, aber man muss den Gästen auch nicht das Gefühl geben, in einem Antiquariat oder inmitten von Übrigbleibseln einer Haushaltsauflösung zu wohnen. Jede Ferienwohnung ist letztlich ein Gesamtkunstwerk, das Gemütlichkeit, Wärme und Behaglichkeit ausstrahlen soll. Natürlich muss man sich nicht vom Schlafzimmer bis in die Küche an einen bestimmten Einrichtungsstil klammern oder teure Designermöbel anschaffen. Trotzdem sollte man darauf achten, dass jeder Raum für sich stimmig eingerichtet ist und die Ausstattung sich in einem angemessenen Zustand befindet.

Wer sich ein wenig Zeit nimmt, beispielsweise bei eBay Kleinanzeigen nach gut erhaltenen & günstigen Einrichtungsgegenständen umschaut oder bei Ikea in ein paar Dekoartikel investiert, kann für wenig Geld tolle Akzente setzen, die aus einer einfachen Unterkunft ein kleines  Ferienparadies machen. Und wenn ein eigentlich gemütliches Sofa oder ein antiker Lesesessel hier und da etwas abgewetzt ist, kann eine neue Auflage oder ein passender Überwurf schnell abhelfen. Und wenn die Ferienwohnung durch Verschönerungen oder neue Ausstattung wie Flachbildfernseher & DVD-Player für verregnete Tage oder einer Klimaanlage statt einem Ventilator aufgewertet wird, lässt sie sich leichter oder unter Umständen auch zu einem höheren Preis vermieten. Wie wichtig das Internet und WLAN-Empfang sind, sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein…

Gäste, die nicht zur Ruhe kommen, kommen meistens auch nie wieder!
Gäste, die nicht zur Ruhe kommen, kommen meistens auch nie wieder!

STELLEN SIE SICHER, DASS IHRE GÄSTE MÖGLICHST GUT SCHLAFEN

„Das Bett ist Medizin“ sagt man in Italien. Und da haben die Italiener vollkommen Recht! Auch die schönste Ferienwohnung ist ihr Geld nicht wert, wenn das Bett knarzt, die Matratze durchgelegen ist oder der Lattenrost sich nicht weicher oder härter einstellen lässt. Jeder, der schon mal von einem unerträglich ungemütlichen Bett auf die Couch getrieben wurde, weiß ein Lied davon zu singen. Und unausgeschlafene Gäste sind nun mal unzufriedene Gäste. Und es ist auch schon vorgekommen, das Ferienhaus-Urlauber, die wie so viele an Rückenbeschwerden leiden, eine schöne Ferienunterkunft fluchtartig Richtung Hotel verlassen haben, weil sie nicht zur Ruhe kamen. Natürlich kann man es nicht jedem Recht machen, aber man kann mit einer wohlüberlegten Kombination aus verstellbarem Lattenrost und Matratze dafür sorgen, dass sich das Bett an unterschiedliche Bedürfnisse anpassen lässt.

Eine beliebte und einfache Lösung, die wir in vielen Ferienwohnungen beobachten und genießen konnten, waren zwei dünne Matratzen (z.B.: zwei Ikea Sultan Matratzen) übereinander oder eine normale Matratze in Kombination mit einer etwas dickeren Matratzenauflage. So lässt sich der Härtegrad auch bei fülligeren Gästen entsprechend korrigieren, indem man eine Matratze oder Auflage ergänzt oder entfernt. Fragen sie ihre Gäste ruhig nach ihren Vorlieben und helfen sie ihnen dabei, den Härtegrad des Lattenrostes entsprechend einzustellen. Sie werden es ihnen sicher danken. Und positive Bewertungen, in denen Gäste davon schwärmen, dass sie geschlafen haben wie ein Baby, sind ganz sicher nicht von Nachteil 😉

Ob Fahrräder, Schlauchboote, Angelruten oder Lenkdrachen – wer alles parat hat, ist klar im Vorteil.

