Langsam läuft der Ferienbetrieb wieder an, wenn auch begleitet von zahlreichen Einschränkungen, länderspezifischen Verordnungen und allgemeingültigen Verhaltensregeln. Besonders wichtig in Zeiten der Corona-Krise ist das Thema Hygiene! Sowohl Gastgeber als auch Feriengäste tragen Mitverantwortung dafür, dass sich das Corona-Virus trotz der wiedererlangten Reisefreiheit nicht weiter ausbreitet. Ein auf Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung zugeschnittener Corona-Knigge hilft Ihren Gästen dabei, sich richtig zu verhalten.
Damit Ihre Gäste wissen, welche neuen Regeln zu beachten sind, haben wir einen Leitfaden für einen individuellen Corona-Knigge zusammengestellt. Am Endes des Beitrags stellen wir Ihnen eine kostenlose Mustervorlage mit Verhaltenshinweisen und Empfehlungen für Ihre Gästemappe bereit. Alternativ können Sie unsere Formulierungshilfen als Word Dokument herunterladen und für Ihre Webseite, Gästemappe, Aushänge in Ihrer Ferienwohnung, Hausordnung, Begrüßungsschreiben oder Willkommens-E-Mail vor Anreise nutzen.
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HINWEIS: Da die gesetzlichen Maßnahmen und Verordnungen regelmäßig aktualisiert werden, weisen wir darauf hin, dass Gastgeber sich fortlaufend über länderspezifische Regelungen und Leitlinien der Regierungs- und Gesundheitsbehörden informieren sollten. Entwickeln Sie ein maßgeschneidertes Sicherheits- und Hygienekonzept für Ihr Feriendomizil und passen Sie dieses regelmäßig der aktuellen Lage an.
Ob beim Strandurlaub am Timmendorfer Strand, im Rahmen einer Städtereise oder beim Familienurlaub auf dem Bauernhof – trotz partieller Lockerung des Kontaktverbots ist es nach wie vor wichtig, dass sich alle an den Mindestabstand von 1,5m halten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Interaktion zwischen Gastgebern und Gästen und für die Interaktionen Ihrer Feriengäste untereinander. Vermieten Sie mehrere Ferienwohnungen in einem Haus, können übersichtliche Wegeleitsysteme mit Pfeilen, deutlich sichtbare Abstandslinien und entsprechende Icons von Vorteil sein, damit die Wege Ihrer Gäste sich nach Möglichkeit nicht kreuzen. Vorlagen finden Sie in unserem Gastgeber-Fahrplan.
Tipp: Erfahrungsgemäß werden nicht alle Gäste in gleichem Maße Verständnis bzw. Bereitschaft für die Einhaltung der geltenden Maßnahmen zeigen. Lassen Sie sich davon bitte nicht beirren und weisen Sie bei offensichtlichen Verstößen höflich und bestimmt auf Ihre Verantwortung als Gastgeber hin.
1. An die Maskenpflicht erinnern
Damit alle die lang ersehnte, schrittweise Lockerung der Reisebeschränkungen möglichst risikofrei genießen können, ist es zwingend erforderlich, an hygienische Standards zu erinnern und an das gegenseitige Miteinander zu appellieren. Weisen Sie Ihre Feriengäste möglichst vor Reiseantritt darauf hin, dass Sie im Falle einer Anreise via Flugzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und dass die Maskenpflicht auch beim Einkauf in den Supermärkten, Souvenirshops oder Boutiquen Ihres Urlaubsortes zu beachten ist. Nicht wenige Mitmenschen tragen Ihre Masken auch dort, wo sie nicht zwingend vorgeschrieben sind. Gehen Sie mit guten Beispiel voran und zeigen Sie Ihren Gästen bei der Begrüßung, dass man ein freundliches Lächeln auch am Glanz der Augen erkennt.
Tipp: Halten Sie nach Möglichkeit geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen für Ihre vergesslichen Ferienhausgäste bereit. Mittlerweile bieten alle Discounter Großpackungen zu fairen Preisen an. Darüber hinaus können Sie Masken auch mit Ihrem Logo bedrucken lassen. So verbinden Sie gastgeberische Weitsicht mit modischer Kundenbindung.
