Die Anzahl der Radtouristen nimmt immer weiter zu. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2022 insgesamt 4,6 Millionen Deutsche eine Radreise mit mindestens drei Übernachtungen unternommen. Damit ist die Anzahl der Radreisenden gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Manche reisen von Ort zu Ort, andere erkunden die Destination von einem festen Standort aus oder unternehmen einen Radkurztrip mit Städtebesuch. Wer als Radtourist unterwegs ist, hat ganz bestimmte Wünsche und Vorstellungen an die Ausstattung und den Service der Ferienunterkunft.
Wer Radtouristen ansprechen und eigene Leihfahrräder oder E-Bikes seinen Gästen zur Verfügung stellen möchte, wird schnell einige Fragen haben. Wie kann ich mich gegen Schäden am Rad schützen, die durch den Fahrer verursacht werden? Was passiert, wenn die zur Verfügung gestellten Räder in einen Unfall verwickelt sind oder gestohlen werden?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Zielgruppe der Radtouristen sowie Tipps zu einer „fahrradfreundlichen“ Ausstattung der Ferienunterkunft und beantworten Haftungsfragen.
Die Zielgruppe der Radtouristen
Laut ADFC-Radreiseanalyse 2023 haben im vergangenen 4,6 Millionen Menschen eine Radreise unternommen. Dabei wollen Radreisende aktiv sein und viel von Land und Leuten sehen. Radfahren ist besonders dort beliebt, wo die Qualität der Radwege stimmt, z.B. Allgäu, Emsland und Münsterland. Aber auch an den Küsten von Nord- und Ostsee nehmen Radfahr-Touristen zu. Sieben von zehn Reisenden (71,5%) entschieden sich 2022 für eine Streckentour. Das entspricht dem Niveau vor der Corona Pandemie. Eine wachsende Zahl (21%) wählt einen Fahrradurlaub, weil er erschwinglich ist. Neun von zehn Radtouristen organisieren den Urlaub selbst und schätzen flexible und spontane Routenplanung und Unterkunftswahl. Auch Campingplätze werden für Übernachtungen immer beliebter (29%).
Radreisende teilen sich in diejenige auf, die auf dem Rad „Strecke machen“ und diejenige, die an einer Destination verweilen, um von dort aus sternförmig die Umgebung zu erkunden. Sterntouren-Radfahrer nehmen gerne Mieträdern in Anspruch, während Radwanderer häufig mit ihrem eigenen Rad Tagesetappen fahren. Dabei nutzen Sie gerne die Bahn und buchen meist ein Zimmer oder eine Ferienwohnung nur für eine Nacht. Mountainbike-Urlauber hingegen fahren im Frühjahr und im Sommer gerne in alpine Destinationen, schätzen für Kurzurlaube auch die deutschen Mittelgebirge und sind sportlich sehr ambitioniert.
Als Gastgeber können Sie Ihr Angebot für Radtouristen mit etwas Aufwand attraktiv gestalten. Entscheidend ist Ihre Bereitschaft, sich auf die besonderen Bedürfnisse der Radwanderer einzustellen. Haben Sie zum Beispiel bereits über folgende Serviceleistungen nachgedacht?
- Trikot-Wäscheservice für Rennrad-Fahrer
- Montageständer und Waschplätze für die Fahrräder
- Kohlenhydratreiche Lunchpakete (Energie-Riegel)
- Abschließbare Fahrradgarage zur sicheren Aufbewahrung der Fahrräder mitsamt Fahrradzubehör
Tipp: Starten Sie mit einer kritischen Überprüfung der Stärken der eigenen Ferienunterkunft je Zielgruppe. Wie ist die Lage der FeWo, die eigene Infrastruktur? Gibt es an Ihrer FeWo überhaupt die Möglichkeit eines abschließbaren Fahrradkellers? Bin ich bereit, in ein spezifisches Angebot zu investieren und welcher Mehraufwand ist damit verbunden? Und wie ist überhaupt die Konkurrenz? Gibt es schon weitere Ferienwohnungen in unmittelbarer Umgebung, die sich auf Radtouristen eingestellt haben?
