{"id":3212,"date":"2022-02-22T13:37:00","date_gmt":"2022-02-22T12:37:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/blog\/?p=3212"},"modified":"2022-05-17T11:50:37","modified_gmt":"2022-05-17T09:50:37","slug":"stornierungen-das-sollten-sie-als-vermieter-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/stornierungen-das-sollten-sie-als-vermieter-beachten\/","title":{"rendered":"Stornierung der Ferienwohnung: Rechtslage allgemein und bei Corona"},"content":{"rendered":"\n
Auch das noch: Ihre G\u00e4ste sagen die Anreise ab und m\u00f6chten vom Beherbergungsvertrag zur\u00fccktreten. Erfolgt die Stornierung der Ferienwohnung<\/strong> kurz vor Mietbeginn oder ist die Rechtslage<\/strong> unklar, ist der \u00c4rger oft gro\u00df. Dennoch geh\u00f6ren Stornierungen leider genauso zum Vermieteralltag wie Buchungen, gerade auch zur Corona-Zeit.<\/p>\n\n\n\n Lesen Sie, was Sie als Vermieter f\u00fcr Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegen\u00fcber dem Urlaubsgast haben, wie Sie mit einer Stornierung richtig umgehen und die Abwicklung gelingt. <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Corona-Pandemie samt Beherbergungsverbot, Reisebeschr\u00e4nkungen und Reisewarnungen hat nun seit mehr als 2 Jahren gravierende Auswirkungen auf das Vermietungsgesch\u00e4ft. Es kommt zu einer erh\u00f6hten Anzahl an Reisestornierung z.B. weil der Urlaubsort als Hochrisikogebiet eingestuft wurde oder ein generelles Beherbergungsverbot gilt. Die wichtigsten Informationen zu Stornierung der Ferienwohnung und Corona sind daher an passender Stelle im Beitrag jeweils aktuell erg\u00e4nzt.<\/strong> Was passiert bei Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von 2G oder 2G+? \u2713 Wie ist die Rechtslage im Kontext „Corona“? \u2713 Wer tr\u00e4gt die Kosten?<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Kennen Sie das auch? Der Gast storniert seine gemietete Ferienwohnung und ist v\u00f6llig \u00fcberrascht, dass Sie trotzdem einen (anteiligen) Mietpreis verlangen? In vielen F\u00e4llen geschieht dies nicht aus b\u00f6ser Absicht des Gastes, sondern vielmehr aus Unwissenheit. Ihm ist gar nicht bewusst, dass er mit Vertragsabschluss auch eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Grunds\u00e4tzlich gibt es keine Formvorschrift f\u00fcr einen Vertragsabschluss. Ein g\u00fcltiger Vertrag liegt bereits dann vor, wenn der Gast telefonisch oder per Mail den gew\u00fcnschten Zeitraum zusagt. Und grunds\u00e4tzlich gilt: Sagt ein Gast den gebuchten Aufenthalt ab, hat er den vereinbarten Mietpreis zu zahlen abz\u00fcglich der Kosten, die der Vermieter durch die Stornierung eingespart hat.<\/p>\n\n\n\n Daher empfehlen wir die Stornierungsbedingungen offen zu kommunizieren und Mietvertr\u00e4ge<\/a> immer schriftlich und nicht m\u00fcndlich abzuschlie\u00dfen<\/strong>, um sp\u00e4tere Missverst\u00e4ndnisse und Unannehmlichkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, Ihren G\u00e4sten eine Reiser\u00fccktrittsversicherung zu empfehlen, die unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. schwerwiegende Krankheit, Unfall) greift. Bei Abschluss einer solchen Versicherung sind sowohl Ihre G\u00e4ste als auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Viele Versicherungen bieten aus aktuellem Anlass auch einen speziellen Corona-Reiseschutz<\/strong>, der den Versicherungsschutz aus z.B. Reiser\u00fccktritts- und Abbruchversicherung erg\u00e4nzt\u2013 f\u00fcr den Fall einer h\u00e4uslichen Quarant\u00e4ne oder etwa einer Transportverweigerung durch die Fluggesellschaft.<\/p>\n\n\n\n Dar\u00fcber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Stornierungsbedingungen bereits in Ihrem Inserat anzugeben. <\/strong>Dann wei\u00df der Gast noch bevor er anfragt, welche Kosten im Falle einer Stornierung auf ihn zukommen und kann sp\u00e4ter nicht sagen: „Das wusste ich nicht“. Loggen Sie sich hierf\u00fcr einfach in den \u201eVermieter-Bereich\u201c ein und gehen dann zu den Preisen. Hier k\u00f6nnen Sie nun die bereits angelegten Stornierungsbedingungen „flexibel“, „moderat“ oder „streng“ ausw\u00e4hlen oder Ihre eigenen Stornierungsbedingungen festlegen.