{"id":4866,"date":"2020-01-02T14:11:00","date_gmt":"2020-01-02T13:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/blog\/?p=4866"},"modified":"2022-03-23T12:58:16","modified_gmt":"2022-03-23T11:58:16","slug":"die-besten-steuertipps-der-ferienhaus-vermietung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/die-besten-steuertipps-der-ferienhaus-vermietung\/","title":{"rendered":"Die besten Steuertipps der Ferienhaus-Vermietung"},"content":{"rendered":"\n
zuletzt aktualisiert am 12.11.2021<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Steuererkl\u00e4rung: F\u00fcr viele Besitzer von Ferienwohnungen l\u00e4stige Pflicht, aber auch Chance, durch Geltendmachung aller Kosten sowie Abschreibungen<\/strong>, Steuern zu sparen und Verm\u00f6gen aufzubauen. Da das Steuerrecht oftmals nicht transparent ist, ziehen viele Vermieter von Ferienh\u00e4usern einen Steuerberater f\u00fcr die Einkommensteuererkl\u00e4rung des zu versteuernden Einkommens hinzu. Jedoch ist es empfehlenswert, die Grundmechanismen bei Steuern und Steuersparm\u00f6glichkeiten zu kennen. Wirtschaftsberaterin Stefanie Schreiber beantwortet uns heute wichtige Fragen zu Steuern bei Ferienwohnungen und kl\u00e4rt auf, was Sie bei Eigennutzung der Ferienwohnung zu beachten haben, wenn Sie Ferienhaus steuerlich absetzen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n Was m\u00fcssen Besitzer von Ferienwohnungen steuerlich grunds\u00e4tzlich beachten? <\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich ist in Bezug auf Steuern zu beachten, dass eine vermietete Ferienimmobilie wie ein Betrieb behandelt wird. \u00dcbersch\u00fcsse m\u00fcssen also versteuert werden. Eink\u00fcnfte werden im Rahmen der Einkommens-Steuererkl\u00e4rung in der Anlage V f\u00fcr Vermietung und Verpachtung dem Finanzamt angezeigt.<\/p>\n\n\n\n Stellt die Vermietung von Ferienh\u00e4usern und Ferienwohnungen eine private T\u00e4tigkeit oder ein Gewerbe dar?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Tats\u00e4chlich kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Grunds\u00e4tzlich wird die Vermietung einer Immobilie der privaten Verm\u00f6gensverwaltung zugeordnet, die nicht gewerbesteuerpflichtig ist. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Die grunds\u00e4tzliche Unterscheidung wird durch den Gesetzgeber in \u00a7 14 AO (Abgabenordnung) definiert. Danach liegt in der Regel eine Verm\u00f6gensverwaltung vor, wenn der Eigent\u00fcmer Verm\u00f6genswerte nutzt und beispielsweise eine Immobilie vermietet oder verpachtet. Zugleich bestimmt der Paragraph, dass in Abgrenzung zur Verm\u00f6gensverwaltung ein wirtschaftlicher und damit gewerblicher Gesch\u00e4ftsbetrieb vorliegt, wenn dadurch eine selbstst\u00e4ndige nachhaltige T\u00e4tigkeit in Erscheinung tritt, durch die wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die \u00fcber den Rahmen der blo\u00dfen Verm\u00f6gensverwaltung hinausgehen. Wo die Grenze verl\u00e4uft, wird nicht definiert. Insoweit kommt es auf die Umst\u00e4nde im Einzelfall an. <\/p>\n\n\n\n Welche Aspekte k\u00f6nnen eine Gewerbeanmeldung notwendig machen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Was besagt die sogenannten \u201eBagatellschwelle\u201c im Gewerberecht? Wann m\u00fcssen Vermieter tats\u00e4chlich Gewerbesteuer zahlen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich ist allein die Anzahl der Wohnungen oder H\u00e4user, die Sie an Ferieng\u00e4ste vermieten nicht ausschlaggebend f\u00fcr die Frage, ob Sie ein Gewerbe anmelden und Gewerbe-Steuern zahlen m\u00fcssen. Dies ist aber der Fall, wenn Ihr erwirtschafteter Gewinn \u00fcber 24.500 Euro liegt. Noch einmal in aller Deutlichkeit: es geht um den Gewinn = Umsatz abz\u00fcglich aller Kosten. Das ist mit einer oder zwei Ferienwohnungen, die sich noch in der Finanzierung befinden, nicht zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n Was besagt die sogenannte Kleinunternehmerregelung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Wenn die Einnahmen Ihres Gesamtunternehmens bis 22.000 Euro im Jahr betragen und Sie im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, sind Sie aufgrund der sogenannten Kleinunternehmerregelung grunds\u00e4tzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Die Grenze wurde jetzt gerade Anfang 2020 von 17.500 auf 22.0000 Euro angehoben. