{"id":9886,"date":"2021-07-23T09:51:00","date_gmt":"2021-07-23T09:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=9886"},"modified":"2022-03-31T11:49:45","modified_gmt":"2022-03-31T09:49:45","slug":"die-eigene-wohnung-als-ferienwohnung-vermieten-auf-diese-regelungen-und-faktoren-kommt-es-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/die-eigene-wohnung-als-ferienwohnung-vermieten-auf-diese-regelungen-und-faktoren-kommt-es-an\/","title":{"rendered":"Die eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten"},"content":{"rendered":"\n

Immer mehr Menschen spielen mit dem Gedanken, die eigene Wohnung oder ein Zimmer tempor\u00e4r als Ferienwohnung zu vermieten. Damit sich aus dem ersehnten Nebenverdienst keine rechtlichen Schwierigkeiten oder sogar eine K\u00fcndigung ergeben, sollte man sich vorab gr\u00fcndlich informieren und die gesetzlichen Vorgaben beachten. Wir erkl\u00e4ren euch, worauf zu achten ist und von welchen Faktoren die Zul\u00e4ssigkeit einer Untervermietung an Ferieng\u00e4ste abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n

ZWECKENTFREMDUNG IN BALLUNGSGEBIETEN NICHT ERLAUBT<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Ob eine private Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden darf, h\u00e4ngt vor allem von der Lage ab. Da die Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten stetig zunimmt, haben einige Gro\u00dfst\u00e4dte und Bundesl\u00e4nder Ma\u00dfnahmen ergriffen, die als Zweckentfremdungsgesetz, Wohnungsaufsichtsgesetz oder Wohnraumschutzgesetz bekannt sind. Die darin enthaltenen Bestimmungen schlie\u00dfen mitunter eine ausschlie\u00dfliche gewerbliche Nutzung sowie die kurzzeitige Vermietung an Touristen generell aus. Wer also in Berlin, Hamburg, K\u00f6ln, M\u00fcnchen oder anderen Gro\u00dfst\u00e4dten wohnt, darf seine Wohnung ohne Ausnahmegenehmigung des zust\u00e4ndigen Amts nicht an Ferieng\u00e4ste untervermieten. Wer seine Wohnung trotzdem vermietet, dem drohen je nach Bundesland empfindliche Geldstrafen und Ausgleichszahlungen. Das Zweckentfremdungsverbot gilt jedoch nicht zwingend f\u00fcr die zeitweise Vermietung einzelner Zimmer. Dabei gilt die Faustregel, dass 51 Prozent der Wohnung weiterhin privat genutzt werden m\u00fcssen (Bad und die K\u00fcche z\u00e4hlen zur H\u00e4lfte mit). Nichtsdestotrotz sollte die Zul\u00e4ssigkeit einer Untervermietung, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, eine Mietwohnung oder ein Zimmer in einer Eigentums- oder Mietwohnung handelt, vorab rechtssicher gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n

Tipp:<\/strong> Bitte informieren Sie sich vor dem Eintragen Ihrer Wohnung auf Ferienhausmiete.de<\/a> beim zust\u00e4ndigen Bezirksamt\/Wohnungs- oder B\u00fcrgeramt, ob ein Zweckentfremdungsverbot f\u00fcr ihre Stadt oder den Landkreis erlassen wurde! Sollte dies der Fall sein, erkundigen Sie sich bei der Gelegenheit nach der M\u00f6glichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n

