{"id":2906,"date":"2019-08-19T12:21:12","date_gmt":"2019-08-19T10:21:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/blog\/?p=2906"},"modified":"2023-05-17T12:54:39","modified_gmt":"2023-05-17T10:54:39","slug":"barrierefreie-ferienunterkunft-was-sie-als-gastgeber-beachten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/barrierefreie-ferienunterkunft-was-sie-als-gastgeber-beachten-sollten\/","title":{"rendered":"Barrierefreie Ferienunterkunft: Was Sie als Gastgeber beachten sollten"},"content":{"rendered":"\n
Sie m\u00f6chten Ihre Ferienwohnung barrierefrei gestalten? Barrierefreie Ferienh\u00e4user und -wohnungen werden immer beliebter, denn nicht nur Rollstuhlfahrer haben spezielle Anforderungen an ihre gew\u00e4hlte Unterkunft. Doch wo liegen die Unterschiede zwischen barrierefrei und rollstuhlgeeignet? Welche Gesetze und Anforderungen sind zu beachten? Und wie lassen sich Unterk\u00fcnfte barrierefrei umbauen und gestalten? Wir zeigen Ihnen F\u00f6rderungsm\u00f6glichkeiten auf und stellen Ihnen Checklisten bereit, damit auch Sie diese wachsende Zielgruppe erschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Reisebranche und zudem eine wirksame M\u00f6glichkeit, den Zugang zum Reisen zu erweitern. Weltweit sind derzeit ca. 15% der Weltbev\u00f6lkerung aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters auf Barrierefreiheit angewiesen. Bis 2050 wird dies auf ein F\u00fcnftel der Menschen weltweit zutreffen. In Deutschland leben bereits heute mehr als 10 Mio. Menschen mit einer Behinderung, in der Europ\u00e4ischen Union sind es mehr als 60 Mio., die bei einer Reise besonders auf barrierefreie Angebote angewiesen sind. Durch die demografische Entwicklung wird diese Gruppe in den kommenden Jahren noch deutlich wachsen.<\/p>\n\n\n\n
Barrierefreier Tourismus z\u00e4hlt also ganz klar zu den Wachstumsm\u00e4rkten: Service, Komfort und Nutzbarkeit werden f\u00fcr immer mehr G\u00e4ste zu unverzichtbaren Qualit\u00e4tsmerkmalen einer Ferienunterkunft.<\/p>\n\n\n\n
Laut einer Studie des Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit ist Barrierefreiheit f\u00fcr etwa 10% der Bev\u00f6lkerung unentbehrlich, f\u00fcr 40% notwendig und f\u00fcr 100% komfortabel.<\/p>\n\n\n\n
Die Ergebnisse der gr\u00f6\u00dften deutschen Online-Studie der IUBH Internationalen Hochschule unter behinderten Reisenden und deren Angeh\u00f6rigen zeigen: Die meisten Reisenden informieren sich online \u00fcber ihre Unterkunft und buchen am liebsten direkt beim Vermieter (42,4%). Daher ist es wichtig, dass Sie als Gastgeber auf Ihrer Webseite oder in Ihrem Inserat detaillierte Informationen bereitstellen, falls Ihre Ferienwohnung barrierefrei ist. <\/p>\n\n\n
Viele Gastgeber setzen sich bereits mit dem Thema intensiv auseinander. Denn immer wieder werden uns Fragen zum Thema Barrierefreiheit gestellt:<\/p>\n\n\n\n
Daher haben wir f\u00fcr Sie die Gesetzeslage recherchiert und praktikable Hinweise zusammengestellt.<\/p>\n\n\n
Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, Paragraph 4)<\/strong> wird \u201eBarrierefreiheit\u201c folgenderma\u00dfen erl\u00e4utert: \u201e Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenst\u00e4nde, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie f\u00fcr Menschen mit Behinderungen in der allgemein \u00fcblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grunds\u00e4tzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zug\u00e4nglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zul\u00e4ssig.