{"id":2050,"date":"2018-05-21T10:15:44","date_gmt":"2018-05-21T08:15:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/blog\/?p=2050"},"modified":"2022-03-23T13:09:08","modified_gmt":"2022-03-23T12:09:08","slug":"vermietung-von-feriendomizilen-gewerbeanmeldung-und-steuerliche-aspekte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/vermietung-von-feriendomizilen-gewerbeanmeldung-und-steuerliche-aspekte\/","title":{"rendered":"Vermietung von Feriendomizilen: Steuer- und gewerberechtliche Aspekte"},"content":{"rendered":"\n
Das Ferienhaus oder die Ferienwohnung ist gekauft, dekoriert und frisch geputzt. Jetzt kann es doch direkt losgehen mit der Vermietung der Unterkunft an G\u00e4ste, oder? Bevor Sie Ihre Ferienunterkunft an G\u00e4ste vermieten, sollten Sie sich \u00fcber die rechtliche und steuerliche Seite der Vermietung informieren. Denn hier gibt es einiges zu beachten und \u00c4rger mit den Beh\u00f6rden m\u00f6chte sicherlich jeder vermeiden. Unser kleiner Ratgeber gibt Ihnen einen \u00dcberblick dar\u00fcber, welche steuerlichen und gewerberechtlichen Aspekte Vermieter von Ferienunterk\u00fcnften beachten sollten.<\/p>\n\n\n\n
Ob romantische Ferienwohnung in den Bergen oder ein maritimes H\u00e4uschen am Strand – wenn Sie an Urlaubsg\u00e4ste vermieten, dann m\u00fcssen Sie einige rechtliche und steuerliche Aspekte ber\u00fccksichtigen. In jedem Fall sollten Sie sich vorab informieren, ob eine Nutzung als Ferienunterkunft \u00fcberhaupt erlaubt ist. Es besteht zum Beispiel die M\u00f6glichkeit, dass es f\u00fcr den Ort, in welchem Ihr Objekt liegt, ein Zweckentfremdungsverbot<\/strong> oder \u00e4hnliches gibt. Kl\u00e4ren sollten Sie auch, ob eine Anmeldung als Gewerbe notwendig ist. \u00dcber die Zust\u00e4ndigkeiten k\u00f6nnen Sie sich bei Ihrer \u00f6rtlichen Beh\u00f6rde informieren.<\/p>\n\n\n\n Die Vermietung kann privat oder gewerblich erfolgen. Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft lediglich vermieten und keine zus\u00e4tzlichen Serviceleistungen anbieten, handelt es sich um eine \u201eVermietung\u201c oder \u201eVerpachtung\u201c, jedoch nicht um eine gewerbliche T\u00e4tigkeit. Zus\u00e4tzliche Serviceleistungen k\u00f6nnen z. B. sein: Fr\u00fchst\u00fccks-\/Br\u00f6tchenservice oder eine t\u00e4gliche Reinigung.<\/p>\n\n\n\n Als Vermieter stehen Sie in der Pflicht auch die private Vermietung beim \u00f6rtlichen Gewerbeamt anzuzeigen<\/strong>, hierf\u00fcr m\u00fcssen keinerlei Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Eine Meldung wird dann vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergeleitet, dieses pr\u00fcft wiederum, ob Sie steuerlich veranlagt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Entscheidend ist auch, ob eine Gewinnerzielungsabsicht<\/strong> besteht, wobei nicht relevant ist, ob wirklich Gewinn erzielt wird. Die reine Absicht ist hier ausreichend! Au\u00dferdem muss die gewerbliche Bet\u00e4tigung auf Dauer und f\u00fcr Dritte angelegt sein. Die gelegentliche und unregelm\u00e4\u00dfige Vermietung gilt in der Regel nicht als Gewerbe, sondern f\u00e4llt in die Kategorie privat. Eine Beurteilung, ob ein Gewerbe vorliegt, kann im Einzelfall schwierig sein. Daher sollte das \u00f6rtliche Gewerbe- und Finanzamt zu Rate gezogen werden.<\/p>\n\n\n\n Sollten Sie \u00fcber die Vermietung Ihrer Mietwohnung an Urlaubsg\u00e4ste nachdenken, dann sollten Sie unbedingt im Vorfeld das Gespr\u00e4ch mit dem Vermieter suchen. Ihr Mietvertrag gibt Ihnen zwar Auskunft dar\u00fcber, ob eine Untervermietung generell erlaubt ist, f\u00fcr eine touristische Nutzung ben\u00f6tigen Sie jedoch die ausdr\u00fcckliche Erlaubnis des Vermieters. Bei einer Eigentumswohnung sollten Sie die Teilungserkl\u00e4rung, welche unter anderem die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigent\u00fcmer regelt, studieren.<\/p>\n\n\n\nVermietung privat oder gewerblich?<\/h2>\n\n\n\n