Haftungsfragen und denken Sie an einen ausreichenden Versicherungs- und Diebstahlschutz<\/a>. <\/p>\n\n\n\nHinweis:<\/strong> Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit, Aktualit\u00e4t und stellt keine Rechtsgrundlage dar. F\u00fcr Sch\u00e4den, die aus der Benutzung dieses Beitrages entstehen, k\u00f6nnen wir keine Haftung \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n
Leihr\u00e4der in der FeWo: Wer haftet f\u00fcr welche Sch\u00e4den?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n\nBitte Verkehrssicherungspflicht beachten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n
Zun\u00e4chst gilt es, Ihre Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Der grundlegende Gedanke der Verkehrssicherungspflicht ist: Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterh\u00e4lt, muss alle notwendigen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere zu k\u00f6rperlichem oder verm\u00f6gensrechtlichem Schaden kommen. <\/p>\n\n\n\n
Ein Vermieter, der seinen G\u00e4sten w\u00e4hrend deren Aufenthalt Fahrr\u00e4der \u00fcberl\u00e4sst \u2013 egal ob entgeltlich oder kostenlos \u2013 hat Verkehrssicherungspflichten. Wenn er diese verletzt, haftet er. Beispiel: Ein Vermieter wartet eines seiner Fahrr\u00e4der unsachgem\u00e4\u00df oder gar nicht. Damit verursacht er schuldhaft einen Defekt. Wenn ein Gast deswegen zu Schaden kommt, etwa st\u00fcrzt und sich verletzt, dann haftet der Vermieter auf Schadensersatz.<\/p>\n\n\n\n
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WICHTIG<\/strong>: Mit dem Hinweis \u201eBenutzung auf eigene Gefahr\u201c kann der Vermieter seine Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausschlie\u00dfen. Ein genereller Haftungsausschluss ist unzul\u00e4ssig. F\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den haftet der Vermieter immer. Der Vermieter sollte mit seiner Haftpflichtversicherung kl\u00e4ren, ob die genannten Haftungsrisiken versichert sind und seine Haftpflichtversicherung entsprechend erg\u00e4nzen.<\/p>\n\n\n\nQuelle: Deutscher Tourismusverband<\/p>\n\n\n\n
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\nGegen Diebstahl von Fahrr\u00e4dern und teuren E-Bike absichern<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n
Vern\u00fcnftige Schl\u00f6sser<\/strong> sind nat\u00fcrlich die erste Voraussetzung, einen Diebstahl zu erschweren. Zudem sollten Sie Ihre E-Bikes codieren<\/strong> lassen. Ein verschl\u00fcsselter personenbezogener, auf dem E-Bike eingravierter Code deklariert den Wohnort des Eigent\u00fcmers. Anhand des Codes kann die Polizei direkt den Eigent\u00fcmer identifizieren. Ein solcher Code hat eine sehr abschreckende Wirkung f\u00fcr Diebe und erschwert den Weiterverkauf. <\/p>\n\n\n\nEigene, private Fahrr\u00e4der lassen sich gegen Diebstahl in der Hausratversicherung<\/strong> mitversichern. Sie sollten jedoch Ihrer Versicherung offen und schriftlich erkl\u00e4ren, dass Sie die R\u00e4der Ihren Ferieng\u00e4sten zur Verf\u00fcgung stellen. <\/strong>Viele Versicherer werden dann die Versicherung der Fahrr\u00e4der \u00fcber die Hausratversicherung ablehnen. Wenn aber nicht, dann ist dieses oft die g\u00fcnstigste Absicherung. Eine weitere M\u00f6glichkeit ist eine eigenst\u00e4ndige Fahrradversicherung. Die Bedingungen bei Fahrradversicherungen sind strenger als die der Hausratversicherung, daf\u00fcr k\u00f6nnen durch eine spezielle Fahrradversicherung weitere Risiken versichert werden. Beispielsweise Sch\u00e4den am Fahrrad durch Unfall oder das Eindringen von Feuchtigkeit sind denkbar und gegen Mehrbeitrag versicherbar.<\/p>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n
\nEin Gast k\u00f6nnte einen schweren Unfall mit dem Fahrrad verursachen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n
Zun\u00e4chst einmal bedarf das Fahrrad keiner eigenen Haftpflichtversicherung. Verursacht der Urlaubsgast mit dem geliehenen Fahrrad einen Unfall und sch\u00e4digt Dritte oder deren Eigentum, so ist seine eigene Haftpflichtversicherung<\/strong> daf\u00fcr zust\u00e4ndig. F\u00fcr den Schaden kann der Eigent\u00fcmer des Fahrrades nicht belangt werden. Auch nicht, wenn der Feriengast keine Haftpflichtversicherung besitzt.<\/p>\n\n\n\n\nDas Fahrrad k\u00f6nnte durch den Feriengast besch\u00e4digt werden<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n
