Mustervorlagen Archives - Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/category/mustervorlagen/ Fachwissen für Vermieter Thu, 07 Mar 2024 10:36:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/wp-content/uploads/sites/5/2021/07/cropped-FHM_Logo_Himmel_72-32x32.png Mustervorlagen Archives - Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/category/mustervorlagen/ 32 32 Meldeschein Ferienwohnung: Tipps und Mustervorlage für Vermieter https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/meldeschein-ferienwohnung/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/meldeschein-ferienwohnung/#comments Tue, 01 Aug 2023 05:00:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=17329 Als Vermieter von Ferienunterkünften sind Sie in Deutschland nach §29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, Ihre Gäste bei Ankunft einen Meldeschein für die Ferienwohnung ausfüllen zu lassen. Damit müssen Sie die Daten Ihrer Gäste rechtmäßig erfassen und archivieren, um sie gegebenenfalls auf Aufforderung Behörden vorlegen zu können. In diesem Artikel finden Sie praktische Tipps und Hinweise zur […]

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Als Vermieter von Ferienunterkünften sind Sie in Deutschland nach §29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, Ihre Gäste bei Ankunft einen Meldeschein für die Ferienwohnung ausfüllen zu lassen. Damit müssen Sie die Daten Ihrer Gäste rechtmäßig erfassen und archivieren, um sie gegebenenfalls auf Aufforderung Behörden vorlegen zu können. In diesem Artikel finden Sie praktische Tipps und Hinweise zur korrekten und vollständigen Ausfüllung des Meldescheins. Unser besonderes Extra für Sie: Laden Sie sich unseren Muster-Meldeschein gratis herunter und legen Sie ihn Ihren Gästen einfach vor.

Was ist ein Meldeschein?

Ein Meldeschein ist ein Dokument, das Sie als Vermieter benötigen, um Informationen über Ihre Gäste zu erfassen und an Behörden weiterzuleiten. Es erfüllt die gesetzliche Meldepflicht und ist wichtig für den Tourismus und die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Anforderungen für Meldescheine variieren je nach Land.

In Deutschland basiert der Meldeschein auf §§ 29, 30 des Bundesmeldegesetz (BMG) und den landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer.

Geplante Gesetzesänderungen:

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), vorgeschlagen vom FDP-geführten Bundesministerium der Justiz, zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Wesentliche Bestandteile des Gesetzes sind die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre und die Reduzierung von Schriftformerfordernissen. Diese Maßnahmen sollen zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen führen und die Bürokratiekosten signifikant senken, um so den Bürokratiekostenindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung zu bringen. (Stand 15.01.2024)

Meldeschein
Die Meldepflicht gilt für jeden Beherbergungsbetrieb in Deutschland – egal ob Hotel, Ferienwohnung oder Zimmer und für jede Betriebsgröße.

In anderen Ländern können ähnliche Gesetze oder Vorschriften existieren, die die Meldepflicht von Übernachtungsgästen regeln. Machen Sie sich hierzu mit den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Region vertraut. In Österreich, der Schweiz, Spanien, Italien und Frankreich existieren zum Beispiel ähnliche Meldepflichten.

Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern können. Überprüfen Sie daher stets die aktuellen Vorschriften des jeweiligen Landes oder der Region.

Ausfüllen des Meldescheins

Im Meldeschein der Ferienwohnung müssen laut §30 BMG folgende Daten der Gäste erfasst werden:

  1. Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
  2. Familiennamen
  3. Vornamen
  4. Geburtsdatum
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Anschrift
  7. Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit
  8. Passnummer

Tipps zur korrekten und vollständigen Ausfüllung

Überprüfen Sie die gesetzlichen Anforderungen: Informieren Sie sich über aktuelle Vorschriften und die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zur Meldepflicht in Ihrer Region.

Sorgfältige Erfassung der Daten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig erfassen. Überprüfen Sie die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Gäste sorgfältig, um Fehler zu vermeiden.

Meldeschein Ferienwohnung

Unterschriften: Vergessen Sie nicht, zu prüfen, ob der Meldeschein unterschrieben wurde. Unterschriften können je nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein, um den Meldeschein gültig zu machen.

Archivierung der Meldescheine: Bewahren Sie die ausgefüllten Meldescheine sorgfältig auf. Je nach Land und Region können Vermieter dazu verpflichtet sein, die Meldescheine für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Halten Sie die Unterlagen gut organisiert und zugänglich. Datenschutz beachten: Achten Sie darauf, dass Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die sensiblen Daten der Gäste entsprechend schützen. Verwenden Sie die Gästeinformationen nur für den vorgesehenen Zweck und geben Sie sie nicht an unbefugte Dritter weiter.

Aktualisierung der Daten: Sollten sich während des Aufenthalts Änderungen ergeben, wie beispielsweise eine Verlängerung des Aufenthalts oder der Hinzufügung von Begleitpersonen, aktualisieren Sie den Meldeschein entsprechend.

Tipp: Um Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, den Meldeschein bereits in den Hausregeln zu verankern und vor Anreise noch einmal daraufhin zu weisen. Neben weiteren Services bietet dies Ihren Gästen schon mal ein professionelles Ankunftserlebnis.

Warum ist der Meldeschein für die Ferienwohnung wichtig?

  1. Gesetzliche Verpflichtung: Wie bereits ausgeführt besteht eine rechtliche Meldepflicht für Übernachtungsgäste – nicht nur in Deutschland. Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Meldeschein auszufüllen und die Informationen über ihre Gäste gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Andernfalls drohen Konsequenzen.
  2. Transparenz und Überwachung: Der Meldeschein Ferienwohnung ermöglicht es den Behörden, den Aufenthalt von Gästen zu überwachen und statistische Daten über den Tourismus zu erfassen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht eine bessere Planung und Steuerung von Ressourcen im Tourismusbereich.
  3. Sicherheit und Schutz: Die Erfassung der Gästedaten über den Meldeschein dient auch der Sicherheit und dem Schutz der Gäste. Bei Notfällen oder besonderen Vorkommnissen können die Behörden auf diese Informationen zugreifen, um gegebenenfalls Unterstützung oder Hilfeleistungen bereitzustellen.
  4. Steuern und Abgaben: In einigen Regionen werden Kurtaxen oder andere Abgaben auf Übernachtungen erhoben. Der Meldeschein dient dazu, die korrekte Berechnung und Erhebung dieser Steuern und Abgaben sicherzustellen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Füllen Vermieter oder Gast keinen Meldeschein aus, drohen rechtliche Konsequenzen. Strafen und Sanktionen fallen dabei je nach Land und Region unterschiedlich aus. Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht sind:

  • Rechtliche Konsequenzen: Vermietern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, drohen Verwarnungen oder Bußgelder. In schwerwiegenden Fällen müssen sie sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Einschränkungen und Schließungen: In einigen Fällen kann die Nichteinhaltung der Meldepflicht dazu führen, dass die Ferienunterkunft vorübergehend geschlossen oder mit Betriebsbeschränkungen belegt wird. Damit gehen finanzielle Verluste und Imageprobleme einher.
  • Versicherungsprobleme: Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht kann es sein, dass Versicherungsleistungen nicht greifen. Dies kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Risiken für Vermieter und Gäste führen.

Meldeschein Ferienwohnung online oder in Papierform?

Online Meldeschein

Bequemlichkeit: Gäste können den Meldeschein bequem von jedem Ort mit Internetzugang ausfüllen.

Zeitersparnis: Der Online-Meldeschein ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Übermittlung der Gästedaten.

Automatisierte Datenverarbeitung: Online-Meldescheine können dazu beitragen, die Daten effizienter zu verarbeiten und Fehler bei der manuellen Erfassung zu vermeiden.

Meldeschein in Papierform

Verfügbarkeit: Gäste ohne Internetzugang können den Meldeschein in Papierform ausfüllen.

Traditionelle Methode: In einigen Ländern ist die Nutzung des Meldescheins in Papierform nach wie vor üblich und akzeptiert.

Unterschriften: Bei einigen Meldeverfahren ist die persönliche Unterschrift auf dem Meldeschein erforderlich, was mit der Papierform leichter umzusetzen ist.

Meldeschein Ferienwohnung digital
Schnell und einfach wird beim Online-Meldeschein zum Beispiel auf dem Tablet unterschrieben.

In folgenden Ländern ist ein Online-Meldeschein zugelassen:

DeutschlandIn Deutschland gibt es verschiedene Online-Plattformen und elektronische Meldeverfahren, die es Vermietern ermöglichen, den Meldeschein online auszufüllen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
ÖsterreichAuch in Österreich ist die Online-Meldung von Gästen möglich. Es gibt spezielle elektronische Meldeverfahren, die von Vermietern genutzt werden können, um den Meldeschein online abzugeben.
SchweizIn einigen Kantonen der Schweiz wird die Online-Meldung von Gästen akzeptiert. Vermieter können spezielle elektronische Meldeverfahren nutzen, um den Meldeschein online auszufüllen und einzureichen.
NiederlandeIn den Niederlanden gibt es ebenfalls Möglichkeiten, den Meldeschein online zu erfassen und einzureichen. Es gibt spezielle Online-Plattformen, auf denen Vermieter ihre Gästedaten eingeben können.

Muster Meldeschein gratis herunterladen

Download Meldeschein

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Ausgefüllter Meldeschein für Ferienwohnung – und nun?

Nachdem Ihnen der Meldeschein Ferienwohnung korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt, der Vermieter den Meldeschein korrekt und vollständig ausgefüllt hat, sind in der Regel folgende Schritte zu unternehmen:

Archivierung: Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die ausgefüllten Meldescheine für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Abreise des Gastes aufzubewahren.

Weiterleitung an die Behörden: Sollten Behörden, wie zum Beispiel die Polizei oder Staatsanwaltschaft, Meldescheine verlangen, müssen Sie ihnen diese vorlegen. Je nach Land wird die Vorlage unterschiedlich gehandhabt. In einigen Fällen ist es möglich, den Meldeschein elektronisch zu übermitteln, während in anderen Fällen eine physische Kopie an die Behörde gesendet werden muss.

Datenschutz: Stellen Sie sicher, dass die sensiblen Gästedaten auf dem Meldeschein gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und geschützt werden. Die Daten sollten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht unbefugt weitergegeben werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Meldescheine innerhalb von 3 Monaten fachgerecht vernichtet werden.

Zusammenfassendes FAQ zu Meldeschein Ferienwohnung

Muss ich als Vermieter von Ferienunterkünften einen Meldeschein ausfüllen?

Ja, in den meisten Ländern und Regionen besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Vermieter von Ferienunterkünften. Sie sind verpflichtet, den Meldeschein für Ihre Gäste auszufüllen oder ausfüllen zu lassen und gegebenenfalls an die zuständige Meldebehörde weiterzuleiten.

Welche Informationen benötige ich, um den Meldeschein auszufüllen?

Der Meldeschein erfordert grundlegende Informationen über Ihre Gäste, wie Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Zusätzlich sind Angaben zur Ferienunterkunft und gegebenenfalls zu Begleitpersonen erforderlich.

Kann ich den Meldeschein online ausfüllen?

In einigen Ländern und Regionen ist es möglich, den Meldeschein online auszufüllen. Dazu gehören zum Beispiel Deutschland, Österreich, Schweiz und Niederlanden.

Wie lange muss ich den Meldeschein aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für den Meldeschein nach Abreise der Gäste kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland beispielsweise beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel ein Jahr.

Was passiert, wenn ich keinen Meldeschein ausfülle?

Das Auslassen der Meldescheinpflicht kann rechtliche Konsequenzen haben. Als Vermieter können Ihnen Bußgelder oder andere Strafen auferlegt werden. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und den Meldeschein ordnungsgemäß auszufüllen.

Muss ich den Meldeschein für alle Gäste ausfüllen, einschließlich Kinder?

Die Meldepflicht kann je nach Land und Region variieren. In einigen Fällen müssen auch Kinder in den Meldeschein aufgenommen werden, während in anderen Fällen dies nur für Erwachsene gilt. Informieren Sie sich über die spezifischen Bestimmungen in Ihrer Region.

Wird der Meldeschein abgeschafft?

Im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wird 2024 darüber beraten, die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger bei einer Beherbergung abzuschaffen. Bis es zu einer möglichen Gesetzesänderung kommt, sind Sie weiterhin zu einem Meldeschein für Ihre Gäste verpflichtet.

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Buchungsbestätigung versenden – FeWo vermieten mit kostenloser Mustervorlage https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/buchungsbestaetigung-versenden-ferienwohnung-verbindlich-vermieten-mit-unserer-kostenlosen-muster-vorlage/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/buchungsbestaetigung-versenden-ferienwohnung-verbindlich-vermieten-mit-unserer-kostenlosen-muster-vorlage/#respond Fri, 06 Jan 2023 09:30:49 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=16360 Eine Buchungsbestätigung für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser ist mehr als eine lästige Formalität. Auch wenn ein verbindlicher Vertrag grundsätzlich auch formfrei und bei mündlicher (telefonischer Buchung) zustande kommt, ist eine schriftliche Buchungsbestätigung der richtige und rechtssichere Weg, um Missverständnissen vorzubeugen. Darüber hinaus gehört eine professionelle Buchungsbestätigung zu den elementaren Bestandteilen bei der Kommunikation mit Feriengästen – […]

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Eine Buchungsbestätigung für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser ist mehr als eine lästige Formalität. Auch wenn ein verbindlicher Vertrag grundsätzlich auch formfrei und bei mündlicher (telefonischer Buchung) zustande kommt, ist eine schriftliche Buchungsbestätigung der richtige und rechtssichere Weg, um Missverständnissen vorzubeugen. Darüber hinaus gehört eine professionelle Buchungsbestätigung zu den elementaren Bestandteilen bei der Kommunikation mit Feriengästen – schließlich markiert sie in der Regel den ersten Kontakt zwischen Vermieter und Ferienhausgast. Wir verraten Ihnen, warum der Versand von Buchungsbestätigungen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen so wichtig ist und was man beim Erstellen einer Buchungsbestätigung unbedingt beachten sollte. Nutzen Sie außerdem unsere gratis Muster-Vorlage für Buchungsbestätigungen zum Download! Wir haben Ihnen ebenfalls die Vorlage einer Buchungsbestätigung auf englisch zur Verfügung gestellt.

Buchungsbestätigung für Ferienhaus oder Ferienwohnung – kleines Schreiben mit großer Verbindlichkeit

Wer eine Buchungsbestätigung für sein Feriendomizil versendet, macht Nägel mit Köpfen. Denn: das Anbieten und Bewerben einer Ferienwohnung auf einem Buchungsportal oder der eigenen Webseite stellt per se noch keine Willenserklärung dar. Diese muss in jedem Fall an explizit erwähnte Personen bzw. Vertragsparteien geknüpft sein, damit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt. Somit könnte man die Buchungsbestätigung als kleines Anschreiben mit großer Verbindlichkeit umschreiben. Erst mit dem Versand und Empfang der Buchungsbestätigung wird aus der losen Anfrage eine handfeste Vereinbarung. Da diese Vereinbarung mit beidseitigen Rechten und Pflichten garniert ist, sorgt eine lückenlose Buchungsbestätigung für Klarheit und Planungssicherheit auf beiden Seiten.

Tipp: Sie haben die Buchungsbestätigung erstellt und wollen diese nun via Mail an die Feriengäste versenden? Bei der Gelegenheit können Sie direkt einen detaillierten Mietvertrag, die Hausordnung und, falls bereits vorhanden, eine Gästemappe mit anhängen. So haben Ihre Gäste alle benötigten Informationen zur Hand und können diese bei Bedarf auch auf ihrem Mobiltelefon abrufen.

Buchungsbestätigung erstellen – diese Angaben dürfen nicht fehlen

Wenn Sie Mietvertrag und Hausordnung separat mitsenden, können Sie Ihre Buchungsbestätigung der Übersichtlichkeit halber kurz und knapp halten. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass alle benötigten Angaben enthalten sind, damit ein rechtskräftiger Beherbergungsvertrag zustande kommt.

Diese Angaben gehören auf die Buchungsbestätigung

  • Name und Adresse der Unterkunft sowie die Kontaktdaten des Vermieters
  • Name und Adresse des Ferienhausgastes, der die Anfrage gestellt hat
  • Der exakte Mietzeitraum, bei Bedarf ergänzt mit Zeitfenstern für Check-In & Check-Out
  • Anzahl der Gäste, aufgeteilt in Erwachsene, Kinder und Haustiere (falls erlaubt)
  • Mietpreis mit separat aufgeführten Kosten für optionale Zusatzleistungen, Kurtaxe etc.
  • Kontoinformationen sowie Zahlungsmodalitäten inkl. Höhe der zu leistenden Anzahlung und Zahlungsziel für die Überweisung
  • Mietbedingungen inkl. Details zu Stornierungsgebühren

Tipp: Auch wenn Sie ein standardisiertes Formular für die Erstellung Ihrer Buchungsbestätigungen nutzen, sollten Sie die Angaben vor dem Versenden genau prüfen, da diese verbindlich sind. Ist das Ferienhaus im angefragten Reisezeitraum auch verfügbar? Wurden die Kosten für Brötchenservice und Endreinigung aufgelistet? Ist die Frist für eine kostenlose Stornierung korrekt?  

Der Kern der Buchungsbestätigung – Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Haben beide Vertragsparteien ihre Willenserklärung in Form einer Buchungsanfrage und einer Buchungsbestätigung abgegeben, sind die darin aufgeführten und zu erbringenden Leistungen verpflichtend. Heißt: der Vermieter verpflichtet sich verbindlich, die Ferienunterkunft wie beschrieben und zum angegebenen Reisezeitraum bereitzustellen. Der Feriengast seinerseits verpflichtet sich, den dafür fälligen Betrag fristgerecht zu entrichten, und, im Falle einer Absage, die dafür fälligen Stornierungsgebühren zu entrichten. Wie hoch diese in Prozent ausfällt und bis zu welchem Datum kostenfrei storniert werden kann, sollte in der Buchungsbestätigung übersichtlich aufgelistet sein. Wir empfehlen das Anbieten flexibler Stornierungsbedingungen, da Vermieter-Flexibilität in Sachen Stornierung die Anzahl der Anfragen deutlich erhöht.

Tipp: Die Erhöhung der Stornierungsrate bei flexiblen Stornierungsbedingungen steht in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Anfragen, die dadurch generiert werden können.

Eine Buchungsbestätigung schafft Verbindlichkeit für alle Parteien

Standardisieren Sie Ihre Buchungsbestätigungen für Ferienwohnung und Ferienhaus!

Wer bei jeder Buchungsanfrage eine neue Mail aufsetzt, wird früher oder später merken, wie mühsam das ist. Darüber hinaus ist die Gefahr, wichtige Informationen zu vergessen oder Eckdaten falsch einzugeben, viel zu groß. Nehmen Sie sich die Zeit und passen Sie unsere Muster-Vorlage für Buchungsbestätigungen an die Gegebenheiten Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses an. So können Sie zum Beispiel alle von Ihnen angebotenen Extras (Fahrradverleih, Saunanutzung, Wäschepaket) auflisten und bei Buchung durch den Feriengast entsprechend kennzeichnen. Auch können Sie die maximale Personenzahl/Anzahl der Haustiere und etwaige Kosten für nicht angemeldete Gäste auflisten. Damit Ihnen im Stress zwischen Ferienwohnung putzen und Gäste empfangen keine Informationen unter den Tisch fallen, können Sie auch festlegen, dass Stornierungen ausschließlich telefonisch zu erfolgen haben.

Tipp: Kommt es öfter zu Situationen, in denen Ihre vor kurzem angereisten Gäste Sätze mit „Aber wir dachten (…)“, „Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass (…) oder „Hätten wir gewusst (…)“ beginnen, ist das möglicherweise ein Hinweis darauf, dass Ihre Buchungsbestätigung noch etwas Konkretisierung und Ergänzung nötig hat. Gerade bei unerwarteten Zusatzkosten vor Ort oder fehlenden Ausstattungsmerkmalen reagieren viele Gäste verständlicherweise gereizt.   