2. An hygienische Solidarität erinnern
Mancher Gastgeber mag sich lächerlich vorkommen, wenn er seine Mitmenschen auf die Nies- und Hustenetikette, das regelmäßige Händewaschen oder den Verzicht auf Händeschütteln oder Umarmungen hinweist. In diesen schwierigen Zeiten und angesichts der Tatsache, dass die Verbreitung des Corona-Virus nur mit kollektiver Konsequenz gezügelt werden kann, sind derartige Sorgen vollends unbegründet. Also scheuen Sie sich nicht, an die hygienische Solidarität Ihrer Gäste zu appellieren. Dazu gehört mitunter auch, darauf hinzuweisen, dass vorhandene Desinfektionsmittel und Toilettenpapier (Mittlerweile ist der Lieferengpass bundesweit überstanden) bitte nicht für den heimischen Gebrauch eingepackt werden sollten. Das Gegenteil gilt übrigens für übrig gebliebene Nahrungsmittel, Gewürze, Tee oder Kaffee. Diese sollten entfernt werden, da sie, ebenso wie Bücher, nicht gereinigt oder desinfiziert werden können.
Tipp: Weisen Sie Ihre Gäste auf Sinn und Zweck Ihrer Hygienemaßnahmen hin. Was vor Corona zur empfohlenen Standardausstattung gehört hat, birgt aufgrund häufigen Kontakts bzw. Husten oder Niesen der Gäste mitunter eine Ansteckungsgefahr und sollte daher aus der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus entfernt werden.
3. Unterstützen Sie Gäste beim Vermeiden von Hotspots
Auch beim Thema Ausflugstipps sollten Sie Ihre Gäste darum bitten, Hotspots und überlaufene Sehenswürdigkeiten nach Möglichkeit zu meiden oder diese zu Tageszeiten aufzusuchen, an denen erfahrungsgemäß weniger los ist. Unterbreiten Sie alternative Vorschläge für Exkursionen zu beschaulichen Orten und Naturparadiesen in Ihrer Nähe und scheuen Sie sich nicht, vom Besuch belebter Ecken, Strände oder Seebrücken abzuraten, die bislang ganz oben auf Ihrer Empfehlungsliste standen. Ganz nebenbei ist dies die perfekte Gelegenheit, um die unbekannten, versteckten oder oftmals übersehenen Schätze Ihrer Region anzupreisen. So paradox es sich anhören mag: derzeit ist weniger mehr. Dies gilt nicht nur für überflüssige, schwer zu reinigende Accessoires in der Ferienwohnung (z.B Dekokissen ohne waschbare Bezüge), sondern auch für den Wunsch nach Geselligkeit und neuen Begegnungen.
Tipp: Eine Bäckerei in Ihrer Umgebung bietet einen Brötchen-Lieferdienst an? Ersparen Sie Ihren Gästen den morgendlichen Weg, das Anstehen vor der Bäckerei und den Einkauf mit Maske. Eine Liste mit den Nummern von lokalen Lieferdiensten erspart die Suche. Denken Sie aber bitte daran, Broschüren und Flyer zu ersetzen, wenn neue Gäste eintreffen. Ihre Gästemappen sollten Sie mit abwischbaren Folien bestücken oder auf eine digitale Gästemappe zurückgreifen.
4. Sparen Sie nicht an Informationen
In derart schwierigen und komplizierten Zeiten ist Kommunikation das A und O. Kontaktieren Sie Ihre Gäste bereits vor der Anreise telefonisch oder via Mail und lassen Sie ihnen alle Informationen zukommen, damit Sie sich möglichst frühzeitig auf die etwas ungewohnten Rahmenbedingungen ihres Urlaubs einstimmen können. Was die Check-in- und Check-out-Zeiten anbelangt, sollten Sie keine Kompromisse eingehen und explizit darauf hinweisen, dass eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ferienunterkunft durch den Vermieter dem Wohle aller dient. Bitten Sie Ihre Gäste auch darum, während des Aufenthalts regelmäßig zu lüften und stellen Sie sicher, dass Sinn und Zweck der von Ihnen getroffenen Maßnahmen artikuliert werden, um Missverständnissen und Irritationen vorzubeugen.
Tipp: Stellen Sie bei Bedarf einen FAQ mit den gängigsten Fragen und Antworten zusammen, damit sich Ihre Gäste auch während Ihrer Abwesenheit orientieren können. Halten Sie diesen nach Möglichkeit auch in englischer Sprache bereit, um auf die Öffnung der Grenzen und die Fragen internationaler Gäste vorbereitet zu sein. Einen FAQ für Gastgeber finden Sie auf der Website des DTV. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Urlaubern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gibt der Deutsche Ferienhausverband in seinen FAQ – Reisen ins Ferienhaus oder in die Ferienwohnung.
