Das Thema mag zwar für viele wenig spannend sein, aber eine ausreichende Versicherung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses wichtig. Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäude- Versicherung: Versichern Sie als Vermieter Ihre Ferienwohnung umfassend. Denn was ist, wenn ein Wasserschaden durch einen Rohrbruch entsteht, während eines längeren Leerstandes in Ihre Ferienwohnung eingebrochen oder Ihre Ferienwohnung durch Vandalismus beschädigt wird? Oder gar schwerwiegende Schäden an Ihrer Immobilie durch Unwetter entstanden sind? Den Ärger kann Ihnen niemand nehmen, aber die finanziellen Schäden können durch eine Versicherung Ihrer Ferienwohnung aufgefangen werden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Abschluss von Ferienhausversicherungen achten müssen. Mit unserer Checkliste im Schadensfall behalten Sie jederzeit den Überblick.
Versicherung für Ferienwohnung abschließen – darauf müssen Sie achten
1. Die Haftpflichtversicherung – Unfälle passieren
Sie als Gastgeber sind dafür verantwortlich, dass sich Haus und Grundstück in einem gefahrenfreien und sicheren Zustand befinden. Hier spricht man von der Verkehrssicherungspflicht, die zum Schutz von Dritten dient. Entsteht durch Ihr Haus oder Grundstück jemandem ein Schaden, sind Sie schadensersatzpflichtig. Die Haftpflichtversicherung ist für Sie als Gastgeber daher elementar, um Haftungsrisiken abzusichern. Verletzen sich Gäste während des Aufenthaltes in Ihrer Ferienwohnung z.B. an einem defekten Elektrogerät, kann das ohne Versicherung schnell teuer werden. Oder Passanten rutschen aufgrund von Schnee- und Eisglätte auf Ihrem Grundstück oder dem dazugehörigen Gehweg aus. Auch hier greift die Haftpflichtversicherung. Sie müssen allerdings ggfs. nachweisen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Welche Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, hängt von der Art der Vermietung und den Einnahmen daraus ab. Grundsätzlich gilt: Auch Ferienwohnungen benötigen einen Haftpflichtversicherungsschutz. Die Absicherung erfolgt über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung. In manchen privaten Haftpflichtversicherungen ist die Deckung von Schäden durch privat vermietetes Eigentum schon mit abgedeckt bzw. mitversichert. Für den Gewerbetreibenden hingegen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung das Gegenstück zur privaten Haftpflichtversicherung.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherung! Ist in Ihrer Privathaftpflichtversicherung bereits die Deckung solcher Schäden für eine vermietete Ferienwohnung oder ein Ferienhaus enthalten? Oder greift diese nur für Ihren Hauptwohnsitz? Es muss nicht zwangsläufig ein separater Vertrag für die Ferienimmobilie geschlossen werden. Informieren Sie sich daher genau über den Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Haftpflichtversicherung.
2. Die Wohngebäudeversicherung – ein Must have z.B. zur Absicherung von Feuerschäden in der Ferienwohnung
Eine der grundlegendsten Versicherungen und ein „Muss“ für jeden Ferienhausbesitzer ist die Gebäudeversicherung. Im Laufe der Zeit ist eine Ferienunterkunft zahlreichen Risiken ausgesetzt, welche sie beschädigen oder sogar vollständig zerstören können. Reparaturen an der Immobilie oder gar ein Wiederaufbau sind immer mit hohen Kosten verbunden.
Die Wohngebäudeversicherung versichert alle festen Bestandteile des Gebäudes und alles was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Zudem kann der Versicherungsschutz um Nebengebäude – zum Beispiel Garagen oder Carports – erweitert werden. Dabei werden alle Schäden an der Ferienimmobilie durch Feuer und Blitzeinschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel mit dem Grundschutz der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Und das ist auch gut so. Denn da Ferienwohnungen und Ferienhäuser in der Regel nicht dauerhaft vermietet sind, ist das Risiko wesentlich höher, dass ein Schaden entsteht. Zudem besteht die Gefahr, dass dieser über einen längeren Zeitraum nicht entdeckt wird, was ein höheres Risiko für Folgeschäden mit sich bringt. Achtung: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind i.d.R. nicht versichert. Nicht zu unterschätzen ist zudem die erhöhte Einbruchgefahr.
Beispiel: Durch einen Sturm wird das Dach eines Ferienhauses beschädigt. Aufgrund des Leerstandes bleibt der Schaden zunächst unentdeckt. Durch anhaltende Regenfälle kann nun ungehindert Wasser in das Haus eindringen und zu einem erheblichen Wasserschaden führen.
Diese Gegebenheiten führen dazu, dass Versicherungsbeiträge für Ferienhäuser und Ferienwohnungen höher sind als für andere Immobilienversicherungen. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen ist daher immer sinnvoll. Es ist jedoch sicherlich von Vorteil einen lokalen Versicherer zu wählen, der im Fall der Fälle schnell vor Ort sein kann, den Schaden der Ferienwohnung begutachtet und den Vermieter bei der Abwicklung unterstützen kann.