Gönnen Sie Ihrer schriftlichen Zusage eine Portion Individualität

So wichtig die korrekten Angaben in einer Ferienhaus-Buchungsbestätigung auch sein mögen: in Bezug auf die Form und die inhaltliche Ausgestaltung haben Sie größtenteils freie Hand. Bedenken Sie bitte, dass die Buchungsbestätigung in der Regel diejenige Nachricht im Postfach Ihrer Feriengäste ist, die die Reiselust und die Vorfreude auf eine unbeschwerte Zeit bei Ihnen weckt. Ein freundlicher Begrüßungssatz im Stile von „Liebe Gäste, wir bedanken uns für Ihre Buchung und freuen uns, Sie bald bei uns in XYZ begrüßen zu dürfen“ vereint Verbindlichkeit und Gastlichkeit. Fügen Sie Ihr Logo an populärer Stelle in die Buchungsbestätigung ein oder wählen Sie eine Schriftart, die zu Ihrer Marke passt und dem Dokument festlichen Ferien-Charakter verleiht. Je mehr Mühe Sie sich beim Ausgestalten Ihrer Buchungsbestätigungen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen geben, desto größer ist die Verlockung, die Bestätigung auszudrucken, an den Kühlschrank zu hängen und sich immer wieder aufs Neue zu freuen, was einem da bevorsteht.

Tipp: Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf und verleihen Sie Ihren Buchungsbestätigungen eine persönliche Note. Stammgäste und Langzeitmieter freuen sich sicher auch über eine postalische Buchungsbestätigung samt Grußkarte. Die perfekte Gelegenheit, um mit kreativer Individualität zu glänzen.  

Wann versenden? Der frühe Vermieter fängt den Wurm!

Was den richtigen Zeitpunkt für das Versenden der Buchungsbestätigung anbelangt, gilt die Devise: je früher, desto besser! Daher ist es enorm wichtig, dass Sie Ihre Buchungsanfragen regelmäßig checken und möglichst zeitnah beantworten. Dies zeigt den Ferienhausgästen, dass sie mit einem professionellen und engagierten Vermieter interagieren, der auch bei Fragen oder Problemen vor Ort kurzfristig verfügbar ist. Sobald Sie unsere Muster-Vorlage an die Gegebenheiten Ihres Ferienhauses oder Ihrer Ferienwohnung angepasst haben, steht der schnellen und unkomplizierten Zusage nichts mehr im Wege.

Download: Kostenlose Mustervorlage für Buchungsbestätigung

Für alle, die keine Zeit haben, ein standardisiertes Dokument vorzubereiten, haben wir eine Muster-Vorlage für Buchungsbestätigungen zum Download vorbereitet, die Sie Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen können.

Download Buchungsbestätigung

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Mustervorlage Buchungsbestätigung auf englisch

Download english version here

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Vermieten Ihrer Ferienwohnung auf Ferienhausmiete.de! Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Thema „Buchungsbestätigung“ haben, hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar.

Hinweis: Die resido GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und insbesondere für die Rechtsbeständigkeit der Muster-Vorlage für die Buchungsbestätigung insgesamt oder in Teilen daraus. Schadenersatzansprüche gegen resido GmbH, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Bei der inhaltlichen und formalen Ausgestaltung Ihrer individualisierten Buchungsbestätigung können Sie sich von einem fachkundigen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.

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Stolperfalle Endreinigung bei Ferienwohnung & Ferienhaus https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/stolperfalle-endreinigung-bei-ferienwohnung-ferienhaus/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/stolperfalle-endreinigung-bei-ferienwohnung-ferienhaus/#comments Thu, 06 Jan 2022 09:18:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=12264 Vermeiden Sie beim Ausweis der Endreinigung in die Falle zu tappen. Inklusive Gratis-Download: To-Do-Liste für Gäste bei Abreise.

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Die professionelle Reinigung der Ferienwohnung ist für jeden Vermieter eine zentrale Aufgabe, die mit organisatorischen aber auch rechtlichen Stolperfallen verbunden sein kann. Immer wieder ein brisantes Thema ist die Preisangabenverordnung (PAngV) für die Endreinigung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern oder Monteurzimmern.

Die richtige Angabe der Endreinigung: Immer wieder Thema vor Gericht

Trotz zahlreicher Veröffentlichungen von Gerichtsurteilen und Presseartikeln besteht oftmals Unwissenheit auf diesem Gebiet. Bereits einige Vermieter sind beim Ausweisen der Endreinigung in die Falle getappt und erhielten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale oder sogar Geldstrafen. Damit Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie bei der Preisangabe für die Reinigung der Ferienwohnung unbedingt die rechtlichen Vorgaben beachten.

Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Angabe des Mietpreises ankommt und beantworten Fragen zum Thema: Endreinigung in der Ferienwohnung und im Ferienhaus. Zudem wartet eine To-Do-Liste für Gäste als Gratis-Download am Ende des Beitrages auf Sie!

Preisangabenverordnung und Endreinigung: Wie passt das zusammen?

Generell besagt die Preisangabenverordnung folgendes: Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter unter Angabe von Preisen wirbt, ist nach § 1 der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile anzugeben. Dies ist der sogenannte Gesamtpreis oder Endpreis.

Merke: Nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Endpreise alle nicht optionalen Zusatzkosten enthalten. Diese Regelung dient dabei in erster Linie dem Schutz der Verbraucher. Dadurch soll Preisklarheit und bessere Vergleichbarkeit von Angeboten (Mietpreisen) gewährleistet werden. Unlauterer Wettbewerb kann dadurch verhindert werden.

Wie sind die Kosten der Endreinigung bei der Preiswerbung einer Ferienwohnung anzugeben?

Rechtsgrundlage bildet dabei ein BGH-Urteil vom 06.06.1991 (Aktenzeichen I ZR 291 / 89 § 1 UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985). Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil entschieden, dass zu den Endpreisen bei der Bewerbung einer Ferienwohnung auch die pauschal zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie für die Endreinigung anzugeben sind, soweit die Endreinigung obligatorisch und nicht als Wahloption ausgestaltet ist.  Bedeutet: Vermieter dürfen die Endreinigung nicht als eine zusätzliche Kostenpauschale ansetzen– außer der Mieter hat die Wahl, ob er das Ferienhaus oder die Wohnung selbst reinigen oder reinigen lassen möchte.

Werden Preise nicht korrekt angeben (z.B. auf Werbemitteln wie Flyer, Broschüren, der eigenen Webseite oder Ferienhausportalen), handelt der Werbende wettbewerbswidrig und es kann zu einer kostspieligen Abmahnung aufgrund von Verstößen gegen geltende Gesetze kommen u.a. nach § 5 UWG (Verbot der irreführenden Werbung)  und § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG (unlauterer Wettbewerb).

Vorsicht Stolperfalle: Ob falsche Preisangaben durch Unwissenheit, Ungenauigkeit oder Absicht passieren, ist dabei irrelevant. Im schlimmsten Fall bedeutet ein Verstoß gegen die PAngV hohe Geldstrafen, die zur Aufgabe der Vermietung zwingen. Nicht nur Neu-Vermieter sollten daher Ihre Preisangaben überprüfen auch langjährige Vermieter sollten sicherstellen, dass Sie Ihre FeWO-Preise überall korrekt darstellen und nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Endreinigung Ferienwohnung Ferienhaus
Die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung der Ferienwohnung ist wettbewerbswidrig und hat vor Gericht keinen Bestand.

Relevante Gerichtsurteile zu Reinigung der Ferienwohnung

Das Landgericht Aschaffenburg hat Ende 2021 in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Reiseunternehmen verurteilt es zu unterlassen, für Ferienappartements unter Angabe von Preisen zu werben, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen enthalten (LG Aschaffenburg, Urteil vom 14.12.2021, Az. 1 HK O 47/21 – nicht rechtskräftig). Die Beklagte wies in der Leistungsbeschreibung eine separate, kostenmäßig bezifferte Position für die Endreinigung pro Objekt und Aufenthalt als „gebührenpflichtig vor Ort“ aus. Die Kosten wurden nicht in den beworbenen Gesamtmietpreis inkludiert. Das Landesgericht bewertete die betreffende Werbung als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Irreführungsverbot.

Ein weiteres, richtungweisendes Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur Angabe von Endpreisen in 2013 gesprochen (Az.: I-4 U 22/13): In dem verhandelten Fall warb ein Vermieter von Feriendomizilen mit folgenden Preisangaben: „Tagespreis: Nebensaison 40 Euro; Hauptsaison 50 Euro. Im Preis sind die Wasser-, Strom- und Gaskosten bereits enthalten, zzgl. einmaliger Endreinigungskosten in Höhe von 30 Euro“. Die Wettbewerbszentrale mahnte den Beklagten deshalb ab. Scheiterte sie vor dem Landgericht noch, war die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) erfolgreich.

Auch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig (Az.: 2 U 50/14) entschied im Jahr 2014 zum Schutz der Verbraucher, dass die Preisangabe für die Ferienwohnung die Endreinigung enthalten muss, um wettbewerbskonkform zu sein.

Die Endreinigung richtig angeben – So ist es wettbewerbskonform

Zur besseren Veranschaulichung haben wir vier Beispiele für Angaben zur Endreinigung aufgeführt mit Angabe des Übernachtungspreis pro Woche und Tag.

rechtskonforme Darstellung

✔ Beispiel 1: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises:

Preis pro Woche: 470 Euro; inklusive Endreinigung

✔ Beispiel 2: Die Endreinigung ist als Leistung vom Feriengast frei wählbar

Preis pro Woche: 470 Euro, die Endreinigung ist optional: 70 Euro

✔ Beispiel 3: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises

Preis für den 1. Tag: 90 Euro (inkl. Endreinigung) jeder weitere Tag: 50 Euro

Der Urlaubsgast kann bei diesen Beispielen auf den ersten Blick den genauen Endpreis entnehmen.

nicht rechtskonforme Darstellung

❌ Beispiel 4: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises:

Preis pro Woche: 470 Euro plus 70 Euro für die Endreinigung .

Dem Interessenten wird der Endpreis nicht auf den ersten Blick angezeigt, sondern er muss die 70,- € eigenständig hinzurechnen.

Weitere Stolperfallen bei der Endreinigung

1. Der Zeitfaktor

Je nach Größe und Lage des Hauses erfordert die Endreinigung einer Ferienwohnung einige Stunden Arbeit. Pauschale Aussagen, wie viel Zeit die Reinigung der Ferienwohnung in Anspruch nimmt, können nicht getroffen werden. Als Richtwert können Sie hier zwei bis vier Stunden nehmen. Bei schnell aufeinander folgenden Bettenwechseln (Abreisetag = Anreisetag) steht Ihnen ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Hier ist eine gute Organisation im Reinigungsprozess Tag für Tag gefragt. Überlegen Sie, ob Sie eine Person oder zwei oder ein großes Reinigungsteam benötigen. Achten Sie grundsätzlich auf ausreichend Zeit durch Festlegung klare Regeln, wann Ihre Urlaubsgäste anreisen und abreisen können. Viele Vermieter bitten Ihre Gäste um Abreise bis 10 Uhr und ermöglichen eine Anreise ab 15 Uhr.

2. Der Preis für die Endreinigung

Die Endreinigungskosten sind unter anderen abhängig von der Größe des Hauses, der Anzahl der Badezimmer und der Ausstattung. Setzen Sie den Preis für die Endreinigung nicht zu niedrig an, aufgrund des Fachkräftemangels und allgemein steigender Kosten müssen Sie müssen höheren Lohnkosten für Ihr Personal rechnen.

3. Das richtige Reinigungspersonal

Gutes Reinigungspersonal für die Endreinigung der Ferienwohnung zu finden und zu halten, gehört zu einen der größten Herausforderungen für Vermieter. Obwohl die Vermietung von FeWo’s ein äußerst lukrative Kapitalanlage ist, steht und fällt die Expansion in diesem Geschäft mit dem Reinigungspersonal. Wer also vor hat eine Ferienwohnung zu erwerben und schon vorab weiß, dass er aufgrund der Entfernung oder wegen anderer Gründe, nicht selbst die Reinigung durchführen wird, tut gut daran, sich rechtzeitig um eine Reinigungskraft zu kümmern und von vornherein in die Überlegungen einzubeziehen. Die prekäre Personalsituation zeigt auch die folgende Zahl: 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte weniger gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie im Gastgewerbe.

In unserem Beitrag „Putzfee gesucht: Personal finden und halten“ sagen wir Ihnen, wie es gelingen kann eine gute Hausbetreuung zu finden.

4. Sollten Vermieter die Endreinigung der Ferienwohnung Ihren Feriengästen überlassen?

Achten Sie darauf, dass Ihre Qualitätsstandards bei der Endreinigung eingehalten werden und berücksichtigen aktuelle Lohnkosten bei der Preisgestaltung.

Selbstverständlich ist es Ihnen auch freigestellt, die Endreinigung dem Mieter zu überlassen. Dies ist jedoch eher unüblich und in der Regel nicht zielführend, denn zu unterschiedlich sind die Maßstäbe und Ansprüche an Ordnung, Sauberkeit und Hygiene. Überlassen Sie dem Gast diese Aufgabe, haben Sie keinerlei Möglichkeit einen gleichbleibenden Qualitätsstandard zu halten. Was für den einen aufgeräumt und sauber ist, ist für den anderen äußerst ungenügend und schon sind Differenzen über „richtiges putzen“ zwischen Gastgeber und Feriengästen im vollen Gange. Zudem können Sie nicht sicherstellen, dass die Wohnung blitzsauber an den nächsten Gast weitervermietet wird.

5. Wie sollten Urlaubsgäste die Ferienwohnung nach Abreise verlassen?

Grundsätzlich sollten Ihre Gäste die Ferienwohnung vor der Abreise, auch wenn die Endreinigung inklusive ist, in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand hinterlassen. „Die Ferienwohnung sollte bei Auszug besenrein übergeben werden“. Diese Aussage ist für die meisten Gäste sehr schwammig. Muss die Bettwäsche abgezogen werden, das Geschirr aus der Spülmaschine geräumt werden, wohin gehören die gebrauchten Handtücher? Oft hilft es Gästen, wenn Sie eine To-Do-Liste bei Abreise zur Verfügung stellen.

Zögern Sie nicht, Gäste zu bitten, ein paar simple Reinigungsaufgaben zu erledigen, bevor sie abreisen. Passen Sie allerdings auf, sie nicht mit zu vielen Aufgaben zu überfordern, die den Eindruck erwecken, dass sie die ganze Arbeit für Sie erledigen müssen.

Kostenfreie Checkliste für Gäste bei Abreise aus der Ferienwohnung

Sie möchten Ihren Gästen eine Erinnerung am Vorabend mit allen wichtigen Informationen zur Abreise per E-Mail senden? Dann laden Sie sich hier unsere kostenlose Gäste-Checkliste zur Abreise herunter, die Sie bei Bedarf noch individuell anpassen können – je nachdem welche Art der Ferienunterkunft vermietet wird.

Sie wünschen sich eine gute Auslastung Ihre FeWo in der Haupt- und Nebensaison? Dann laden wir Sie herzlich ein auf unserem Portal für nur 10,- € pro Monat zu inserieren und unbegrenzt provisionsfreie Buchungsanfragen zu erhalten.

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Corona-Krise: Was Gastgeber jetzt tun können https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/corona-krise-was-gastgeber-jetzt-tun-koennen/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/corona-krise-was-gastgeber-jetzt-tun-koennen/#comments Mon, 22 Nov 2021 08:33:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=5327 zuletzt aktualisiert am 09.02.2022: Wir geben aktuelle Informationen und nennen wichtige Quellen.

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zuletzt aktualisiert am 09.02.2022:

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen aktuelle Informationen und wichtige Quellen nennen. Wir stellen Ihnen eine Orientierungshilfe zur Erarbeitung eines Hygienekonzept für Ihre Ferienwohnung in Zeiten von Corona zur Verfügung. Lesen Sie auch unsere Gedankenanstöße zur Preisgestaltung, zum Marketing und zur Kommunikation, damit Sie sich Ihren ganz eigenen „Fahrplan“ erstellen und die für Sie richtigen Entscheidungen treffen können.

Buchungstrends: Der Weg aus der Corona-Krise

Schwaches Wintergeschäft…

Stornierungen, Unsicherheiten und Buchungszurückhaltung haben Einbrüche im Wintergeschäft zur Folge. In vielen Bundesländern gilt weiterhin die 2G-Pflicht für die Beherbergung von Gästen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen.

aber starke Nachfrage nach Ferienwohnungen und Ferienhäusern für den Sommer 2022

Dennoch können Vermieter positiv in die Sommersaison blicken. Denn die Reiselust kehrt zurück. Aktuell wird eine starke Nachfrage nach Urlaubsquartieren im Inland, aber zunehmend auch im Ausland verzeichnet. Besondere beliebt: die Ferienregionen an Ost- und Nordsee. Aber auch bei Gruppenunterkünften mit mehreren Schlafzimmern steigt die Nachfrage für 2022 kontinuierlich in den letzten Tagen und Wochen. Laut dem Deutschen Ferienhausverbandes achten Urlaubsgäste derzeit nicht so sehr auf den Preis, sondern auf eine gute Ausstattung und tolle Lage der Ferienwohnung. Für steigende Energie- und Reinigungskosten haben Gäste ebenfalls Verständnis.

Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von Corona und der 2G-Regel

Gäste, die aufgrund einer Infektion mit dem Virus den Urlaub nicht antreten können, müssen die anfallenden Stornierungskosten selbst tragen. Vermieter sollten Ihren Gästen bei Buchung daher unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz empfehlen.

Reisende, die aufgrund der 2G-Regel die gebuchte Unterkunft stornieren, müssen ebenfalls die Stornierungskosten tragen, sofern keine Kulanz seitens des Vermieters besteht. „Es gilt hier das Mietrecht, da kommen Reisende nicht raus. Die Absage ist ein persönlicher Grund. Es gilt als allgemein zumutbar, dass sich Menschen gegen Corona impfen lassen, daher hat der Reisende eine Wahl.Zitat von Reiseanwalt Paul Degott.

Übernachtungsbetriebe sind im Fall von 2G-Regelungen in der Pflicht, sich an die Regelungen zu halten, eine kostenfreie Stornierung müssen Gastgeber per Gesetz nicht anbieten. Anders sieht es bei einem generellen Beherbergungsverbot per Landesverordnung. Hier können Unterkünfte kostenfrei storniert werden. Es handelt sich um einen Fall der Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB. Detaillierte Informationen erhalten Sie im FAQ für Gastgeber des Deutschen Tourismusverbandes.

Kostenfreie Stornierung: eine gute Option für Gastgeber?

Wir empfehlen Gastgebern, stets eine einvernehmliche Einigung mit dem Gast zu finden. Flexible bzw. kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten können das Vertrauen von Urlaubern steigern. Gastgeber müssen sich wenig Sorgen um einen Leerstand der Ferienwohnung machen: Stornierte Unterkünfte werden meist zeitnah wieder nachgefragt und die kostenfreie Stornierungsmöglichkeit wird von Gästen nicht missbraucht, um mehrere Ferienwohnungen gleichzeitig zu reservieren.

Wie Sie eine Storno-Rechnung richtig erstellen, lesen Sie in diesem Beitrag.

81 Prozent der Deutschen wollen im Jahr 2022 verreisen, kostenfreie Stornierung hoch im Kurs

Eine wirklich lesenswerte Studie des Technologieanbieters Amadeus zeigt, dass insbesondere flexible Stornierungsbedingungen das Vertrauen der Reisenden stärkt und ein Buchungsanreiz darstellt.

Für deutsche Urlauber sind 

  • automatisierte und flexible Stornierungsbedingungen (42 Prozent)
  • mobile Anwendungen, die Benachrichtigungen und Warnungen während der Reise geben (41 Prozent)
  • App zur Speicherung von digitalen Gesundheitsdaten (40 Prozent)

die wichtigsten Instrumente, die das Vertrauen in das Reisen im kommenden Jahr steigern würden.