EIGENTUMSWOHNUNG ODER MIETWOHNUNG?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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\"Die
Die Wohnung als Ferienwohnung vermieten – Zweckentfremdungsverbote beachten<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n
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Ein weiterer Faktor bei der Frage nach der Zul\u00e4ssigkeit einer privaten Vermietung bezieht sich darauf, ob Sie in einer Eigentumswohnung oder in einer Mietwohnung wohnen. Auch bei einer Eigentumswohnung greift das Zweckentfremdungsgesetz, wenn sich besagte Wohnung in einer Stadt befindet, in der das Gesetz G\u00fcltigkeit hat. Ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, ob die Eigent\u00fcmergemeinschaft die Vermietung als Ferienwohnung zul\u00e4sst. Verbietet die Eigent\u00fcmergemeinschaft eine Untervermietung an Touristen, muss der Beschluss vom Wohnungseigent\u00fcmer gerichtlich angefochten werden. Generell gilt, dass sich die \u00fcbrigen Wohnungseigent\u00fcmer durch die Vermietung und den damit einhergehenden, stetigen Wechsel der Mieter nicht gest\u00f6rt f\u00fchlen d\u00fcrfen. Eine abschlie\u00dfende Aussage dar\u00fcber, ob Untervermietungen trotz negativem Beschluss der Eigent\u00fcmergemeinschaft zul\u00e4ssig sind, kann aufgrund der teils widerspr\u00fcchlichen Gerichtsurteile nicht gef\u00e4llt werden. <\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

Ein aktuelles Urteil aus M\u00fcnchen zum Zweckentfremdungsverbot<\/strong> hat in den vergangenen Monaten f\u00fcr Aufsehen gesorgt: Eine Flugbegleiterin aus M\u00fcnchen hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot erstritten. Bei berufsbedingter Abwesenheit darf sie demnach ihre selbst genutzte Eigentumswohnung in M\u00fcnchen kurzzeitig an Touristen vermieten, wie es in dem Urteil vom 26. Juli 2021<\/a> steht.<\/p>\n\n\n\n

Hei\u00dft: die abschlie\u00dfende Beurteilung seitens der involvierten Institutionen h\u00e4ngt von der individuellen Konstellation der Situation an. Um sicherzustellen, dass es bei Zul\u00e4ssigkeit einer Untervermietung nicht zu vermeidbaren Streitereien mit den Nachbarn kommt, sollten die Ferieng\u00e4ste mittels einer verbindlichen Hausordnung<\/a> dazu angehalten werden, sich respektvoll zu verhalten und R\u00fccksicht auf die \u00fcbrigen Hausbewohner zu nehmen. Das Poltern von Rollkoffern, laute Musik oder sonstiger L\u00e4rm k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass die entnervte Eigent\u00fcmergemeinschaft die Untervermietung mit einem entsprechenden Entschluss den Riegel vorschiebt.<\/p>\n\n\n\n

Tipp:<\/strong> Eine zielgerichtete Kommunikation mit Ferieng\u00e4sten<\/a> und Nachbarn verhindert unn\u00f6tige Irritationen. Bitten Sie ihre Nachbarn, sie umgehend zu informieren, falls ihre Ferieng\u00e4ste \u00fcber die Str\u00e4nge schlagen sollten und weisen Sie ihre G\u00e4ste anschlie\u00dfend h\u00f6flich aber unmissverst\u00e4ndlich darauf hin, dass die Nachbarn nicht im Urlaub sind und eine Missachtung der Hausordnung explizit formulierte Konsequenzen nach sich ziehen kann.<\/p>\n\n\n\n

FRAGEN SIE IHREN VERMIETER UM ERLAUBNIS<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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Wer seine angemietete Wohnung f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum an Ferieng\u00e4ste als Ferienwohnung vermieten m\u00f6chte, kommt nicht umhin, den Vermieter bzw. die Hausverwaltung um Erlaubnis zu fragen. Selbst wenn der Vermieter bereits bei einer vorangegangenen Anfrage eine einmalige Erlaubnis f\u00fcr eine Untervermietung erteilt hat, ist es zwingend erforderlich, eine ausdr\u00fcckliche Genehmigung f\u00fcr eine wiederholte, vor\u00fcbergehende Untervermietung einzuholen, selbst wenn diese im Mietvertrag<\/a> grunds\u00e4tzlich gestattet sein sollte. Andernfalls droht unter Umst\u00e4nden eine Abmahnung oder sogar eine fristlose K\u00fcndigung. Einer Kurzzeitvermietung muss der Vermieter nur zustimmen, wenn ein schutzw\u00fcrdiges, privates Interesse gegeben ist. Zum Beispiel, wenn die in K\u00fcrze anfallende Miete ohne die Einnahmen durch die Kurzzeitmietung nicht aufgebracht werden kann. <\/p>\n<\/div>\n\n\n\n

