{"id":14295,"date":"2022-05-19T15:57:04","date_gmt":"2022-05-19T13:57:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=14295"},"modified":"2022-07-04T11:20:56","modified_gmt":"2022-07-04T09:20:56","slug":"ferienwohnung-vermieten-ratgeber-abc","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/ferienwohnung-vermieten-ratgeber-abc\/","title":{"rendered":"Ferienwohnung vermieten: Ratgeber ABC"},"content":{"rendered":"\n
Sie m\u00f6chten eine Ferienwohnung vermieten? Ganz gleich, ob Sie an Monteure oder Ferieng\u00e4ste vermieten m\u00f6chten, unseren Ratgeber sollten Sie nicht verpassen und sich vorab ausreichend informieren!<\/p>\n\n\n\n
Als Vermieter unterliegen Sie aufgrund der immer gr\u00f6\u00dfer werdenden Angebotsf\u00fclle an privaten Ferienunterk\u00fcnften einem nicht zu untersch\u00e4tzenden Wettbewerb. Zudem gilt es Einiges zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Indem Sie Ihren Einstieg in die Vermietung gut planen, vermeiden Sie nicht nur rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten, sondern schonen auch Ihre Nerven und k\u00f6nnen der Ferienvermietung entspannt entgegensehen.<\/p>\n\n\n\n
Wir leiten Sie in diesem Ratgeber durch die wesentlichen Punkte einer erfolgreichen Vermietung und verweisen zu weiterf\u00fchrenden Artikeln, die Ihnen alle Details zu Zielgruppen, Einrichtung, Vermarktung, Steuern & Recht, Sicherheit, Mietpreiskalkulation, G\u00e4stebetreuung und Verwaltung vor Ort, liefern. So k\u00f6nnen Sie sicher sein, dass Sie alles ber\u00fccksichtigen! Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben und f\u00fcr Aktualit\u00e4t und Vollst\u00e4ndigkeit keine Haftung \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n
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Grunds\u00e4tzlich ist es jedem Immobilienbesitzer \u00fcberlassen, ob er er seine Wohnung langfristig vermietet oder als Ferienwohnung anbietet und Eink\u00fcnfte erzielt, solange nichts Gegenteiliges in der Teilungserkl\u00e4rung der Immobilie steht. Bei Untervermietung, auch nur bei einem Zimmer, ist die Erlaubnis des Eigent\u00fcmers notwendig.<\/p> <\/div>
Eine Ferienwohnung darf grunds\u00e4tzlich an jedem Standort vermietet werden, solange kein Zweckentfremdungsverbot besteht, das die Vermietung als Ferienunterkunft untersagt. Zudem kann eine Vermietung zu touristischen Zwecken lt. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in reinen Wohngebieten nicht gestattet sein. Erkundigen Sie sich bei der Stadt\/Gemeinde und beim Bauamt.<\/p> <\/div>
Werden bestehende Gesetze und (Steuer-)Regelungen eingehalten und ist die Ferienwohnung an den erforderlichen Stellen angemeldet, k\u00f6nnen Sie Ihre Ferienwohnung ganzj\u00e4hrig an wechselnde Ferieng\u00e4ste vermieten. Die Vermietung einer Ferienwohnung f\u00e4llt unter die kurzzeitige Vermietung (in der Regel bis zu 6 Monate). Weiterf\u00fchrende Informationen finden im folgenden Beitrag.<\/p> <\/div> <\/div>\n\n\n\n
Wie Sie eine Ferienwohnung erfolgreich vermieten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Lesen Sie unseren ABC-Ratgeber f\u00fcr wissbegierige Vermieter und empfangen Sie schon bald Ihre ersten G\u00e4ste.<\/p>\n\n\n\n Vermieter, die sich professionell auf G\u00e4ste eingestellt haben, wissen l\u00e4ngst, dass mit reinen Schlafquartieren kein langfristiger Erfolg erzielt werden kann.\u202fMachen Sie sich bewusst, dass Sie mit Ihrer Unterkunft nicht nur eine reine \u00dcbernachtungsm\u00f6glichkeit anbieten. Auch ein gut funktionierendes WLAN geh\u00f6rt heutzutage zum Standard und wird nicht mehr als verkaufsf\u00f6rderndes Extra angesehen. Es sind Urlaubstr\u00e4ume\u202f, die mit Ihrem Angebot erf\u00fcllt werden. Entscheidend f\u00fcr Ihren langfristigen Erfolg ist es, das eigene Angebot konsequent an den Bed\u00fcrfnissen der Zielgruppe auszurichten.