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2. Sicherheits- und Hygienekonzept für die Ferienwohnung / Vorlage

  • Es ist wichtig, das Ansteckungsrisiko im Herbst und Winter möglichst klein zu halten und sich und Ihre Gäste zu schützen.
  • Bitte beachten Sie die Orientierungshilfe für Ferienunterkünften des DTV/DRV. Dabei handelt es sich um ein “Living Document” mit Hinweisen, Informationsquellen und einer Checkliste für Schutz- und Hygienestandards.

  • Nutzen Sie gerne den Willkommens-Aushang mit Verhaltensregeln für Ferienwohnungen.

Endreinigung der Ferienwohnung zu Corona-Zeiten

Sauberkeit in der Ferienwohnung ist das A&O. Als Vermieter sollten Sie auf eine gründliche Endreinigung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses achten. Nehmen Sie sich hierfür ausreichend Zeit.

Stellen Sie Gästen Reinigungs- und Desinfektionsprodukte zusammen mit Anweisungen in der Ferienwohnung zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Desinfektionsmittel entfernen keinen Schmutz und ersetzen keine Reinigung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Tipps zur Haushaltshygiene und zeigt den richtigen Umgang mit Desinfektionsmitteln.

Gerne können Sie unsere Checkliste zur Endreinigung herunterladen und nutzen.

Hinweis: Die Orientierungshilfen, Checklisten sowie die Vorlagen sind unverbindlich und eine Handlungsempfehlung. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsgrundlage da. Letztendlich kann und muss ein Sicherheits- und Hygienekonzept für die eigene Ferienwohnung oder das eigene Ferienhaus individuell entschieden, angepasst oder ergänzt werden. Der Gastgeber entscheidet und verantwortet, was in seinem Ferienobjekt passt (unter Einhaltung allgemein geltenden Vorschriften).

3. Unsere 12 Gedankenanstöße

Diesen Teil des Beitrages haben wir bereits im März 2020 erstellt.

Welche Maßnahmen kann ich als Privatvermieter ergreifen, um finanzielle Schäden abzuschwächen und das Beste aus der Situation zu machen? Wie gewinne ich Feriengäste in unsicheren Zeiten zurück? Guter Rat ist gerade in diesen Zeiten teuer. Auch wir können Ihnen kein Patent-Rezept an die Hand geben, aber einige Anregungen. Verlieren Sie Ihren Optimismus nicht. Es wird eine Zeit nach der Krise geben, auf die Sie sich als Gastgeber heute schon vorbereiten können. Richten Sie Ihren Blick nach vorne. Hier kommen unsere 12 Gedankenanstöße, um die „Zwangspause“ effektiv zu nutzen.

1. Flexibilität bei Stornierungen

Die Tourismusberatung dwif-Consulting GmbH geht davon aus, dass im weiteren Saisonverlauf 2020 die deutschen Feriendestinationen aufgrund von Stornierungen und einer Zurückhaltung bei Vorbuchungen (z. B. aufgrund von subjektivem Unsicherheitsempfinden) zunächst mit Nachfragerückgängen zu kämpfen haben werden, sich in jedem Fall aber auf ein Kurzfristgeschäft vorbereiten sollten. Empfehlung: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf ‚die Zeit danach‘ vor. Insbesondere bei Kurzreisen und Inlandsreisen ist eine rasche Regeneration der Nachfrage mit hohen Nachholeffekten zu erwarten. Gestalten Sie Stornierungsbedingungen für kommende Buchungen Ihrer Ferienwohnung flexibel und kundenfreundlich. Damit kommen Sie Ihren potenziellen Gästen trotz großer Verunsicherung sehr entgegen und schaffen Vertrauen für eine mögliche, neue Buchungsanfrage. Denken Sie über eine Gutscheinregelung oder Möglichkeiten der Umbuchung nach.

2. Preisgestaltung

Ihre Preisgestaltung sollte gut überlegt sein. Natürlich können Preisreduzierungen ein probates Mittel sein, die Nachfrage zu stimulieren. Gerade in Zeiten, in denen viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen müssen, ist das Reisebudget vieler eingeschränkt. Bitte bedenken Sie jedoch: Durch vorschnelle Senkung der Saisonpreise können Sie mitunter Gefahr laufen, den wirtschaftlichen Schaden zu erhöhen. Übermäßige Rabattaktionen können momentan auch das falsche Mittel sein, da dadurch die Auslastung kaum gesteigert werden kann und zudem durchschnittliche Mietpreise sinken. In einer Krisensituation werden die meisten Ferienhausgäste nicht auf Schnäppchenjagd sein und treue Stammkunden buchen auch zum Normalpreis. Sehen Sie auch die Chancen: Das Bewusstsein für den Wert von Reisen könnte in den Köpfen vieler Menschen aufgrund der jetzigen Einschränkungen wieder in den Vordergrund und der reine Verkauf von Reisen über den Preis in den Hintergrund treten. Vielmehr sollten Sie versuchen, durch zusätzliche Leistungen und Herausstellung Ihrer Besonderheiten sowie flexibleren Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten einen Anreiz für potenzielle Buchungen zu schaffen.

Info: Langzeitstudien nach der letzten Wirtschaftskrise in 2008 zeigten eines ganz deutlich: Damals kam es im Beherbergungsgewerbe teilweise zu einer enormen Senkung der durchschnittlichen Reisepreise. Die Branche hat sehr lange gebraucht bis sie die Raten vor der Krise wieder erreichen konnte.

Lassen Sie auch die folgenden Überlegungen in Ihre Entscheidungen mit einfließen: Gerade deutsche Feriengebiete und Urlaub im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung könnten in Zukunft – wenn Verbote zur touristischen Nutzung und Reisewarnungen aufgehoben werden- wieder eine stärkere Nachfrage verzeichnen. Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind private Wohneinheiten, die insbesondere mit Privatsphäre punkten. Im Gegensatz zur Hotelübernachtung ermöglichen private Ferienunterkünfte einen Urlaub in den eigenen vier Wänden. Dies könnte sich wahrlich als Pluspunkt erweisen, zumal der Mindestabstand gut eingehalten werden kann. Denn große Menschenansammlungen am Pool oder Buffet gibt es bei einem Urlaub in einem privaten Feriendomizil nicht. Viele Gäste könnten bei Ihrer Urlaubsplanung auch verstärkt Regionen in Betracht ziehen, die in ihrer unmittelbaren Nähe liegen. Daher könnte es sinnvoll sein, auch verstärkt auf lokale Gäste aus der Umgebung und den Inlandstourismus zu setzen unter dem Motto „Urlaub in der Heimat“. Hier könnten Sie z. B. Kurzaufenthalte anbieten.

Lassen Sie Ihre Gäste vom nächsten Urlaub träumen und geben ihnen ein Gefühl von Sicherheit.

3. Wettbewerbsvorteile schaffen

In diesen Zeiten sollten Sie natürlich in erster Linie kein Konkurrenzdenken an den Tag legen, sondern Solidarität und Zusammenhalt großschreiben. Tauschen Sie sich, wann immer sich die Möglichkeit dazu ergibt, mit anderen Gastgebern aus. Dennoch können Sie sich auch überlegen, wie Sie sich von Ihren Mitbewerbern unterscheiden und gestärkt aus der Corona-Krise hervor gehen können. Soweit es Ihnen finanziell möglich ist, sollten Sie notwendige Investitionen für Ihre Ferienwohnung fortsetzen, um am Markt weiterhin präsent zu bleiben. Dadurch können Sie sich Wettbewerbsvorteile verschaffen. Machen Sie sich über zielgruppenorientierte Einrichtung und Ausstattung Gedanken. Vielleicht lässt sich Ihre Zielgruppe mit nur ein paar Veränderungen und zusätzlichen Ausstattungselementen erweitern. Holen Sie sich Inspirationen im Internet oder in Einrichtungsmagazinen. Viele Familien sind von Kita- und Schulschließungen in der aktuellen Corona-Krise betroffen und könnten nach arbeits- und familiengerechten Ferienunterkünften zukünftig suchen. Ein schnelles WLAN und ein gut eingerichteter Arbeitsplatz machen z. B. Ferienwohnungen zu einem guten Homeoffice. Streamingdienste à la Netflix, Amazon Prime oder eine Spielesammlung sorgen für Abwechslung am Abend.

Gehen Sie neue Wege, um die Bindung zum Gast nicht zu verlieren.

4. Mittel- bis langfristige Kostenstrukturen überdenken

In jedem Fall sinnvoll ist es, die Zwangspause zu nutzen, um alle Kostenpositionen im Zusammenhang mit Ihrer Ferienwohnung zusammenzustellen und zu prüfen. Vielleicht finden Sie noch das ein oder andere Einsparpotenzial. Gibt es z. B. die Möglichkeit, langfristig Energiekosten zu senken oder kostenoptimierte Versicherungstarife abzuschließen? Erarbeiten Sie zudem ein Konzept zur Liquiditätsplanung, um sicherzustellen, dass laufende Kosten der Ferienwohnung gedeckt sind und Sie Liquiditätsschwierigkeiten vermeiden.

5. Handwerkliches Geschick nutzen

Sofern Sie Zugang zu Ihrem Feriendomizil haben, handwerklich begabt sind oder Ihnen die Gartenarbeit Spaß macht, dann nutzen Sie die Zeit, um kleinere Verschönerungen in und um Ihre Ferienwohnung vorzunehmen. Sie wollten z. B. immer schon einmal den Eingangsbereich neu gestalten, etwas Farbe in Ihre Ferienwohnung bringen oder mit einzelnen Dekorationselementen für Highlights im Wohnbereich sorgen? In der Vergangenheit fehlte Ihnen schlichtweg die Zeit oder Ihr Ferienhaus war fast durchgängig belegt? Dann fangen Sie jetzt damit an.

Die Gartengestaltung Ihrer Ferienwohnung kann der ganzen Familie Spaß machen.

6. Strengere Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona

Setzen Sie die behördlichen Richtlinien um und reinigen Sie im Zweifel lieber zu gründlich alle Flächen und Möbel in der Ferienwohnung und im Ferienhaus. Desinfizieren Sie zudem notwendige Flächen. Sollten Sie auf Reinigungspersonal zurückgreifen, sensibilisieren Sie alle Beteiligten für erhöhte Hygienevorschriften und Ihren Reinigungsstandard. Denken Sie auch daran, sich frühzeitig um Reinigungspersonal für Ihre Ferienwohnung zu kümmern. Es könnte sein, dass einige Saisonkräfte aus dem Ausland in diesem Jahr wegfallen. Zudem sollten Sie sich erste Gedanken über notwendige Vorkehrungen zur Wiedereröffnung Ihrer Ferienunterkunft machen. Es ist wichtig, dass sich Vermieter frühzeitig mit ihrer zukünftigen Angebotsgestaltung auseinanderzusetzen, die geltende Schutz- und Hygienestandards berücksichtigt, damit sie für die Phase der Öffnung gut vorbereitet sind.

Info: Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für wirksame Desinfektionsmittel ist der Hinweis „VAH-zertifiziert“ oder „VAH-gelistet“. Hilfreich bei der Auswahl geeigneter Hersteller ist Desinfektionsmittel-Liste des VAH . Um Coronaviren zu töten, reicht die niedrigste Variante, also „begrenzt viruzid“. Viele Mittel, die man im Laden kaufen kann, reichen dafür aus.

7. Kommunikations-Strategie zur Gästebindung

Wir leben in einer Zeit, in der die Buchungsentwicklung der kommenden Sommermonate noch nicht abzusehen ist. In dieser Übergangszeit ist es wichtig, dass Sie den Kontakt zu Ihren Gästen halten. Diese Bindung ist das Fundament für Buchungen in der Zukunft. Vielleicht hilft es Ihnen, einen Kommunikationsplan zu erarbeiten, um Gäste über zukünftige Sicherheitsbedenken zu informieren. Versenden Sie E-Mails z. B. vor der Ankunft der Gäste. Sie sind ein großartiger Kanal für die proaktive Kommunikation mit den Gästen, die bereits den Aufenthalt in Ihrer Ferienwohnung planen. Erklären Sie hier, was Sie unternehmen, um den Hygienestandard der Gäste in Zeiten von Corona zu gewährleisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Übernachtung erst in einigen Wochen stattfindet. Sie sollten schon heute an zukünftigen Buchungen arbeiten, versuchen diese zu halten und Stornierungen zu vermeiden.

8. Marketingideen umsetzen

Wir erleben zurzeit eine Entschleunigung unserer Gesellschaft. Menschen haben mehr Zeit und Ruhe, um sich mit Erlebnissen und Inhalten tiefer zu beschäftigen. Dies ist eine große Chance, um tiefe Aufmerksamkeit und Neugier zu entfachen. Menschen möchten sich mit positiven Gedanken z.B. an den nächsten Urlaub ablenken. Sie möchten für einen kurzen Moment aus der derzeitigen Situation entfliehen. Geben Sie Ihren potenziellen Gästen mit einem ansprechenden Inserat die Gelegenheit dazu. Lassen Sie Vorfreude auf den nächsten Urlaub aufkommen mit stimmungsvollen Bildern der Region, von den Bergen, dem Meer, von Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung. Formulieren Sie einladende Texte, die das Meeresrauschen wahrlich erklingen lassen und von der Zeit nach Corona träumen lassen.

Neben einem Inserat auf Ferienhausmiete.de ist die Webseite zu Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus der Ort, auf dem Ihre potenziellen Urlaubsgäste alle relevanten Informationen finden sollten. Nutzen Sie die Zeit zur Erstellung oder Überarbeitung Ihrer eigenen Homepage. Macht Ihnen das Texten und Aufbereiten von digitalen Inhalten Spaß? Dann könnten Sie z. B. auch über die Erstellung eines Blogs nachdenken. Es spricht auch nichts dagegen, weiterhin Newsletter zu versenden mit interessanten Einblicken in die Urlaubsregion oder Ihr Feriendomizil.

Best Practise: Sie könnten auch an Aktionen antizipieren, die von Tourismusorganisationen jetzt vielfach ins Leben gerufen werden.

1. Beispiel: Damit Lieblingsorte auch Lieblingsorte bleiben, hat die Touristikgemeinschaft in Brandenburg z. B. das Portal „brandenburghelfen.de ins Leben gerufen. Hier können Gutscheine für Anbieter aller Art erworben werden, um die Liquidität dieser Unternehmen jetzt zu sichern. Nach der Krise können die Gutscheine vom Kunden dann eingelöst werden. Darüber hinaus werden alle Anbieter im Land dargestellt, die Lieferdienste, Selbstabholung oder Onlineshops anbieten.

2. Beispiel: Die Usedom Tourismus GmbH plant mit der „Sehnsuchtskampagne“ eine emotionale Kommunikationsoffensive, um den Tourismus auf der Insel Usedom nach Aufhebung der Reisebeschränkungen wieder zu aktivieren. Unter dem Hashtag #usedomwartetaufeuch soll mit emotionalen Fotos, Video-Clips und Inselgeschichten der Kontakt zu den Urlaubern aufrecht gehalten werden. Tourismus-Akteure sind eingeladen, sich mit Content zu ihren Angeboten kostenfrei an der Aktion zu beteiligen, die Beiträge zu teilen und den Hashtag in ihrer Kommunikation aufzugreifen.

Hilfreich ist sicherlich auch Zusammenhalt zu zeigen und die aktuelle Solidaritäts-Kampagne des Deutschen Reiseverbandes „Wer Reisen liebt, verschiebt“ in den sozialen Medien oder auf Ihrer Homepage zu unterstützen. Vier verschiedene Kampagnenmotive werden Ihnen hierzu kostenfrei zur Verfügung gestellt.

© DRV | So können Verbraucher Unternehmen retten: Einfach die Reise nicht absagen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

9. Inserats-Aktualisierung

Mit einem aktualisierten Inserat erreichen Sie Ihre potenziellen Gäste am besten und zudem eine gute Platzierung in den Suchergebnislisten. Die folgenden Änderungen können Sie vornehmen:

Ändern Sie Ihren Inserats-Titel: Bereits im Inserats-Titel könnten Sie z. B. erwähnen, dass sich Ihre Ferienwohnung gut für einen Urlaub in der Heimat, für Home-Office oder für Familien eignet.

Wichtiger Hinweis: Nicht erlaubt in Ihren Inserats-Titeln auf Ferienhausmiete.de sind Begriffe wie „COVID-frei“ , „quarantänefreundlich“. „COVID-19“, „Coronavirus“ oder „Quarantäne“.

Aktualisieren Sie Ihre Ferienhaus-Beschreibung: Zeigen Sie, dass Ihre Umgebung attraktiv für einen Kurzaufenthalt ist. Unterstreichen Sie z. B. Ihre verschärften Reinigungsprozesse. Es ist zwar nicht gestattet, zu behaupten, eine Unterkunft sei „Corona-frei“, jedoch können Sie detaillierte Angaben zu Ihren Reinigungsstandards aufführen. (Beispiel: „Aufgrund des Coronavirus achten wir besonders darauf, häufig genutzte Oberflächen zwischen den einzelnen Aufenthalten zu desinfizieren.“)

Wichtiger Hinweis: Beziehen Sie sich aber nicht auf mangelnde Handdesinfektionsmittel, Toilettenpapier oder sonstige grundlegende Dinge des täglichen Bedarfs, um Gäste zu gewinnen. (Negativ-Beispiel: „Entkommen Sie dem Coronavirus! Bei uns ist ausreichend Toilettenpapier vorhanden“)

Ändern Sie Ihr Titelbild: Achten Sie bei der Auswahl des Titelbildes darauf, Emotionen bei Ihren potenziellen Gästen hervorzurufen.

Gehen Sie Ihre Filter und Ausstattungsmerkmale durch. Haben Sie alle korrekt und vollständig ausgewählt? Zum Beispiel Ausstattungsmerkmale, die für Familien besonders wichtig sind, besondere Dienstleistungen wie ein Brötchenservice o.ä.

Gehen Sie Ihr Inserat Schritt für Schritt anhand unseres Ampelsytems durch. Unseren aktualisierten Leitfaden können Sie sich hier herunterladen.

10. Digitale Helfer nutzen

Die Bereitschaft Ihrer Gäste, sich auf ungewohnte digitale Anwendungen einzulassen, war womöglich nie größer als jetzt. Digitale Türschlösser, die per Pincode oder App aus der Ferne gesteuert werden, helfen Ihnen, Kontakte zu vermeiden. Eine digitale Gästemappe ermöglicht es Ihnen, aktuelle Informationen für Ihre Gäste bereitzustellen. Über die eigenen Smartphones und Tablets erfahren Gäste zum Beispiel alles Relevante zu Ihrem Aufenthalt: vom Gäste A bis Z, über aktuelle Öffnungszeiten der Nahversorgung und (wieder) geöffneter Freizeitinfrastruktur, Lieferdienste oder Informationen über die Möglichkeiten der Außer-Haus Mitnahme von Speisen und Getränken von lokalen Restaurants bis hin zum angebotenen Brötchenservice.

11. Von digitaler Weiterbildung profitieren

Mit Webinaren ist Weiterbildung digital und ortsunabhängig auch in Krisenzeiten möglich. Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Wissen rund um die Ferienhausvermietung auf den neusten Stand zu bringen und neue Inspiration zu bekommen. Der Deutsche Tourismusverband hat zahlreiche Online-Kurse für Gastgeber in seinem Programm.

Die digitale Welt der Kommunikation erlebt derzeit eine Nachfrage wie noch nie.

12. Bewertungen nicht fürchten

Bewertungen können nur von Gästen abgegeben werden, die in Ihrer Ferienwohnung übernachtet haben. Ein Urlauber, der storniert und seinen Aufenthalt in Ihrer Ferienwohnung nicht antritt, kann keine Bewertung auf unserem Portal abgeben. Für Aufenthalte während dieser Zeiten, empfehlen wir: Konzentrieren Sie sich weiterhin auf Ihre Gastgeberqualitäten, indem Sie verbesserte Reinigungsstandards vorhalten, Notfall-Kontaktinformationen zusammenstellen und Ihr Angebot so gestalten, dass sich Gäste rundum in ihrem Zuhause auf Zeit wohlfühlen.