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Aktuelles Urteil im M\u00e4rz 2022:<\/strong> In Paris ist der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung nach der unerlaubten Untervermietung \u00fcber die Plattform Airbnb zur Zahlung von \u00fcber 221.000 Euro verurteilt worden, wie die Zeitung \u201eLe Figaro\u201c berichtete. Der Mann hatte die Wohnung zwischen 2016 und 2020 insgesamt 329-mal untervermietet und rund 198.000 Euro kassiert. Diese Summe muss er nun nach dem Urteil den Besitzern der Wohnung \u00fcberweisen zuz\u00fcglich ausstehender Mietr\u00fcckzahlungen und Reparaturkosten. <\/p>\n\n\n\n

Aber auch bei existenziellen Interessen des Mieters gilt die Regel, dass die Wohnung nicht mehr als 8 Wochen pro Kalenderjahr an Touristen untervermietet werden darf. Vermietest man nur ein Zimmer oder weniger als 51 Prozent der gesamten Wohnfl\u00e4che, ist zwar keine Einwilligung des Vermieters erforderlich, trotzdem muss auch in diesen F\u00e4llen eine Registrierungsnummer f\u00fcr das bzw. die untervermieteten Zimmer beim zust\u00e4ndigen Amt beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n

Tipp:<\/strong> Sicher ist sicher. Die Regelungen bez\u00fcglich der zeitlich begrenzten Untervermietung von Privatwohnungen variieren von Bundesland zu Bundesland und werden stetig aktualisiert. Gehen Sie kein Risiko ein und erkundigen Sie sich bei ihrem lokalen Bezirksamt nach den geltenden Gesetzen und Regelungen. Fragen kosten nichts \u2013 kann daf\u00fcr aber unn\u00f6tige Kosten, Abmahnungen und Strafzahlungen ersparen.<\/p>\n\n\n\n

FAZIT<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Sie fahren in den Urlaub und m\u00f6chten w\u00e4hrenddessen ihre Wohnung untervermieten, um sich die doppelte Belastung zu sparen? Kluger Gedanke! Nichtsdestotrotz sollten Sie vorab beim zust\u00e4ndigen Amt in Erfahrung bringen, ob dies erlaubt ist oder eine spezielle Genehmigung vonn\u00f6ten ist. Anschlie\u00dfend m\u00fcssen Sie, falls es sich nicht um eine Eigentumswohnung handelt und die M\u00f6glichkeiten einer Untervermietung mit der Eigent\u00fcmergemeinschaft abgekl\u00e4rt werden m\u00fcssen, mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um seine ausdr\u00fcckliche Erlaubnis einzuholen. Zu guter Letzt bedarf es eines freundlichen und informativen Gespr\u00e4chs mit den Nachbarn. Die haben schlie\u00dflich ein Recht darauf zu erfahren, warum kurzzeitig fremde Menschen im Haus und in ihrer Wohnung ein- und ausgehen.<\/p>\n\n\n\n

Hinweis: Dieser Blogbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit oder Aktualit\u00e4t, sondern dient lediglich dem Zweck, Ihnen einen groben \u00dcberblick \u00fcber die in Deutschland geltenden Regelungen bez\u00fcglich der tempor\u00e4ren Untervermietung von Eigentumswohnungen, Mietwohnungen oder Zimmern in Eigentums- oder Mietwohnungen zu gew\u00e4hren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an ihr zust\u00e4ndiges Bezirksamt, ihren Anwalt oder ihren Steuerberater.<\/p>\n\n\n\n

Wir<\/strong> w\u00fcnschen Ihnen viel Erfolg beim <\/strong>Vermieten Ihrer Ferienwohnung<\/strong><\/a> auf Ferienhausmiete.de! Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Thema \u201eEigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten\u201c haben, k\u00f6nnen Sie uns jederzeit gerne via Mail kontaktieren. <\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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