\u202f <\/p>\n\n\n\n Haben Sie bereits \u00fcber folgende Zielgruppen nachgedacht? <\/p>\n\n\n\n Ab<\/strong><\/mark>solute Gastorientierung<\/mark><\/strong>: Stellen Sie sich zu Beginn immer die Frage: An welche G\u00e4ste m\u00f6chte ich meine Ferienwohnung oder mein Ferienhaus vermieten? Je nach Gr\u00f6\u00dfe und Lage Ihrer Ferienimmobilie sprechen Sie wom\u00f6glich ganz unterschiedliche Urlaubergruppen an.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Insbesonder<\/em>e ausgeschlafene G\u00e4ste sind zufriedene G\u00e4ste<\/em>. Wie dies gelingt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber<\/em>:<\/p>\n\n\n\n Egal ob Sie Ihr Feriendomizil in erster Linie Familien mit kleinen Kindern, \u00e4lteren Menschen, Gruppen oder Hundebesitzern anbieten \u2013 eines ist sicher: Ihre Ferieng\u00e4ste m\u00f6chten es nicht wie zu Hause haben, sondern besser. Ihre G\u00e4ste m\u00f6chten \u2013 insbesondere was die Einrichtung und Ausstattung Ihres Zuhauses auf Zeit anbelangt \u2013 willkommen gehei\u00dfen und positiv \u00fcberrascht werden. Bereits kleine optische Ver\u00e4nderungen geben Ihren Stammg\u00e4sten das Gef\u00fchl, dass ihr Wohlbefinden Ihnen am Herzen liegt und er\u00f6ffnen Ihnen die M\u00f6glichkeit, an neue Zielgruppen zu vermieten. Streben Sie eine Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes<\/a> an, sollten Sie die Kriterien bei der Einrichtung und Ausstattung der FeWo ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n Bodenst\u00e4ndig investieren<\/strong><\/mark> in Einrichtung & Ausstattung: Sehen Sie anfallende Kosten f\u00fcr bauliche Ver\u00e4nderungen, neue Ausstattungselemente, f\u00fcr Renovierungen oder Instandsetzungen Ihrer Ferienwohnung nicht als finanzielle Belastung, sondern als zukunftsgerichtete Investition an. <\/p>\n\n\n\n Denken Sie heute schon an morgen, legen Sie Wert auf Nachhaltigkeit. Sie m\u00fcssen nicht jeden Trend mitmachen, aber achten Sie auf eine zeitgem\u00e4\u00dfe und robuste Einrichtung.<\/em> <\/p>\n\n\n\n Ihre Einliegerwohnung oder Ihr Landhaus haben einen neuen Anstrich, das Badezimmer ist barrierefrei gestaltet und die K\u00fcche mit hochwertigen K\u00fcchenger\u00e4ten aufgewertet? Die sch\u00f6nste Ferienwohnung und das beste Angebot nutzen Ihnen nichts, wenn das Objekt der Begierde von potenziellen Ferienhaus-G\u00e4sten nicht gefunden wird und Leerstand droht. Die wichtigste Frage, die Sie sich daher in Bezug auf die Vermarktung Ihrer Ferienwohnung stellen sollten: Wie kann ich potenzielle Mieter f\u00fcr mein Ferienhaus erreichen und ideale Voraussetzungen schaffen, um auch in der Nebensaison erfolgreich zu vermieten und schlie\u00dflich einen ausgebuchten Belegungskalender erreichen?<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n Ein Gro\u00dfteil der Urlauber startet die Suche nach einem passenden Domizil online. Und selbst wenn Sie G\u00e4ste durch Mundpropaganda z.B. durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten gewinnen oder Ihr Angebot \u00fcber die Touristeninformation vor Ort bewerben, sollten Sie Ihre Ferienwohnung im Internet pr\u00e4sentieren. Schaffen Sie Vertrauen und Glaubw\u00fcrdigkeit, indem Sie Ihre Unterkunft \u00fcber eine eigene Webseite anbieten.<\/p>\n\n\n\n Clever vermarkten<\/strong>: Als Gastgeber auf unserem Portal stehen Ihnen verschiedene Widgets wie ein Belegungskalender oder Anfrageformular zur Verf\u00fcgung, die Sie in Ihre Homepage zur besseren Pr\u00e4sentation der Ferienimmobilie einbinden k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n Dank Baukastensystemen k\u00f6nnen Sie mit ein wenig Einarbeitung und \u00dcbung Ihre eigene Webseite erstellen. Bitte beachten Sie auch die Impressumspflicht. Je detaillierter Sie sich ausweisen, desto seri\u00f6ser wirkt das Angebot.