Sie möchten Ihre Ferienwohnung barrierefrei gestalten? Barrierefreie Ferienhäuser und -wohnungen werden immer beliebter, denn nicht nur Rollstuhlfahrer haben spezielle Anforderungen an ihre gewählte Unterkunft. Doch wo liegen die Unterschiede zwischen barrierefrei und rollstuhlgeeignet? Welche Gesetze und Anforderungen sind zu beachten? Und wie lassen sich Unterkünfte barrierefrei umbauen und gestalten? Wir zeigen Ihnen Förderungsmöglichkeiten auf und stellen Ihnen Checklisten bereit, damit auch Sie diese wachsende Zielgruppe erschließen können.
Ferienwohnung barrierefrei – ein wachsender Markt
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Reisebranche und zudem eine wirksame Möglichkeit, den Zugang zum Reisen zu erweitern. Weltweit sind derzeit ca. 15% der Weltbevölkerung aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters auf Barrierefreiheit angewiesen. Bis 2050 wird dies auf ein Fünftel der Menschen weltweit zutreffen. In Deutschland leben bereits heute mehr als 10 Mio. Menschen mit einer Behinderung, in der Europäischen Union sind es mehr als 60 Mio., die bei einer Reise besonders auf barrierefreie Angebote angewiesen sind. Durch die demografische Entwicklung wird diese Gruppe in den kommenden Jahren noch deutlich wachsen.
Barrierefreier Tourismus zählt also ganz klar zu den Wachstumsmärkten: Service, Komfort und Nutzbarkeit werden für immer mehr Gäste zu unverzichtbaren Qualitätsmerkmalen einer Ferienunterkunft.
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist Barrierefreiheit für etwa 10% der Bevölkerung unentbehrlich, für 40% notwendig und für 100% komfortabel.
Die Ergebnisse der größten deutschen Online-Studie der IUBH Internationalen Hochschule unter behinderten Reisenden und deren Angehörigen zeigen: Die meisten Reisenden informieren sich online über ihre Unterkunft und buchen am liebsten direkt beim Vermieter (42,4%). Daher ist es wichtig, dass Sie als Gastgeber auf Ihrer Webseite oder in Ihrem Inserat detaillierte Informationen bereitstellen, falls Ihre Ferienwohnung barrierefrei ist.
Gesetze und Kriterien für Barrierefreiheit
Viele Gastgeber setzen sich bereits mit dem Thema intensiv auseinander. Denn immer wieder werden uns Fragen zum Thema Barrierefreiheit gestellt:
- Was ist eigentlich eine barrierefreie Ferienunterkunft?
- Ab wann gilt eine Ferienwohnung als barrierefrei?
- Wo liegt der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?
- Ist barrierefrei eigentlich genau dasselbe wie rollstuhlgerecht?
- Gibt es Unterschiede zwischen rollstuhlgeeignet und rollstuhlgerecht?
- Welche Ausstattungsmerkmale müssen Ferienwohnungen und Ferienhäuser aufweisen, um als barrierefrei oder rollstuhlgerecht zu gelten?
- Was ist der richtige Weg, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus barrierefrei/barrierearm zu gestalten oder umzubauen?
Daher haben wir für Sie die Gesetzeslage recherchiert und praktikable Hinweise zusammengestellt.
Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, Paragraph 4) wird „Barrierefreiheit“ folgendermaßen erläutert: „ Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Abgrenzung „barriefrei“ und „rollstuhlgerecht“
Die Bezeichnungen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind vom Gesetzgeber sehr klar und eindeutig definiert. Andere Begriffe wie behindertengerecht, geeignet für Senioren, altengerecht, barrierearm lassen Platz für verschiedene Deutungen… Bereits eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus mit Haltegriffen im Sanitärbereich kann seniorengerecht genannt werden! Das ist grundsätzlich legitim, aber nicht besonders aussagekräftig.
Die beiden Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind in der DIN 18040 ausgestaltet und konkretisiert. Beim Zugang und der Umgebung des Gebäudes bedeutet „barrierefrei“ das Gleiche wie „rollstuhlgerecht“. Das betrifft den Zugang und die Zufahrt zum Gebäude ebenso wie Parkplätze, Korridor und den Raum bis hinter die Wohnungstür.
Beim privaten Wohnbereich wird zwischen zwei Abstufungen differenziert, und zwar zwischen:
- barrierefreien Wohnungen und
- rollstuhlgerechten Wohnungen, die komplett mit dem Rollstuhl befahren und ohne fremde Hilfe genutzt werden werden können.
Das Kriterium „rollstuhlgerecht“ hat grundsätzlich noch höhere Anforderungen als das Kriterium „barrierefrei“. Das gilt verbindlich auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) bietet sehr detaillierte und umfangreiche Checklisten, mit denen Sie selbst herausfinden können, ob die von Ihnen angebotene Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus die Kriterien der Barrierefreiheit teilweise oder komplett erfüllt. Der DTV bietet auch eine (kostenpflichtige) Zertifizierung von Ferienunterkünften an. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus zertifizieren lassen, bieten sich Ihnen optimale Möglichkeiten, diese wachsende Zielgruppe anzusprechen und mit den entsprechenden Siegeln zu werben. Auf der Internetseite www.reisen-für-alle.de können Sie die Gesamtübersicht für alle Kriterien und Ausstattungsmerkmale des DTV herunterladen und weiteres Informationsmaterial finden.
