{"id":15380,"date":"2022-09-07T09:45:25","date_gmt":"2022-09-07T07:45:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=15380"},"modified":"2022-11-04T09:35:38","modified_gmt":"2022-11-04T08:35:38","slug":"explosion-der-energiekosten-und-auswirkungen-auf-die-fewo-branche-rechtssicherer-umgang-mit-preissteigerungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/explosion-der-energiekosten-und-auswirkungen-auf-die-fewo-branche-rechtssicherer-umgang-mit-preissteigerungen\/","title":{"rendered":"Explosion der Energiekosten und Auswirkungen auf die FeWo-Branche – Rechtssicherer Umgang mit Preiserh\u00f6hungen"},"content":{"rendered":"\n
Nachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hung der Ferienwohnung? Kein anderes Thema besch\u00e4ftigt die FeWo-Branche so stark wie die Kostenexplosion bei den Energiepreisen. Heiz\u00f6l, Erdgas und Strom: Dass \u00fcberall die Preise in schwindelerregende H\u00f6hen steigen, stellt viele Gastgeber vor Herausforderungen. Viele Fragen: Ist eine nachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hung f\u00fcr die Ferienwohnung m\u00f6glich? <\/p>\n\n\n\n
Doch nicht nur die Energiepreise geben Anlass zur Sorge, auch m\u00fcssen h\u00f6here Kosten f\u00fcr beispielsweise Hygieneartikel und Personal neu einkalkuliert werden. Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie finanzielle Reserven sowohl bei G\u00e4sten als auch Gastgebern aufgebraucht sind. Doch wie kann mit der Umlegung der Zusatzkosten, die durch Preissteigerungen entstehen, rechtssicher umgegangen werden? Mit diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Fragen beantworten.<\/p>\n\n\n\n
Nat\u00fcrlich kann Energiesparen<\/a> eine M\u00f6glichkeit sein und auch der Umstieg auf erneuerbare Energien und das Voranschreiten der Digitalisierung k\u00f6nnen helfen, der Kostenexplosion auf mittel- und langfristige Sicht entgegenzuwirken. Mithilfe einer intelligenten Heizungssteuerung hat zum Beispiel das AZIMUT Hotel Dresden seinen Energieverbrauch um 28 Prozent gesenkt. Doch gerade in Ferienwohnungen wird oftmals noch an Dingen, wie sparsamen Elektroger\u00e4ten oder einer guten Isolation gespart, was bei den Energiekosten dann doppelt zu Buche schl\u00e4gt. Und auch das G\u00e4steverhalten w\u00e4hrend des Aufenthaltes spielt beim Energieverbrauch eine Rolle.<\/p>\n\n\n\n Doch, wenn wir ehrlich sind: Kurzfristig ist das Einsparpotential begrenzt. Gerade in den Wintermonaten k\u00f6nnen Gastgeber weder die Heizung in den Ferienunterk\u00fcnften massiv herunter drehen, noch kann der Pool signifikant k\u00e4lter gemacht werden. Schlie\u00dflich m\u00f6chten Urlauber die sch\u00f6nste Zeit des Jahres genie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n Zudem lassen sich auch Buchungen, die z.B. f\u00fcr Silvester schon fr\u00fchzeitig eingegangen sind, nachtr\u00e4glich nicht \u201eteurer\u201c machen. Lediglich f\u00fcr Neubuchungen, wie z.B. zu Ostern und die kommende Sommersaison 2023 k\u00f6nnen und sollten!<\/strong> die Preise angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen unserer Vermieter, wie mit der Umlegung der Zusatzkosten, die durch Preissteigerungen entstehen, rechtssicher umgegangen werden kann.<\/p>\n\n\n\n Ein Gastgeber tritt mit der folgenden Frage an uns heran:<\/strong><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr die Saison 2023 m\u00fcssen wir Vermieter von Ferienh\u00e4usern mit weiteren Kosten f\u00fcr Strom und Energie rechnen. Um diese steigenden Kosten etwas aufzufangen, welcher Weg ist sinnvoll und rechtlich richtig:<\/p>\n\n\n\n Wir m\u00f6chten hierzu eine Handlungsempfehlung geben, weisen jedoch ausdr\u00fccklich darauf hin, dass unsere Hinweise eine erste Orientierung sind und wir bitten um Verst\u00e4ndnis, dass sich einfache, pauschale Antworten nicht immer geben lassen. Unser Beitrag stellt ausdr\u00fccklich keine Rechtsberatung dar und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ersetzen. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr alle Vertr\u00e4ge gilt: Vertr\u00e4ge sind einzuhalten. Sollten Sie also bereits einen Vertrag mit einem Gast eingegangen sein, so ist eine nachtr\u00e4gliche Anpassung des Vertrages der H\u00f6he nach nur m\u00f6glich, wenn Sie dies rechtswirksam vertraglich innerhalb einer Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Eine Ausnahme gilt allein beim Pauschalreisevertrag nach \u00a7 651g. Da dies f\u00fcr Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienh\u00e4usern eher die Ausnahme ist, soll der Pauschalreisevertrag im Weiteren nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n Wir sind grunds\u00e4tzlich der Auffassung, dass eine Anpassungsklausel im Mietvertrag (auch Preisanpassungsklausel genannt) eher ungeeignet ist, steigende Beschaffungs- und Energiekosten zu kompensieren. <\/p>\n\n\n\n Denn aufgrund der vielschichtigen Kriterien sind Preisanpassungsklauseln im Vertrag oder in AGB sehr risikobehaftet. Denn eine Klausel, die nicht die Anforderungen der Rechtsprechung erf\u00fcllt, ist unwirksam.<\/p>\n\n\n\n Bei Preisanpassungen in AGB w\u00e4re zun\u00e4chst zu beachten, dass die Vorschrift des \u00a7 309 Nr. 1 die klauselm\u00e4\u00dfige Vereinbarung von sog. kurzfristigen Preiserh\u00f6hungen<\/a> in Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit von maximal vier Monaten ausnahmslos verbietet.<\/p>\n\n\n\n Zudem m\u00fcsste der Vermieter, der die AGB anwendet, genau darlegen, welche Preise sich konkret erh\u00f6ht haben. Er m\u00fcsste auch den Einfluss, den diese Preiserh\u00f6hung auf den Gesamtpreis hatte, dem Vertragspartner (Gast) transparent aufzeigen. Im Gegenzug d\u00fcrfen nicht nur Preiserh\u00f6hungen, sondern es m\u00fcssen auch Preissenkungen weitergereicht werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n Wir m\u00f6chten betonen, dass individuelle Vertragsvereinbarungen zur Preisanpassung nicht unm\u00f6glich sind. Um aber Risiken und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten diese nur nach einer Rechtsberatung bzw. Pr\u00fcfung durch einen Rechtsanwalt angewandt werden.<\/p>\n\n\n\n Letztendlich kommt es immer auch auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalles an. Nach unserer Auffassung ist es f\u00fcr Gast und Gastgeber transparenter und rechtssicherer, wenn die Endpreise bei Vertragsschluss bereits feststehen. Insofern sollten die Kostenbestandteile im Vorfeld genau analysiert und in den Mietpreis einkalkuliert werden.<\/p>\n\n\n\n Bitte beachten:<\/strong> Planen Sie einen pauschalen Energiekostenzuschlag f\u00fcr zuk\u00fcnftige Buchungen? Laut der Verbraucherzentrale Th\u00fcringen<\/a><\/strong> sind Energiezuschl\u00e4ge grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig<\/strong>. Vor Ort Ihre G\u00e4ste mit einem Energiezuschlag zu \u00fcberraschen, ist hingegen rechtlich nicht erlaubt. <\/strong>Bedeutet: Als Gastgeber d\u00fcrfen Sie nicht mit einem vermeintlich g\u00fcnstigen Preis werben, der erst sp\u00e4ter durch einen Energiezuschlag teurer wird. Nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV)<\/a> m\u00fcssen Endpreise alle nicht optionalen Zusatzkosten enthalten<\/strong>. Sie k\u00f6nnen aber nat\u00fcrlich in der Beschreibung darauf aufmerksam machen, dass im \u00dcbernachtungspreis aktuell ein Energiezuschlag enthalten ist. <\/p>\n\n\n\n Auch wenn es schmerzt: Alles wird teurer und dies erfordert auch Preisanpassungen bei Ferienh\u00e4usern und Ferienwohnungen. Denn eine vern\u00fcnftige kaufm\u00e4nnische Kalkulation muss beinhalten, dass Kostensteigerungen auch an G\u00e4ste weitergegeben werden. Da aktuell sehr viele Unternehmen bis hin zu ganzen Branchen ihre Kunden \u00fcber Preiserh\u00f6hungen informieren, ist es vielleicht auch ein ganz guter Zeitpunkt. Der Deutsche Ferienhausverband empfiehlt je nach Ausstattung und Beschaffenheit des Geb\u00e4udes einen moderaten Aufschlag von beispielsweise zehn Prozent auf den Mietpreis. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass es sich hierbei um einen Richtwert handelt.