<\/p>\n\n\n\n Unser Tipp: <\/strong>Staffeln Sie die Stornokosten abh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Stornierung. Je weniger Zeit zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto h\u00f6her sollte die vom Gast zu zahlende Entsch\u00e4digung sein. Gerade in der Corona-Zeit w\u00fcnschen sich G\u00e4ste m\u00f6glichst kundenfreundliche Stornokonditionen. Wie aktuelle Umfragen zeigen sind f\u00fcr die Mehrheit der Reisenden flexible Stornierungsbedingungen und leicht verst\u00e4ndliche Informationen \u00fcber den Ablauf einer Buchung\/Stornierung ausschlaggebend. Mit flexiblen Stornobedingungen schaffen Sie als Gastgeber Vertrauen und helfen G\u00e4sten \u00fcber die Verunsicherung hinweg. <\/strong><\/p>\n\n\n\n Wir empfehlen Ihnen, eine kostenfreie Stornierung den G\u00e4sten zu gew\u00e4hren. Je gro\u00dfz\u00fcgiger der kostenfreie Stornozeitraum, desto h\u00f6her die Chance auf Buchungen. G\u00e4ste freuen sich \u00fcber klar kommunizierte, \u00fcbersichtliche Stornobedingungen, die schnell und auf einen Blick erfasst werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Auf unserem Portal k\u00f6nnen G\u00e4ste daher nach Ferienunterk\u00fcnfte mit dem Merkmal der kostenfreien Stornierung filtern. Bieten Sie eine kostenfreie Stornierungsm\u00f6glichkeit an und m\u00f6chten Sie mit Ihrem Inserat auch unter diesem Filter gelistet sein, gehen Sie bitte wie folgt vor: <\/p>\n\n\n\n So gehen Sie vor, um unter dem Filter „kostenfreie Stornierung“ gelistet zu werden Gastgeber m\u00fcssen sich bei Stornierung derzeit wenig Sorgen um einen Leerstand der Ferienwohnung im Sommer machen: Stornierte Unterk\u00fcnfte werden meist kurzfristig wieder nachgefragt und die kostenfreie Stornierungsm\u00f6glichkeit wird von G\u00e4sten nicht missbraucht, um mehrere Ferienwohnungen gleichzeitig zu reservieren, so zeigen es die Erfahrungen vieler Vermieter aus dem vergangenen Jahr. Grunds\u00e4tzlich ist es gut eine einvernehmliche L\u00f6sung mit dem Gast zu finden und z.B. eine Umbuchung vorzuschlagen. Kulanz wirkt sich auf die Kundenbindung positiv aus.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n Wenn der Urlauber seine Reise nicht antreten kann und storniert, versuchen Sie das Beste daraus zu machen. In jedem Fall sollten Sie den direkten Kontakt zu dem Urlauber suchen<\/strong>. Oftmals sind es weniger sch\u00f6ne Umst\u00e4nde, die den Gast dazu zwingen die lang ersehnte Reise zu stornieren. In solchen F\u00e4llen lohnt es sich fast immer, wenn Sie sich kulant zeigen und eine g\u00fctliche L\u00f6sung zu finden. Schauen Sie in Ihrem Kalender nach und bieten dem Gast einen freien Alternativtermin zu einem sp\u00e4teren Reisezeitraum an. Er wird es Ihnen mit Sicherheit danken. Nicht selten wird so aus einer „stornierten Buchung“ ein Stammkunde.<\/p>\n\n\n\n Erst wenn Sie im direkten Kontakt keine faire L\u00f6sung f\u00fcr beide Seiten finden, sollten Sie \u00fcber eine rechtliche Beratung nachdenken. Viel wichtiger ist es jedoch sich schnell um Ersatzmieter zu bem\u00fchen<\/strong> und als ersten Schritt Ihren Belegungskalender f\u00fcr den Zeitraum wieder als \u201everf\u00fcgbar\u201c zu markieren!<\/p>\n\n\n\n Um die Buchungsl\u00fccke<\/a> schnell zu schlie\u00dfen, k\u00f6nnen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihr Inserat durch folgende Ma\u00dfnahmen erh\u00f6hen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n Eine gute Nachricht f\u00fcr Sie vorweg:\u00a0Im Falle einer Stornierung steht Ihnen grunds\u00e4tzlich der Mietpreis f\u00fcr den gebuchten Zeitraum zu, auch wenn hier\u00fcber kein gesondertes R\u00fccktrittsrecht mit dem Gast getroffen wurden. Denn bei der Vermietung von Ferienunterk\u00fcnften greift meistens das klassische Mietrecht<\/strong> und dem Vermieter steht somit grunds\u00e4tzlich ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises zu. Anders verh\u00e4lt es sich beispielsweise bei Pauschalreisen, f\u00fcr diese gelten Regelungen des Reiserechts.