<\/em><\/p>\n\n\n\n Sie m\u00f6chten die Auslastung und Eink\u00fcnfte steigern und auch zur Nebensaison erfolgreich zu vermieten? Bitte beachten Sie bei Ihrer Vermarktungsstrategie stets wie Urlaubsg\u00e4ste online nach passenden Unterk\u00fcnften suchen. Die Webseite einer einzigen Ferienwohnung ist bei der F\u00fclle an Angeboten im Netz nur schwer zu finden. Urlauber suchen in erster Linie nach Ferienregionen und nicht speziell nach einer Wohnung oder einem Haus, das sie noch gar nicht kennen. Eine hohe Reichweite ist \u00fcber die eigene Webseite kaum zu erzielen. Zu stark ist der Wettbewerb um gute Google-Platzierungen. Um m\u00f6glichst viele Urlauber anzusprechen, sollte daher jeder Vermieter seine Ferienwohnung zus\u00e4tzlich \u00fcber einen gro\u00dfen Vermarktungspartner anbieten. Durch effizientes Marketing und Suchmaschinenoptimierung sorgen Portale f\u00fcr eine kontinuierlich starke Nachfrage. Damit erh\u00f6hen Sie die Buchungschance um ein Vielfaches und sorgen auch f\u00fcr Eink\u00fcnfte in der Nebensaison.<\/p>\n\n\n\n Dauerhafte Klicks<\/strong>: Die meisten Urlauber starten ihre Suche \u00fcber die Suchmaschine Google. Die Klicks und damit die Buchungen landen hier vor allem bei den Anbietern, die unter den ersten 10 Suchergebnissen gelistet sind. Ferienhausmiete.de steht mit rund 110.000 Suchbegriffen auf Seite 1 bei Google und punktet so mit einer hervorragenden Reichweite.<\/p>\n\n\n\n Geben Sie bei Google die Suchanfrage ein, die am besten zu Ihrem Angebot passt<\/em> (z.B. Ferienhaus Usedom<\/em>). <\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich unterscheidet man zwischen Anfragen-Portalen und Onlinebuchungsportalen.<\/p>\n\n\n\n Anfragen-Portal<\/strong><\/p>\n\n\n\n Entscheiden Sie sich f\u00fcr ein Anfragenportal zahlen Sie pro Inserat eine Jahresgeb\u00fchr und erhalten unbegrenzt, provisionsfreie Anfragen, die Sie dem Gast beantworten. Sie kommunizieren somit direkt und schlie\u00dfen die Buchung mit Ihren Wunschg\u00e4sten zu Ihren Bedingungen ab. Die Zahlung erfolgt ebenfalls direkt zwischen Gast und Vermieter. Hohe Provisionszahlungen von mehreren tausend Euro pro Jahr bleiben aus. <\/p>\n\n\n\n Onlinebuchungsportal<\/strong><\/p>\n\n\n\n Ein Onlinebuchungsportal erhebt f\u00fcr jede Buchung eine Provision. Das Portal verdient an jeder Buchung und \u00fcbernimmt das komplette Inkasso. H\u00f6here Kosten, sp\u00e4te Bezahlung, fremde Spielregeln, keine freie Entscheidung, an wen die Ferienwohnung vermietet wird, sind als Nachteile f\u00fcr den Vermieter zu nennen.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n Um mehr Anfragen in Buchungen zu verwandeln<\/a>, sollten Sie auf eine schnelle Beantwortung Ihrer Buchungsanfragen achten. Denn Urlaubsg\u00e4ste wollen f\u00fcr ihre Planung wissen, woran sie sind und legen deshalb auf eine zeitnahe R\u00fcckmeldung des Vermieters Wert.<\/em><\/p>\n\n\n\n Inserieren Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus auf einem Reiseportal, sollten Sie Folgendes beachten: Die Auswahl potenzieller Ferienwohnungen durch den Urlauber erfolgt im ersten Schritt immer auf rein emotionaler Ebene. Diese erreichen Sie insbesondere \u00fcber aussagekr\u00e4ftige Bilder<\/a> (bitte im Querformat), einem einpr\u00e4gsamen Namen<\/a> und kreativen Texten. Die konkrete Entscheidung, welche Ferienunterkunft aus der Wunschliste letztendlich gebucht wird, f\u00e4llt der Gast wiederum unter rationalen Gesichtspunkten. Wettbewerbsf\u00e4hige Preise, ein aktueller Belegungskalender, vollst\u00e4ndige Angaben zu allen relevanten Ausstattungsmerkmale und vor allem Bewertungen<\/a> sind hier kaufentscheidend. Denn was anderen nicht gef\u00e4llt, wird nicht gebucht. <\/p>\n\n\n\n Einwandfreies Inserat<\/strong>: Durch Qualit\u00e4t, Vollst\u00e4ndigkeit und Aktualit\u00e4t im Inserat erzielen Sie ein Top-Ranking und erh\u00f6hen die Buchungschancen um ein Vielfaches.