Wir haben diese Informationen zusammengestellt, um Sie zu unterstützen. Diese sind jedoch rechtlich nicht verbindlich. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte übernehmen können. Wir sind fest davon überzeugt: Es gibt Reisen nach dieser Krise. Es gibt Urlaub nach Corona. Was unternehmen Sie bereits? Teilen Sie gerne Ihre Ideen und Gedanken mit anderen Gastgebern.

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Ferienwohnung als Kapitalanlage https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/ferienwohnung-als-kapitalanlage/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/ferienwohnung-als-kapitalanlage/#respond Mon, 11 Oct 2021 05:00:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=11574 Wann lohnt sich der Kauf? Was ist zu beachten? Wie finanziere ich diese? Wie errechnet sich die Anfangsrendite?

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Eine Ferienwohnung als Kapitalanlage ist in Deutschland zunehmend begehrt. Viele sehnen sich nach einem eigenen Ferienhaus mit Blick aufs Meer oder die Berge, Ruhe und Natur. Gleichzeitig lockt der Gedanke, durch die Vermietung ­attraktive Renditen zu erwirt­schaften. Laut IfD Allensbach besitzen im Jahr 2020 rund 1,26 Millionen Menschen in Deutschland ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung. Ein Jahr zuvor waren es erst 1,04 Millionen Immobilienbesitzer. Doch: Kann man mit einer Ferienwohnung Geld verdienen? Lohnt es sich, ein Ferien­haus oder eine Ferien­wohnung zu kaufen und zu vermieten und somit eine Ferienimmobilie als Kapitalanlage zu nutzen?

Info: Untersuchungen zeigen, dass bei Ferienimmobilien Renditen von 2 bis 5 Prozent durch­aus möglich sind. Dennoch ist Vorsicht geboten: Der Kauf einer Ferien­wohnung ist per se keine sichere Geld­anlage, sondern eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken.

Ob sich der Kauf und die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses lohnt, darüber entscheiden Preis, Lage, Ausstattung und laufende Kosten – und nicht zuletzt eine professionelle Verwaltung und Vermarktung. Einige Anbieter von Ferienimmobilien rechnen teilweise mit opti­mistisch hohen Miet­einnahmen und setzen die Kosten in der Renditerechnung zu niedrig an.

Wer auf der Suche nach einem Ferien­haus als Geldanlage und Altersvorsorge ist, sollte beim Kauf deshalb einige Kriterien beachten. Eine Muster­rechnung zur Ermitt­lung der anfäng­lichen Miet­rendite einer Ferienwohnung hilft, alle Erträge und Kosten realistisch einzuschätzen und die geplante Investition zu beurteilen. Zudem gilt es bei der Recherche nach einem geeigneten Objekt, darauf zu achten, ob das Nutzungsrecht geklärt ist. Auch mit der möglichen Wertsteigerung sollte man sich bestenfalls auseinandersetzen, wenn die Ferienwohnung als Kapitalanlage sich eignen und dienen soll.

Ferienwohnung als Kapitalanlage
Ferienwohnung oder Ferienhaus kaufen: Was ist wichtig?

Kriterium 1: Klären Sie die geplante Nutzung der Ferienwohnung

Zu Beginn müssen Sie sich klar werden, wozu Sie eine Ferien­wohnung oder ein Haus erwerben wollen. Geht es darum, den eigenen Urlaub dort zu verbringen (Eigennutzung) oder steht eher die Vermietung an ­Ferien­gäste und damit die Rendite (Kapitalanlage) im Vordergrund? Soll das Ferienhaus oder die Ferienwohnung ­später als Altersruhesitz dienen? Eignet sich das Objekt für die geplante Nutzung?

  • Nicht jede Immobilie darf als Ferienobjekt vermietet werden. Ein Blick in die jeweilige Baunutzungsverordnung ist daher Pflicht, wenn Sie einen Fehlkauf vermeiden möchten.
  • Grundsätzlich gilt, dass in reinen Wohngebieten Ferienvermietungen nicht erlaubt sind (Ausnahme sind Einliegerwohnungen nach Beantragung).
  • In Mischgebieten sind Vermietungen generell erlaubt. Wurde die Immobilie jedoch bisher als Hauptwohnsitz genutzt und soll zukünftig als Feriendomizil angeboten werden, muss die Nutzungsänderung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Achtung: Nicht immer werden die Anträge bewilligt.
  • Nicht zuletzt kann es für das Objekt selbst Einschränkungen geben. So kann eine Wohneigentümergemeinschaft das Vermieten an Feriengäste ausschließen.
  • Umgekehrt gibt es Immobilien, für die der Bebauungsplan klar regelt, dass sie an wechselnde Mieter vermietet werden müssen. Dies ist häufig in Ferienanlagen oder reinen Erholungsgebieten der Fall; die Immobile als Alterssitz scheidet bei diesen Objekten damit aus. Prüfen Sie daher immer auch, ob eine dauerhafte Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz in dem Gebiet erlaubt ist.

In einer Forsa-Studie analysiert Engel & Völkers die Kaufkriterien und Nutzungsmotive von deutschen Ferienimmobilieneigentümern und -interessenten. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Kriterium 2: Die richtige Art des ­Ferien­objekts wählen

Als nächstes müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie ein individuelles Haus, eine Wohnung oder eine Immobilie in einer Ferien­anlage bevorzugen. Der Kauf eines einzelnen Objektes empfiehlt sich für diejenigen, die sich selbst um ihre Immobilie kümmern möchten. Als Eigentümer können Sie dort einfacher Urlaub machen und auch im Alter dauerhaft leben. Auch eine spätere Veräußerung oder feste Vermietung ist einfacher.

Sollte ich eine Ferienwohnung kaufen mit Verwalter?

Kaufen Sie eine Ferienwohnung mit Verwalter handelt es um ein Betreiberkonzept. Unflexibler, aber bequemer, sind Immobilien, die Teil einer Ferien­anlage sind. Hier gibt es in der Regel einen Vermietungs­service, also Betreiber oder Agenturen, die sich um Verwaltung, Instandhaltung und andere Aufgaben kümmern − zu im Vergleich hohen Neben­kosten. Welche Optionen einer Ferienwohnung als Kapitalanlage sich für Sie eignen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Vorteile Bertreiberkonzept:

  • gute Auslastungs- und Renditechanchen
  • geringer Arbeitsaufwand für Eigentümer
  • häufig Teil einer modernen Ferienanlagen mit weiteren Freizeiteinrichtungen

Nachteile Betreiberkonzept:

  • oft höhere Investitionskosten , sowohl bei den Kauf- als auch den Verwaltungskosten
  • Selbstnutzung nur begrenzt möglich
  • wenig Gestaltungsspielraum bei Ausstattung, Vermietung usw.

Info: Was macht ein Immobilienmakler? Er nimmt eine Bewertung der Immobilie auf Basis von Vergleichsobjekten, Marktanalysen und Erfahrungswerten vor. Ein Makler prüft Grundrisse, Lagepläne, Teilungserklärungen, recherchiert den Sanierungsstatus, stellt die Energiewerte eines Objektes zusammen und prüft die Baunutzungsverordnung. Zudem erstellt er das Exposee und entwirft eine Marketing- und Verkaufsstrategie. 

Kriterium 3: Die Lage ist das A und O

Wo lohnen sich Ferienimmobilien?

Fragt man einen Immobilienmakler nach den drei wichtigsten Kriterien für den Kauf einer Ferienwohnung, bekommt man als Antwort: „Lage, Lage, Lage“.

Der Standort und die umliegende Infrastruktur ist entscheidend, weil er unveränderlich ist: sozusagen ein K. O.-Kriterium. Wer hier einen Fehler macht, kann ihn nicht mehr ausgleichen. Werfen Sie also einen detaillierten Blick auf Makro- und Mikrolage des Ferienhauses oder der Ferienwohnung als Kapitalanlage.

Investieren Sie in eine Ferienimmobilie in einer beliebten Urlaubsregion, wird sich das gute Image und die Werbung der Destination automatisch auf Ihre Ferienwohnung übertragen. Eine kleinere Immobilie an einem beliebten Ferienort ist unterm Strich oft die bessere Kapitalanlage als eine große Ferienwohnung an einem unbekannten Ort.

Tipp: Überteuerte Touristen-Hotspots sollten Sie meiden. In Hochburgen sind die Kauf­preise mitunter so horrend, dass sie über Mieteinnahmen kaum noch hereinholt werden können. Eine gute Faustregel: Wer Rendite machen will, sollte pro Quadratmeter nicht mehr als 10.000 € bezahlen.

Planen Sie z.B. einen Kauf an der Ostsee oder Nordsee, gilt an der Küste stets: Je näher das Meer, desto höher ist zwar der Quadratmeterpreis, aber desto besser ist auch die Auslastung. In den Sommermonaten lässt sich an den deutschen Küsten von Nordsee und Ostsee fast alles vermieten, die Königsdisziplin besteht jedoch darin, auch in der Nebensaison eine gute Auslastung zu erzielen.

Worauf sollte ich bei der Lage der Ferienwohnung achten

Prüfen Sie detailliert die Verkehrsanbindung, den öffentliche Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Bars und Restaurants, Sport- und Freizeitaktivitäten, Parks und Spielplätze, Strände und Schwimmbäder. Dabei sollten sie sich immer über Ihre gewünschte Zielgruppe im Klaren sein und welche Anforderungen sie haben.

Stets wichtig ist für Urlaubsgäste die gute Erreichbarkeit der Ferienimmobilie mit Zug oder Auto und ausreichende Parkplätze in direkter Nähe. Denn wer möchte gerne im Urlaub seine Koffer, Ferieneinkäufe oder Kinder kilometerweit schleppen?

Eine Ferienunterkunft direkt an einer Hauptverkehrsstraße oder an einem Bahndamm wird selbstverständlich weniger Interessenten finden als eine Immobilie in Strandlage. Stellen Sie auch die Zukunftsfrage: Sind z.B. Grundstücke in unmittelbarer Nähe, auf denen in Zukunft neue Bauten entstehen und die den Meerblick zunichtemachen können?

Tipp: Wann immer Ihnen eine Immobilie in der ersten Reihe zu einem akzeptablen Preis angeboten wird: zugreifen!

Kriterium 4: Kennen Sie Ihre gewünschte Zielgruppe vor Erwerb

Welche Zielgruppe möchten Sie mit Ihrer Ferienwohnung als Kapitalanlage ansprechen? Familien mit Kindern haben andere Präferenzen als junge Singles und ältere Paare – allein schon beim Flächenbedarf. Paare ohne Kinder suchen häufig zwischen 40 bis 60 Quadratmetern und einem Schlafzimmer, Familien hingegen bevorzugen Ferienunterkünfte mit 80 bis 100 Quadratmetern und zwei bis drei Schlafzimmern.

Bei der Auslastung von Ferienwohnung zählt auch die Ausstattung.
Ein Kamin in der Ferienwohnung kann die Auslastung in der Nebensaison steigern.

Kriterium 5: Gute Ausstattung bieten

Für eine erfolg­reiche Vermietung zählt neben Standort und Preis vor allem eine tolle Ausstattung. Ferien­gäste legen Wert auf eine moderne Küche, schnelles W-LAN und ein zeitgemäßes Badezimmer. Wechselnde Feriengäste bedeuten eine höhere Abnutzung des Inventars. Achten Sie daher auf Qualität und robuste Materialien.

Tipp: Mit der gewählten Ausstattung können Sie sich vom Wettbewerb abheben und die Auslastung in der Nebensaison steigern. Immobilien, die sich nicht in erster Reihe befinden, müssen auch mit inneren Werten punkten. Mit Extras wie einem Kamin oder einer Sauna schaffen Sie Vorteile, überzeugen Sie Gäste und erhöhen Vermietungschancen in der Nebensaison.

Kriterium 6: Ist die Ferienwohnung den Kaufpreis wert ?

Einnahmen und Ausgaben realistisch kalkulieren

Wie teuer darf eine Ferienwohnung sein? Kaufpreis und spätere Einnahmen sind wichtige Berechnungsgrößen bei der Frage, ob sich die Anschaffung lohnt. Um ermitteln zu können, ob sich der Kaufpreis der Immobilie für Sie rechnet, sollten Sie die zu erwartende Jahresmiete zur Berechnung nutzen. Durchschnittliche Mietpreise lassen sich durch Konkurrenzrecherche bei Onlineportalen wie www.ferienhausmiete.de ermitteln.

Experten raten bei einer normalen Mietimmobilie, einen Kauf nur dann vorzunehmen, wenn der Kaufpreis maximal das 20fache der zu erwartenden Jahresmiete ist.

Eine Ferien­immobilie rechnet sich wirt­schaftlich erst, wenn sie im Laufe des Jahres ausreichend vermietet wird. Doch die Auslastung ist die große Unbe­kannte. Im Schnitt beträgt sie gut 50 Prozent. Auskunft über die in einer Region üblichen Auslastungsquoten können Kapitalanleger in der Regel auch über die örtlichen Tourismusagenturen bekommen. Bei Bestandsimmobilien können Sie auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

Tipp: Rechnen Sie bei Ihrer Kalkulation der Rendite nicht mit zu hohen Auslastungsquoten. Hinterfragen Sie kritisch, wenn Auslastungsquoten von 60-70% in der Renditerechnung zu Grunde gelegt werden. Der Maklerverband IVD hat berechnet, dass sich die Investition in eine Ferienwohnung dann lohnt, wenn Sie es schaffen, diese 17 Wochen im Jahr zu vermieten. Eine gute Faustregel ist demnach, dass eine Ferienimmobilie sich mit 120 vermieteten Tagen pro Jahr finanziell rechnen sollte.

Welche Kosten fallen bei einer Ferienwohnung an?

Besser als die Auslastung vorher­sagen lassen sich dagegen die Kosten. Dazu zählen nicht nur die ­Betriebs- und Vertriebs­kosten, sondern auch Renovierungs-, Modernisierungs- und ­Instandhaltungs­kosten. Diese sind nicht zu vernachlässigen und unbedingt in der Renditerechnung zu berücksichtigen. Die Erwartungshaltung der Gäste ist hoch. Sie sollten daher alle 2 Jahre mit einem neuen Anstrich rechnen, auch sollte das Mobiliar regelmäßig ausgetauscht werden.

Bitte beachten: Durch häufige Mieterwechsel fallen viel häufiger Renovierungen oder Möbel- und Geräteaustausch an als in einem normalen Mietobjekt. Am Meer kann es auch zu wetterbedingten Instandhaltungskosten (z.B. an Gebäudeaußenseiten) kommen. Planen Sie daher ausreichendes Budget ein.

Hilfreich ist ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung. Sind zusätzliche Investitionen am Gemeinschaftseigentum vorgesehen? Wird eine gemeinsame Gebäudeverwaltung beauftragt? So können Sie Zusatzkosten richtig kalkulieren.

Kriterium 7: Verwaltung und Vermarktung richtig einschätzen

Sie müssen sich im Klaren sein, dass bei der Kurzzeitvermietung der Aufwand für die Verwaltung und Vermarktung viel höher ist als bei der Langzeitvermietung. Insbesondere, wenn sich z.B. der Standort des Hauses im Ausland befindet und Sie nicht vor Ort sind.

Wer kümmert sich um meine Ferienwohnung? Wer verwaltet mein Ferienhaus?

Viele Eigentümer geben Verwaltung, Betreuung der Gäste und den Vertrieb komplett in die Hände einer Agentur, insbesondere bei Wohnungen im Ausland. Den Service lassen sich Agenturen mit ca. 20-25 Prozent des Mietpreises gut bezahlen. Übernehmen Sie diese Aufgaben wie z.B. das Inserieren auf Portalen und die Kommunikation mit den Gästen, können Sie Kosten senken. Doch auch Ihre eigene Arbeitsleistung sollten Sie in die Kalkulation mit einfließen lassen. Sind Sie nicht direkt vor Ort, müssen Sie gutes Personal (Reinigungskräfte, Gärtner etc.) finden, dem Sie vertrauen.

Kriterium 8: Richtige Finanzierung einer Ferienimmobilie

Wie finanziere ich meine Ferienwohnung?

Nicht alle Banken vergeben Kredite. Oftmals sind Banken bei der Finanzierung von Ferienimmobilien zurückhaltend. Viele Banken vergeben Kredite nur für Ferienwohnungen, die auch dauerhaft als Wohnung genutzt werden können. In der Regel verlangen Banken Nachweise über die prognostizierte Auslastung und zu erwartenden Mieteinnahmen. Käufer werden bei vielen Banken als Kapitalanleger eingestuft und erhalten einen Zinsaufschlag bis zu 0,1 Prozent.

Die Investition in eine Ferienwohnung bringt Vorteile, ist aber auch mit Risiken verbunden, da:

  • Mieteinnahmen schwer kalkulierbar und unsicher sind (wie z.B. bei längerem Leerstand zu Corona-Zeiten)
  • Wertsteigerungen nicht sicher sind (zweite Reihe ohne Meerblick ist z.B. deutlich weniger wert)
  • eine weniger emotionale Bindung der Eigentümer an das Objekt unterstellt wird, wenn es nicht als Zweitwohnsitz dient
  • dadurch die Gefahr eines vorzeitigen Verkaufs größer ist

Eine Finanzierung zu 100% ist zwar bei guter Bonität und hohen Absicherungs-Anforderungen der Bank an den Käufer möglich. Es ist aber ratsam, mindestens 40-50 % Eigenkapital einzubringen.

Ferienimmobilien in Eigennutzung z.B. als Zweitwohnsitz in einer tollen Ferienregion an der Ostseeküste klingen traumhaft, doch was müssen Sie dabei beachten? Für viele Eigentümer ist die Ferienwohnung als Steuersparmodell interessant. Ausführliche Informationen zu Steuern bei einer Ferienwohnung erhalten Sie in unserem Beitrag: Die besten Steuertipps der Ferienhaus-Vermietung.

Wo finanziere ich meine Ferienwohnung?

Nicht selten sind regionale Sparkassen oder Volksbanken ein guter Ansprechpartner, da sie den Markt vor Ort gut kennen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für lokal-ansässige Immobilienmakler. Sie kennen den regionalen Markt genau, schätzen die Marktlage richtig ein und greifen auf ein lokales Netzwerk zurück.

Renditerechnung Ferienwohnung

Wann lohnt sich der Kauf einer Ferienwohnung?

Wir empfehlen, den Kauf einer Ferienwohnung als Kapitalanlage nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn Sie bereits über ausreichend Vermögen in anderen Anlageformen verfügen und über genügend Eigenkapital verfügen.

Noch wichtiger wird die Berechnung von Renditeszenarien, wenn Sie Ihre Immobilie über einen Kredit finanzieren. Berücksichtigen Sie unbedingt, dass Sie die Kreditraten auch dann noch bedienen können, wenn Sie eine oder zwei schlechte Saisons in Kauf nehmen müssen.

Tipp: Als Vermieter sollten Sie nicht auf eine Gästebuchung angewiesen sein, um die monatliche Rate für die Finanzierung der Ferienimmobilie aufbringen zu können. Hier bedarf es ausreichender Rücklagen, die Sie auch bei mehreren verregneten Sommern oder anderen externen Faktoren (wie Leerstand während der Corona-Pandemie ) ruhig schlafen lassen.

Wie rentabel ist eine Ferienwohnung?

Zur Beantwortung dieser Frage sollten Sie eine Berechnung der möglichen Nettomietrendite vornehmen. Unter der Nettorendite einer Immobilie versteht man vereinfacht ausgedrückt die Verzinsung des Kapitals (vor Steuern) und nach Berücksichtigung aller immobilienbezogenen Kosten. So können Sie als Anleger die Kapitalanlage besser beurteilen.

