Um Menschen mit Handicap die Buchung von Ferienunterkünften zu erleichtern, haben wir unsere Filterfunktion in diesem Bereich verbessert und Möglichkeiten für Gastgeber und Urlauber geschaffen, barrierefreie bzw. rollstuhlgeeignete Unterkünfte detaillierter zu präsentieren bzw. danach zu suchen.
Definition rollstuhlgeeignet
Bei einer als „rollstuhlgeeignet“ gekennzeichneten Unterkunft sollte einem Rollstuhlfahrer der Aufenthalt in dieser generell möglich sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Befahrbarkeit der Unterkunft garantiert ist, jedoch nicht zwangsläufig eine ebenerdige Dusche oder Haltegriffe eine Voraussetzung sind.
Wenn Sie Ihre Unterkunft auf Ferienhausmiete.de als „rollstuhlgeeignet“ kategorisieren, sollten die folgenden Anforderungen weitestgehend erfüllt sein:
- Stufenloser Zugang zum Gebäude (ggfs. über Aufzug/Rampen)
- Stufenloser Zugang zu allen Räumen (ggfs. über Aufzug/Rampen)
- Schwellenfreie und breite Türen (rollstuhlgeeignet: 90 cm Mindestbreite)
- die Unterkunft muss dem Rollstuhl ausreichend Wendemöglichkeiten bieten (rollstuhlgeeignet: 90 cm Mindestbreite)
- Schwellen sollten nicht höher als 2 cm sein
- die Steigung einer Rampe sollte nicht mehr als 6 % betragen
Hinweis: Wir haben uns bewusst für das Kriterium rollstuhlgeeignet entschieden, da alle notwendigen Kriterien für rollstuhlgerecht bis jetzt die wenigsten Ferienunterkünfte erfüllen können.
Definition barrierefrei
Als barrierefrei gilt auf Fereinahusmiete.de eine Unterkunft, die für behinderte Menschen weitestgehend genauso nutzbar ist wie für Menschen ohne Behinderungen. Die Unterkunftsbeschaffenheit muss an die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen, etwa Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhlfahrern, Gehörlose und Blinde angepasst sein. Alle Einrichtungen, Gegenstände und Medien sollten weitestgehend ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Wenn Sie Ihrer Unterkunft auf Ferienhausmiete.de als „barrierefrei“ kategorisieren, sollten die folgenden Anforderungen weitestgehend erfüllt sein:
- Parkplatz für Menschen mit Behinderung
- Stufenloser Zugang zum und im Gebäude/ in den Räumen ggfs. über Aufzug/Rampen
- Schwellenfreie und breite Türen (rollstuhlgeeignet: 90 cm Mindestbreite)
- Ausreichende Bewegungsflächen (rollstuhlgeeignet: mindestens 150 cm x 150 cm)
- mit Hilfsmitteln & Vorrichtungen für besondere Bedürfnisse ausgestattet Räume
- im Badezimmer: ebenerdige Dusche, rutschfester Boden, Sitzgelegenheiten in der Dusche, Barrierefreies WC, Haltegriffe und Einstieghilfe
- in der Küche: Einrichtungen auf Augenhöhe, Sitzgelegenheiten und Stehhilfen, intuitiv bedienbare Geräte
- Spezielle (Pflege)Betten mit Aufstehhilfen
- Hell ausgeleuchtete Räume, leicht zu erreichende Steckdosen
Angaben im Inserat zur Barrierefreiheit
- Loggen Sie sich in Ihren Vermieterbereich ein.
- Gehen Sie zu bearbeiten.
- Klicken Sie unter der linken Menüleiste auf Ausstattung.
- Scrollen Sie ganz nach unten und nehmen unter Beschaffenheit Angaben zur Erreichbarkeit, zu barrierefrei und rollstuhlgeeignet vor.
Sie sollten zudem aussagekräftige Fotos hinzufügen, die Ausstattungsmekmale zeigen, die zur Barrierefreiheit beitragen. So können sich z.B. Gäste mit eingeschränkter Mobilität ein genaueres Bild machen. Auch Hinweise, ob Assistenzhunde erlaubt sind, sind für die Zielgruppe hilfreich.
Tipps zur Kommunikation
Jede Behinderung ist anders – darum sollten Sie mit Ihren Gästen offen kommunizieren:
- Fragen Sie Ihren Gast mit Handicap vorab, was für ihn wichtig ist und was er unbedingt benötigt. So können Sie genau abwägen, ob Ihre Unterkunft für seine Anforderungen geeignet ist.
- Beschreiben Sie detailliert vorhandene Hindernisse, damit Ihr Gast weiß, was ihn erwartet.
- Fragen Sie den Gast aktiv, wie Sie seinen Aufenthalt in Ihrer Ferienunterkunft angenehmer gestalten können. Manchmal reicht es schon aus, mobile Gegenstände etwas zu verschieben oder niedriger zu platzieren.
- Achten Sie vor der Bestätigung der Buchung darauf, dass Sie über alle notwendigen Informationen verfügen, um festzustellen, ob ein sicherer Aufenthalt möglich ist.
- Weisen Sie den Gast daraufhin, dass sich das angegebene Attribut „Barrierefrei“ nicht auf eine vollständige Barrierefreiheit des Ferienhauses/der Ferienwohnung nach den aktuell gültigen DIN-Normen, sondern sich auf die bauliche Gestaltung des Zugang, der Türen, der Zimmer, der Sanitärräume, der vorhandenen Hilfsmittel usw. bezieht.
Sie möchten mehr zum Thema Barrierefreiheit erfahren? Hier haben wir weitergehende Informationen für Sie bereitgestellt.