{"id":16948,"date":"2023-04-12T10:51:47","date_gmt":"2023-04-12T08:51:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=16948"},"modified":"2023-04-27T11:36:47","modified_gmt":"2023-04-27T09:36:47","slug":"gez-fuer-ferienwohnung-wer-muss-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/gez-fuer-ferienwohnung-wer-muss-zahlen\/","title":{"rendered":"GEZ f\u00fcr Ferienwohnung: Wer muss zahlen?"},"content":{"rendered":"\n
Das Verwaltungsgericht Oldenburg fiel im M\u00e4rz 2023 ein Urteil \u00fcber die Frage der Zahlung der GEZ f\u00fcr Ferienwohnungen. Es entschied, dass Verwalter von Ferienwohnungen nur dann zu Rundfunkgeb\u00fchren verpflichtet sind, wenn sie die Ferienwohnungen in eigenem Namen vermieten. Grunds\u00e4tzlich liegt die Rundfunkbeitragspflicht bei den Eigent\u00fcmern. Geklagt hatte ein Vermietungsservice, der Ferienwohnungen f\u00fcr die jeweiligen Eigent\u00fcmer vermietet und betreut.<\/p>\n\n\n\n
Die GEZ war die Geb\u00fchreneinzugszentrale der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie war verantwortlich f\u00fcr die Erhebung der Rundfunkgeb\u00fchren, die bis 2013 von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden mussten. Seitdem gibt es den Rundfunkbeitrag, der unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Ger\u00e4te und Personen pro Haushalt erhoben wird. Der Beitrag wird zur Finanzierung von \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio verwendet. Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wer bestimmte Bedingungen erf\u00fcllt, wie zum Beispiel der Erhalt von Grundsicherung oder B\u00fcrgergeld, ist von der Rundfunktbeitragspflicht befreit. Die H\u00f6he des Beitrags liegt derzeit bei 18,36 \u20ac pro Monat.<\/p>\n\n\n
Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Vermieter Rundfunkgeb\u00fchren f\u00fcr Ferienwohnungen zahlen, da eine vermietete Ferienwohnung rechtlich als „Betriebsst\u00e4tte“ gilt. Entrichten Vermieter bereits f\u00fcr die eigene regul\u00e4re Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Ab der zweiten Ferienwohnung muss dann ein zus\u00e4tzlicher Beitrag gezahlt werden. Die gleiche Regelung gilt nat\u00fcrlich auch bei der GEZ f\u00fcr Ferienh\u00e4user.<\/p>\n\n\n\n
Wo Sie f\u00fcr Ihre Ferienwohnung GEZ anmelden?<\/strong>
Hier<\/a> k\u00f6nnen Sie Ihre Ferienwohnung zu den Rundfunkgeb\u00fchren anmelden.
In unserem Leitfaden<\/a> finden Sie weitere wichtigen Informationen wann und wo Sie Ihre Ferienwohnung anmelden m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n