In der Regel haftet die Haftpflichtversicherung des Gastes nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an gemieteten oder geliehenen Sachen. Die Haftpflichtversicherung des Gastes w\u00fcrde den Schaden somit nicht \u00fcbernehmen. Daher muss man es deutlich ansprechen: In den meisten F\u00e4llen bleibt der Vermieter auf dem Schaden, den ein Feriengast an dem Fahrrad verursacht, sitzen. <\/p>\n\n\n\n
Haftung bei Diebstahl von mitgebrachten Fahrr\u00e4dern<\/strong><\/h2>\n\n\n\n\n
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Kaum abgestellt, schon weg. Fahrr\u00e4der sind ein begehrtes Diebesgut.<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n\n
Grunds\u00e4tzlich sind mitgebrachte Fahrr\u00e4der \u00fcber die Hausratversicherung des Fahrrad-Besitzers versichert, sofern diese denn beim Gast vorhanden ist. In der \u201enormalen\u201c Hausratversicherung ist das Fahrrad aber nur versichert, wenn es im abgeschlossenen Keller oder Raum aufbewahrt wird. Der Gast, der sein Fahrrad mit auf Reisen nehmen will, sollte zudem vorab pr\u00fcfen, ob die Versicherung \u00fcberall gilt, manche Tarife sind n\u00e4mlich auf Europa beschr\u00e4nkt. <\/p>\n\n\n\n
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Optimal ist es, wenn der Gast f\u00fcr sein mitgebrachtes, hochpreisiges Bike eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann h\u00e4ufig nicht allein auf Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkosten\u00fcbernahme, Vandalismussch\u00e4den und Leistungen bei Unf\u00e4llen beinhalten.<\/p>\n\n\n\n
Beispiel<\/strong>–Passus in den AGB<\/strong><\/p>\n\n\n\nViele Vermieter nehmen auch einen entsprechenden Passus in Ihre AGB auf. Dieser lautet so oder so \u00e4hnlich. <\/p>\n\n\n\n
Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr Verlust und Diebstahl von Gegenst\u00e4nden sowie Sachbesch\u00e4digungen an Gegenst\u00e4nden, die der Gast eingebracht hat. Gleiches gilt f\u00fcr Kraftfahrzeuge, Kraftr\u00e4der, Fahrr\u00e4der, Kinderwagen des Gastes und seiner Begleitpersonen, auch wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df auf dem zugeordneten Parkplatz, Fahrradraum etc. abgestellt sind. Die Haftung des Vermieters der Ferienwohnung ist beschr\u00e4nkt auf Sch\u00e4den, die auf Vorsatz oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beruhen. Die Nutzung von bereitgestellten Fahrr\u00e4dern oder Spielger\u00e4te geschieht grunds\u00e4tzlich auf eigene Gefahr.<\/p>\n\n\n\n
M\u00f6chten Sie einen solchen Passus mit aufnehmen, sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Rechtsanwalt kl\u00e4ren, ob dieser rechtssicher ist.<\/p>\n\n\n\n <\/figure>\n\n\n\nRadtouristen – Fazit<\/strong><\/h2>\n\n\n\nRadtouristen k\u00f6nnen eine attraktive Zielgruppe f\u00fcr Ferienhaus-Besitzer darstellen, dennoch sollten Sie Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteile gut gegeneinander abw\u00e4gen. Liegt Ihre Ferienwohnung in einer besonders attraktiven Urlaubsregion f\u00fcr Radtouristen, sollten Sie dies in Ihrem Inserat erw\u00e4hnen. Auch wenn Sie eine Abstellm\u00f6glichkeit f\u00fcr mitgebrachte Fahrr\u00e4der anbieten, sollten Sie genau in Ihrem Inserat beschreiben, welche Eigenschaften diese aufweist. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Die Anzahl der Radtouristen nimmt immer weiter zu. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2022 insgesamt 4,6 Millionen Deutsche eine Radreise mit mindestens drei \u00dcbernachtungen unternommen. Damit ist die Anzahl der Radreisenden gegen\u00fcber dem Vorjahr erneut gestiegen. Manche reisen von Ort zu Ort, andere erkunden die Destination von einem festen Standort aus oder unternehmen einen Radkurztrip […]<\/p>\n","protected":false},"author":32,"featured_media":14915,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[36,34],"tags":[],"yoast_head":"\n
Radtouristen: eine interessante FeWo-Zielgruppe? - Gastgebermagazin<\/title>\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n