\u201c<\/p>\n\n\n\n Die Bezeichnungen \u201ebarrierefrei<\/strong>\u201c und \u201erollstuhlgerecht<\/strong>\u201c sind vom Gesetzgeber sehr klar und eindeutig definiert. Andere Begriffe wie behindertengerecht, geeignet f\u00fcr Senioren, altengerecht, barrierearm lassen Platz f\u00fcr verschiedene Deutungen\u2026 Bereits eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus\u00a0mit\u00a0Haltegriffen\u00a0im Sanit\u00e4rbereich kann seniorengerecht genannt werden! Das ist grunds\u00e4tzlich legitim, aber nicht besonders aussagekr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n Die beiden Begriffe \u201ebarrierefrei<\/strong>\u201c und \u201erollstuhlgerecht<\/strong>\u201c sind in der DIN 18040<\/strong> ausgestaltet und konkretisiert. Beim Zugang und der Umgebung des Geb\u00e4udes bedeutet \u201ebarrierefrei\u201c das Gleiche wie \u201erollstuhlgerecht\u201c. Das betrifft den Zugang und die Zufahrt zum Geb\u00e4ude ebenso wie Parkpl\u00e4tze, Korridor und den Raum bis hinter die Wohnungst\u00fcr.<\/p>\n\n\n\n Beim privaten Wohnbereich<\/strong> wird zwischen zwei Abstufungen differenziert, und zwar zwischen:<\/p>\n\n\n\n Das Kriterium \u201erollstuhlgerecht\u201c hat grunds\u00e4tzlich noch h\u00f6here Anforderungen als das Kriterium \u201ebarrierefrei\u201c. Das gilt verbindlich auch f\u00fcr Ferienwohnungen und Ferienh\u00e4user. Der Deutsche Tourismusverband (DTV)<\/strong> bietet sehr detaillierte und umfangreiche Checklisten, mit denen Sie selbst herausfinden k\u00f6nnen, ob die von Ihnen angebotene Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus die Kriterien der Barrierefreiheit teilweise oder komplett erf\u00fcllt. Der DTV bietet auch eine (kostenpflichtige) Zertifizierung von Ferienunterk\u00fcnften an. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus zertifizieren lassen, bieten sich Ihnen optimale M\u00f6glichkeiten, diese wachsende Zielgruppe anzusprechen und mit den entsprechenden Siegeln zu werben. Auf der Internetseite www.reisen-f\u00fcr-alle.de<\/u> k\u00f6nnen Sie die Gesamt\u00fcbersicht f\u00fcr alle Kriterien und Ausstattungsmerkmale des DTV herunterladen und weiteres Informationsmaterial finden.<\/p>\n\n\n W\u00e4hrend bei der Infrastruktur einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses barrierefrei genau dasselbe bedeutet wie rollstuhlgerecht, werden f\u00fcr die Wohnung selbst erhebliche Unterschiede gemacht. Eine Wohnung, die als rollstuhlgerecht bezeichnet wird, muss alle Merkmale einer barrierefreien Wohnung aufweisen, ebenso wie zus\u00e4tzlich die folgenden Anforderungen:<\/p>\n\n\n\n Ein barrierefreier Wohnbereich muss laut DIN 18040<\/strong> \u00fcber folgende Ausstattungsmerkmale verf\u00fcgen:<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr ein barrierefreies Bad sind die genauen Ausstattungsmerkmale und erforderlichen Qualit\u00e4tskriterien laut DTV:<\/p>\n\n\n\n Gerne stellen wir Ihnen unsere Checklisten auch zum Download bereit. Klicken Sie bitte hier.<\/a><\/p>\n\n\nAbgrenzung „barriefrei“ und „rollstuhlgerecht“<\/h2>\n\n\n\n
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Kriterien \u2013 Abgrenzung Ferienwohnung barrierefrei und rollstuhlgerecht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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Bodenbel\u00e4ge<\/td> \n \n
T\u00fcren<\/td> \n \n
Bad<\/td> \n \n
rutschhemmender Bodenbelag<\/li>\n<\/ul>\n<\/td><\/tr>Schlaf- und Wohnr\u00e4ume<\/td> \n \n
K\u00fcche<\/td> \n \n
Balkon, Loggia, Terrasse<\/td> \n \n
Sicht<\/td> \n \n
Beispiel: Barrierefreies Badezimmer<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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