{"id":18640,"date":"2024-02-14T14:05:53","date_gmt":"2024-02-14T13:05:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=18640"},"modified":"2024-02-16T10:45:33","modified_gmt":"2024-02-16T09:45:33","slug":"energieausweis-fuer-ferienhaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/energieausweis-fuer-ferienhaus\/","title":{"rendered":"Energieausweis f\u00fcr Ferienhaus: Was Sie wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n
Als Vermieter haben Sie einen gro\u00dfen Wissensschatz rund um die Ferienhausvermietung, aber \u00fcber einen Energieausweis f\u00fcr das Ferienhaus haben Sie sich vielleicht noch nie informiert. Dabei besteht f\u00fcr Ihre Ferienunterkunft m\u00f6glicherweise eine Energieausweis Pflicht. Wir kl\u00e4ren auf, was Sie als Vermieter \u00fcber den Energieausweis speziell f\u00fcr Ferienunterk\u00fcnfte wissen m\u00fcssen – von der gesetzlichen Grundlage bis zur praktischen Umsetzung.<\/p>\n\n\n\n
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen dar\u00fcber enth\u00e4lt, wie viel Energie ein Geb\u00e4ude verbraucht, um beheizt oder gek\u00fchlt zu werden. Diese Vorgaben sind im Geb\u00e4ude-Energie-Gesetz (GEG)<\/a> festgelegt. Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 gilt und wurde 2023 novelliert. Es hat fr\u00fchere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-W\u00e4rmegesetz (EEW\u00e4rmeG) ersetzt.<\/p>\n\n\n\n Das Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Geb\u00e4uden zu regulieren, besonders in Bezug auf Heizung und D\u00e4mmung. F\u00fcr Neubauten bedeutet dies, dass sie nur noch bis zu 55 Prozent der Prim\u00e4renergie eines speziellen Referenzwerts verbrauchen d\u00fcrfen. Vorher war diese Anforderung bei 75 Prozent. Au\u00dferdem m\u00fcssen bestimmte Standards f\u00fcr D\u00e4mmung und Fenster ber\u00fccksichtig werden.<\/p>\n\n\n\n