WER SPORT-EQUIPMENT ZUR VERFÜGUNG STELLT, HAT BEI AKTIVURLAUBERN BESSERE CHANCEN

Auch ein eigentlich preiswerter Ferienhausurlaub mit der Familie kann schnell kostspielig werden, wenn man kostenpflichtig Fahrräder oder Kanus für die ganze Sippe auftreiben muss. Gerade im Spreewald, wo viele Ferienwohnungen und Häuser direkt am Wasser liegen, halten viele Vermieter  Kajaks, Kanadier oder Paddelboote bereit, damit die Gäste ohne Umwege und direkt vor der Haustür auf Entdeckungstour durch die zahllosen Kanäle aufbrechen können. Auch das Bereitstellen von verkehrstauglichen Fahrrädern erhöht die Chancen auf eine Vermietung an Aktivurlauber ungemein. Wer über einen Garten und den entsprechenden Platz verfügt, kann einen kleinen Buddelkasten mit Förmchen für die ganz kleinen Gäste anlegen. Ob Volleyballnetz, ein paar Angeln für den See nebenan, Strandmuscheln für windige Tage, Schlittschuhe oder Lenkdrachen für Kinder – Gäste freuen sich über jegliches Sportequipment, dass sie nicht selbst einpacken und transportieren müssen.  Ein Ferienhaus mit Pool, eine Sauna oder ein Kinderspielplatz sind natürlich besonders gefragte Highlights, für die Gäste gerne den einen oder anderen Euro mehr bezahlen.

Ferienhausgäste freuen sich immer über Insider-Tipps und Infomaterial zu Ausflugsmöglichkeiten, kulinarischen Highlights und regionalen Besonderheiten.
Ferienhausgäste freuen sich immer über Insider-Tipps und Infomaterial zu Ausflugsmöglichkeiten, kulinarischen Highlights und regionalen Besonderheiten.

HALTEN SIE NÜTZLICHE INFOS UND BROSCHÜREN FÜR IHRE GÄSTE BEREIT

Schon klar, Scharbeutz ist nicht New York. Trotzdem kann man in und um das beschauliche Seebad an der Lübecker Bucht allerhand erleben und unternehmen. Allerdings sollte man nicht davon ausgehen, dass die Gäste das wissen oder die Zeit hatten, sich vorab gründlich über die Möglichkeiten rund um ihre Ferienwohnung zu erkundigen. Auch wenn Sie in den Detailinformationen unter den Punkten „Sportmöglichkeiten in der Umgebung“ sowie „Ort und Lage der Unterkunft“ auf vorhandene Optionen hinweisen, heißt das noch lange nicht, dass ihre Gäste das alles gelesen haben oder sich dran erinnern können. Daher sollten sie sich beim Eintreffen der Ferienhausmieter am besten über die Pläne ihrer Gäste informieren und ihnen persönlich ein paar „Insidertipps“ zukommen lassen.

Ganz wichtig: Halten Sie Broschüren von umliegenden Restaurants, Bars, Fahrradverleih, Sportmöglichkeiten sowie Wander- und Radwanderkarten bereit, damit ihre Gäste den wohlverdienten Urlaub nicht mit Recherche & Sucherei verbringen müssen. Abfahrtszeiten und Fahrpläne des öffentlichen Nahverkehrs sind immer willkommen. Und ein wenig Literatur über die Region, kindgerechte Ausflugsziele wie Zoos, Freizeitparks oder Naturdenkmäler ist auch nicht von Nachteil. Auch wenn ihre Ferienwohnung oder ihr Ferienhaus weitab des Trubels liegt und das Nachtleben eher überschaubar ist – jede Region versprüht ihren ganz eigenen Reiz und offeriert bei genauer Betrachtung zahllose Möglichkeiten. Sie müssen sie nur finden – und Ihre Gäste darauf hinweisen.

Eine gut ausgestattete Küche hilft den Gästen, Geld zu sparen und lässt sich wesentlich leichter an Selbstversorger vermieten.
Eine gut ausgestattete Küche hilft den Gästen, Geld zu sparen und lässt sich wesentlich leichter an Selbstversorger vermieten.

