Kommentare für Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/ Fachwissen für Vermieter Wed, 05 Feb 2025 16:04:43 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 Kommentar zu Portalvergleich für die Vermietung von Ferienwohnungen: Mehr Sichtbarkeit, weniger Kosten und guter Service von Ulrich Bäumer https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/portalvergleich-fuer-die-vermietung-von-ferienwohnungen-mehr-sichtbarkeit-weniger-kosten-und-guter-service/#comment-15519 Wed, 05 Feb 2025 16:04:43 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=19971#comment-15519 Der Hinweis zum cleveren Sparen (Punkt 3) ist zwar richtig. Leider hilft das aber nicht, wenn über Ferienhausmiete keine Anfragen eingehen. Über Travanto bzw. Booking aber Buchungen erfolgen. Und das obwohl unser Tagespreis dort 6 € höher ist als bei Ferienhausmiete.

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Kommentar zu Kleinunternehmerregelung 2025: Wichtige Änderungen für FeWo-Vermieter von Julia https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/kleinunternehmerregelung-2025-wichtige-aenderungen-fuer-fewo-vermieter/#comment-15483 Wed, 29 Jan 2025 12:55:17 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=20152#comment-15483 Als Antwort auf Natalia Barannikov.

Liebe Frau Barannikov,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ermöglicht es Unternehmern mit geringen Umsätzen, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Umsätze, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

Die von Ihnen erwähnte Passage in § 4 Nr. 12 UStG betrifft die generelle Umsatzsteuerbefreiung für Vermietungsleistungen. Hier wird klargestellt, dass die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Fremden nicht von dieser Steuerbefreiung erfasst ist und somit der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Entscheidend für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass Ihre Umsätze die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Ab dem 1. Januar 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 €. Wenn Ihr Umsatz unter dieser Grenze liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob es sich um kurzfristige Beherbergungsleistungen handelt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Berechnung der Umsatzgrenze alle steuerpflichtigen Umsätze berücksichtigt werden. Sollten Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und haben keinen Vorsteuerabzugsanspruch.

Zusammenfassend gilt: Die Kleinunternehmerregelung kann auch für die kurzfristige Beherbergung von Fremden angewendet werden, sofern die entsprechenden Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Hinweis: Diese Antwort wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der aktuellen steuerlichen Regelungen gegeben. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Steuerrechtliche Vorschriften können sich ändern und unterschiedlich ausgelegt werden.

Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend, eine steuerliche oder juristische Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater einzuholen.

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Kommentar zu Kleinunternehmerregelung 2025: Wichtige Änderungen für FeWo-Vermieter von Natalia Barannikov https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/kleinunternehmerregelung-2025-wichtige-aenderungen-fuer-fewo-vermieter/#comment-15448 Tue, 21 Jan 2025 16:17:11 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=20152#comment-15448 Hallo,
gerade diskutieren wir mit FA über kleinunternehmenregelung und Umsatzsteuer auf kurzfristige vermietung – FA ist der meinung kleinunternehmenregelung gilt nicht für kurzfristige beherbergung,

und in der tat im §4 / 12 gibt es klare beschreibung was nicht von Umsatzsteuer befreit ist: „…Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält…“.

Im § 19 (2) steht zwar „abzüglich folgender Umsätze: – Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;“

jedoch hebt dieser paragraph nicht passage aus dem § 4 / 12 “ ….Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält…..“.

ich bin jetzt verwirrt – gilt Kleinunternehmenregelung für kurzfristige beherbergung von Fremden, oder doch nicht?