6. Bitten Sie um Verständnis und Geduld
Seien wir mal ehrlich: Diese Ausnahmesituation verlangt sowohl Vermietern als auch den Gästen einiges ab. Gewohnheiten werden unterdrückt, Selbstverständliches wird tagtäglich artikuliert und eingespielte Abläufe bei der Reinigung, beim Frühstück oder bei der Gästeregistrierung müssen neu organisiert werden. Obendrein werden getroffene Maßnahmen mitunter von Gästen kritisch hinterfragt oder stoßen auf Unverständnis. Machen Sie Ihren Gästen bewusst, dass die Corona-Krise alle vor ungeahnte Herausforderungen stellt und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Spontan zum nächstgelegenen Restaurant spazieren, Platz nehmen und zu Abend essen – das geht jetzt eben vorübergehend nicht mehr, da vorab reserviert und Kontaktdaten hinterlassen werden müssen. Einige Schwimmbäder, Thermen oder Freizeitparks sind vielleicht schon geöffnet, dürfen aber nicht so viele Besucher aufnehmen. Kurz: die Einschränkungen betreffen jeden. Gegenseitiges Verständnis, Geduld und vorzeitige Planung sind daher Grundvoraussetzung für einen entspannten Urlaub.
Tipp: In der derzeitigen Lage werden Sie Ihren Gästen nicht alle Wünsche erfüllen können. Auch wenn auf Ihrem Grundstück ein Kinderspielplatz vorhanden ist, müssen Familien Abstand zueinander halten. Leihräder, Spielutensilien und Sportgeräte müssen nach der Benutzung desinfiziert werden, bevor Sie von anderen Gästen benutzt werden. Das kann zu Wartezeiten führen. Bitten Sie Ihre Gäste darum, entsprechende Aktivitäten zeitnah anzumelden, damit Sie alles vorbereiten können.
7. Fragen Sie nach dem Befinden Ihrer Gäste
Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, sollten Sie Gästen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Atemnot sofort darum ersuchen, zur Abklärung einen Arzt zu kontaktieren. Eine Notfallnummer muss für den Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus in jedem Fall bereitstehen. Sollte die Erkrankung bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung. Da dies aufgrund der Quarantänebestimmungen der größtmögliche Fallout für den Gastgeber wäre, raten wir an, Ihre Gäste vor Reiseantritt darauf hinzuweisen, dass Gäste mit Verdacht auf eine Corona-Infektion keinesfalls anreisen dürfen. Gäste, die zwar am Corona-Virus erkrankt sind, aber keine Symptome aufweisen, unterliegen aufgrund der Ansteckungsgefahr den gesetzlichen Quarantänebestimmungen.
Tipp: Erinnern Sie Ihre Gäste daran, dass sie im Falle eines Verdachts auf eine Corona-Infektion NICHT persönlich einen Arzt aufsuchen sollen, da die Gefahr besteht, dass der Arzt selbst sowie weitere Patienten in der Praxis infiziert werden. Also keine Panik, zum Hörer greifen und die entsprechende Notfallnummer kontaktieren.
8. Ruhig bleiben und positiv denken
Trotz aller Einschränkungen, Komplikationen und Auflagen sollten Sie Ihre Gäste beglückwünschen, dass sie endlich wieder reisen und ihre Freizeit jenseits des heimischen Bundeslands genießen dürfen. Besser mit eingeschränkten Freiheiten und mit gebührender Vorsicht urlauben als gar nicht. Versuchen Sie, Ihre persönlichen Sorgen und Ängste im Dialog mit Feriengästen hintenanzustellen, denken Sie positiv und freuen Sie sich, dass es nach der langen Zwangspause endlich wieder losgeht! Lassen Sie sich dabei aber nicht von der langsam wiederkehrenden Normalität einlullen und behalten Sie Ihre Maßnahmen im Hinblick auf Hygiene, Mindestabstand und Kontaktverbot stets im Auge. Machen Sie das Beste aus der Situation und stellen Sie sich auf erlebnishungrige Ferienhausmieter ein, die Ihre Anstrengungen zu schätzen wissen und in positiver Erinnerung behalten werden.
9. Mustervorlage und Formulierungshilfe
Tipp: Zum Worddokument mit 14 Formulierungsbeispielen in Zeiten von Corona für Webseiten, Begrüßungsschreiben, Willkommens-E-Mails, Gästemappen oder Hausordnungen gelangen Sie hier.
Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Formulierungshilfen und Vorlagen sind unverbindlich und sollen Sie in Ihrem Vermieteralltag unterstützen. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellen keine Rechtsgrundlage dar.