<\/p>\n\n\n\n Preiserh\u00f6hungen \u201eaus dem Bauch\u201c<\/a> heraus sind dabei unbedingt zu vermeiden. Denn nat\u00fcrlich k\u00f6nnen zu extremen Preiserh\u00f6hungen auch zu einem Buchungsr\u00fcckgang f\u00fchren und der Geldbeutel vieler G\u00e4ste ist ohnehin schon stark belastet. Keine einfache Aufgabe f\u00fcr Gastgeber. Eine genaue Kalkulation ist stets die Voraussetzung f\u00fcr eine Preisanpassung. Die folgenden wichtigen Schritte sollten Sie beachten:<\/p>\n\n\n\n 1. Ermitteln Sie die genauen Kostensteigerungen und arbeiten Sie diese in Ihre Kostenkalkulation ein bevor Sie Ihre Preise festlegen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Laut der neuesten Energiespar-Verordnung sind Gas- und W\u00e4rmelieferanten verpflichtet, ihre Kunden \u00fcber den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, \u00fcber die Auswirkungen der aktuellen und m\u00f6glicherweise noch kommenden Energiepreiseinsparungen und \u00fcber m\u00f6gliche Einsparpotenziale fr\u00fchzeitig, mindestens aber zu Beginn der Heizsaison zu informieren.<\/p>\n\n\n\n Bedenken Sie, dass es nicht nur Kostensteigerungen bei der Energie sondern auch bei anderen Posten geben kann.<\/p>\n\n\n\n 2. Pr\u00fcfen Sie im n\u00e4chsten Schritt, ob nicht auch Einsparungen m\u00f6glich sind.<\/strong><\/p>\n\n\n\n \u00dcberlegen Sie, was Sie sonst noch tun k\u00f6nnen. Es gibt viele kleine M\u00f6glichkeiten, Energie zu sparen, ohne dass die Gastzufriedenheit darunter leiden muss.<\/p>\n\n\n\n Ein paar M\u00f6glichkeiten sind:<\/p>\n\n\n\n \u2022 programmierbare oder smarte Thermostate f\u00fcr energieeffizientes Heizen \u2022 Mehrfachsteckdosen mit An\/Aus-Schalter zum Stromladen einsetzen<\/p>\n\n\n\n \u2022 keine M\u00f6bel vor die Heizk\u00f6rper stellen <\/p>\n\n\n\n 3. Machen Sie sich Gedanken zu Ihrer Umsatzerwartung<\/strong><\/p>\n\n\n\n Nachdem die neue Kostensituation transparent ist, geht es an die Pr\u00fcfung der Umsatzerwartung. Wie k\u00f6nnte eine belegungsschonende Preisanpassung erfolgen? Gastgebern, die sich schon l\u00e4nger mit einer dynamischen Preisgestaltung besch\u00e4ftigen und differenzierte Saisonpreise anbieten, f\u00e4llt es vermutlich leichter, den gr\u00f6\u00dften Teil der n\u00f6tigen Preisaufschl\u00e4ge auf die nachfragestarken Tage zu verteilen als auf die ohnehin schwachen \u201eSaure-Gurken-Tage\u201c.<\/p>\n\n\n\n 4. Kommunizieren Sie mit Stammkunden<\/strong> Ihrer FeWo<\/strong><\/p>\n\n\n\n Gerade mit guten Stammkunden sollte man im Vorfeld einer ungeplanten Preiserh\u00f6hung das Gespr\u00e4ch suchen. Vielleicht ist eine besondere Strategie f\u00fcr die Stammg\u00e4ste eine gute Ma\u00dfnahme. So k\u00f6nnten Sie Stammg\u00e4sten das Privileg einr\u00e4umen, zun\u00e4chst ein paar Wochen noch zu den alten Preisen buchen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n 5. Beobachten Sie die Wirkung der Anpassungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n Eine permanente Beobachtung ist wichtig, um ggf. rechtzeitig gegenzusteuern. Am Ende z\u00e4hlt nicht der erzielte Durchschnittspreis oder die Belegung alleine, sondern der Ertrag, der am Ende des Jahres erzielt wurde.<\/p>\n\n\n\n 6. Behalten Sie Mitbewerber<\/strong> im Blick<\/strong> und tauschen sich aus<\/strong><\/p>\n\n\n\n Analysieren Sie den Markt. Achten Sie auf die Preise der Mitbewerber. Auch diese sind durch die steigenden Energiepreise gezwungen, die Mietpreise zu erh\u00f6hen \u2013 denn letztendlich sind auch sie gezwungen steigende Preise an den Endverbraucher weiterzugeben.<\/p>\n\n\n\n Sicherlich wird der Umgang mit den steigenden Energiekosten auch ein wichtiges Thema auf der diesj\u00e4hrigen DOMIZIL Husum sein. Wir sind dabei – Sie auch? <\/a><\/p>\n\n\n\nNachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hung f\u00fcr Ferienwohnung: Nicht empfehlenswert<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
K\u00f6nnen Preise nach Abschluss eines Mietvertrages f\u00fcr die Ferienwohnung mit dem Gast angepasst werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Ist eine Preisanpassungsklausel im Mietvertag oder in AGB rechtwirksam und sinnvoll?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
<\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n
Tipps zur Weitergabe von Kostensteigerungen und der Erh\u00f6hung der Mietpreise<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
\u2022 allgemeine Einstellung der Heizung kontrollieren \/ regelm\u00e4\u00dfige Wartung<\/p>\n\n\n\n
\u2022 energiesparende Ger\u00e4te und Beleuchtung nutzen
\u2022G\u00e4ste durch freundliche Anmerkungen in der G\u00e4stemappe dazu motivieren, Energie und Wasser zu sparen. Denn es sind auch die allt\u00e4glich gelebten \u201eKleinigkeiten\u201c, die unsere Welt besser machen.<\/p>\n\n\n\n