{"id":16233,"date":"2022-12-12T11:55:31","date_gmt":"2022-12-12T10:55:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=16233"},"modified":"2022-12-20T13:24:42","modified_gmt":"2022-12-20T12:24:42","slug":"eu-verordnung-zur-regulierung-der-kurzzeitvermietung-strs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/eu-verordnung-zur-regulierung-der-kurzzeitvermietung-strs\/","title":{"rendered":"Short Term Rental Initiative: EU-Verordnung zur Regulierung der Kurzzeitvermietung (STRs)"},"content":{"rendered":"\n
Haben Sie schon von der Short Term Rental Initiative geh\u00f6rt?<\/strong> Die EU-Kommission hat einen Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung eingereicht, die vor allem die Kurzzeitvermietung sowie die Erhebung und den Austausch von Gastgeberdaten auf Online-Plattformen f\u00fcr Vermietungen betrifft.<\/p>\n\n\n\n Ziel dieser Verordnung soll sein, mehr Transparenz und einen besseren Datenaustausch auf dem Ferienhausmarkt zu schaffen, aber auch nicht regelkonforme Anbieter zu identifizieren. Der Entwurf wurde am 7. November 2022 von der EU-Kommission eingereicht und wird nun im Europ\u00e4ischen Parlament gepr\u00fcft. Die Short Term Rental Initiative beinhaltet dabei zwei wesentliche Regelungen: eine ggfs. EU-weite Registrierung und einen Rahmen f\u00fcr Auskunftspflichten. Nach der Annahme soll die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n In der Pressemitteilung der EU-Kommission Short Term Rental Initiative hei\u00dft es:<\/p>\n\n\n\n