{"id":17984,"date":"2023-10-09T07:49:20","date_gmt":"2023-10-09T05:49:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=17984"},"modified":"2023-10-11T08:07:00","modified_gmt":"2023-10-11T06:07:00","slug":"unangemeldete-gaeste-in-ihrer-unterkunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/unangemeldete-gaeste-in-ihrer-unterkunft\/","title":{"rendered":"Unangemeldete G\u00e4ste in Ihrer Unterkunft und die Konsequenzen"},"content":{"rendered":"\n
Hatten Sie auch schon einmal unangemeldete G\u00e4ste in Ihrer Ferienwohnung? Bleibt der Besuch in der Ferienwohnung auch noch \u00fcber Nacht, ist das f\u00fcr Vermieter \u00e4rgerlich und meist mit zus\u00e4tzlichen Kosten verbunden. Auch rechtliche Konsequenzen k\u00f6nnten dabei auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen wie Sie mit der Situation umgehen und welche Ma\u00dfnahmen Sie ergreifen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n
Ferienwohnungen sind f\u00fcr die Beherbergung der angemeldeten und im Mietvertrag festgelegten G\u00e4ste vorgesehen. Ihr Mietvertrag sollte daher auch eine Klausel zur maximalen Belegung und zur Anmeldung von G\u00e4sten enthalten. Das bedeutet, dass G\u00e4ste, die nicht im Mietvertrag aufgef\u00fchrt sind und nicht bei der Ankunft registriert wurden, normalerweise nicht ohne die Zustimmung des Vermieters in der Ferienwohnung \u00fcbernachten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n
Wenn unangemeldete G\u00e4ste in einer Ferienwohnung angetroffen werden, k\u00f6nnen Vermieter rechtliche Schritte unternehmen. Dies kann von einer Verwarnung \u00fcber die Aufforderung zum Verlassen der Ferienwohnung bis hin zur Vertragsaufl\u00f6sung reichen, je nach den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen im Mietvertrag.<\/p>\n\n\n\n
Das Gesetz gew\u00e4hrt Vermietern das Recht, unangemeldete G\u00e4ste aus der Ferienwohnung zu verweisen. Im Schadensfall k\u00f6nnen Vermieter Anspr\u00fcche geltend machen, um entstandene Kosten zu decken. Dies sollte jedoch stets im Rahmen der geltenden Gesetze und Vertragsbestimmungen erfolgen.<\/p>\n\n\n\n
Halten Sie alle wichtigen Punkte vorab im Mietvertrag fest. Tragen Sie auch alle Namen der angemeldeten G\u00e4ste dort ein. Am Ende m\u00fcssen Sie und die G\u00e4ste den Mietvertrag unterzeichnen. Dadurch sind beide Parteien gesch\u00fctzt, falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt.<\/p>\n\n\n\n