DENKEN SIE DARAN, DASS FERIENHAUSGÄSTE IN DER REGEL SELBSTVERSORGER SIND

Wer sich für eine Ferienwohnung anstatt eines Hotels mit Halb- oder Vollpension entscheidet, ist in der Regel auch Selbstversorger und möchte die Gelegenheit haben, sich seine Speisen wie in den heimischen vier Wänden selbst zuzubereiten. Wenn in der Küche jedoch nur ein Topf, eine Pfanne und zwei Paar Besteck zur Verfügung stehen, macht das Kochen keinen Spaß. Gerade Kurzurlauber, die mit ihrer Freundin ein schönes Wochenende verbringen und romantisch bei Kerzenlicht auf der Terrasse  der Ferienwohnung zusammen zu Abend essen möchten, sind enttäuscht, wenn sie obendrein nicht mal Salz und Pfeffer vorfinden. Daher sollte neben einer gut sortierten Auswahl an gängigen Küchenutensilien auch ein Basissortiment an Gewürzen, Öl & Essig zur Grundausstattung jeder Küche gehören. Wer sich für einen urigen Hüttenurlaub in der Schweiz entscheidet, freut sich sicherlich, wenn er einen Fonduetopf und ein Raclette-Gerät vorfindet, mit dem er lokale Käsespezialitäten zubereiten kann. Und wer nur begrenzten Platz hat, kann die Nachteile einer kleinen Küche auch mit einer Grillmöglichkeit im Garten wettmachen.

Gerade junge und aktive Paare planen nicht mehr monate im Voraus, sondern entscheiden sich spontan und kurzfristig für eine Ferienwohnung.
Gerade junge und aktive Paare planen nicht mehr Monate im Voraus, sondern entscheiden sich spontan und kurzfristig für eine Ferienwohnung.

SEIEN SIE FLEXIBEL – IHRE GÄSTE SIND ES AUCH!

Die Zeiten, in denen Gäste schon Monate im Voraus gebucht und am Samstag angereist sind, sind schon lange vorbei. Die Arbeitswelt und die Gäste werden immer flexibler. Seien sie auch also flexibel. Der Trend zum spontanen Kurzurlaub und Städtereisen mit verlängerten Wochenenden nimmt stetig zu. Viele Ferienhausgäste buchen mittlerweile im wahrsten Sinne des Wortes in letzter Minute. Daher sollten sie eingehende Buchungsanfragen schnell und zuverlässig beantworten, damit ihnen kurzentschlossene Gäste „nicht durch die Lappen“ gehen. Eine gute und reibungslose Kommunikation zwischen Vermieter und Gast gehört heutzutage zum Standard. Denken Sie auch daran, die Detailinformationen auf ihrer Ferienhaus-Seite bei ferienhausmiete.de regelmäßig zu aktualisieren und zu ergänzen.

Macht in Kürze ein Ponyhof bei ihnen um die Ecke auf? Haben sie einen großen Barbecue-Grill für die Terrasse  angeschafft oder haben sich neue Ausgeh- und Freizeitmöglichkeiten in Ihrer näheren Umgebung aufgetan? Dann nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit, setzen Sie sich an den Rechner und aktualisieren Sie Ihre Infos. Und versuchen Sie dabei, so kreativ und animierend wie möglich sein. Statt lediglich die Möglichkeit eines Wanderurlaubs zu erwähnen, können Sie in ein paar kurzen Sätzen auch eine exemplarische Tour und die Naturschönheiten beschreiben, die man dabei entdecken kann. Helfen Sie der Vorstellungskraft ihrer Gäste auf die Sprünge, damit sie sich leichter und schneller für einen unvergesslichen Urlaub in Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung entscheiden können.

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Wir wünschen Ihnen viel Spaß & Erfolg beim Vermieten Ihrer Ferienwohnung auf Ferienhausmiete.de! Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit via Mail kontaktieren.

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