{"id":4866,"date":"2020-01-02T14:11:00","date_gmt":"2020-01-02T13:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/blog\/?p=4866"},"modified":"2022-03-23T12:58:16","modified_gmt":"2022-03-23T11:58:16","slug":"die-besten-steuertipps-der-ferienhaus-vermietung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/die-besten-steuertipps-der-ferienhaus-vermietung\/","title":{"rendered":"Die besten Steuertipps der Ferienhaus-Vermietung"},"content":{"rendered":"\n

zuletzt aktualisiert am 12.11.2021<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Die Steuererkl\u00e4rung: F\u00fcr viele Besitzer von Ferienwohnungen l\u00e4stige Pflicht, aber auch Chance, durch Geltendmachung aller Kosten sowie Abschreibungen<\/strong>, Steuern zu sparen und Verm\u00f6gen aufzubauen. Da das Steuerrecht oftmals nicht transparent ist, ziehen viele Vermieter von Ferienh\u00e4usern einen Steuerberater f\u00fcr die Einkommensteuererkl\u00e4rung des zu versteuernden Einkommens hinzu. Jedoch ist es empfehlenswert, die Grundmechanismen bei Steuern und Steuersparm\u00f6glichkeiten zu kennen. Wirtschaftsberaterin Stefanie Schreiber beantwortet uns heute wichtige Fragen zu Steuern bei Ferienwohnungen und kl\u00e4rt auf, was Sie bei Eigennutzung der Ferienwohnung zu beachten haben, wenn Sie Ferienhaus steuerlich absetzen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n

\"Ferienhaus<\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n

Was m\u00fcssen Besitzer von Ferienwohnungen steuerlich grunds\u00e4tzlich beachten? <\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n

Grunds\u00e4tzlich ist in Bezug auf Steuern zu beachten, dass eine vermietete Ferienimmobilie wie ein Betrieb behandelt wird. \u00dcbersch\u00fcsse m\u00fcssen also versteuert werden. Eink\u00fcnfte werden im Rahmen der Einkommens-Steuererkl\u00e4rung in der Anlage V f\u00fcr Vermietung und Verpachtung dem Finanzamt angezeigt.<\/p>\n\n\n\n

Thema Gewerbeanmeldung <\/h2>\n\n\n\n

Stellt die Vermietung von Ferienh\u00e4usern und Ferienwohnungen eine private T\u00e4tigkeit oder ein Gewerbe dar?<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Tats\u00e4chlich kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Grunds\u00e4tzlich wird die Vermietung einer Immobilie der privaten Verm\u00f6gensverwaltung zugeordnet, die nicht gewerbesteuerpflichtig ist. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Die grunds\u00e4tzliche Unterscheidung wird durch den Gesetzgeber in \u00a7 14 AO (Abgabenordnung) definiert. Danach liegt in der Regel eine Verm\u00f6gensverwaltung vor, wenn der Eigent\u00fcmer Verm\u00f6genswerte nutzt und beispielsweise eine Immobilie vermietet oder verpachtet. Zugleich bestimmt der Paragraph, dass in Abgrenzung zur Verm\u00f6gensverwaltung ein wirtschaftlicher und damit gewerblicher Gesch\u00e4ftsbetrieb vorliegt, wenn dadurch eine selbstst\u00e4ndige nachhaltige T\u00e4tigkeit in Erscheinung tritt, durch die wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die \u00fcber den Rahmen der blo\u00dfen Verm\u00f6gensverwaltung hinausgehen. Wo die Grenze verl\u00e4uft, wird nicht definiert. Insoweit kommt es auf die Umst\u00e4nde im Einzelfall an. <\/p>\n\n\n\n

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Die Vermietung einer Ferienwohnung – Blo\u00dfe Verm\u00f6gensverwaltung oder wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb? Wo die Grenze verl\u00e4uft ist im Gesetz nicht klar definiert. <\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n\n
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Welche Aspekte k\u00f6nnen eine Gewerbeanmeldung notwendig machen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n