Bei der Berechnung des Beitrags spielen neben Größe, Baujahr und Art der Immobilie auch der Standort (In- oder Ausland) und die Nutzungshäufigkeit eine Rolle. Machen Sie hier immer wahrheitsgemäße Angaben und prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die gemachten Angaben noch korrekt sind. Bei einem reetgedeckten Haus fällt die Prämie beispielsweise höher aus.
Tipp zur Steuererklärung: Auch wenn höhere Ausgaben für den Schutz auf Sie zukommen: Versicherungsbeiträge sind Ausgaben, die Sie bei der Steuererklärung geltend machen können.
3. Die Hausratversicherung bzw. Inventarversicherung – schützt nicht nur gegen Diebstahl
Liebevoll eingerichtete Wohnzimmer, die bequeme Ledercouch und teure Entertainmentgeräte – Sie als Eigentümer haben sicherlich viel Zeit und Arbeit in die Einrichtung gesteckt. Dementsprechend sollte die wertvolle Inneneinrichtung der Ferienwohnung und alles, was sich sonst noch im Hausrat befindet ebenfalls versichert sein. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Diese Versicherung bietet standardmäßig Schutz vor Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl,Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Zu beachten ist, dass Sachschäden durch Naturgewalten nicht versichert sind. Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Naturgefahren (Elementarschutz) müssen jedoch zusätzlich versichert werden.
Tipp: Was zählt zum Hausrat? Stellen Sie sich folgendes Bild vor: Was würde herausfallen, wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus auf den Kopf stellen? Sicherlich fällt Ihnen nicht gleich alles ein, denn neben Möbeln, Einrichtungsgegenstände und Dekoration gibt es noch allerhand weitere Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, auf die der Gast während seines Urlaubs angewiesen ist.
Diese Dinge zählen unter anderem zum Hausrat:
- Nicht fest eingebaute Möbel und Küchen
- Bodenbeläge wie Laminat, Teppiche
- Lampen, Rollos, Gardinen
- Gartengeräte
- Lebensmittel und Vorräte
- Haushalts- und Elektrogeräte
- Unterhaltungselektronik
- Kleidung
- Pflegeprodukte
- Spielsachen
- Kinderwagen
Die Hausratversicherung gilt allerdings in der Regel nur für private Vermieter. Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, muss eine spezielle Versicherung zum Schutz abgeschlossen werden. Für gewerbliche Vermieter ist das Pendant zur Hausratsversicherung die Inhaltsversicherung.
Tipp zur Versicherungshöhe: Eine neue Wohnzimmereinrichtung, ein neuer Fernseher oder andere neue Wertgegenstände – schnell kann es vorkommen, dass sich der tatsächliche Wert des Hausrates erhöht und nicht mehr durch die Versicherungssumme abgedeckt ist. Daher prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungshöhe, damit Sie nicht Gefahr laufen, unterversichert zu sein.
4. Die Elementarversicherung – Absicherung von Elementarschäden wird wichtiger
Angesichts des Klimawandels sind massive Wetterkapriolen wie Starkregen, Überschwemmungen oder starke Schneefälle leider keine Seltenheit mehr. Naturkatastrophen sind unberechenbar und Schäden durch schwere Unwetter, Stürme und Hochwasser können ganze Ortschaften verwüsten.
Gerade weil die Zerstörungskraft von Elementargewalten besonders groß ist, sind Sanierungs- oder Abbrissarbeiten und vor allem der Wiederaufbau nach solchen Elementarkatastrophen oftmals mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Eine Elementarversicherung ist daher eine empfehlenswerte Absicherung für alle Vermieter, insbesondere wenn die Immobilie in stark gefährdeten Regionen steht.
Folgende Schadensursachen sind über die Elementarschadenversicherung versichert:
- Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
Wichtig: Bei der Elementarversicherung handelt es sich nicht um eine eigenständige Versicherung. Sie kann nur als Zusatz zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Die Beitragshöhe richtet sich neben der Größe, dem Alter und der Art der Unterkunft auch nach der Gefahrenzone, in der sich das Ferienhaus oder die Ferienwohnung befindet.
Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung deckt die Elementarversicherung entstandene Gebäudeschäden durch Naturgefahren ab. Je nach Bedarf werden die Kosten für Reparaturen, Trockenlegen und Sanierung, Abriss und Wiederaufbau eines gleichwertigen Hauses übernommen. Bei leistungsstarken Tarifen gibt es sogar die Möglichkeit einer Erstattung von Mietausfällen.