<\/p>\n\n\n\n Nutzen Sie die ical Funktion und synchronisieren Sie Ihren Belegungskalender. Informieren Sie sich zudem \u00fcber<\/em> Schnittstellen zu Channelmanagern (Verwaltungssoftware) wie z.B. Smoobu. Dies erleichtert Ihnen die die Pflege.<\/em><\/p>\n\n\n\n Achten Sie auf eine marktgerechte und rechtssichere Preisgestaltung. Vermeiden Sie orts\u00fcbliche Preise zu \u00fcbersteigen.<\/p>\n\n\n\n Die Festlegung eines passenden Mietpreises f\u00fcr Ihre Ferienwohnung ist keine einfache Entscheidung. Setzen Sie den Mietpreis zu hoch an, ist die Nachfrage zu gering, w\u00e4hrend Sie mit zu niedrigen Preisen Gefahr laufen, Ihre Kosten nicht zu decken. <\/p>\n\n\n\n Zudem m\u00fcssen Sie darauf achten, nicht gegen die Preisangabenverordnung zu versto\u00dfen. Vermieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe von Endpreisen verpflichtet, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) zu versto\u00dfen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n Faire Mietpreise<\/mark><\/strong>: Der Gast hat ein Recht auf Preistransparenz und sollte sich nicht \u00fcber versteckte Nebenkosten \u00e4rgern m\u00fcssen. Und dies ist auch gesetzlich in der PAngV verankert. Alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten f\u00fcr Strom, Wasser, Gas und Heizung sind in den Endpreis mit einzukalkulieren. Ist die Inanspruchnahme von Bettw\u00e4sche und Endreinigung dem Ferienhausgast nicht freigestellt, sondern fester Bestand der angebotenen Leistung, dann m\u00fcssen diese Kosten ebenfalls im Vermietungspreis enthalten sein. Bei Versto\u00df drohen eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale und hohe Geldstrafen.<\/p>\n\n\n\n Behalten Sie bei der Mitpreiskalkulation stets die eigenen Kosten, die Konkurrenz und die Urlauber im Blick<\/em>. Denn nicht nur die Einnahmen sondern auch der Gewinn muss stimmen.<\/em><\/p>\n\n\n\n Die Vermietung von Ferienwohnungen oder Ferienh\u00e4usern unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen und Gesetzen, welche Vermieter beachten m\u00fcssen. Diese k\u00f6nnen f\u00fcr ganz Deutschland G\u00fcltigkeit haben oder sich nach Bundesland oder Kommune unterscheiden. Darunter fallen unter anderem Gesetze zur Einkommensteuer, zur Gewerbeanmeldung, zum Bau- und L\u00e4rmschutz, Regelungen zum Eigentums- und Mietrecht, das Infektionsschutzgesetz und Zweckentfremdungsgesetz sowie Hygienevorschriften. M\u00f6chten Sie Ihre eigene Mietwohnung untervermieten? Hierzu ben\u00f6tigen Sie laut \u00a7 540 BGB die Zustimmung des Eigent\u00fcmers.<\/p>\n\n\n\n Bei rechtlichen & steuerlichen Aspekten von Ferienwohnungen empfehlen wir Ihnen im Zweifelsfall immer auf eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung auf einen Steuerberater zur\u00fcckzugreifen. Erkundigen Sie sich auch beim Gewerbeamt.<\/p>\n\n\n\n Bitte beachten: Gelten Sie als Unternehmer, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender k\u00f6nnen Sie nicht mehr einen Lohnsteuerhilfeverein f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung beauftragen.<\/p>\n\n\n\n Liegt Ihre Ferienwohnung im Ausland, greifen die dortigen Steuerregeln, unterliegen jedoch ggfs. dem Progressionsvorbehalt.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n Nat\u00fcrlich m\u00f6chten Sie Ihr Feriendomizil vermarkten. Dennoch setzen Sie nicht nur bei der Preisangabe, sondern auch bei der Beschreibung Ihres Objektes stets auf wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben, denn sonst laufen Sie Gefahr, dass der Mieter einen geschlossenen Vertrag fristlos k\u00fcndigen und Schadenersatz verlangen kann. Gerade zu Saisonbeginn sollten Sie pr\u00fcfen, ob die Beschreibung noch mit der Realit\u00e4t \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n\n\n\n Je nach Art der Vermietung, der H\u00f6he Ihrer Mieteinnahmen sowie Ihrer angebotenen Dienstleistungen (z.B. Fr\u00fchst\u00fccksservice), kann es durchaus sein, dass f\u00fcr Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus eine\u202fGewerbeanmeldung notwendig wird. Auch wenn die Unterscheidung oft nicht einfach ist, gibt es einige Aspekte, die eher ein Gewerbe definieren. Grunds\u00e4tzlich besteht ein wirtschaftlicher und damit gewerblicher Gesch\u00e4ftsbetrieb dann, wenn durch die Vermietung eine selbstst\u00e4ndige nachhaltige T\u00e4tigkeit in Erscheinung tritt, durch die wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die \u00fcber den Rahmen der blo\u00dfen Verm\u00f6gensverwaltung hinausgehen.<\/p>\n\n\n\n Tipp: Sie sollten sich bei Ihrem zust\u00e4ndigen Gewerbeamt erkundigen, ob Ihre Vermietungsaktivit\u00e4t gewerblich anzumelden ist. Zudem sollten Sie darauf achten, nicht unter das Pauschalreiserecht (Reisevertragsgesetz) zu fallen und zum Reiseveranstalter zu werden, wenn Sie Reiseleistungen zu einem Paket b\u00fcndeln. M\u00f6chten Sie Fr\u00fchst\u00fcck oder andere Verpflegung als Zusatzleistung anbieten, m\u00fcssen Sie mit den wichtigsten hygienischen Regeln f\u00fcr den Umgang mit Lebensmitteln vertraut sein. <\/p>\n\n\n\n Auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie verpflichtet Ihre Einnahmen zu versteuern und zwar im Rahmen der Einkommenssteuererkl\u00e4rung in der Anlage V f\u00fcr Vermietung und Verpachtung. Ob dar\u00fcber hinaus Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer abzuf\u00fchren sind, ist von der Einnahmenh\u00f6he abh\u00e4ngig. F\u00fcr Vermieter besteht eine Umsatzsteuerpflicht und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung erst, wenn die Freigrenze von 22.000 Euro Umsatz pro Jahr \u00fcberschritten wird. Eine Gewerbesteuerpflicht besteht erst bei einem erwirtschafteten Gewinn von mehr als 24.500 Euro.<\/p>\n\n\n\n Gute steuerliche Beratung<\/mark><\/strong>: Was Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen k\u00f6nnen, was die Gewinnerzielungsabsicht meint, was bei Eigennutzung des Ferienobjektes zu beachten ist und was der orts\u00fcbliche Leerstand meint, verraten wir Ihnen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Informieren Sie sich noch vor der Vermietungszeit, \u00fcber die grundlegenden Steuermechanismen und erfahren Sie, welche Steuern Sie abf\u00fchren m\u00fcssen.<\/em> Pr\u00fcfen Sie, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen k\u00f6nnen \/sollten. <\/em><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr viele Eigent\u00fcmer von Mietwohnungen ist die kurzzeitige Vermietung an Ferieng\u00e4ste oftmals um einiges profitabler als Langzeitmieter zu beherbergen. Immer mehr St\u00e4dte und Regionen (z.B. Berlin, Hamburg, Wien, Mallorca) versuchen, diesen Trend durch gesetzliche Regelungen zur Wohnraumnutzung und dessen Zweckentfremdung einzud\u00e4mmen.<\/p>\n\n\n\n Tipp: Sie planen in die Ferienhaus-Vermietung einzusteigen? Erkundigen Sie sich als allererstes bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, ob Sie f\u00fcr die kurzzeitige Vermietung Ihres Wohnraumes eine Genehmigung brauchen. Eine Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt die jeweils zust\u00e4ndige Gemeindeverwaltung. Meist ist ein entsprechender Antrag zur Nutzungs\u00e4nderung auszuf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n Da Ihre Ferienwohnung im Rahmen der Vermietung anderen Personen zug\u00e4nglich ist, unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das hei\u00dft, Sie haben daf\u00fcr zu sorgen, dass Ihre Ferieng\u00e4ste die Wohnung gefahrlos nutzen k\u00f6nnen und nicht zu Schaden kommen. Achten Sie darauf, dass die Elektrik im Haus den \u00fcblichen Sicherheitsvorschriften entspricht und beseitigen Sie m\u00f6gliche Stolperfallen. R\u00e4umen und streuen Sie bei Schnee und Eis alle Wege vor Ihrer Ferienwohnung und achten Sie auf die Sicherung Ihres Au\u00dfenbereiches, indem Sie z.B. morsche \u00c4ste entfernen. So vermeiden Sie Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n Tipp: Unterziehen Sie Ihre FeWo einem Qualit\u00e4tscheck und \u00fcbernachten Sie zum Beispiel- bevor Sie Ihre ersten Besucher empfangen – selbst ein oder zwei N\u00e4chte in Ihrem Feriendomizil. Dank Ihrer Qualit\u00e4tsuntersuchung werden Sie schnell feststellen, an welchen Stellen Sie eventuell noch nachbessern m\u00fcssen. Am besten nehmen Sie noch eine neutrale Person mit, denn \u00fcblicherweise wird man selbst schnell betriebsblind.