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Bei dieser Grenze handelt es sich um den Umsatz vor Steuern, nicht den Gewinn. F\u00fcr die Umsatzsteuerpflicht ist der Gesamtumsatz aus allen selbst\u00e4ndigen Bet\u00e4tigungen ma\u00dfgeblich, nicht nur der vermieteten Ferienwohnungen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Ferienwohnung als Gewerbe angemeldet wurde oder als private Verm\u00f6gensverwaltung gef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n Kann ein Vermieter sich freiwillig gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden? <\/strong><\/p>\n\n\n\n Ja, eine Entscheidung gegen die Kleinunterunternehmerregelung ist m\u00f6glich, an den Antrag bleibt der Vermieter dann 5 Jahre gebunden. Gro\u00dfer Vorteil f\u00fcr die Steuer ist dabei, dass im Gegenzuge die Vorsteuer aus allen Rechnungen geltend gemacht werden kann. Das betrifft laufende Kosten, wie z. B. Energiekosten genauso wie Investitionen. \u00dcberwiegend kann sich der Vermieter aus diesen Leistungen die Vorsteuer in H\u00f6he von 19% ziehen, die Miete dagegen wird lediglich mit 7% besteuert. Liegt ein hohes Investitionsvolumen vor, wie beim Neubau durch einen Bauunternehmer oder eine gro\u00dfe Sanierungsma\u00dfnahme bei einem Altbau, ergibt sich ein enormer Steuer-Vorteil, da quasi nur die Nettobetr\u00e4ge bezahlt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Nach \u00a7 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG gilt seit 2010 der gesenkte \u201eUmsatzsteuersatz f\u00fcr Beherbergungsleistungen\u201c von 7 % auch bekannt als \u201eHotel- oder M\u00f6venpicksteuer.\u201c <\/p>\n\n\n\n Was ist mit der Gewinnerzielungsabsicht oder auch Eink\u00fcnfteerzielungsabsicht gemeint?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Damit genau gemeint ist die \u00dcberschusserzielungsabsicht ( Total\u00fcberschuss), d.h. aus Ihrer Ertragsprognose an das Finanzamt muss hervorgehen, dass innerhalb von 30 Jahren Miet\u00fcbersch\u00fcsse erwirtschaftet werden. Wie Sie sehen, ist die Gewinnerzielungsabsicht ein relativ schwammiger Begriff und es handelt sich um eine Prognoserechnung. Hinter der Gewinnerzielungsabsicht steht ja die Anerkennung der Werbungskosten. Sie werden anerkannt, wenn Ihre Vermietungsdauer ( Vermietungstage) die orts\u00fcbliche Vermietungszeit nicht um mehr als 25% unterschreitet. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhof hervor und bedeutet, dass hohe Leerstandszeiten zu vermeiden sind. Die Beweispflicht liegt bei Ihnen als Steuerpflichtiger und ist schwierig zu f\u00fchren, da die Daten der Gemeinde oft nicht einsehbar sind. In meiner Vermietungst\u00e4tigkeit bin ich mit dieser Herausforderung nur einmal in einer Phase sehr hoher Investitionen durch erhebliche Umbauma\u00dfnahmen konfrontiert worden. Wird der Nachweis gef\u00fchrt, dass Sie umfangreiche Werbema\u00dfnahmen einsetzen um Leerstand zu vermeiden, ganzj\u00e4hrig vermieten und hohe Belegungszahlen realisieren, werden Ihnen die Werbungskosten anerkannt.<\/p>\n\n\n\n Stichwort Eigennutzung: D\u00fcrfen Vermieter in der eigenen Ferienwohnung Urlaub machen, ohne dass Liebhaberei unterstellt und die Absicht zur Gewinnerzielung in Frage gestellt wird?<\/strong> <\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich wird die Selbstnutzung ausgeschlossen bzw. zeitlich stark begrenzt, wenn Sie sich keine Liebhaberei unterstellen lassen wollen. Das ist sie per se, wenn Sie als berufst\u00e4tiger Mensch mit Ihrer Kapitalanlage eine attraktive Rendite erwirtschaften wollen. Dann ist es relativ unerheblich, ob Sie selbst einige Wochen im Jahr selbst dort verbringen. Behalten Sie einfach Ihre Belegungszahlen und Mieteinnahmen im Auge.