Kriterien – Abgrenzung Ferienwohnung barrierefrei und rollstuhlgerecht
Während bei der Infrastruktur einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses barrierefrei genau dasselbe bedeutet wie rollstuhlgerecht, werden für die Wohnung selbst erhebliche Unterschiede gemacht. Eine Wohnung, die als rollstuhlgerecht bezeichnet wird, muss alle Merkmale einer barrierefreien Wohnung aufweisen, ebenso wie zusätzlich die folgenden Anforderungen:
- Während für Barrierefreiheit eine Türdurchgangsbreite von 80 cm vorgeschrieben ist, sind für rollstuhlgerechte Wohnungen 90 cm Türbreite das absolute Minimum.
- Für Barrierefreiheit sind Bewegungsflächen von 120 x 120 cm ausreichend, bei einer rollstuhlgerechten Wohnung, müssen die Bewegungsflächen mindesten 150 cm x 150 cm.
Ein barrierefreier Wohnbereich muss laut DIN 18040 über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
Bodenbeläge |
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Türen |
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Bad |
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Schlaf- und Wohnräume |
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Küche |
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Balkon, Loggia, Terrasse |
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Sicht |
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Beispiel: Barrierefreies Badezimmer
Für ein barrierefreies Bad sind die genauen Ausstattungsmerkmale und erforderlichen Qualitätskriterien laut DTV:
- Die Tür darf auf keinen Fall in das Badezimmer schlagen und muss mindestens 80 cm breit sein.
- Die Bewegungsfläche vor dem WC muss mindestens 1,20 m x 1,20 m betragen.
- Die Bewegungsfläche neben dem WC muss an einer Seite mindestens 80 cm breit sein.Es müssen links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden sein.
- An der Seite, an der das WC angefahren wird ist, muss der Haltegriff hochgeklappt werden können
- Die Bewegungsfläche vor dem Waschbecken muss mindestens eine Größe von 1,20 m x 1,20 m aufweisen.
- Die Waschgelegenheit muss unterfahren werden können, und zwar in einer Mindesthöhe von 67 cm.
- Ein Spiegel muss sowohl im Stehen als auch im Sitzen gut eingesehen werden können.
- Der Unterschied zwischen der Oberkante des Duschbodens zum benachbarten Bodenbereich darf keinesfalls 3 cm überschreiten.
- Die Bewegungsfläche im Duschbereich darf 120 cm x 120 cm nicht unterschreiten.
- Ein Duschstuhl oder Duschsitz sind ebenso vorhanden wie ein Haltegriff in der Duschkabine.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Checklisten auch zum Download bereit. Klicken Sie bitte hier.
Kriterien – Abgrenzung rollstuhlgeeignet
Das Kriterium „rollstuhlgeeignet“ ist vom Gesetzgeber nicht definiert und klar vom Begriff „rollstuhlgerecht“ zu trennen. Grundsätzlich sollte bei einer als „rollstuhlgeeignet“ gekennzeichneten Unterkunft einem Rollstuhlfahrer der Aufenthalt generell möglich sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Befahrbarkeit der Wohnung garantiert ist, jedoch nicht zwangsläufig eine ebenerdige Dusche oder Haltegriffe vorhanden sein müssen. Alle Unterkunftsräume müssen stufenlos, gegebenenfalls mit einem Aufzug oder einer Rampe zu erreichen sein und es müssen ausreichend Wendemöglichkeiten vorhanden sein. Wenn Schwellen vorhanden sind, sollten diese nicht höher als 2 cm sein und die Steigung einer Rampe sollte nicht mehr als 6% betragen.
Barrieren mit wenig Aufwand reduzieren
Wenn Sie ohnehin in absehbarer Zeit eine Renovierung oder Umbau vorsehen (z.B. bei energetischer Sanierung), planen Sie direkt Ihre Ferienwohnung barrierefrei zu bauen. Es empfiehlt sich hier gleich die notwendigen Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in Angriff zu nehmen. Selbst in kleinen Bädern mit nur einer Grundfläche von knapp 3,5 qm können Sie durch eine geschickte Anordnung und Auswahl der Sanitärelemente die gesetzlich vorgeschriebene Bewegungsfläche schaffen. Ein wirklich rollstuhlgerechtes Bad benötigt allerdings 5,7 qm Fläche. Der Umbau von einer konventionellen Dusche (Duschwanne mit erhöhtem Rand) oder Badewanne zu einer bodenebenen Dusche ist eine lohnende Investition, der Umbau kann in vielen Fällen bereits in einem Tag realisiert werden. Eine bodenebene Dusche mit schwellenlosem Einstieg zählt als Bewegungsfläche, wenn sich die Duschtür zur Wand wegklappen lässt. Barrierefrei nutzbare Badewannen sind hingegen recht teuer und auch nicht optimal für kleine Badezimmer.