<\/p>\n\n\n\n Bez\u00fcglich Versicherungen gilt f\u00fcr private Vermieter zwar keine Versicherungspflicht, allerdings empfiehlt es sich unter anderem eine Geb\u00e4ude-, Hausrats- oder Haftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen. Kl\u00e4ren Sie mit Ihrer Versicherung, ob eine private Haftpflichtversicherung ausreicht, um die gesetzliche Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den von Mietern der Wohnung abzudecken oder ob dar\u00fcber hinaus der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie hier<\/a>. Zudem sollten Sie auch Ihren Buchenden, immer den Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung empfehlen.<\/p>\n\n\n\n Egal ob Sie Ihre Ferienwohnung nur einige Wochen, saisonal oder das ganze Jahr \u00fcber privat vermieten, den juristischen Rahmen bildet immer das deutsche Mietrecht. Ein Mietvertrag hilft Ihnen dabei, sich abzusichern und gesonderte Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. F\u00fchren Sie alles Wesentliche der Buchung auf. Ebenso wichtig ist es die Personendaten des Gastes zu erfassen. Recherchieren Sie im Internet, ob der potenzielle Mieter wirklich existiert (Telefonnummer, Adresse) und bestehen Sie darauf, dass der Mietvertrag von diesem unterzeichnet wird. Orientieren Sie sich an einem Mustermietvertrag, der auch Stornierungsbedingungen<\/a>, Zahlungsbedingungen und Regelungen zur Kaution beinhaltet und erg\u00e4nzen Sie Ihren Mietvertrag um eine Inventarliste der Wohnung.<\/p>\n\n\n\nFerienwohnung vermieten – Kundenorientierung <\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Ferienwohnung vermieten – Einrichtung & Ausstattung <\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Ferienwohnung vermieten – Vermarktung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Machen Sie Ihre Ferienwohnung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber das Internet bekannt <\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Maximale Reichweite – Inserieren Sie auf Ferienhaus-Portalen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Kosten der Vermarktung der Ferienwohnung senken<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Mit perfektem Inserat an die Spitze der Suchergebnisse<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Ferienwohnung vermieten – Mietpreise festlegen <\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Ferienwohnungen vermieten – Recht & Steuern, Sicherheit <\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Hinweis zur<\/strong> Baugenehmigung<\/strong>
F\u00fcr den Umbau und die Nutzungs\u00e4nderung bestehender Immobilien kann<\/strong> eine Baugenehmigung erforderlich sein. Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und ob die Genehmigung erteilt wird, kommt stark auf den Einzelfall an.<\/p>\n\n\n\nVermietung von Ferienunterk\u00fcnften – Privat oder gewerblich?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Welche Steuern sind an das Finanzamt abzuf\u00fchren?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Was gilt es beim Wohnraumschutzgesetz und Zweckentfremdungsverbot zu beachten?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Haben Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Der schriftliche Mietvertrag – Ihr Sicherheitsnetz<\/strong><\/h3>\n\n\n\n