<\/p>\n\n\n\n Mietverh\u00e4ltnisse sind nach \u00a7 542 II BGB nur aus au\u00dferordentlich wichtigem Grund k\u00fcndbar. Ein au\u00dferordentlicher K\u00fcndigungsgrund kann beispielsweise sein, wenn dem Mieter der Gebrauch der Unterkunft nicht oder nur zum Teil zug\u00e4nglich gemacht wird oder eine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung der Nutzung besteht. Schimmelpilz- oder Ungezieferbefall, der die Gesundheit gef\u00e4hrdet, erhebliche L\u00e4rmbel\u00e4stigung oder unzureichende Beheizung k\u00f6nnen zu einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n Der Mieter wird demnach nicht von der Entrichtung der Miete befreit, wenn er aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden absagt, und zwar unabh\u00e4ngig davon, wann abgesagt wird (\u00a7 537 II BGB). So k\u00f6nnen Vermieter die volle Miete verlangen, abz\u00fcglich der Kosten, die durch den Ausfall der Vermietung ausbleiben. Dabei gilt: selbst bei einer extrem kurzfristigen Absage mit wenig Aussicht auf Neuvermietung, z.B. einen Tag vor Anreisetermin k\u00f6nnen dem Gast nicht die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden, sondern die ersparten Aufwendungen (wie Gas, Wasser oder Fr\u00fchst\u00fcck) m\u00fcssen laut dem Urteil des Oberlandgerichts N\u00fcrnberg (OLG N\u00fcrnberg Az.: 3 U 1559\/99) abgezogen werden.<\/p>\n\n\n\n Anders sieht es aus, wenn Sie f\u00fcr den Zeitraum zum gleichen Mietpreis an andere G\u00e4ste vermieten k\u00f6nnen. Das hei\u00dft konkret, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus f\u00fcr den betreffenden Zeitraum neu vermietet wurde, entf\u00e4llt auch der Anspruch auf Stornogeb\u00fchren. Dann stehen Ihnen nur die Kosten f\u00fcr die Stornierung zu (z.B. Portokosten oder Kosten f\u00fcr bereits bestellte Dienstleistungen).<\/p>\n\n\n\n In Deutschland gelten die Corona-Verordnungen der Bundesl\u00e4nder<\/strong>. G\u00e4ste und Gastgeber sollten sich regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Regelungen im Reiseland und Reisehinweise erkundigen und ber\u00fccksichtigen, dass sich diese schnell \u00e4ndern k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Wenn in Deutschland touristische \u00dcbernachtungen sprich Beherbergung untersagt ist, muss der Vermieter von sich aus stornieren, weil er seine Leistung aufgrund einer beh\u00f6rdlichen Verordnung nicht mehr anbieten darf. Dann muss der Gast den Mietpreis nicht bezahlen<\/strong>. Ausnahmen f\u00fcr Dienstreisende kann es geben. War der Gast der in der Ferienwohnung bereits angereist<\/strong> und verlangt der Vermieter aufgrund eines Beherbergungsverbots eine vorzeitige Abreise, kann er den Mietpreis nur anteilig f\u00fcr den tats\u00e4chlich verbrachten Aufenthalt verlangen.<\/p>\n\n\n\n Wenn an einem Reiseziel ein Lockdown f\u00fcr Alle<\/strong> beschlossen wird, k\u00f6nnten Urlauberinnen und Urlauber eine M\u00f6glichkeit zum kostenlosen R\u00fccktritt haben. Nach deutschem Recht ist dies m\u00f6glich, wenn durch den Lockdown die gebuchten Leistungen nicht mehr wie es vertraglich vereinbart, erbracht werden kann.<\/p>\n\n\n\n Wenn die 2G-Regel<\/strong> an einem Reiseziel gilt, also nur Geimpfte und Genesene beherbergt werden d\u00fcrfen, ist die Rechtlsage bei der Stornierung der Ferienwohnung nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an, denn viele Faktoren spielen eine Rolle <\/strong> – beispielsweise ob deutsches oder ausl\u00e4ndisches Recht gilt, wann die FeWo gebucht wurde, was zu diesem Zeitpunkt absehbar war usw.<\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich gilt, dass der Gast nicht kostenfrei stornieren kann, wenn Auflagen und Ma\u00dfnahmen, die w\u00e4hrend des Aufenthalts gelten, f\u00fcr den Gast bereits bei der Buchung bekannt waren.