Ausstattungen für ein barrierefreies Badezimmer
Eine große Auswahl rutschhemmender Bodenbeläge gibt es im Fachhandel bereits ab 15 Euro/qm. Eine Toilettensitzerhöhung ist im Sanitär-Fachhandel ebenfalls schon ab 30 Euro erhältlich. Halte- und Stützgriffe kosten auch nicht die Welt und sind meist leicht zu montieren. Das gilt ebenso für Duschsitze. Wenn Sie den Halter für die Toilettenpapier-Rolle so anbringen, dass sich ein bewegungseingeschränkter Mensch nicht verrenken muss, ist auch schon viel gewonnen. Kontrastreiche Gestaltung von Material und Farben und helle Beleuchtung hilft ebenfalls bei altersbedingt nachlassender Sehkraft.
Wenn Sie bereits entschieden haben, Ihre Ferienwohnung barrierefrei umzubauen und Ihren Gästen auch im Urlaub Luxus zu bieten, denken Sie über die Anschaffung eines Dusch-WCs nach. Diese erleichtern die Intimhygiene bewegungseingeschränkter Menschen sehr. Ein vorhandenes Waschbecken barrierefrei zu gestalten, ist mit wenigen Maßnahmen möglich. Die DIN 18040 empfiehlt Sitzhöhen von 46 bis 48 cm. Ein Badezimmer-Hocker ist empfehlenswert, denn welcher ältere Mensch kann längere Zeit problemlos und schmerzfrei stehen? Hersteller von Sanitärkeramik bieten oft kostenlose Planungstools zum Umbau des Badezimmers in Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung. Lassen Sie sich unbedingt im Fachhandel beraten!
Umbau zur barrierefreien Ferienwohnung und Möglichkeiten der Förderung
Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen für barrierefreie Ferienunterkünfte kommt es darauf an, kostengünstige Lösungen zu finden – normal sind zwischen 3 und 10 % Mehrkosten für die Barrierefreiheit. Bestandsbauten barrierefrei umzugestalten kann erheblich teurer sein – das gilt natürlich auch für denkmalgeschützte Objekte. Die Umgestaltung empfiehlt sich bei ohnehin geplanten Sanierungsmaßnahmen sowie bei Baumaßnahmen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung.
Achtung: Bauen ist Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes! Die DIN 18040, Teil 1 und Teil 2, sind in allerdings fast allen Bundesländern eingeführt.
Fördermaßnahmen sind zum Beispiel die Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Programme 037 und 047 soll mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung ihrer Vorhaben sichern. Auch das Programm 208 fördert den behindertengerechten Umbau in touristischen Zielgebieten. Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern jeweils eigene Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel in Brandenburg gibt es bei der Investitionsbank des Landes (ILB) zwei Kreditprogramme, die auf die Tourismusförderung abzielen. In Bayern können Sie eine kostenlose Bauberatung bei der Bayerischen Architektenkammer in Anspruch nehmen. Zur Förderung der Investitionen gibt es das „Bayerische Regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)“. Hier gibt es Investitionszuschüsse für barrierefreie Einrichtungen. Detailliertere Informationen zu einzelnen Fördermöglichkeiten des barrierefreien Tourismus erhalten Sie beim Behindertenbeauftragten, beim für den Tourismus zuständigen Ministerium oder auch bei der Tourismus Marketing Gesellschaft Ihres Bundeslandes.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Angaben zur Barrierefreiheit in Ihrem Inserat hinzufügen können und was Sie bei der Kommunikation mit Urlaubern beachten sollte, klicken Sie bitte hier.
Wir haben den Inhalt dieses Ratgebers nach bestem Wissen erstellt, übernehmen jedoch keine Verantwortung für Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen oder eine etwaige Inkonsistenz.
4 Antworten
Ich wusste gar nicht, dass „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ etwas unterschiedliches sind. Ich plane auch eine Ferienunterkunft. Zielgruppe sind vor allem Familien. Ich achte z. B. darauf, das Metallgeländer einen Handlauf für Kleinkinder haben und es Rampen und Abstellmöglichkeiten für die Kinderwägen gibt.
Lieber Herr Scheffler,
wir freuen uns, dass der Beitrag für Sie hilfreich war. Toll, dass Sie Ihre Ferienunterkunft zielgruppenorientiert planen.
Vielleicht ist für Sie unser Beitrag Familienfreundlich: 10 Dinge, mit denen Sie punkten können ebenfalls interessant. Gerne haben wir hier Ihre Tipps für ein familiengerechtes Feriendomizil aufgenommen.
Beste Grüße
Ihr Team von Ferienhausmiete.de
Herzlichen Dank für den informativen Artikel!
Ausgezeichnet Tipp.
Guten Tag Herr Schulz,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Es freut uns, wenn Sie nützliche Tipps für die Vermietung mitnehmen konnten.
Herzliche Grüße
Ihr Team von Ferienhausmiete.de