<\/p>\n\n\n\n Um Steuern zu sparen, ist ein Verlust in der Vermietung notwendig. Wie kann ein Verlust in der Steuererkl\u00e4rung an das Finanzamt ausgewiesen werden, obwohl die Kosten durch die Mieteinnahmen gedeckt oder sogar ein \u00dcberschuss mit den Einnahmen erzielt wurde? <\/strong><\/p>\n\n\n\n Der Verlust kommt durch die Abschreibungen zustande. Auf das Geb\u00e4ude \u2013 ohne das Grundst\u00fcck \u2013 k\u00f6nnen Sie j\u00e4hrlich einen relativ gro\u00dfen Betrag steuerlich geltend machen. Gleiches gilt f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere nachtr\u00e4gliche Investitionen, wie z.B. eine Heizanlage. Auch diese Ausgaben k\u00f6nnen Sie von der Steuer absetzten. Abschreibungen sind also ein wichtiger Posten in den Werbungskosten. Die Berechnung f\u00fcr die Abschreibung von Geb\u00e4uden wird bei der ersten Steuererkl\u00e4rung durchgef\u00fchrt und f\u00fcr die Folgejahre \u00fcbernommen. <\/p>\n\n\n\n Infobox: Was versteht man unter „abschreiben“?<\/strong> Die Anschaffungsskosten eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung werden \u00fcber mehrere Jahre verteilt. Sie d\u00fcrfen Jahr f\u00fcr Jahr jeweils nur einen Teil Ihrer Kosten in der Steuererkl\u00e4rung absetzen. Der j\u00e4hrlich abzugsf\u00e4hige Teil der Anschaffungskosten hei\u00dft Abschreibung, Absetzung f\u00fcr Abnutzung oder kurz AfA. Wichtig:<\/strong> Sie k\u00f6nnen nur die Anschaffungskosten des Geb\u00e4udes abschreiben, nicht aber die des Grundst\u00fcckes.<\/p>\n\n\n\n Lineare oder degressive Abschreibung, welches Verfahren sollte\/ muss hier angewendet werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Degressive Abschreibung gilt nur noch f\u00fcr Immobilien, deren Bauantrag bis 2005 gestellt wurde. F\u00fcr Neuf\u00e4lle findet lediglich noch die lineare Absetzung Anwendung. Das hei\u00dft, der Abschreibungsbetrag ist in jedem Jahr gleich hoch. Dies ist auch die empfehlenswerte Variante. Die H\u00f6he richtet sich nach dem Baujahr des Hauses und ist in \u00a7 7 Absatz 4 Einkommensteuergesetz EStG geregelt: Bei Geb\u00e4uden, die Wohnzwecken dienen:<\/p>\n\n\n\n Welche Kosten fallen unter den Erhaltungsaufwand und wie k\u00f6nnen diese steuerlich geltend gemacht werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Kosten der Instandhaltung sowie Instandsetzung Ihrer Immobilie werden steuerlich als Erhaltungsaufwand<\/a> bezeichnet und k\u00f6nnen sofort zu 100% abgesetzt werden. F\u00fcr die Vermietung und Verpachtung ist dies im \u00a7 9 EStG geregelt. Weitere absetzbare Ausgaben bzw. Aufwendungen sind z.B. Grundsteuer, Stra\u00dfenreinigung, M\u00fcll, Wasser, Entw\u00e4sserung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinfeger, Hausversicherung<\/a>, Hauswart(Betreuung), Reinigung, Verwaltungskosten, Marketing, Schuldzinsen und Werbungskosten.<\/p>\n\n\n\n Was l\u00e4sst sich steuerlich absetzen, wenn Eigent\u00fcmer Ihre Ferienwohnung auch selbst nutzen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Nutzen Vermieter die Ferienwohnung auch selbst, m\u00fcssen bestimmte Werbungs\u00adkosten aufgeteilt werden. Hierzu z\u00e4hlen z.B. die j\u00e4hr\u00adlichen Abschreibungs\u00adraten f\u00fcr Geb\u00e4ude und Inventar, Schuldzinsen oder Versicherungsbeitr\u00e4ge. Die Aufteilung ist dabei abh\u00e4ngig von dem Grad der Selbst\u00adnutzung. Wird die Immbobilie ausschlie\u00df\u00adlich vermietet, lassen sich alle Kosten abziehen. Dabei fallen Leerstands\u00adzeiten sowie kurze Aufenthalte des Vermieters z.B. zur Vorbereitung auf neue G\u00e4ste unter die Vermietungs\u00adzeit.<\/p>\n\n\n\n Legen Vermieter im Vertrag mit einer Ferienhausagentur fest, zu welchen Zeiten im Jahr sie in ihrer Fewo selbst Urlaub machen, geh\u00f6ren Leerstands\u00adzeiten ebenfalls zur Vermietungs\u00adzeit. Den Anteil der nicht abzieh\u00adbaren Werbungs\u00adkosten ermittelt sich dann aus dem dem Verh\u00e4ltnis der Selbst\u00adnutzung zur \u00fcbrigen Zeit.<\/p>\n\n\n\n K\u00f6nnen Besitzer in ihrer Ferienunterkunft jeder\u00adzeit auch selbst Urlaub machen, teilen sie Leerstand und Werbungs\u00adkosten im Verh\u00e4ltnis der tats\u00e4ch\u00adlichen Selbst\u00adnutzung zur tats\u00e4ch\u00adlichen Vermietungs\u00adzeit auf. Bleibt der Umfang der Eigennut\u00adzung unklar, nimmt das Finanz\u00adamt eine Kostenaufteilung von jeweils 50% vor.<\/p>\n\n\n\n<\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n
Thema Gewerbeanmeldung <\/h2>\n\n\n\n
Thema Umsatzsteuerpflicht<\/h2>\n\n\n\n
Thema Gewinnerzielungsabsicht und Selbstnutzung der Ferienwohnung<\/h2>\n\n\n\n
Thema Abschreibungen und absetzbare Ausgaben von Ferienwohnungen<\/h2>\n\n\n\n