{"id":15380,"date":"2022-09-07T09:45:25","date_gmt":"2022-09-07T07:45:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=15380"},"modified":"2022-11-04T09:35:38","modified_gmt":"2022-11-04T08:35:38","slug":"explosion-der-energiekosten-und-auswirkungen-auf-die-fewo-branche-rechtssicherer-umgang-mit-preissteigerungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/explosion-der-energiekosten-und-auswirkungen-auf-die-fewo-branche-rechtssicherer-umgang-mit-preissteigerungen\/","title":{"rendered":"Explosion der Energiekosten und Auswirkungen auf die FeWo-Branche – Rechtssicherer Umgang mit Preiserh\u00f6hungen"},"content":{"rendered":"\n
Nachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hung der Ferienwohnung? Kein anderes Thema besch\u00e4ftigt die FeWo-Branche so stark wie die Kostenexplosion bei den Energiepreisen. Heiz\u00f6l, Erdgas und Strom: Dass \u00fcberall die Preise in schwindelerregende H\u00f6hen steigen, stellt viele Gastgeber vor Herausforderungen. Viele Fragen: Ist eine nachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hung f\u00fcr die Ferienwohnung m\u00f6glich? <\/p>\n\n\n\n
Doch nicht nur die Energiepreise geben Anlass zur Sorge, auch m\u00fcssen h\u00f6here Kosten f\u00fcr beispielsweise Hygieneartikel und Personal neu einkalkuliert werden. Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie finanzielle Reserven sowohl bei G\u00e4sten als auch Gastgebern aufgebraucht sind. Doch wie kann mit der Umlegung der Zusatzkosten, die durch Preissteigerungen entstehen, rechtssicher umgegangen werden? Mit diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Fragen beantworten.<\/p>\n\n\n\n
Nat\u00fcrlich kann Energiesparen<\/a> eine M\u00f6glichkeit sein und auch der Umstieg auf erneuerbare Energien und das Voranschreiten der Digitalisierung k\u00f6nnen helfen, der Kostenexplosion auf mittel- und langfristige Sicht entgegenzuwirken. Mithilfe einer intelligenten Heizungssteuerung hat zum Beispiel das AZIMUT Hotel Dresden seinen Energieverbrauch um 28 Prozent gesenkt. Doch gerade in Ferienwohnungen wird oftmals noch an Dingen, wie sparsamen Elektroger\u00e4ten oder einer guten Isolation gespart, was bei den Energiekosten dann doppelt zu Buche schl\u00e4gt. Und auch das G\u00e4steverhalten w\u00e4hrend des Aufenthaltes spielt beim Energieverbrauch eine Rolle.<\/p>\n\n\n\n Doch, wenn wir ehrlich sind: Kurzfristig ist das Einsparpotential begrenzt. Gerade in den Wintermonaten k\u00f6nnen Gastgeber weder die Heizung in den Ferienunterk\u00fcnften massiv herunter drehen, noch kann der Pool signifikant k\u00e4lter gemacht werden. Schlie\u00dflich m\u00f6chten Urlauber die sch\u00f6nste Zeit des Jahres genie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n Zudem lassen sich auch Buchungen, die z.B. f\u00fcr Silvester schon fr\u00fchzeitig eingegangen sind, nachtr\u00e4glich nicht \u201eteurer\u201c machen. Lediglich f\u00fcr Neubuchungen, wie z.B. zu Ostern und die kommende Sommersaison 2023 k\u00f6nnen und sollten!<\/strong> die Preise angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen unserer Vermieter, wie mit der Umlegung der Zusatzkosten, die durch Preissteigerungen entstehen, rechtssicher umgegangen werden kann.<\/p>\n\n\n\n Ein Gastgeber tritt mit der folgenden Frage an uns heran:<\/strong><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr die Saison 2023 m\u00fcssen wir Vermieter von Ferienh\u00e4usern mit weiteren Kosten f\u00fcr Strom und Energie rechnen. Um diese steigenden Kosten etwas aufzufangen, welcher Weg ist sinnvoll und rechtlich richtig:<\/p>\n\n\n\n Wir m\u00f6chten hierzu eine Handlungsempfehlung geben, weisen jedoch ausdr\u00fccklich darauf hin, dass unsere Hinweise eine erste Orientierung sind und wir bitten um Verst\u00e4ndnis, dass sich einfache, pauschale Antworten nicht immer geben lassen. Unser Beitrag stellt ausdr\u00fccklich keine Rechtsberatung dar und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ersetzen. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr alle Vertr\u00e4ge gilt: Vertr\u00e4ge sind einzuhalten. Sollten Sie also bereits einen Vertrag mit einem Gast eingegangen sein, so ist eine nachtr\u00e4gliche Anpassung des Vertrages der H\u00f6he nach nur m\u00f6glich, wenn Sie dies rechtswirksam vertraglich innerhalb einer Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Eine Ausnahme gilt allein beim Pauschalreisevertrag nach \u00a7 651g. Da dies f\u00fcr Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienh\u00e4usern eher die Ausnahme ist, soll der Pauschalreisevertrag im Weiteren nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n Wir sind grunds\u00e4tzlich der Auffassung, dass eine Anpassungsklausel im Mietvertrag (auch Preisanpassungsklausel genannt) eher ungeeignet ist, steigende Beschaffungs- und Energiekosten zu kompensieren. <\/p>\n\n\n\n Denn aufgrund der vielschichtigen Kriterien sind Preisanpassungsklauseln im Vertrag oder in AGB sehr risikobehaftet. Denn eine Klausel, die nicht die Anforderungen der Rechtsprechung erf\u00fcllt, ist unwirksam.<\/p>\n\n\n\n Bei Preisanpassungen in AGB w\u00e4re zun\u00e4chst zu beachten, dass die Vorschrift des \u00a7 309 Nr. 1 die klauselm\u00e4\u00dfige Vereinbarung von sog. kurzfristigen Preiserh\u00f6hungen<\/a> in Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit von maximal vier Monaten ausnahmslos verbietet.<\/p>\n\n\n\nNachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hung f\u00fcr Ferienwohnung: Nicht empfehlenswert<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
K\u00f6nnen Preise nach Abschluss eines Mietvertrages f\u00fcr die Ferienwohnung mit dem Gast angepasst werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Ist eine Preisanpassungsklausel im Mietvertag oder in AGB rechtwirksam und sinnvoll?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n