Als zusätzlicher Baustein zur Hausratversicherung sichert diese Versicherung Schäden durch Elementargefahren ab. Dazu zählen die die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars. Bei leistungsstarken Tarifen können Sie sogar die Erstattung von Übernachtungskosten für Urlauber in Ersatzunterkünften versichern.
5. Die Rechtsschutzversicherung – Für den Fall der Fälle
Falsche Erwartungen, Missverständnisse: Manchmal reist ein Gast verärgert ab. Das eine Wort ergibt das andere und eine friedliche Einigung ist nicht mehr möglich. Es kommt zu einem Rechtsstreit, der schnell teuer werden kann. Hier würde eine geschlossene Rechtsschutzversicherung greifen und Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten erstatten.
6. Die Ertragsausfallversicherung – Beherbergung unmöglich
Es kann vorkommen, dass sie vorübergehend keine Mieter zum Beispiel aufgrund einer Überschwemmung beherbergen können. Bedeutet für Sie: Keine Mieteinnahmen trotz laufender Fixkosten. Mit einer Betriebsausfallversicherung wären laufende Fixkosten und entgangene Gewinne abgesichert, denn sie kommt für Ihre Mietausfälle im Schadensfall auf. Da die Prämien für diese Versicherung in der Regel nicht sehr hoch sind, kann es eine lohnende Investition sein. Sind Sie z.B. aufgrund eines Wasserrohrbruchs, schlimmstenfalls zur Hauptreisezeit, über mehrere Wochen hinweg nicht in der Lage zu vermieten, können entgangene Mieteinnahmen, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, schnell die Rendite schmälern.
Vorsicht vor Unterversicherung
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde und es zu einem Schadensfall in der Wohnung kommt? Haben Sie Ihre Wertgegenstände und damit die Versicherungssumme zu niedrig veranschlagt, um beim Beitrag zu sparen? Hier kann im Schadensfall eine böse Überraschung auf Sie zukommen! Die Versicherung ersetzt den Sachschaden in solchen Fällen in der Regel dann nur anteilig. Hier ein Beispiel: Liegt der Wert des Hausrats zum Beispiel bei 100. 000 Euro. Die Versicherungssumme beträgt aber nur 50 000 Euro. Bedeutet: die Versicherung zahlt auch nur die Hälfte. Das gilt auch, wenn der Schaden die Versicherungssumme nicht überschreitet. Besprechen Sie daher im Detail mit Ihrer Versicherung, wie Sie eine Unterversicherung und damit einen Vermögensschaden vermeiden.
Generalist oder Spezialversicherer für die Versicherung der Ferienwohnung?
Doch wie finden Sie den richtigen Versicherungspartner für meine Ferienhausversicherung? Grundsätzlich können alle Versicherungen bei einer oder unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften Ihrer Wahl abgeschlossen werden. Es gibt aber auch Anbieter, die auf die Versicherung von Ferienimmobilien spezialisiert sind. Schließen Sie gleich mehrere Versicherungen bei einem Anbieter ab, winken oftmals Rabatte durch Versicherungspakete. Ein Vergleich unter den verschiedenen Anbietern von Ferienhausversicherungen ist hier immer sinnvoll.
Ihre Ferienimmobilie befindet sich im Ausland? Dann empfehlen wir Ihnen einen internationalen Versicherungsanbieter zu Rate zu ziehen. Zwar sind im Grunde die gleichen Versicherungen wie in Deutschland sinnvoll, dennoch gibt es hier landesspezifische, oftmals komplexe Versicherungsbedingungen in anderen Sprachen, die berücksichtigt werden müssen.
Checkliste für den Schadensfall gratis herunterladen
Was müssen Sie beachten, wenn es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist? Dann sollten Sie den Personen- oder Sachschaden umgehend Ihrer Versicherung melden und Maßnahmen zur Schadensminderung unternehmen. Ist z.B. bei einem Sturm die Fensterscheibe zerbrochen, dichten Sie diese ab, um Folgeschäden zu vermeiden. Bei einer ausgelaufenen Waschmaschine waschen Sie möglichst schnell das Wasser auf, damit nichts durch die Decke dringt. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände unbedingt auf, damit die Versicherung sie vor Ort begutachten kann. Bei Einbruch ist eine sofortige Anzeige bei der Polizei und das Erstellen einer von Anfang an vollständigen Stehlgutliste wichtig. Damit Sie den Überblick erhalten, haben wir Ihnen eine Checkliste für den Schadensfall zum kostenlosen Download zusammengestellt.
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Gut versichert können Sie nun in die erfolgreiche Vermarktung und Vermietung starten und Ihren Gästen einen schönen Urlaub ermöglichen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit Ihren Gästen!
Wir haben den Inhalt dieses Ratgebers nach bestem Wissen erstellt, übernehmen jedoch keine Verantwortung für Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen oder eine etwaige Inkonsistenz. Um eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für Ihre FeWo zu finden, sprechen Sie mit dem Versicherer Ihres Vertrauens.