<\/p>\n\n\n\n Dar\u00fcber hinaus besteht aber auch bei Buchungen vor Anordnung von 2G-Regeln f\u00fcr Beherbergungsbetriebe i.d.R. kein Anspruch des Gastes auf eine kostenlose Stornierung. Die Hinderung am Aufenthalt der gebuchten Unterkunft beruht in der Regel auf seiner individuellen Entscheidung gegen eine Impfung und ist damit in diesen F\u00e4llen ein in seiner Person liegender Grund, der ihn nicht von der Entrichtung der Miete befreit (\u00a7 537 Abs. 1 S. 1 BGB). N\u00e4here Informationen gibt der Deutsche Tourismusverband<\/a>. Auch auf den Webseiten des ADAC und der Verbraucherzentrale sind umfangreiche Informationen zu finden.<\/p>\n\n\n\n In diesem Fall liegt die Verhinderung \u201cin der Person des Gastes\u201d (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarant\u00e4ne). Bei Krankheit<\/strong> d\u00fcrfte allerdings eine Reiser\u00fccktrittsversicherung mit Corona-Schutz<\/strong>, so sie abgeschlossen wurde greifen.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n Wenn Sie bereits eine Rechnung f\u00fcr die get\u00e4tigte Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben<\/strong> werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung. Weitere Informationen und eine Muster-Stornorechnung erhalten Sie hier<\/a>. <\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass auch Sie als Vermieter gewisse Pflichten haben. So sind Sie bei einer Stornierung dazu angehalten, sich um einen Ersatzmieter f\u00fcr den freigewordenen Zeitraum zu bem\u00fchen. Gelingt es Ihnen den besagten Zeitraum neu zu vermieten, sind Sie gegen\u00fcber dem Mieter auskunftspflichtig. Dar\u00fcber hinaus kann der urspr\u00fcngliche Urlaubsgast sich jederzeit \u00fcber den Fortschritt der Ersatzsuche bei Ihnen erkundigen, den Sie dann auch wahrheitsgem\u00e4\u00df mitteilen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Hinweis: Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft. Wir \u00fcbernehmen jedoch keinerlei Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Korrektheit, Vollst\u00e4ndigkeit, Rechtskonformit\u00e4t oder Qualit\u00e4t der bereitgestellten Informationen.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Welche Rechte und Pflichten gibt es? Wie erfolgt die Abwicklung? Wer tr\u00e4gt die Kosten? Was beachten im Corona Kontext?<\/p>\n","protected":false},"author":30,"featured_media":9377,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[36],"tags":[],"yoast_head":"\nStornierung der Ferienwohnung<\/strong> im Corona-Kontext<\/strong>:<\/h3>\n\n\n\n
Stornierungsbedingungen sinnvoll definieren und im Voraus angeben<\/h2>\n\n\n\n
Denn die Aussicht auf eine erfolgreiche Neuvermietung ist gr\u00f6\u00dfer, wenn die Absage bereits Monate vor dem Reisetermin erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<\/figure>\n\n\n\n
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Kostenfreie Stornierung <\/strong><\/h3>\n\n\n\n
– Loggen Sie sich in Ihren Vermieterbereich ein.
– Klicken Sie auf „Preise“.
– Scrollen Sie ganz nach unten zu: Kostenlose Stornierung.
– Geben Sie ein, in welchem Zeitraum eine kostenlose Stornierung m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\nDer Gast hat storniert- was nun?<\/h2>\n\n\n\n
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\n\n\n\nWie ist bei der Stornierung der Ferienwohnung die Rechtslage? <\/h2>\n\n\n\n
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Wie ist die Rechtslage, wenn eine Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von Corona erfolgt?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Storno bei Beherbergungsverbot und Lockdown<\/strong><\/h4>\n\n\n\n
2G-Regel und Storno<\/strong><\/h4>\n\n\n\n
\n\n\n\nRechtsgrundlage: Stornorechnung und Muster-Vorlage<\/h3>\n\n\n\n
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss<\/h2>\n\n\n\n