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Kommentar zu Die perfekte Ferienwohnungsausstattung: Wie Vermieter mit ihrer Ausstattung punkten können von Peter Meier https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/die-perfekte-ausstattung-fuer-ihre-ferienwohnungsausstattung-wie-vermieter-mit-ihrer-ausstattung-punkten-koennen/#comment-10847 Wed, 26 Jun 2024 11:23:06 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=19254#comment-10847 Es ist schön, dass sie diese Tipps geben, sodass ein „Neuling“ eine Orientierung hat.
Wir setzen diese Dinge seid vielen Jahren um, machen aber noch ein wenig mehr, sodass unsere neuen Gäste immer sehr erstaunt sind was sie bei uns vorfinden.
Ob ein kleines Stück Schokolade auf dem Nachttisch, die eingesiegelte Einmalzahnbürste, das eingesiegelte Spülset, oder aber die Spültaps sorgen immer wieder für Erstaunen.
Zudem eine Flasche Sekt zur Begrüßung bricht zudem schon die Mieter-Vermieterschwelle.
Aber eine ganz besondere Maßnahme hat sich bei uns mehr als bewehrt:
-Wir berechnen keine Endreinigung!-
Natürlich haben wir diese in den Mietpreis inkludiert, aber mit dem Hinweis an unsere Gäste, dass wir nur sehr ordentliche Gäste haben, hinterlässt jeder unsere Vermieteinheiten sehr, sehr ordentlich.

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Kommentar zu Schwitzt du noch oder kühlst du schon? Hochsaison geht auch ohne Provisionen! von Kerstin Boost https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/schwitzt-du-noch-oder-kuehlst-du-schon-hochsaison-geht-auch-ohne-provisionen/#comment-10846 Wed, 26 Jun 2024 11:02:14 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=19799#comment-10846 Wir inserieren unser Ferienhaus nur auf Ferienhausmiete.de und sind super zufrieden. Da wir alles selbst managen – von Vermietung bis Putzen, haben wir es in der Hand und rundherum zufriedene Gäste.
Vorher hatten wir auch ein provisionsbasiertes Modell mit Verwalter und Putzservice, was soll ich sagen: wenig in der eigenen Tasche trotz hoher Preise, schlechter Service und unzufriedene Kunden.
Das hat sich mit Ferienhausmiete.de verändert, unsere Gäste und wir sind zufrieden.

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Kommentar zu Das Ende von Provisionssorgen und anonymer Vermietungen von Jürgen Kauth https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/das-ende-von-provisionssorgen-und-anonymer-vermietungen/#comment-10524 Wed, 15 May 2024 13:33:29 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=19227#comment-10524 Toll dass ihr seriös bleiben wollt!
Ich habe die Nase so voll von der Amerikanischen Maffia, die ich glaube 6 Gänster haben sich sicher abgesprochen.
Mir war immer der persönliche Kontakt sehr wichtig, dass man die Stimme und die Wünsche der Mieter vor einer Anmietung hören kann.
Leider lassen sich viele ….. Menschen von der Betrügerischen Werbung in großem Stil blenden, und glauben die Lügen von Sicherheit und Vertrauen.
Was ist gefährlicher als das viel zu viele abgezockte Geld an der Börse anzulegen, dass Geld wird eingenommen dann angelegt und wenn man Glück hat mit Einzug oder danach überwiesen.
Aber nicht nur die Abzocke und Falsche Versprechen sind schlimm, auch das kein Kontakt zwischen Mieter und Vermieter möglich ist.
Bei airbnb kommen noch die Vorschriften hinzu, was man stellen sollte, und dass ich für ein Kind keine Miete verlangen kann.
Neuerdings wollen die eine Kurtaxe vorher abziehen, und 21% Steuern von der Miete abziehen, dass ist einfach unglaublich, ein Werbeprtal masst sich an meine Aufgaben zu erledigen, die dem Portal nichts angehen. Nur Geld unterschlagen.

Gott sei Dank bleibt ihr seriös, ich dachte schon ihr seid auch von der Maffia aufgekauft.

Danke, so werde ich gern bei Euch bleiben und auch weiter empfehlen.