Ebenfalls bedenken sollten Sie, dass Radwanderer oftmals eine kurze Aufenthaltsdauer bevorzugen. Auf häufigen Bettenwechsel und einen erhöhten Reinigungsaufwand sollten Sie sich einstellen, was auch in der Preisgestaltung zu berücksichtigen ist.
Kriterien fahrradfreundlicher Ferienwohnungen
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat Qualitätskriterien für fahrradfreundliche Ferienwohnungen entwickelt. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhält die Ferienwohnung das Bett+Bike-Logo. In allen Bett+Bike-Ferienwohnungen können sich Radreisende darauf verlassen, einen fahrradfreundlichen Service vorzufinden.
Die (Mindest-)Anforderungen für Bett+Bike-Ferienwohnungen
- Abschließbarer Raum zur Aufbewahrung der Fahrräder über Nacht
- Raum zum Trocknen von Kleidung und Ausrüstung
- Kochgelegenheit oder Küche und Hinweis auf eine Einkaufsmöglichkeit
- Handtücher und Bettwäsche
- Informationen zum regionalen touristischen Angebot für Radurlauber
- Bereitstellung eines Fahrrad-Reparatursets und Kontakt zur Fahrradwerkstatt
Zusätzliche Serviceleistungen (mindestens drei weitere Serviceleistungen müssen erfüllt sein)
- Aufnahme von Fahrradgästen für eine Nacht
- Beratung der Gäste zur umweltfreundlichen An-/Abreise
- Hol- und Bringdienst für Rad fahrende Gäste
- Hochwertiges Leih- oder Mietradangebot
- E-Bike- oder Pedelec-Verleih
- E-Bike- bzw. Pedelec-Ladestationen
- Angebot von Tagestouren
- Gepäcktransfer zur nächsten Unterkunft
- Kooperation mit einer Fahrradwerkstatt
- Verleih von Navigationsgeräten
- WLAN-Nutzung inklusive
Quelle: Allgemeiner Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Haftungsfragen und Versicherungsschutz: ein Überblick
Gäste, die ohne eigenes Rad anreisen, freuen sich über die Möglichkeit, bei Ihnen ein Rad zu mieten oder kostenlos zu leihen. Spielen Sie mit dem Gedanken, Leifahrräder anzubieten, sollten Sie sich jedoch unbedingt vorab mit den rechtlichen Fragen beschäftigen. Klären Sie Haftungsfragen und denken Sie an einen ausreichenden Versicherungs- und Diebstahlschutz.
Hinweis: Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellt keine Rechtsgrundlage dar. Für Schäden, die aus der Benutzung dieses Beitrages entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
Leihräder in der FeWo: Wer haftet für welche Schäden?
- Bitte Verkehrssicherungspflicht beachten
Zunächst gilt es, Ihre Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Der grundlegende Gedanke der Verkehrssicherungspflicht ist: Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss alle notwendigen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere zu körperlichem oder vermögensrechtlichem Schaden kommen.
Ein Vermieter, der seinen Gästen während deren Aufenthalt Fahrräder überlässt – egal ob entgeltlich oder kostenlos – hat Verkehrssicherungspflichten. Wenn er diese verletzt, haftet er. Beispiel: Ein Vermieter wartet eines seiner Fahrräder unsachgemäß oder gar nicht. Damit verursacht er schuldhaft einen Defekt. Wenn ein Gast deswegen zu Schaden kommt, etwa stürzt und sich verletzt, dann haftet der Vermieter auf Schadensersatz.
WICHTIG: Mit dem Hinweis „Benutzung auf eigene Gefahr“ kann der Vermieter seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschließen. Ein genereller Haftungsausschluss ist unzulässig. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Körper- und Gesundheitsschäden haftet der Vermieter immer. Der Vermieter sollte mit seiner Haftpflichtversicherung klären, ob die genannten Haftungsrisiken versichert sind und seine Haftpflichtversicherung entsprechend ergänzen.
Quelle: Deutscher Tourismusverband
- Gegen Diebstahl von Fahrrädern und teuren E-Bike absichern
Vernünftige Schlösser sind natürlich die erste Voraussetzung, einen Diebstahl zu erschweren. Zudem sollten Sie Ihre E-Bikes codieren lassen. Ein verschlüsselter personenbezogener, auf dem E-Bike eingravierter Code deklariert den Wohnort des Eigentümers. Anhand des Codes kann die Polizei direkt den Eigentümer identifizieren. Ein solcher Code hat eine sehr abschreckende Wirkung für Diebe und erschwert den Weiterverkauf.