Wichtig ist, dass Sie neben dem reinen Kaufpreis auch alle Kaufnebenkosten wie z.B. die Grunderwerbssteuer, die Maklerprovision, die Gerichtskosten für den Grundbucheintrag des Feriendomizil mit berechnen.

Beispielrechnung für eine ca. 85 qm große Ferienwohnung

1. Investitionskosten
Kaufpreis (inkl. Stellplatz)290000
Kosten für Möbel/Inventar+21000
Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Gerichtskosten für den Grundbucheintrag
je nach Bundesland 5,5 bis 8,5 Prozent des Kaufpreises)
+24650
Maklerprovision für Käufer 
Gesamtkosten bei Kauf335650
2. Einnahmen und laufende Kosten pro Jahr
Erwartete Mieteinnahmen25 000
Vermietung und Betreuung bei Fullservice
(etwa 20 bis 25 Prozent der Mieteinnahmen)
-6000
Hausgeld/Bewirtschaftungskosten/ Wirtschaftsplan-2700
Abschreibung auf Möbel Inventar
(etwa 10 Prozent der Anschaffungskosten)
-2100
Renovierung/Instandhaltung
(etwa 12 bis 15 Euro pro qm)
-1200
Sonstige Kosten (Strom, Internet, Rundfunkgebühren,
Steuerberatung, Versicherung)
-1300
Jahresreinertrag11700
3. Anfängliche Mietrendite
Kaufpreis als Vielfaches des Jahresreinertrages
(Kaufpreis mit Möbeln/Jahresreinertrag)
26,6
Nettomietrendite
(Jahresertrag/Gesamtkosten bei Kauf)
3,48 %
Renditeberechnung Ferienwohnung

Hinweis: Wir haben diesen Beitrag und die Renditeberechnung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellt keine Rechtsgrundlage dar. Bitte beachten Sie, dass unser Muster zur Renditeberechnung nur Anhaltspunkte gibt und Sie zur Sicherheit einen Finanzberater hinzuziehen sollten.

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Leitfaden: Fewo-Stornorechnung erstellen https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/leitfaden-fewo-stornorechnung-erstellen/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/leitfaden-fewo-stornorechnung-erstellen/#respond Mon, 30 Aug 2021 11:56:08 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=11150 Wie ist die Umsatzsteuer bei einer Stornierung Ihrer Ferienunterkunft auf der Stornierungsrechnung auszuweisen? Nutzen Sie unsere Muster-Rechnungen.

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In der privaten Ferienhausvermietung kommt es leider auch vor, dass bereits gebuchte Übernachtungen vom Gast storniert werden oder der Gast ohne Rückmeldung gar nicht erst anreist. Wenn nun eine Stornorechnung vom Vermieter gestellt werden muss, stellt sich die Frage, ob bei der Erstellung andere Dinge zu beachten sind als bei der Rechnungsstellung? Wie ist die Umsatzsteuer bei einer Stornierung der Ferienunterkunft auf der Rechnung auszuweisen? Wir geben Antworten und stellen Ihnen eine kostenlose Muster-Korrekturrechnung und eine Storno-Rechnung zur Verfügung.

Allgemein gilt, dass Sie als Vermieter bei gewerblicher Vermietung zur Rechnungsstellung verpflichtet sind. Bei privater Vermietung ist es hingegen ausreichend Ihrem Gast eine Quittung auszustellen, die belegt, dass Sie den vereinbarten Geldbetrag vom Gast erhalten haben. Wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen, erklärt Ihnen unsere Expertin in diesem Beitrag. Wenn Sie bereits eine Rechnung für eine Beherbergungsleistung erstellt und verbucht haben, bedarf es bei einer Stornierung zunächst in jedem Fall aber einer Aufhebung dieser Rechnung durch eine Korrekturrechnung.

Storniert ein Gast Ihre Ferienwohnung stellen Sie also zunächst eine Korrekturrechnung aus, um Ihre bereits ausgestellte Rechnung für die Buchung aufzuheben. Nutzen Sie im Anschluss die Stornorechnung, wenn Sie Ihrem Gast vereinbarte Stornierungsgebühren bzw. No-Show-Gebühren berechnen.

So wird eine Rechnung korrigiert bzw. storniert

Die Korrekturrechnung muss die gleichen Bestandteile beinhalten, die eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gesetzlich aufweisen muss. Dabei sollten Sie bei der Korrekturrechnung unbedingt auf Vollständigkeit und Richtigkeit achten, um Ärger bei einer möglichen Steuerprüfung zu vermeiden. Denken Sie auch unbedingt an den Bezug auf die ursprüngliche Rechnung sowie das Ausstellungsdatum dieser.

Pflichtangaben einer Korrekturrechnung

  1. Name, Anschrift des Vermieters
  2. Name, Anschrift des Mieters
  3. vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID) des Vermieters
  4. Ausstellungsdatum der Korrekturrechnung
  5. Rechnungsnummer (andere als Originalrechnung)
  6. Ausstellungsdatum der Originalrechnung
  7. Rechnungsnummer der Originalrechnung
  8. die Art und der Umfang der abzurechnenden Leistung (z.B. Anzahl der Übernachtungen im Buchungszeitraum)
  9. Nettobetrag
  10. anzuwendenden Steuersatz (reduzierter Steuersatz von 7% bei Beherbergungsleistungen)
  11. absoluter Steuerbetrag
  12. negativer Bruttobetrag (-)

Merke: Im Grunde ist die Korrekturrechnung eine Kopie der ursprünglichen Rechnung, bei der dem Kunden der ursprüngliche Betrag gutgeschrieben wird. Sie widerruft oder korrigiert eine vorausgegangene Rechnung. Die Positionsdaten sind dabei identisch zur ursprünglichen Rechnung. Gut ist ein Hinweis wie: „Hiermit stornieren wir die Rechnung (Rechnungsnummer) vom (Rechnungsdatum)“ damit ein Bezug zur Originalrechnung dargestellt wird. Der Rechnungsbetrag am Ende der Korrekturrechnung sowie die Mehrwertsteuerbeträge sind ins Minus gesetzt. Die Korrekturrechnung wird gegebenenfalls zusammen mit der neuen, korrekten Rechnung, verschickt und „neutralisiert“ somit die alte Rechnung. Bitte eine Korrekturrechnung nicht als Gutschrift deklarieren.

Tipp: Wie nummeriert man seine Rechnungen am besten? Der Gesetzgeber stellt nur wenige Anforderungen an Rechnungsnummern. Diese müssen nach § 14 Abs. 4 UStG innerhalb eines Unternehmens einmalig und fortlaufend – wenn auch nicht zwingend lückenlos – sein. Viele Vermieter stellen an den Anfang das aktuelle Datum, beginnend mit dem Jahr, gefolgt von Monat und Tag. Das kann dann so aussehen: 2020-10-10-1 (Jahr: 2020, Monat: Oktober, Tag: 10., erste geschriebene Rechnung des Tages) Dieses System hat den Vorteil, dass anhand der Nummer unmöglich abgeleitet werden kann, wie viele Rechnungen der Vermieter insgesamt schon ausgestellt hat.

Stornierung einer Ferienwohnung: Rechte & Pflichten

Vermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet ein Rücktrittsrecht mit einer gewissen Frist einzuräumen. Sollte es keine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter geben, greift das Mietrecht und der Erfüllungsanspruch lt. BGB. Der Mieter muss für den vereinbarten Betrag aufkommen, jedoch müssen nicht angefallene Nebenkosten für Strom, Wasser, Reinigung, Frühstück, etc. vom Gesamtbetrag abgezogen werden.

Vermieter sind bei einer Stornierung jedoch dazu angehalten, sich um einen Ersatzmieter für den freigewordenen Zeitraum zu bemühen. Bedeutet: Gelingt es Ihnen Ihre Unterkunft an einen anderen geeigneten Mieter zum gleichen Preis zu vermieten, dürfen Sie in diesem Fall nur den reinen Stornierungsaufwand in Rechnung stellen. Haben Sie jedoch in dem Mietvertrag oder in Ihren AGB eine Storno-Staffel vereinbart, handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz. Nachfolgend die Unterschiede im Überblick.

Erfüllungsanspruch vs. Schadensersatzanspruch

Erfüllungsanspruch lt. BGB:

Eine Stornierung durch den Gast im eigentlichen Sinn ist nicht möglich, sondern es gilt die Vertragserfüllung durch den Gast = Zahlung des Unterkunftspreises („Stornokosten“ im umgangssprachlichen Sinne). Der zu zahlende Unterkunftspreis reduziert sich jedoch um

  1. tatsächlich ersparte Aufwendungen
  2. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung.

Von der Rechtssprechung anerkannt sind pauschale Einsparungen bei der Vermietung von Unterkünften mit

  • Übernachtung / Übernachtung mit Frühstück in Höhe von 10 – 20 %
  • Übernachtung mit Halbpension in Höhe von 30 %
  • Übernachtung mit Vollpension in Höhe von 40 %

  • Die sog. „Stornokosten“ sind erst zum ursprünglich gebuchten Anreisetermin fällig.
  • Die Höhe der sog. „Stornokosten“ ist unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
  • Die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung müssen berücksichtigt werden.
  • Die tatsächlichen „Stornokosten“ entfallen oder sind niedriger, wenn das Zimmer weitervermietet werden kann.
  • Die Rechnung ist mit Umsatzsteuer auszustellen.

Schadensersatzanspruch:

Eine Stornierung durch den Gast ist durch Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes („Stornokosten“ im eigentlichen Sinn) möglich. Der pauschalierte Schadensersatzanspruch berücksichtigt durch eine Storno-Staffel den zeitlichen Faktor: Je kurzfristiger die Stornierung, desto geringer sind

  1. die tatsächlich ersparten Aufwendungen
  2. die Chancen (und die damit verbundenen Einnahmen) auf anderweitige Vermietung.

  • Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein
    oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Die Stornokosten stehen zum Zeitpunkt der Stornierung fest und sind sofort fällig.
  • Die Höhe der Stornokosten ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
  • Eine Storno-Staffel ist für den Gast leicht verständlich zu formulieren
  • Eine Anrechnung der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung ist in der Stornostaffel berücksichtigt.
  • Bei langfristigen Stornierungen fallen i. d. R. nur
    geringe Stornokosten an.
  • Die Rechnung ist ohne Umsatzsteuer auszustellen.

FAQ zur Rechnungsstellung bei Ferienunterkünften

1. Mit oder ohne Umsatzsteuer? Storno- bzw. No-Show Gebühren richtig in Rechnung stellen

Grundsätzlich werden die beiden folgenden Fälle unterschieden:

  1. Es wurde vertraglich eine „Stornogebühr“ vereinbart und der Gast macht rechtzeitig davon Gebrauch. Dann ist die Stornorechnung tatsächlich ohne Umsatzsteuer auszustellen. Denn bei einer vertragsgemäßen Stornogebühr handelt sich um einen „pauschalisierten Schadensersatz“, der keine direkte Gegenleistung des Beherbergungsbetriebes darstellt und somit nicht steuerbar ist. Somit ist keine Umsatzsteuer in der Stornorechnung auszuweisen.

  2. Ein Gast reist nicht an und hat seine Buchung im Voraus auch nicht storniert: Wenn dem Gast kein Rücktrittsrecht zustand, die Frist verstrichen ist oder der Gast den Aufenthalt ohne Mitteilung nicht angetreten ist, wird in der Praxis oft von „No-Show“ gesprochen. In diesem Fall gelten andere Regelungen und unter Umständen könnte hierfür Umsatzsteuer anfallen. Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich zum Beispiel mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Sie spezifisch zu Ihrem Einzelfall beraten kann.

2. Bei welchen Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

In Deutschland wurde im Januar 2010 die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Umsatzsteuerermäßigung umfasst darüber hinaus Leistungen, die typischerweise bei einer Übernachtung anfallen; dies gilt selbst dann, wenn hierfür ein gesondertes Entgelt zu entrichten ist. Dies können z.B. folgende Leistungen sein:

– Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln
– Endreinigung einer Ferienwohnung
– zusätzliche Unterbringung von Tieren in der Ferienunterkunft

3. Können Rechnungen aus dem Vorjahr storniert werden?

Ja, Rechnungen und Vorsteuerabzüge aus dem Vorjahr können nachwirkend korrigiert werden. Dies ist gerade bei der Ferienhausvermietung, in der oftmals auch mit viel Vorlaufzeit gebucht wird, gang und gäbe. Daher prüfen Sie immer nochmal, ob Sie z.B. bei der Rechnungsstellung das richtige Jahr angegeben haben.

4. Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen?

Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 Satz 3 1.

Muster Korrekturrechnung & Stornorechnung gratis herunterladen

Korrekturrechnung Stornorechnung

Mit der Anforderung der Vorlage bin ich damit einverstanden, Werbemitteilungen von Ferienhausmiete.de zu erhalten und stimme der Datenschutzverordnung zu.

Diese Vorlagen können Sie als Orientierungshilfe für die Erstellung Ihrer Rechnungen gerne nutzen. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem individuellen Fall ggf. andere Richtlinien gelten. Daher raten wir dringend, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden. Die resido GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und insbesondere für die Rechtsbeständigkeit der Mustervorlagen insgesamt oder in Teilen daraus. Schadenersatzansprüche gegen resido GmbH, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

Dieser Blogbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität, sondern dient lediglich dem Zweck, Ihnen einen groben Überblick zur Rechnungsstellung zu geben.

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Hausordnung für Ihre Ferienwohnung erstellen https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/hausordnung-fuer-die-ferienwohnung/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/hausordnung-fuer-die-ferienwohnung/#comments Thu, 14 Jan 2021 13:46:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=6837 Keine Zeit zum Lesen? Die wichtigsten Punkte unseres Artikels rund um das Thema Hausordnung für Ihre Ferienwohnung finden Sie zusammengefasst in unserem Erklärvideo. Eine Hausordnung für Ihre Ferienwohnung ist ein absolutes Muss. Natürlich möchte kein Vermieter gerne den Eindruck eines „Spielverderbers“ erwecken. Eine Liste von Vorschriften zu erstellen, ist nicht die dankbarste Aufgabe in der […]

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Keine Zeit zum Lesen? Die wichtigsten Punkte unseres Artikels rund um das Thema Hausordnung für Ihre Ferienwohnung finden Sie zusammengefasst in unserem Erklärvideo.

Eine Hausordnung für Ihre Ferienwohnung ist ein absolutes Muss. Natürlich möchte kein Vermieter gerne den Eindruck eines „Spielverderbers“ erwecken. Eine Liste von Vorschriften zu erstellen, ist nicht die dankbarste Aufgabe in der Vermietung einer Ferienwohnung. Doch auch wenn einige Gastgeber sich nach wie vor davor scheuen, ihre Gäste auf spezifische Regeln und Pflichten hinzuweisen, sind diese für ein entspanntes und angenehmes Miteinander im Urlaub unerlässlich! Ob zu laute Musik, mit Fahrrädern zugestellte Fluchtwege oder Hunde auf der Couch – wer unerwünschtes Verhalten der Mieter in Ferienhäusern und -wohnungen vermeiden möchte, kann mit einem individuellen Regelwerk Problemen und Schäden vorbeugen. Unser Leitfaden verrät, worauf bei der Erstellung einer Hausordnung zu achten ist und wie man mit Hilfe unserer kostenlosen Download-Vorlage für klare Verhältnisse sorgt und seine Hausordnung nett formuliert.

Von der Hausordnung einer Ferienwohnung profitieren Vermieter und Gäste

Der Sinn und Zweck einer Hausordnung für die Ferienwohnung liegt darin, allgemeine sowie objektspezifische Regelungen des Zusammenwohnens zu kommunizieren. Was ist verboten, was ist erlaubt? Befindet sich die Ferienwohnung in einem Haus mit mehreren Parteien, legt die gemeinsame Hausordnung der Eigentümer die Rahmenbedingungen eines geordneten Miteinander und vor allem Rücksicht im Wohngebiet fest. Dazu gehören unter anderem die Erläuterung von Brandschutz- und Sicherheitsregeln des Mietobjektes, Hinweise zur Benutzung von Parkplätzen, Pools und Grills oder Ruhezeiten. Heißt: Eine Hausordnung ist somit kein lästiges Regelwerk, sondern enthält wichtige Informationen für Feriengäste und hilft ihnen dabei, sich vor Ort zurechtzufinden. Je weniger Fragen offen sind, desto unwahrscheinlicher ist es, dass es zu Irritationen oder Missverständnissen bzw. Beschädigungen kommt.

Falls es dann doch zu Schäden wie beispielsweise kaputtem Geschirr und Besteck oder anderen Einrichtungsgegenständen, verstopfter Toilette oder zerrissener Bettwäsche kommt, muss das weitere Vorgehen abgeklärt sein. Übernimmt der Mieter die Wiederbeschaffungskosten bzw. die Rückerstattung oder ist das eventuelle Risiko für Schäden im Mietpreis inbegriffen? Was passiert bei einem Einbruch? In Kombination mit einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung sowie einer Gästemappe ist die Hausordnung das ideale Instrument, um in übersichtlicher Weise auf mitunter spezifische Regeln hinzuweisen. Sie befinden sich in der Sorgfaltspflicht und müssen eine ausführliche Absprache mit Ihren Gästen abhalten.

Tipp: Ihnen fallen keine Punkte ein, die Sie in Ihrer Hausordnung ansprechen möchten? Gehen Sie die Bewertungen Ihrer Ferienwohnung durch und suchen Sie nach Kommentaren, die darauf hinweisen, dass Ihre Gäste sich bei der Bedienung von elektrischen Geräten in der Küche, der Benutzung der Tiefgarage oder beim Check-Out nicht zurechtgefunden haben. Bei offensichtlich wiederkehrenden Unklarheiten sollten Sie mit zielorientierten Erläuterungen in Ihrer Hausordnung entgegenwirken.

Denken Sie an alle Eventualitäten bei der Hausordnung Ferienwohnung

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie, die von Vermietern die Einhaltung und fortlaufende Anpassung strenger Hygienemaßnahmen erfordert hatte, war es ratsam, bei der Erstellung einer Hausordnung für eine Ferienwohnung alle Eventualitäten im Blick zu behalten. Ist den Gästen klar, wie man die Klimaanlage oder Heizung einstellt? Soll ich eine maximale Besucherzahl festlegen, damit das Ferienhaus nicht für ausschweifende Partys genutzt wird? Muss ich auf Sanktionen bei Nichteinhaltung hinweisen? Bei aller Sorgfalt in Bezug auf die Vollständigkeit der Hausordnung sollte der Ton stimmen. Streng formulierte Verbotskataloge wirken auf freiheitsliebende Mieter mitunter abschreckend. Kredenzen Sie den Lesern mit einem gastlichen aber knackigen Einstieg einen allgemeinen Überblick, weisen Sie darauf hin, dass eine Hausordnung dem Wohle Aller zugutekommt und achten Sie darauf, dass das Regelwerk mit positiver Einstellung und leicht verständlichen Handlungsanweisungen glänzt.  

Tipp: Vom Groben ins Feine lautet die Devise bei der Erstellung einer Hausordnung für Ferienwohnungen. Nutzen Sie nach dem zusammenfassenden Einstieg einzelne Unterpunkte für Erläuterungen zu separaten Räumlichkeiten wie Küche, Bad oder Balkon und deren Inventar, weisen Sie explizit auf das Rauchverbot hin (und erwähnen Sie dabei bitte auch, wo geraucht werden darf) und stellen Sie sicher, dass die Mülltrennung für Ihre Gäste nicht zur logistischen Schnitzeljagd wird. Wo kommen Abfälle bzw. Restmüll, Biomüll, Papiermüll und Glas hin? Ist rauchen in ihrer Wohnung bzw. Unterkunft erlaubt oder nicht? Wo findet man Aschenbecher? Ist die Endreinigung inklusive oder selbst durchzuführen? Reicht besenrein oder doch lieber blitzeblank? Was ist mit der Entsorgung des Mülls und wozu darf das Grundstück genutzt werden? Darf ich im Haus meine Straßenschuhe tragen? Wo darf geparkt werden? All das sind Fragen, die sich Ihre Mieter stellen könnten.

