{"id":16233,"date":"2022-12-12T11:55:31","date_gmt":"2022-12-12T10:55:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=16233"},"modified":"2022-12-20T13:24:42","modified_gmt":"2022-12-20T12:24:42","slug":"eu-verordnung-zur-regulierung-der-kurzzeitvermietung-strs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/eu-verordnung-zur-regulierung-der-kurzzeitvermietung-strs\/","title":{"rendered":"Short Term Rental Initiative: EU-Verordnung zur Regulierung der Kurzzeitvermietung (STRs)"},"content":{"rendered":"\n

Haben Sie schon von der Short Term Rental Initiative geh\u00f6rt?<\/strong> Die EU-Kommission hat einen Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung eingereicht, die vor allem die Kurzzeitvermietung sowie die Erhebung und den Austausch von Gastgeberdaten auf Online-Plattformen f\u00fcr Vermietungen betrifft.<\/p>\n\n\n\n

Ziel dieser Verordnung soll sein, mehr Transparenz und einen besseren Datenaustausch auf dem Ferienhausmarkt zu schaffen, aber auch nicht regelkonforme Anbieter zu identifizieren. Der Entwurf wurde am 7. November 2022 von der EU-Kommission eingereicht und wird nun im Europ\u00e4ischen Parlament gepr\u00fcft. Die Short Term Rental Initiative beinhaltet dabei zwei wesentliche Regelungen: eine ggfs. EU-weite Registrierung und einen Rahmen f\u00fcr Auskunftspflichten. Nach der Annahme soll die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n

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In der Pressemitteilung der EU-Kommission Short Term Rental Initiative hei\u00dft es:<\/p>\n\n\n\n

\u201eDie vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der T\u00e4tigkeit von Gastgebern, die eine kurzfristige Vermietung von Unterk\u00fcnften anbieten, und hinsichtlich der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern sowie die Registrierung der Gastgeber erleichtern.\u201c<\/em> (Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission<\/a>)<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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Inwiefern sich die Entwurfsinhalte der EU-Verordnung auf Einzelvermieter und Agenturen auswirken und welche Konsequenzen daraus erfolgen, haben wir im Folgenden f\u00fcr Sie zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n

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Welche \u00c4nderungen ergeben Sie durch die Entwurfsinhalte der neuen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung?<\/h2>\n\n\n\n


\u25aa Gastgeber (Hosts)<\/strong> sollen ihre Ferienobjekte zuk\u00fcnftig zentral registrieren. Dabei werden pers\u00f6nliche Daten zur Person\/Firma und zum Objekt verlangt und es wird eine individuelle Registrierungsnummer vergeben.<\/p>\n\n\n\n

\u25aa Die Registrierung muss einfach und umgehend (online) erfolgen \u00fcber ein zentrales Registrierungssystem<\/strong>, welches Mitgliedsstaaten gem\u00e4\u00df den Anforderungen der Kommission zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n

\u25aa Die Registrierungsnummer muss von Gastgebern auf allen Plattformen angegeben werden<\/strong> und durch stichprobenartige Pr\u00fcfungen durch Portale sichergestellt werden. In welchem Umfang die geforderte stichprobenartige \u00dcberpr\u00fcfung von Gastgebern durch die Plattformen erfolgen muss, geht aus dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission nicht eindeutig hervor.<\/p>\n\n\n\n

\u25aa Plattformbetreiber<\/strong> m\u00fcssen monatlich Daten \u00fcber Buchungen<\/strong> an die Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln<\/strong> (KMUs mit weniger als 2.500 aktiven Gastgeber berichten viertelj\u00e4hrlich). Ob Anfrageportale, Metasearcher oder Channelmanager davon ausgenommen sind, ist nicht eindeutig definiert.<\/p>\n\n\n\n

\u25aa Die \u00dcberwachung wird durch die Mitgliedstaaten <\/strong>erfolgen und diese haben die M\u00f6glichkeit, Plattformen zu sanktionieren, die Ihren Pflichten nicht nachkommen. Eine klare Definition \u00fcber den geforderten Umfang der Pr\u00fcfungen, aber auch den Rahmen der Sanktionen gibt es derzeit noch nicht.<\/p>\n\n\n\n

\u25aa Es wird eine<\/strong> Datenerhebung f\u00fcr Statistiken zur Nutzung im<\/strong> europ\u00e4ischen Datenraum geben. <\/strong><\/p>\n\n\n\n

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Vorteile der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung<\/h2>\n\n\n\n

Durch die EU-Verordnung ergeben sich im Einzelnen die folgenden Vorteile:<\/p>\n\n\n\n