Eigene, private Fahrräder lassen sich gegen Diebstahl in der Hausratversicherung mitversichern. Sie sollten jedoch Ihrer Versicherung offen und schriftlich erklären, dass Sie die Räder Ihren Feriengästen zur Verfügung stellen. Viele Versicherer werden dann die Versicherung der Fahrräder über die Hausratversicherung ablehnen. Wenn aber nicht, dann ist dieses oft die günstigste Absicherung. Eine weitere Möglichkeit ist eine eigenständige Fahrradversicherung. Die Bedingungen bei Fahrradversicherungen sind strenger als die der Hausratversicherung, dafür können durch eine spezielle Fahrradversicherung weitere Risiken versichert werden. Beispielsweise Schäden am Fahrrad durch Unfall oder das Eindringen von Feuchtigkeit sind denkbar und gegen Mehrbeitrag versicherbar.
- Ein Gast könnte einen schweren Unfall mit dem Fahrrad verursachen
Zunächst einmal bedarf das Fahrrad keiner eigenen Haftpflichtversicherung. Verursacht der Urlaubsgast mit dem geliehenen Fahrrad einen Unfall und schädigt Dritte oder deren Eigentum, so ist seine eigene Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Für den Schaden kann der Eigentümer des Fahrrades nicht belangt werden. Auch nicht, wenn der Feriengast keine Haftpflichtversicherung besitzt.
- Das Fahrrad könnte durch den Feriengast beschädigt werden
In der Regel haftet die Haftpflichtversicherung des Gastes nicht für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Die Haftpflichtversicherung des Gastes würde den Schaden somit nicht übernehmen. Daher muss man es deutlich ansprechen: In den meisten Fällen bleibt der Vermieter auf dem Schaden, den ein Feriengast an dem Fahrrad verursacht, sitzen.
Haftung bei Diebstahl von mitgebrachten Fahrrädern
Grundsätzlich sind mitgebrachte Fahrräder über die Hausratversicherung des Fahrrad-Besitzers versichert, sofern diese denn beim Gast vorhanden ist. In der „normalen“ Hausratversicherung ist das Fahrrad aber nur versichert, wenn es im abgeschlossenen Keller oder Raum aufbewahrt wird. Der Gast, der sein Fahrrad mit auf Reisen nehmen will, sollte zudem vorab prüfen, ob die Versicherung überall gilt, manche Tarife sind nämlich auf Europa beschränkt.
Optimal ist es, wenn der Gast für sein mitgebrachtes, hochpreisiges Bike eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann häufig nicht allein auf Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme, Vandalismusschäden und Leistungen bei Unfällen beinhalten.
Beispiel–Passus in den AGB
Viele Vermieter nehmen auch einen entsprechenden Passus in Ihre AGB auf. Dieser lautet so oder so ähnlich.
Wir übernehmen keine Haftung für Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen, die der Gast eingebracht hat. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder, Kinderwagen des Gastes und seiner Begleitpersonen, auch wenn sie ordnungsgemäß auf dem zugeordneten Parkplatz, Fahrradraum etc. abgestellt sind.
Die Haftung des Vermieters der Ferienwohnung ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Die Nutzung von bereitgestellten Fahrrädern oder Spielgeräte geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Möchten Sie einen solchen Passus mit aufnehmen, sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Rechtsanwalt klären, ob dieser rechtssicher ist.
Radtouristen – Fazit
Radtouristen können eine attraktive Zielgruppe für Ferienhaus-Besitzer darstellen, dennoch sollten Sie Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteile gut gegeneinander abwägen. Liegt Ihre Ferienwohnung in einer besonders attraktiven Urlaubsregion für Radtouristen, sollten Sie dies in Ihrem Inserat erwähnen. Auch wenn Sie eine Abstellmöglichkeit für mitgebrachte Fahrräder anbieten, sollten Sie genau in Ihrem Inserat beschreiben, welche Eigenschaften diese aufweist.