Klären Sie Fragen der Haftung

Ein leidiges Thema, das nichtsdestotrotz in der Hausordnung Ihrer Ferienunterkunft behandelt werden sollte. Wer haftet für Polstermöbel, die vom Wohnzimmer in den Garten geschleift und über Nacht vom Regen malträtiert werden? Wer kommt für etwaige Bußgelder bei andauernder Ruhestörung auf? Ja, hier ist ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt. Behalten Sie bei der Formulierung möglicher Sanktionen also Augenmaß. Ein Hinweis, dass Schäden an der Einrichtung der Wohnung (wie z.B. Schimmelbildung, Brandflecken oder Verschmutzungen) möglichst zeitnah zu melden sind, gehört in jede Hausordnung. Auf die Ersatzpflicht muss dabei nicht zwingend gesondert hingewiesen werden, da sich diese aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.

Bitten Sie die Gäste in der Hausordnung für das jeweilige Ferienobjekt lieber höflich darum, die Einrichtung pfleglich, schonend und sorgsam zu behandeln. Und achten Sie darauf, dass schwammige Hinweise zu Haftungsfragen bei potenziellen Mietern keine unterschwelligen Ängste vor dem unverschuldeten Verlust der Mietkaution schüren. In den allermeisten Fällen handeln Ihre Mieter nicht fahrlässig und beschädigen Einrichtungsgegenstände nicht unter Vorsatz sondern aus Versehen. Klären Sie außerdem ab, dass Mieter für Ihre Wertgegenstände selbst verantwortlich sind und dass Sie keine Haftung für deren Verschwinden übernehmen. Gibt es einen Verwahrungsvertrag?

Tipp: Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung verfügt über exklusive Ausstattungsmerkmale und Sie wollen bei Fragen der Haftung lieber auf Nummer sicher gehen? Dann sollten Sie Ihre Hausordnung sowie den Mietvertrag vorab von einem sachverständigen Anwalt oder Hausverwalter auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen lassen.

Legen Sie den Rahmen Hausordnung fest

Legen Sie, falls nötig, bitte verlässliche Zeitfenster für Check-In sowie Check-Out fest und informieren Sie die Gäste, falls außerhalb dieses Zeitfensters zusätzliche Gebühren erhoben werden. Falls Sie Haustiere unter Einschränkungen (Größe, Anzahl der Haustiere) dulden, legen Sie einen für Sie erträglichen Rahmen für den Urlaub mit Hund in Ihrer Hausordnung fest. Wie viele Gäste dürfen Ihre Mieter empfangen und ist es in Ordnung, wenn diese trotz fehlender Schlafmöglichkeiten im Mietobjekt bzw. in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus übernachten? Wenn Sie bezüglich individueller Abweichungen flexibel sind, dann weisen Sie Sie in der Hausordnung Ihrer Ferienwohnung ruhig darauf hin, dass Ausnahmen von der Regel nach vorheriger Rücksprache möglich sind. Im direkten Gespräch mit den Feriengästen ist es oftmals einfacher, unkomplizierte Lösungen für spezifische Wünsche der Mieter zu finden, auf die in der Hausordnung keine Antwort zu finden ist.

5 Tipps für die Hausordnung Ihrer Ferienwohnung: Nett formuliert ist halb gewonnen

Die Augen der meisten Gäste werden nicht unbedingt glänzen, wenn ihnen eine Liste von Dingen überreicht wird, die sie nicht tun dürfen. Dennoch ist ein respektvoller Umgang mit der Ferienunterkunft wichtig. Die folgenden Tipps, können helfen:

1. Geben Sie Ihrer Hausordnung Persönlichkeit – auch lustig ist erlaubt

Sie sind der lustige Typ, haben immer einen flotten Spruch auf den Lippen? Dann verleihen Sie Ihrer Hausordnung ein wenig Humor und formulieren Sie lustig. Welche dieser Musterhausregeln ist einprägsamer? „Die Haustür muss jederzeit geschlossen werden, um Tiere fernzuhalten.“ Oder „Bitte halten Sie die Haustür geschlossen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie feststellen, dass die lokale Vogelpopulation sich Ihrem Aufenthalt anschließen wird.“ Indem Sie Letzteres verwenden, helfen Sie nicht nur, die Regel in den Köpfen der Gäste zu halten, sondern zeigen auch ein wenig von Ihrer Gastgeberpersönlichkeit. Eine Hausordnung für die Ferienwohnung, die lustig formuliert ist, bleibt bestimmt im Gedächtnis.

2. Erklären Sie, warum

Es ist ein Instinkt: Wenn wir eine Regel für den Aufenthalt in einer angemieteten Wohnung bekommen, wollen wir wissen, warum wir ihr folgen müssen. Sie müssen keine Abhandlung schreiben – ein kurzer Satz als Erklärung reicht. Erklären Sie, dass Sie Ruhezeiten festgelegt haben, weil Sie möchten, dass alle Nachbarn eine gute Nachtruhe genießen. Oder dass Gäste kein Haustier mitbringen dürfen, weil sie zukünftig Gäste mit Allergien beherbergen möchten. Oder nicht registrierte Gäste nicht versichert sind, falls etwas passiert. Schreiben Sie Ihre Regeln so, dass der Fokus von der Einschränkung genommen wird, und setzen Sie sie auf Höflichkeit, die sie mit der Regel stattdessen bereitstellen.

3. Machen Sie Ihre Hausordnung lesbar

Machen Sie es den Gästen leicht, sich durch die Hausregeln zu „winden“ und die Informationen zu erhalten, die sie benötigen. Wir empfehlen, nicht mehr als zwei kurze Sätze pro Regel. Um zusätzliche wichtige Informationen hervorzuheben, können Sie fett formatierten Text verwenden, aber bitte sparsam. Zu viel kann den Eindruck des „Schreiens“ erwecken. Eine Hausordnung nett formuliert ist hingegen Gold wert.

4. Präsentieren Sie Ihre Hausregeln zur richtigen Zeit

Kommen Sie zu früh mit Ihren Hausregeln um die Ecke, verschrecken Sie Gäste, nennen Sie Ihre Hausregeln zu spät, verärgern Sie Ihre Gäste. Müssen Ihre Gäste beispielsweise selber Textilien wie Geschirrtücher, Handtücher und Bettwäsche mitbringen? Kommunizieren Sie das rechtzeitig. Wenn Sie nach den Standards der meisten Gäste ziemlich strenge Regeln haben, können Sie die Regeln Ihrer ersten Buchungsbestätigung anhängen. Denn der Buchungsbestätigung schenken Urlauber viel Aufmerksamkeit – und es besteht die Möglichkeit, sofort zu stornieren, falls es zu unüberbrückbaren Unstimmigkeiten kommt. Neben der digitalen empfiehlt sich zudem die Hausordnung in ausgedruckter Form in Ihrer Ferienwohnung bzw. Ihres Hauses gut sichtbar für den Mieter zu hinterlegen.

5. Setzen Sie auch weiterhin auf die persönliche Kommunikation

Das Vorhandensein einer ausgearbeiteten Hausordnung heißt nicht, dass Sie fortan auf die Kommunikation mit dem Gast verzichten können. Bitte weisen Sie Ihre Feriengäste explizit darauf hin, wo Sie die Hausordnung für die von ihnen angemietete Ferienwohnung während des Aufenthaltes z.B. bei einem Notfall schnell einsehen können und kommunizieren Sie die wichtigsten Punkte nach Möglichkeit direkt nach der Ankunft der Gäste bei der Übergabe der Schlüssel und nicht erst am Abreisetag.

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage

Sie vermieten Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus ohne Regelwerk? Dann sollten Sie das schnellstens ändern! Damit Sie dieses Versäumnis mit geringem Zeitaufwand nachholen können, haben wir eine kostenlose Mustervorlage für die Hausordnung als Word-Download erstellt. Diese können Vermieter bei Bedarf an die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Ferienwohnung anpassen oder als Inspiration für die Aktualisierung bzw. Ergänzung einer bereits vorhandenen Hausordnung nutzen. Eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasste und detailliert ausgearbeitete, nett formulierte Hausordnung ist darüber hinaus ein wertvolles Instrument bei der Fewo-Verwaltung aus der Ferne. Wir empfehlen, die Hausordnung in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Vollständigkeit zu prüfen. Versetzen Sie sich in die Rolle des Gastes und fragen Sie sich, ob die von Ihnen dargebotenen Informationen das Urlaubsfeeling mit klaren Regeln bereichern, statt es mit rigorosen Grenzen zu trüben. Nur so steht einer entspannten Anreise und Abreise sowie einem entspannten Aufenthalt ohne Beschädigungen nichts im Wege!   

Muster Hausordnung für Ferienwohnung gratis herunterladen

Download Hausordnung

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FAQ rund um die Hausordnung für Ferienwohnungen

Was ist eine Hausordnung

Eine Hausordnung ist ein Regelwerk für Ferienwohnungen, das sowohl allgemeine als auch objektspezifische Regelungen des Zusammenwohnens kommuniziert, um ein geordnetes Miteinander und Rücksichtnahme im Wohngebiet zu gewährleisten.

Warum eine Hausordnung?

Sie dient dazu, Missverständnisse und Schäden zu vermeiden, indem klare Regeln und Pflichten für ein entspanntes Zusammenleben während des Urlaubs festgelegt werden. Sie enthält wichtige Informationen und trägt zur Sicherheit und Zufriedenheit von Gästen und Vermietern bei.

Wie muss eine Hausordnung aussehen?

Die Hausordnung sollte klar und verständlich formuliert sein, wichtige Informationen zu Brandschutz, Sicherheitsregeln, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und Verhalten im Wohngebiet enthalten. Sie kann auch Hinweise zu Haftungsfragen und Sanktionen bei Nichteinhaltung umfassen.

Wer bestimmt die Hausordnung?

Die Hausordnung wird vom Vermieter der Ferienwohnung festgelegt. Der Vermieter hat die Verantwortung, eine detaillierte und auf die spezifischen Gegebenheiten der Ferienwohnung zugeschnittene Hausordnung zu erstellen, um für klare Verhältnisse zu sorgen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Vermieten Ihrer Ferienwohnung auf Ferienhausmiete.de! Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Hausordnung haben, können Sie uns jederzeit via Mail kontaktieren.

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Die perfekte Gästemappe für die Ferienwohnung https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/die-perfekte-gaestemappe-fuer-die-ferienwohnung/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/die-perfekte-gaestemappe-fuer-die-ferienwohnung/#comments Mon, 05 Oct 2020 11:20:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=6584 Eine abwechslungsreich gestaltete Gästemappe Ihrer Ferienwohnung ist ein wichtiges Aushängeschild. Eine professionelle Gästemappe kann sowohl gedruckt als auch digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser Leitfaden mit persönlichen Inspirationen, Tipps und einigen Best-Practice-Beispielen soll Ihnen helfen, eine einzigartige, lesenswerte Gästemappe für Ihre Ferienwohnung zu verfassen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gästemappe zur wichtigsten Urlaubslektüre wird und […]

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Eine abwechslungsreich gestaltete Gästemappe Ihrer Ferienwohnung ist ein wichtiges Aushängeschild. Eine professionelle Gästemappe kann sowohl gedruckt als auch digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser Leitfaden mit persönlichen Inspirationen, Tipps und einigen Best-Practice-Beispielen soll Ihnen helfen, eine einzigartige, lesenswerte Gästemappe für Ihre Ferienwohnung zu verfassen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gästemappe zur wichtigsten Urlaubslektüre wird und kein trostloses Dasein in der Ecke Ihrer Ferienwohnung fristet.

In den letzten Jahren habe ich viele Gästemappen gesehen und studiert. Es gab 100-seitige Wälzer, 1-seitige Anleitungen, gedruckte Ordner mit Eselsohr-Seiten, Video-Einführungen, Fotobücher, E-Mails mit einer Gästemappe als PDF-Anhang, digitale Gästemappen als App oder ganze Tablets. Auf der Grundlage dessen, was ich persönlich als gut empfunden und gelernt habe, habe ich eine Checkliste erstellt, die Ihnen helfen soll, eine Willkommens-Mappe für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung zusammenzustellen, die von Ihren Gästen tatsächlich gelesen wird.

Gästemappe Ferienwohnung
Weder zu spärlich noch zu überladen sollten Gästemappen sein. Für den Wiedererkennungswert: Logo, Schrift und Farben sollten dem charakteristischen Erscheinungsbild der Ferienwohnung und Webseite entsprechen.

Beginnen Sie mit dem Gesamtbild

Lassen Sie uns zunächst aus der Vogelperspektive betrachten, warum wir uns überhaupt die Mühe machen, eine Gästemappe für die Ferienwohnung zusammenzustellen. Ihre Gäste möchten einfache Antworten auf ihre Fragen. Ihre Gäste möchten die Informationen in einem leicht lesbaren Format zur Verfügung gestellt bekommen. Ihre Gäste wollen allerdings keine Regeln; sie wollen Zugang zu etwas Aufregendem! Sie erkennen den roten Faden? Hier geht es in erster Linie um Ihre Gäste. Obwohl auch Sie als Vermieter davon profitieren. Mit einer Infomappe haben Sie einen Ort, an dem Sie alle Ihre Mietinformationen aufbewahren können. Das erspart Ihnen bestimmt einige nächtliche Telefonanrufe.

Aktualität und Hygiene sind wichtig. Ringordner bieten gegenüber gebundenen Mappen den Vorteil, dass Seiten ausgetauscht werden können. Schweißen Sie Seiten am besten in abwaschbare Folie ein.

Brainstorming für Inhaltsideen

Jedes Begrüßungsbuch wird (und sollte!) anders sein, je nach Ihrer Ferienwohnung und Ihrer Zielgruppe. Denken Sie darüber nach, wie es war, als Sie selbst zu Gast in einer Ferienwohnung waren. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Was würden Sie sich wünschen, dass Ihr Gastgeber anders gemacht oder Ihnen gesagt hätte? Wenn Sie das nächste Mal zu Ihrer Ferienwohnung reisen, geben Sie vor, ein Gast zu sein und dokumentieren Sie jeden Teil Ihrer Reiseerfahrung. Hausnummer hinter einem Baum versteckt? Verwirrende Fernbedienungen für TV und DVD-Player? Wenn die Bedienung von technischen Geräten Ihnen Schwierigkeiten bereitet, können Sie darauf wetten, dass Ihre Gäste auch daran verzweifeln werden. Überprüfen Sie Ihre Gastkommunikation. Was fragen Ihre Gäste Sie immer? Welche Punkte erwähnen sie in Bewertungen? Welche Wünsche werden genannt? Erstellen Sie am besten eine Checkliste, bevor Sie mit der Gestaltung beginnen.

Geben Sie den Link an, der zur Online-Bewertung führt. Ausgedruckte Bewertungsbögen in Infomappen helfen in der Angebotsverbesserung, jedoch nicht direkt bei der Kundengewinnung. Dies geschieht nur, wenn die Bewertung online ist.

Betrachten Sie Ihre Marke

Was damit gemeint ist? Zwar ist die Information der Gäste über die Müllentsorgung nicht gerade eine Gelegenheit zur Markenbildung, aber sehr wohl die Art und Weise der Gestaltung, also wie Sie die Informationen präsentieren.

In einer von mir besuchten Ferienwohnung bin ich einmal auf ein knapp 50-seitigiges Buch als Gästemappe gestoßen. Mein erster Gedanke war: So viel Information!  Aber, um fair zu sein, die Informationen waren tatsächlich sehr hilfreich und einnehmend. Viele lokale Tipps und sehr leicht zu lesen. Kein 50-seitiges Regelbuch. Kurz gesagt, dieses detaillierte Buch war Teil des Markenzeichens der Ferienwohnung. Denn die Zielgruppe dieser Ferienwohnung waren wissbegierige, weltoffene Entdecker, die eifrig eine detaillierte Mappe lesen würden.

Inhalte der Gästemappe für die Ferienwohnung

1. Willkommen

Beginnen Sie mit einem „Hallo“ für Ihre Gäste. Stellen Sie sich und Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus kurz vor. Vergessen Sie nicht anzugeben, wie Sie telefonisch erreichbar sind. Wenn Sie sich für eine digitale Gästemappe entscheiden, überlegen Sie, ob Sie eine persönliche Videobotschaft einbauen möchten. Es muss nicht extravagant sein, ein einfaches „Hallo“ und ein paar nette Worte der Begrüßung genügen schon.

Besteht die Möglichkeit der namentlichen Ansprache? Es müssen keine handschriftlichen Zeilen sein. Sie können am PC einen Brief in einer Handschrift verfassen, den Namen einsetzen und ausdrucken.

2. Informationen zur Anreise

Fügen Sie die Anreisezeit, eine Wegbeschreibung mit dem Auto und/oder den öffentlichen Verkehrsmitteln, Anweisungen zur Schlüsselübergabe, Angaben zum Parken am Ferienhaus und ganz wichtig das Wlan-Passwort hinzu. Schreiben Sie das Wlan-Passwort gleich zu Beginn und unübersehbar in Ihre Gästemappe, sonst klingelt das Telefon umgehend! Beeindrucken können Sie Gäste mit einem Geschenk (z. B. ein Rabattcode für ein Weingut in der Umgebung) gleich zu Anfang in Ihrer Gästemappe.

3. Informationen zur Abreise

Angaben zur Abreisezeit, zum Standort der Mülltonnen, Informationen zu nötigen Aufräumarbeiten vor Abreise, Anweisungen zum benutzten Frühstücksgeschirr: Niemand reist gerne am Ende eines tollen Urlaubs ab. Halten Sie also diese Anweisungen zur Abreise leicht und einfach! Vermeiden Sie möglichst zu belehrenden Formulierungen.

4. Praktisches zur Ferienwohnung (Hausordnung)

Eine kurze und prägnante Erläuterung, welche Technik es in Ihrer Ferienwohnung gibt und wie sie funktioniert, gehört in jede Gästemappe. Sie wissen schon, worum es geht: Anleitungen zur Nutzung von Heizung, Klimaanlage, Fernseher, Radio, DVD-Player, Waschmaschine, Mikrowelle, Herd, Smart Home Geräte – um nur einige zu nennen. Vergessen Sie nicht den Standort der Gerätehandbücher in der Unterkunft anzugeben. Anleitungen technischer Geräte können in unserer modernen Zeit langwierig werden und sollten nicht detailliert in der Gästemappe aufgeführt werden, sondern besser an einem anderen Ort aufbewahrt werden. Oder Sie erstellen hierfür einen separaten Ordner mit entsprechenden Infos. Ebenso sollten Anleitungen zum Grillen im Freien usw. in der Infomappe vorhanden sein. Kompliziertere Geräte können auch mit Hilfe von Bildern oder Skizzen erläutert werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste die Hausregeln der Unterkunft kennen. Eine übliche Form der Darstellung ist eine Auflistung von A – Z.

Als mein Mann und ich noch ohne Kinder waren, verbrachten wir einmal ein Wochenende in einer Luxusferienwohnung. Diese verfügte über eine Dachterrasse mit einem hochmodernen Whirlpool. Perfekt für einen Drink am Abend und einen Blick in die Sterne. Das Problem? Wir konnten keine Anweisungen zur Nutzung finden und blieben frustriert zurück. Am nächsten Tag erklärte uns der Vermieter wie es funktioniert, aber dann zogen Wolken auf und es war zu spät. Was ich damit sagen möchte: Manchmal sorgen langweilige (und einfache) Anleitungen für großartige Erinnerungen!