Jürgen Kaut

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Kommentar zu Meldeschein Ferienwohnung: Tipps und Mustervorlage für Vermieter von Alfredo Golob https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/meldeschein-ferienwohnung/#comment-9603 Thu, 21 Mar 2024 07:56:06 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=17329#comment-9603 Guten Tag aus Porec.
Ein Meldenschein fuhr unsere Gaeste ist in Kroatien FLICHT schon ab 1990 erst in Papirform und seit letze 6 Jahren ist moeglich Oline egal ob Erwachsene oder Kindder sind laut Ausweis oder Kinderausweis. Die Kunden die keine Dokumentn haben durfen wir NICHT unterbringen in unsere Objekten.
Am Ankunfttag haben wir 24 Stunden ale neue angekomene Gaeste zu anmelden online oder in Ortliche Turismusverband wen man keine Moeglichkeit hat online zu anmelden.
Also das ist fuhr uns nicht neu.

Alfredo

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Kommentar zu Google Vacation Rentals: Guide für Gastgeber von Karl Heinz https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/google-vacation-rentals-guide-fuer-gastgeber/#comment-9512 Tue, 19 Mar 2024 11:46:43 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=18553#comment-9512 Sie beschreiben „1001“ Fragen und Antworten – das Wichtigste aber, der LINK zu Google Vacation Rentals, der fehlt – überall !
Na klar weiß ich, dass man das auch „googlen“ kann, – aber Sie wollen doch einen Service leisten – oder?
Aber vielleicht sieht man ja auch „den Wald vor lauter Bäumen“ – oder eine sinnvolle Lösung vor lauter Begeisterung über das eigene vermeintliche „masterpiece“ nicht ?!?

Die Verlinkung ( gleich mehrfach !! ) sollte überall, wo Google Vacation Rentals angesprochen wird integriert werden . Ich verstehe (SEHR OFT !!!) einfach Ihre IT nicht …

Was ich auch nicht verstehe ( mit einem Gruß an die IT ) ist der Fakt, dass ich EUROPA anwähle, die dicke headline mir Unterkünfte in Europa avisiert – und darunter irgendwelche Objekt quer durch Deutschland – aber NULL „in Europa“ – mal ehrlich: „Welchen Nutzen hat eine solche Seite ??“ – einmal von vorsätzlicher Irreführung abgesehen ??
Ich kann das mit hardcopies belegen…

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Kommentar zu Die besten Steuertipps der Ferienhaus-Vermietung von Unser Team https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/die-besten-steuertipps-der-ferienhaus-vermietung/#comment-8108 Mon, 19 Feb 2024 12:03:49 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=4866#comment-8108 Als Antwort auf Anke Heumann-Kreis.

Liebe Frau Heumann-Kreis,

die steuerliche Absetzbarkeit von Energiekosten für eine teils privat, teils gewerblich genutzte Immobilie ist komplex. Wichtig ist eine detaillierte Dokumentation, die mögliche Installation separater Zähler und die Konsultation eines Steuerberaters. Das Finanzamt akzeptiert oft eine Aufteilung basierend auf der Wohnfläche. Bei Unstimmigkeiten kann ein Einspruch sinnvoll sein. Wir werden uns dieses Thema genauer anschauen und dazu einen separaten Artikel veröffentlichen, um Ihnen und anderen Vermietern detaillierte Informationen und Hilfestellungen anbieten zu können.

Beste Grüße,
Ihr Team von Ferienhausmiete.de

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Kommentar zu Die besten Steuertipps der Ferienhaus-Vermietung von Anke Heumann-Kreis https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/die-besten-steuertipps-der-ferienhaus-vermietung/#comment-7661 Sat, 10 Feb 2024 19:43:57 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=4866#comment-7661 Ich habe eine Doppelhaushälfte und nutze knapp über 50% privat, den Rest ist als Ferienwohnung angemeldet.
Mehrfach habe ich versucht, die Energiekosten beim Finanzamt so anzusetzen, dass sie anteilig zu den Übernachtungen abgesetzt werden können. Ohne Erfolg.
Beispiel: In 2023 hatte ich insges. 1.366 Personenübernachtungen und für privat 365 Personenübernachtungen, da ich hier allein wohne. Das wären nach meiner Einschätzung 79% der Energiekosten für die Fewo und 21% für privat. Für mich ist es logisch, dass man z. B. den Wasserverbrauch nicht einfach auf die qm-Fläche ansetzen kann.
Für das Finanzamt ist das kein Argument.
Was kann ich da machen?

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