5. Besondere Extras in der Ferienwohnung

Weisen Sie Ihre Gäste, auf die von Ihnen bereitgestellten Extras wie beispielsweise Brettspiele, Bücher, Spiele für draußen, Holzkohlebriketts für den Grill hin. Extras in der Ferienwohnung müssen nicht aufwändig und teuer sein. Sie müssen nur Wirkung zeigen, indem sie nützlich und durchdacht sind. Es kann z. B. zu großen Fragezeichen bei Gästen führen, nutzlose Grillutensilien im Ferienhaus zu finden (oder in manchen Fällen gar keine!) Heben Sie diese in Ihrer Gästemappe unbedingt hervor. Zum Beispiel: „Wir lieben es, frische Meerestiere und Gemüse vom lokalen Markt zu grillen. Benutzen Sie unseren Grillkorb, damit Ihr Fisch in einem Stück bleibt!“

Gästemappe Ferienwohnung

Schaffen Sie eine separate Notfallschublade mit z. B. Ersatzbatterien, LED-Leuchten, Schraubenzieher, Fleckensalz, Tesafilm, Kugelschreiber, Taschenlampe.

6. Anweisungen für Notfälle und Notfallnummern

Was sollten Gäste in einem Notfall tun? Geben Sie klar an, wo sich der Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kasten in der Ferienwohnung befindet. Welche Nummer ist für den Feuerwehr-Notruf zu wählen, wo befindet sich das nächste Krankenhaus, die nächste Apotheke, der nächste (internationale) Geldautomat.

7. Persönliche Empfehlungen

Für die meisten Gäste ist die besuchte Urlaubsregion neu. Sie werden zuerst bei Google und TripAdvisor recherchieren, um die Umgebung kennenzulernen. Diese Recherchen kosten sie nicht nur Zeit (ein kostbares Gut während eines einwöchigen Aufenthalts), sondern sie werden auch von der breiten Masse angeführt. Massentourismus ist derzeit nicht das, wonach wir streben! Führen Sie Ihre Gäste herum. Schlagen Sie ganz- oder halbtägige Reiserouten vor. Diese Anregungen sind speziell, wenn sie ein Mittagessen in der versteckten Hafenbar und eine Wegbeschreibung zum perfekten Ort zum Fotografieren beinhalten. Uns Gästen gefällt nichts mehr als das Gefühl, etwas erlebt zu haben, von dem nur wenige andere wissen. Vor allem, wenn soziale Medien uns erlauben, den Moment zu teilen!

Auf unserer Rundreise durch Florida fragten wir den Besitzer unserer Ferienwohnung nach dem besten Platz für einen Sonnenuntergang. „Bester Sonnenuntergangsplatz…. Erkundet anstelle des überfüllten Mallory Square auf Key West (langwierige Parkplatzsuche inklusive) lieber die ruhige Insel Islamorada. Geht in eine Bar, kauft etwas Wein, dann dürft ihr auch das Auto dort parken“. Fazit: Zeitersparnis + örtlicher Tipp = glückliche Gäste!

Treffen Sie eine Auswahl. Mehr als eine Handvoll Ausflüge können Gäste nicht machen! Besonders gut eignen sich Bestenlisten mit den „Top 5 Ausflugsziele“ oder den „Top 3 Stränden der Umgebung.

Denken Sie neben Tagesausflügen oder Aktivitäten am Abend auch an die Nahversorgung in der Umgebung und die Alltagsroutinen der Urlauber. Gehen Ihre Gäste gerne joggen? Erstellen Sie eine Rubrik mit dem Titel „Jogging-Routen, die Sie für immer in Erinnerung behalten werden“. Vielleicht wollen Ihre Gäste aber auch wissen, wo der beste Teil des Strandes zum Muschelsammeln ist? Oder wo die nächste Mietstation für Fahrräder ist. Zeigen Sie es ihnen!

8. Restaurants & Co.

Natürlich sollten Informationen zu regionalen Spezialitäten und Restaurantempfehlungen nicht fehlen. Geschmäcker sind verschieden, daher empfehlen Sie eine gute Mischung aus regionaler und internationaler Küche. Von der einfachen Imbissbude am Strand bis zum Gourmettempel: Bestenfalls geben Sie 3 – 4 Tipps für den kleinen und großen Geldbeutel.

9. Besondere Extras und Aktuelles

Gästemappe Ferienwohnung

Programmhighlights und aktuelle Veranstaltungen kommen am besten auf einer eigenen Seite zur Geltung und können so regelmäßig aktualisiert werden.

Wie Sie Ihre Gäste wirklich beeindrucken können?  Mit gastorientierten Inhalten und Dingen, die die meisten Vermieter von Ferienwohnungen nicht standardmäßig mit einbeziehen. Was dies sein kann? Hier kommen einige Beispiele:

  • Ihre Gäste sind in der Regel Selbstversorger – und das von Beginn an. Führen Sie praktische Lebensmittelgeschäfte auf, die auf dem Weg vom Flughafen zur Ferienwohnung liegen.
  • Bieten Sie an, die Ferienwohnung mit einem Starterpaket an Lebensmitteln zu bestücken. Damit punkten Sie garantiert.
  • Teilen Sie mit, was Gäste machen können, wenn Sie zu früh ankommen (vor der vereinbarten Check-In Zeit), z. B. ein tolles Restaurant für die quengelnden Kinder.
  • Bieten Sie Sonderangebote für Gäste auf lokalen Touren/Attraktionen an. Ein Anbieter, der die Chance auf 20-30 Gästeempfehlungen pro Jahr hat, wird sicherlich etwas anbieten!
  • Schlagen Sie Aktivitäten vor, die zu Ihrer Zielgruppe passen (z. B. Anregungen für Familien oder Ideen für die Zeit zu zweit).
  • Fügen Sie ein regionales Rezept des Monats mit Gruß vom Gastgeber als Anregung zum Nachkochen bei.

10. Schöne Fotos nicht vergessen

Sie alle wissen, dass es professionelle Fotos sind, die dieses viel zitierte Urlaubsgefühl entfachen. Warum also den Gast mit einer Wand voller Text erschlagen? Die Gästemappe ist sicherlich eine Quelle wertvoller Informationen, aber es sollte auch eine Quelle der Inspiration sein. Wenn Sie über Pool- oder Hausregeln und den Corona-Knigge schreiben, fügen Sie ein Foto des Pools bei. Wenn Sie die Bilder mit dem Text ausbalancieren, werden Ihre Gäste zum Lesen animiert.

Psychologisch gesehen fühlt es sich weniger wie ein Regel-/Instruktionsbuch und mehr wie eine Urlaubslektüre an, wenn Sie schöne Aufnahmen hinzufügen, die Ihren Text ergänzen.

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Teilen Sie Ihre Gästemappe

Senden Sie vor Anreise die Gästemappe per E-Mail an Ihre Gäste mit einer netten Botschaft. „Wir wissen, wie es ist, an einen neuen Ort zu reisen. Deshalb haben wir ein Begrüßungsbuch erstellt, um Ihnen Ihre Ferienwohnung und unsere Region zu zeigen!“

Wie teilen Sie Ihre Infomappe am besten mit den Urlaubern? Kaffee-gefärbter Ordner oder elegantes digitales PDF oder App? Wenn Sie zu denen gehören, die sagen: „Meine Gäste lesen nie das, was ich ihnen schicke“, dann ist es an der Zeit, das Format und die Art und Weise, wie Sie Ihre Gästemappe weitergeben, zu überdenken! Wir Urlauber lesen Informationen, die interessant und gut präsentiert sind. Angenommen, Sie haben etwas Besonderes geschaffen (und nicht nur eine Mappe weil Sie es müssen), dann müssen Sie dafür werben. Wie bei allen großartigen Inhalten geht es um das Teilen. Sagen Sie nicht einfach: „Hier ist meine Gästemappe“. Machen Sie es verlockend!

Jetzt sind Sie an der Reihe! Haben Sie Ergänzungen, Anregungen oder eine andere Meinung zu diesem Thema? Dann schreiben Sie uns Ihr Feedback an support@ferienhausmiete.de oder über unser Kontaktformular.

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Sicherheitsnetz Mietvertrag für Ferienwohnung https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/sicherheitsnetz-mietvertrag/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/sicherheitsnetz-mietvertrag/#comments Sun, 20 Sep 2020 10:59:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=6375 Um einen Mietvertrag für die Ferienwohnung kommt niemand herum, der seine Ferienunterkünfte sorgenfrei und rechtssicher vermieten möchte. Denn nur, wenn die Vertragsbedingungen in Mietvertrag der Ferienwohnung schwarz auf weiß und in rechtlich einwandfreier Form festgehalten werden, können Mieter und Vermieter sich im Streitfall auf die getroffenen Vereinbarungen berufen. Mit anderen Worten: Ein Mietvertrag für Ferienwohnung […]

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Um einen Mietvertrag für die Ferienwohnung kommt niemand herum, der seine Ferienunterkünfte sorgenfrei und rechtssicher vermieten möchte. Denn nur, wenn die Vertragsbedingungen in Mietvertrag der Ferienwohnung schwarz auf weiß und in rechtlich einwandfreier Form festgehalten werden, können Mieter und Vermieter sich im Streitfall auf die getroffenen Vereinbarungen berufen. Mit anderen Worten: Ein Mietvertrag für Ferienwohnung oder Ferienhaus beugt Missverständnissen vor, indem er die Rechte und Pflichten der Vertragspartner klar umschreibt. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Erstellung von Mietverträgen für private Ferienunterkünfte achten müssen und wie Sie mit entsprechenden Klauseln unangenehme Überraschungen vermeiden.

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1. Mietvertrag: Ferienwohnung schriftlich statt mündlich absichern

Schwarz auf weiß

Eine Ferienwohnung ist verbindlich gebucht, wenn diese vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt wird. Ein verbindlicher Vertrag kommt grundsätzlich (nach BGB §535) formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande.

Der Mietvertrag für Ferienwohnungen – Ihr Sicherheitsnetz in der Vermietung

Auch wenn Vermieter privater Ferienunterkünfte nicht dazu verpflichtet sind, einen schriftlichen Mietvertrag auszuarbeiten, raten wir grundsätzlich von mündlichen Vereinbarungen ab. Zum einen lassen sich mündlich getroffene Abmachungen im Zweifelsfall nicht nachweisen, zum anderen kann man von Gästen schwer erwarten, dass Sie sich an alle Details des Vertrags erinnern. Darüber hinaus bieten schriftlich festgesetzte Mietverträge die Möglichkeit, explizite Restriktionen zu benennen und Fragen zur Haftung zu klären (sehr wichtig bei möblierten Ferienwohnungen). So stellen Sie sicher, dass Ihr Ferienhaus nicht zum Schauplatz wilder Partys mutiert und das Rauchverbot eingehalten wird. Das Risiko an unseriöse Mieter und Betrüger zu geraten, kann auf diese Weise minimiert werden.

Tipp 1: Um sicherzustellen, dass der Vertrag für Ihre Ferienwohnung den gesetzlichen Anforderungen genügt und die darin enthaltenen Vereinbarungen und Regeln rechtlich bindend sind, sollten Sie Ihre Vorlage von einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen oder ergänzen lassen. Insbesondere dann, wenn der Mietvertrag auf der Grundlage eines anderen Rechts geschlossen wird als dem deutschen Recht. Wir können leider nicht alle geltenden Regeln bereitstellen. Unser Ratgeber soll Ihnen als erste Orientierungshilfe für die Erstellung eines befristeten Mietvertrages dienen, kann jedoch nicht jeden denkbaren Anwendungsfall umfassend regeln und abdecken.

2. Vertragspartner im Mietvertrag der Ferienwohnung eindeutig benennen

Gefragt: Individualität in der Wohnung, genaue Identität im Vertrag

Die Benennung der Vertragspartner ist das A und O jeden Mietvertrags. Denn: Wenn sich einer der beiden Vertragspartner nicht zweifelsfrei identifizieren lässt, können auch keine Mahnungen oder Klagen eingereicht werden. Das heißt, mit der Nennung des Vor- und Nachnamens ist es nicht getan – die exakte Anschrift beider Parteien, Telefonnummern und Mail-Adressen helfen dabei, den einen Thomas Müller vom anderen Thomas Müller zu unterscheiden. Wird die Ferienwohnung oder das Ferienhaus von juristischen Personen (z. B. Vereinen oder Stiftungen) angemietet, sollte der Geschäftsführer oder eine vertretungsberechtigte Person mit vollem Namen sowie Postanschrift als Mieter aufgeführt werden.

Tipp 2: Lassen Sie sich vor der Schlüsselübergabe zum Abgleich der Daten kurz den Ausweis des Mieters zeigen. Das Erstellen von Kopien ist nur zulässig, falls die Mieter damit einverstanden sind. Bei Ehepaaren sollten Sie beide Personen als Mieter vermerken, da Ehepartner im Falle eines Zahlungsausfalls oder Beschädigungen an der Mietsache als Gesamtschuldner haften.

Bitte beachten: Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter den Wohnraum unbefugt, d. h. ohne Erlaubnis des Vermieters, einem Dritten überlässt, z. B. untervermietet.

3. Die Ferienwohnung im Mietvertrag beschreiben und die Ausstattung festhalten

Wer kauft schon gerne die Katze im Sack

Neben der genauen Adresse sollte die Anzahl der Räume und der allgemeine Zustand der möblierten Ferienwohnung, die vermietet wird im Mietvertrag exakt beschrieben und dokumentiert werden. Bei Ferienwohnungen mit besonders hochwertiger oder üppiger Ausstattung empfiehlt sich die Anfertigung einer vollständigen Inventarliste als Ergänzung des Mietvertrags. Gehen Sie diese gemeinsam mit den Gästen durch und vermerken Sie bei jeder Aktualisierung bereits vorhandene Schäden, damit es nicht zu Missverständnissen mit nachfolgenden Mietern kommt. Lassen Sie sich die Inventarliste als Bestätigung von den Mietern unterschreiben und händigen Sie Ihnen eine Kopie aus.

Tipp 3: Bitte achten Sie darauf, dass alle von Ihnen gemachten Angaben bezüglich Lage, Entfernung zum Strand oder Ausstattung korrekt sind, da nichtzutreffende Angaben dazu führen können, dass Mietminderungen geltend gemacht werden oder der Vertrag von den Mietern einseitig gekündigt wird.

4. Rechte und Pflichten beider Parteien im Mietvertrag formulieren

Gut beraten, statt nur erraten

Ab wann können die Gäste einchecken? Wie läuft die Schlüsselübergabe ab? Was ist zu tun, wenn in der Wohnung etwas zu Bruch geht? Nehmen Sie sich Zeit bei der Erstellung des Mietvertrags für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus und beschreiben Sie den Gästen, welches Prozedere Sie bei An- und Abreise erwartet. Hierzu gehören unter anderem Uhrzeiten für Check-In und Check-Out, kurze Bedienungsanleitungen automatisierter Check-In-Systeme sowie die exakte Anzahl der übergebenen Schlüssel. Weisen Sie ggfs. daraufhin, dass die Ferienwohnung bei früherer Anreise als die vereinbarte Check-In Zeit in der Regel noch nicht zur Verfügung gestellt werden kann und welche Kosten bei Verlust des Schlüssels dem Mieter in Rechnung gestellt werden müssen.

Unter dem Unterpunkt „Pflichten des Mieters“ sollten Sie das Rauchverbot nicht vergessen. Denn anders als bei einem dauerhaften Mietverhältnis können Sie im Mietvertrag auch Restriktionen der Ferienwohnung festhalten. Ob Haustiere durch den Gast in die Ferienwohnung mitgenommen werden dürfen, obliegt allein Ihnen. Möchten Sie in Ihrer Ferienwohnung keine Vierbeiner beherbergen ist dies völlig in Ordnung. Sie sollte es nur unbedingt erwähnen. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass entstandene Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen und die Kosten für Instandsetzung bzw. Neuanschaffung vom Mieter zu tragen sind.

Tipp 4: Auch, wenn Feriengäste sich in ihrem Urlaub nicht gerne auf ihre „Pflichten“ hinweisen lassen, sollten Sie nicht auf diesen Unterpunkt verzichten. In unserem Mustermietvertrag am Ende dieses Beitrages finden Sie gängige Formulierungsbeispiele, die Sie bei Bedarf auf Ihre Bedürfnisse und auf die Ausstattung Ihrer Ferienwohnung anpassen können. Restriktionen, wie z.B. ein können Sie zusätzlich auch noch einmal als Hausordnung in der Ferienunterkunft hinterlegen.

5. Den exakten Endpreis und Zahlungsmodalitäten im Mietvertrag nennen

Pi mal Daumen war gestern

Vergessen Sie bitte nicht den korrekten Zeitraum anzugeben. Wann erfolgt die Anreise, wann die Abreise? Bei der Angabe der Übernachtungskosten für Ihre Ferienwohnung sollten Sie unbedingt auf größtmögliche Preistransparenz im Mietvertrag achten, obligatorische Kosten für die Endreinigung sowie verbrauchsabhängige Zusatzkosten (z.B. Telefongebühren, Kosten für Feuerholz etc. ) separat aufführen und den Endpreis für die Mietdauer angeben. Strom, Wasser und Heizung rechen die meisten Vermieter als Pauschale ab. Würden Sie diese nach Verbrauch abrechnen, müssten Sie bei jedem Mieterwechsel die Zähler ablesen.

Auch die Kosten der Anmietung und die Regelungen für die Bereitstellung von Bettwäsche und für die Kurtaxe sollten für die jeweiligen Mietzeitraum berechnet und ausgewiesen werden. Denken Sie auch an folgende Nebenkosten: Wenn Ihr Ferienwohnung in einem Kurtaxe pflichtigen Gebiet steht, ziehen Sie in der Regel diese Abgabe von den Gästen ein und führen diese an die Kurverwaltung ab. Die Nutzung Ihrer Bettwäsche und Handtücher können Sie für einen bestimmten Betrag anbieten. Angemessen sind zehn bis fünzehn Euro pro Wäschepaket.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe von Endpreisen verpflichtet sind. Alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten sind in den Endpreis einzukalkulieren. Ist die Inanspruchnahme von Bettwäsche und Endreinigung dem Mieter nicht freigestellt, sondern fester Bestand der angebotenen Leistung, dann müssen diese Gebühren ebenfalls im Mietpreis enthalten sein. Zusätzlich empfiehlt sich die Angabe von verbrauchsabhängigen Positionen.

Bei den Zahlungsmodalitäten können Sie im Mietvertrag eine prozentuale Anzahlung sowie eine Mietkaution vereinbaren und das Datum für die Restzahlung des Reisepreises festlegen. 

Tipp 5: Bitte nicht verrechnen! Die Kaution für die Ferienwohnung sollte nach Möglichkeit nicht zur Verrechnung von Verbrauchskosten wie Strom oder Telefongebühren herangezogen werden. Kassieren Sie verbrauchsabhängige Zusatzkosten separat, damit der Mieter exakt den Kautionsbetrag zurückerhält, der im Mietvertrag steht. Welche Beschädigungen zum Verlust der Kaution führen, sollten ebenso aufgeführt werden, wie auch ein Datum, wann der Kautionsbetrag fällig ist (bei Anreise, spätestens 1 Wochen vor Beginn der Mietzeit, mit Zahlung des Restbetrages vor Anreise etc.). Empfehlenswert ist, die Kaution bereits in Ihrem Inserat anzugeben. Sie können sich entweder für einen festen Betrag entscheiden oder einen prozentualen Anteil vom Mietpreis festlegen.

6. Im Mietvertrag der Ferienwohnung auf Stornierungen eingehen

Vertrag kommt von vertragen

Sorgen Sie dafür, dass Sie sich gut vertragen und sichern Sie sich mit Stornierungsbedingungen im Vertrag ab. Denn gerade Kündigungen von Verträgen eines Mietobjektes sind oftmals der Grund von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien. Die Formulierung von Stornierungsbedingungen ist ein probates Mittel, um sich gegen kurzfristige Absagen abzusichern. Auch wenn der Gesetzgeber in Bezug auf Stornierungen  die Ansprüche des Vermieters grundsätzlich anerkennt und einseitige Kündigungen von Verträgen für Ferienwohnungen nur aus „außerordentlich wichtigen Gründen“ zulässig sind, empfiehlt sich eine nachvollziehbare Staffelung der Stornokosten für die Gäste. Die Regel dabei lautet: Je kurzfristiger die Absage, desto höher die Stornogebühr. Schließlich sinkt die Chance auf eine Neuvermietung einer Unterkunft, je weniger Zeit zwischen Stornierung und Anreisetag liegt. Orientieren Sie sich an den im Vermieter-Bereich angelegten Stornierungsbedingungen „flexibel“, „moderat“ oder „streng“ oder legen Sie Ihre eigenen Bedingungen für das Objekt fest.

Tipp 6: Gerade in Zeiten der Corona-Krise sollten Sie als Vermieter Fingerspitzengefühl bei der Wahl der Stornierungsbedingungen beweisen. Die Unsicherheit bei den Gästen ist bei der Buchung aufgrund der stetig aktualisierten Reisewarnungen ohnehin schon groß genug. Versuchen Sie im Falle einer Stornierung zunächst direkten Kontakt aufzunehmen und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung (z. B. Ausweichtermin) anzubieten.

7. Salvatorische Klausel im Mietvertrag der Ferienwohnung nicht vergessen

Schlussbestimmungen: Aller guten Dinge sind 3

  1. Unter dem Punkt „Zusatzvereinbarungen“ sollten Sie angeben, dass alle zusätzlichen Vereinbarungen oder Änderungen des Mietvertrages für Ihre Ferienwohnung der Schriftform bedürfen.
  2. Ebenso so sollten Sie an eine Gerichtsstandsvereinbarung denken. Dieser Punkt bringt bei internationalen Verträgen erhebliche Vorteile für Vermieter mit sich, wenn es Ihnen gelingt, die Zuständigkeit ihres Heimatgerichts durchzusetzen.
  3. Ans Ende jeden Mietvertrags für eine Ferienwohnung oder Ferienhaus gehört die Salvatorische Klausel! Diese regelt die Wirksamkeit des Mietvertrags und legt fest, welche Folgen eintreten, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam herausstellen oder grundsätzliche Fragen offenbleiben.

Tipp 7: Unterschrift beider Parteien bitte nicht vergessen! Sie müssen den Vertrag übrigens nicht per Post versenden, Signaturen in elektronischer Form sind genauso rechtswirksam wie eine handschriftliche Unterschrift. Auch eine eingescannte und in ein Dokument eingefügte handschriftliche Unterschrift gilt als elektronische Signatur. Mit einem beidseitig unterschriebenen Vertrag wird das Mietverhältnis gestärkt, der Gast reist mit einem guten Gefühl an und Sie sparen Zeit, Nerven und bares Geld.

8. Mietvertrag vs. Beherbergungsvertrag vs. Reisevertrag

Na, was denn nun? – Wir klären auf

Neben dem Mietvertrag werden Ihnen die Begriffe „Beherbergungsvertrag“ bzw. „Reisevertrag“ bestimmt schon einmal über den Weg gelaufen sein. Doch wo liegen die Unterschiede?

  • Der Beherbergungsvertrag ist im Gesetz als gesonderter Vertragstyp nicht definiert. Hierbei handelt es sich vielmehr um einen sog. gemischten Vertrag, der Merkmale eines befristeten Mietvertrags und – je nach Ausgestaltung – eines anderen Vertragstyps beinhaltet. Ein typischer Beherbergungsvertrag liegt z.B. bei Vermietung von Hotelzimmern vor. Hier wird nicht nur der bloße Gebrauch einer Unterkunft geschuldet ist, sondern es kommen zusätzliche Leistungen hinzu (u.a. tägliche Reinigung, Mahlzeiten Zimmerservice). Damit kommen aber auch zusätzliche Pflichten auf den Vertragspartner im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages hinzu. Dies kann auch dazu führen, dass sie bei zum Beispiel der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer anders, nämlich als gewerblicher Anbieter, behandelt werden.
  • Ein eher seltener Vertragstyp bei privaten Unterkünften ist der Reisevertrag. Dieser kommt zustande, wenn mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (z.B. Unterbringung + Transport) zu einem Reisepaket geschnürrt werden. In diesem Fall gelten Sie rechtlich als Reiseveranstalter, fallen unter das Pauschalreiserecht, unterliegen anderen Richtlinien und müssen einen Reisesicherungsschein dem Reisenden ausstellen.

Tipp 8: Achten Sie darauf, nicht unter das Pauschalreiserecht zu fallen. Im ungünstigsten Fall würden bei Reisemängeln dann Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen. Außerdem müsste sie dann einen sogenannten Reisepreissicherungsschein aushändigen.

Ob schriftlich oder elektronisch: Bitte die Unterschrift im Mietvertrag nicht vergessen!

Exkurs: Der Ferienhausgast als Untermieter

Sie denken über die Untervermietung Ihrer möblierten Wohnung an Feriengäste nach? Dann sollten Sie unbedingt beachten, dass die Überlassung der Wohnung an Feriengäste nicht mit der gewöhnlich auf Dauer angelegten Untervermietung gleichzusetzen ist und die Einwilligung des Eigentümers voraussetzt.

9.    Mietvertrag als Word-Dokument

Kostenloser Download

Haben Sie als langjähriger Vermieter bereits einen Vertrag als Vordruck in der Schublade liegen? Beachten Sie bitte, dass ein langjährig genutzter Vordruck veraltete Klauseln enthalten kann, die heute ungültig sein können. Von Zeit zu Zeit sollten Sie prüfen, ob ihr Mietvertrag noch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in allen Punkten entspricht oder es zum Beispiel Gesetzesänderungen gab, die für Ihr Mietobjekt relevant sind. Gerne können Sie sich unseren kostenlosen Muster-Mietvertrag als Vorlage herunterladen.

Hinweis: Wir haben diesen Beitrag und den Mustermietvertrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellt keine Rechtsgrundlage dar. Bitte beachten Sie, dass unsere Vorlage des Mietvertrages nur Anhaltspunkte gibt und Sie Ihren persönlichen Mietvertrag zur Sicherheit von Ihrem Rechtsanwalt prüfen lassen sollten.

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Corona-Knigge: So stellen Sie Ihre Feriengäste auf das wiedererlangte Urlaubsglück ein https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/corona-knigge-so-stellen-sie-ihre-feriengaeste-auf-das-wiedererlangte-urlaubsglueck-ein/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/corona-knigge-so-stellen-sie-ihre-feriengaeste-auf-das-wiedererlangte-urlaubsglueck-ein/#respond Thu, 04 Jun 2020 07:00:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=5728 Erhalten Sie 14 Formulierungs-
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Langsam läuft der Ferienbetrieb wieder an, wenn auch begleitet von zahlreichen Einschränkungen, länderspezifischen Verordnungen und allgemeingültigen Verhaltensregeln. Besonders wichtig in Zeiten der Corona-Krise ist das Thema Hygiene! Sowohl Gastgeber als auch Feriengäste tragen Mitverantwortung dafür, dass sich das Corona-Virus trotz der wiedererlangten Reisefreiheit nicht weiter ausbreitet. Ein auf Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung zugeschnittener Corona-Knigge hilft Ihren Gästen dabei, sich richtig zu verhalten.

Damit Ihre Gäste wissen, welche neuen Regeln zu beachten sind, haben wir einen Leitfaden für einen individuellen Corona-Knigge zusammengestellt. Am Endes des Beitrags stellen wir Ihnen eine kostenlose Mustervorlage mit Verhaltenshinweisen und Empfehlungen für Ihre Gästemappe bereit. Alternativ können Sie unsere Formulierungshilfen als Word Dokument herunterladen und für Ihre Webseite, Gästemappe, Aushänge in Ihrer Ferienwohnung, Hausordnung, Begrüßungsschreiben oder Willkommens-E-Mail vor Anreise nutzen.

Jetzt Ferienunterkunft vermieten

Endlich ist Sie da – die wiedergewonnene Reisefreiheit!

HINWEIS: Da die gesetzlichen Maßnahmen und Verordnungen regelmäßig aktualisiert werden, weisen wir darauf hin, dass Gastgeber sich fortlaufend über länderspezifische Regelungen und Leitlinien der Regierungs- und Gesundheitsbehörden informieren sollten. Entwickeln Sie ein maßgeschneidertes Sicherheits- und Hygienekonzept für Ihr Feriendomizil und passen Sie dieses regelmäßig der aktuellen Lage an.

Ob beim Strandurlaub am Timmendorfer Strand, im Rahmen einer Städtereise oder beim Familienurlaub auf dem Bauernhof – trotz partieller Lockerung des Kontaktverbots ist es nach wie vor wichtig, dass sich alle an den Mindestabstand von 1,5m halten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Interaktion zwischen Gastgebern und Gästen und für die Interaktionen Ihrer Feriengäste untereinander. Vermieten Sie mehrere Ferienwohnungen in einem Haus, können übersichtliche Wegeleitsysteme mit Pfeilen, deutlich sichtbare Abstandslinien und entsprechende Icons von Vorteil sein, damit die Wege Ihrer Gäste sich nach Möglichkeit nicht kreuzen. Vorlagen finden Sie in unserem Gastgeber-Fahrplan.

Tipp: Erfahrungsgemäß werden nicht alle Gäste in gleichem Maße Verständnis bzw. Bereitschaft für die Einhaltung der geltenden Maßnahmen zeigen. Lassen Sie sich davon bitte nicht beirren und weisen Sie bei offensichtlichen Verstößen höflich und bestimmt auf Ihre Verantwortung als Gastgeber hin.

1. An die Maskenpflicht erinnern

Damit alle die lang ersehnte, schrittweise Lockerung der Reisebeschränkungen möglichst risikofrei genießen können, ist es zwingend erforderlich, an hygienische Standards zu erinnern und an das gegenseitige Miteinander zu appellieren. Weisen Sie Ihre Feriengäste möglichst vor Reiseantritt darauf hin, dass Sie im Falle einer Anreise via Flugzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und dass die Maskenpflicht auch beim Einkauf in den Supermärkten, Souvenirshops oder Boutiquen Ihres Urlaubsortes zu beachten ist. Nicht wenige Mitmenschen tragen Ihre Masken auch dort, wo sie nicht zwingend vorgeschrieben sind. Gehen Sie mit guten Beispiel voran und zeigen Sie Ihren Gästen bei der Begrüßung, dass man ein freundliches Lächeln auch am Glanz der Augen erkennt.

Tipp: Halten Sie nach Möglichkeit geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen für Ihre vergesslichen Ferienhausgäste bereit. Mittlerweile bieten alle Discounter Großpackungen zu fairen Preisen an. Darüber hinaus können Sie Masken auch mit Ihrem Logo bedrucken lassen. So verbinden Sie gastgeberische Weitsicht mit modischer Kundenbindung.

Eine gute Handhygiene hat nach wie vor oberste Priorität.

2. An hygienische Solidarität erinnern

Mancher Gastgeber mag sich lächerlich vorkommen, wenn er seine Mitmenschen auf die Nies- und Hustenetikette, das regelmäßige Händewaschen oder den Verzicht auf Händeschütteln oder Umarmungen hinweist. In diesen schwierigen Zeiten und angesichts der Tatsache, dass die Verbreitung des Corona-Virus nur mit kollektiver Konsequenz gezügelt werden kann, sind derartige Sorgen vollends unbegründet. Also scheuen Sie sich nicht, an die hygienische Solidarität Ihrer Gäste zu appellieren. Dazu gehört mitunter auch, darauf hinzuweisen, dass vorhandene Desinfektionsmittel und Toilettenpapier (Mittlerweile ist der Lieferengpass bundesweit überstanden) bitte nicht für den heimischen Gebrauch eingepackt werden sollten. Das Gegenteil gilt übrigens für übrig gebliebene Nahrungsmittel, Gewürze, Tee oder Kaffee. Diese sollten entfernt werden, da sie, ebenso wie Bücher, nicht gereinigt oder desinfiziert werden können.

Tipp: Weisen Sie Ihre Gäste auf Sinn und Zweck Ihrer Hygienemaßnahmen hin. Was vor Corona zur empfohlenen Standardausstattung gehört hat, birgt aufgrund häufigen Kontakts bzw. Husten oder Niesen der Gäste mitunter eine Ansteckungsgefahr und sollte daher aus der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus entfernt werden.

Die gute Nachricht: Mutter Natur hat für alle Platz.

3. Unterstützen Sie Gäste beim Vermeiden von Hotspots

Auch beim Thema Ausflugstipps sollten Sie Ihre Gäste darum bitten, Hotspots und überlaufene Sehenswürdigkeiten nach Möglichkeit zu meiden oder diese zu Tageszeiten aufzusuchen, an denen erfahrungsgemäß weniger los ist. Unterbreiten Sie alternative Vorschläge für Exkursionen zu beschaulichen Orten und Naturparadiesen in Ihrer Nähe und scheuen Sie sich nicht, vom Besuch belebter Ecken, Strände oder Seebrücken abzuraten, die bislang ganz oben auf Ihrer Empfehlungsliste standen. Ganz nebenbei ist dies die perfekte Gelegenheit, um die unbekannten, versteckten oder oftmals übersehenen Schätze Ihrer Region anzupreisen. So paradox es sich anhören mag: derzeit ist weniger mehr. Dies gilt nicht nur für überflüssige, schwer zu reinigende Accessoires in der Ferienwohnung (z.B Dekokissen ohne waschbare Bezüge), sondern auch für den Wunsch nach Geselligkeit und neuen Begegnungen.

Tipp: Eine Bäckerei in Ihrer Umgebung bietet einen Brötchen-Lieferdienst an? Ersparen Sie Ihren Gästen den morgendlichen Weg, das Anstehen vor der Bäckerei und den Einkauf mit Maske. Eine Liste mit den Nummern von lokalen Lieferdiensten erspart die Suche. Denken Sie aber bitte daran, Broschüren und Flyer zu ersetzen, wenn neue Gäste eintreffen. Ihre Gästemappen sollten Sie mit abwischbaren Folien bestücken oder auf eine digitale Gästemappe zurückgreifen.

4. Sparen Sie nicht an Informationen

In derart schwierigen und komplizierten Zeiten ist Kommunikation das A und O. Kontaktieren Sie Ihre Gäste bereits vor der Anreise telefonisch oder via Mail und lassen Sie ihnen alle Informationen zukommen, damit Sie sich möglichst frühzeitig auf die etwas ungewohnten Rahmenbedingungen ihres Urlaubs einstimmen können. Was die Check-in- und Check-out-Zeiten anbelangt, sollten Sie keine Kompromisse eingehen und explizit darauf hinweisen, dass eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ferienunterkunft durch den Vermieter dem Wohle aller dient. Bitten Sie Ihre Gäste auch darum, während des Aufenthalts regelmäßig zu lüften und stellen Sie sicher, dass Sinn und Zweck der von Ihnen getroffenen Maßnahmen artikuliert werden, um Missverständnissen und Irritationen vorzubeugen.

Nicht nur das Urlaubsklima, auch das Raumklima muss stimmen.

Tipp: Stellen Sie bei Bedarf einen FAQ mit den gängigsten Fragen und Antworten zusammen, damit sich Ihre Gäste auch während Ihrer Abwesenheit orientieren können. Halten Sie diesen nach Möglichkeit auch in englischer Sprache bereit, um auf die Öffnung der Grenzen und die Fragen internationaler Gäste vorbereitet zu sein. Einen FAQ für Gastgeber finden Sie auf der Website des DTV. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Urlaubern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gibt der Deutsche Ferienhausverband in seinen FAQ – Reisen ins Ferienhaus oder in die Ferienwohnung.

6. Bitten Sie um Verständnis und Geduld

Seien wir mal ehrlich: Diese Ausnahmesituation verlangt sowohl Vermietern als auch den Gästen einiges ab. Gewohnheiten werden unterdrückt, Selbstverständliches wird tagtäglich artikuliert und eingespielte Abläufe bei der Reinigung, beim Frühstück oder bei der Gästeregistrierung müssen neu organisiert werden. Obendrein werden getroffene Maßnahmen mitunter von Gästen kritisch hinterfragt oder stoßen auf Unverständnis. Machen Sie Ihren Gästen bewusst, dass die Corona-Krise alle vor ungeahnte Herausforderungen stellt und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Spontan zum nächstgelegenen Restaurant spazieren, Platz nehmen und zu Abend essen – das geht jetzt eben vorübergehend nicht mehr, da vorab reserviert und Kontaktdaten hinterlassen werden müssen. Einige Schwimmbäder, Thermen oder Freizeitparks sind vielleicht schon geöffnet, dürfen aber nicht so viele Besucher aufnehmen. Kurz: die Einschränkungen betreffen jeden. Gegenseitiges Verständnis, Geduld und vorzeitige Planung sind daher Grundvoraussetzung für einen entspannten Urlaub.

Tipp: In der derzeitigen Lage werden Sie Ihren Gästen nicht alle Wünsche erfüllen können. Auch wenn auf Ihrem Grundstück ein Kinderspielplatz vorhanden ist, müssen Familien Abstand zueinander halten. Leihräder, Spielutensilien und Sportgeräte müssen nach der Benutzung desinfiziert werden, bevor Sie von anderen Gästen benutzt werden. Das kann zu Wartezeiten führen. Bitten Sie Ihre Gäste darum, entsprechende Aktivitäten zeitnah anzumelden, damit Sie alles vorbereiten können.

Abstand gilt als neuer Anstand!

7. Fragen Sie nach dem Befinden Ihrer Gäste

Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, sollten Sie Gästen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Atemnot sofort darum ersuchen, zur Abklärung einen Arzt zu kontaktieren. Eine Notfallnummer muss für den Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus in jedem Fall bereitstehen. Sollte die Erkrankung bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung. Da dies aufgrund der Quarantänebestimmungen der größtmögliche Fallout für den Gastgeber wäre, raten wir an, Ihre Gäste vor Reiseantritt darauf hinzuweisen, dass Gäste mit Verdacht auf eine Corona-Infektion keinesfalls anreisen dürfen. Gäste, die zwar am Corona-Virus erkrankt sind, aber keine Symptome aufweisen, unterliegen aufgrund der Ansteckungsgefahr den gesetzlichen Quarantänebestimmungen.

Tipp: Erinnern Sie Ihre Gäste daran, dass sie im Falle eines Verdachts auf eine Corona-Infektion NICHT persönlich einen Arzt aufsuchen sollen, da die Gefahr besteht, dass der Arzt selbst sowie weitere Patienten in der Praxis infiziert werden. Also keine Panik, zum Hörer greifen und die entsprechende Notfallnummer kontaktieren.

Bereiten Sie Ihren Gästen ein positives Urlaubsgefühl.

8. Ruhig bleiben und positiv denken

Trotz aller Einschränkungen, Komplikationen und Auflagen sollten Sie Ihre Gäste beglückwünschen, dass sie endlich wieder reisen und ihre Freizeit jenseits des heimischen Bundeslands genießen dürfen. Besser mit eingeschränkten Freiheiten und mit gebührender Vorsicht urlauben als gar nicht. Versuchen Sie, Ihre persönlichen Sorgen und Ängste im Dialog mit Feriengästen hintenanzustellen, denken Sie positiv und freuen Sie sich, dass es nach der langen Zwangspause endlich wieder losgeht! Lassen Sie sich dabei aber nicht von der langsam wiederkehrenden Normalität einlullen und behalten Sie Ihre Maßnahmen im Hinblick auf Hygiene, Mindestabstand und Kontaktverbot stets im Auge. Machen Sie das Beste aus der Situation und stellen Sie sich auf erlebnishungrige Ferienhausmieter ein, die Ihre Anstrengungen zu schätzen wissen und in positiver Erinnerung behalten werden.

9. Mustervorlage und Formulierungshilfe

Tipp: Zum Worddokument mit 14 Formulierungsbeispielen in Zeiten von Corona für Webseiten, Begrüßungsschreiben, Willkommens-E-Mails, Gästemappen oder Hausordnungen gelangen Sie hier.

Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Formulierungshilfen und Vorlagen sind unverbindlich und sollen Sie in Ihrem Vermieteralltag unterstützen. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellen keine Rechtsgrundlage dar.

 

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