{"id":9886,"date":"2021-07-23T09:51:00","date_gmt":"2021-07-23T09:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=9886"},"modified":"2022-03-31T11:49:45","modified_gmt":"2022-03-31T09:49:45","slug":"die-eigene-wohnung-als-ferienwohnung-vermieten-auf-diese-regelungen-und-faktoren-kommt-es-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/die-eigene-wohnung-als-ferienwohnung-vermieten-auf-diese-regelungen-und-faktoren-kommt-es-an\/","title":{"rendered":"Die eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten"},"content":{"rendered":"\n
Immer mehr Menschen spielen mit dem Gedanken, die eigene Wohnung oder ein Zimmer tempor\u00e4r als Ferienwohnung zu vermieten. Damit sich aus dem ersehnten Nebenverdienst keine rechtlichen Schwierigkeiten oder sogar eine K\u00fcndigung ergeben, sollte man sich vorab gr\u00fcndlich informieren und die gesetzlichen Vorgaben beachten. Wir erkl\u00e4ren euch, worauf zu achten ist und von welchen Faktoren die Zul\u00e4ssigkeit einer Untervermietung an Ferieng\u00e4ste abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n
Ob eine private Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden darf, h\u00e4ngt vor allem von der Lage ab. Da die Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten stetig zunimmt, haben einige Gro\u00dfst\u00e4dte und Bundesl\u00e4nder Ma\u00dfnahmen ergriffen, die als Zweckentfremdungsgesetz, Wohnungsaufsichtsgesetz oder Wohnraumschutzgesetz bekannt sind. Die darin enthaltenen Bestimmungen schlie\u00dfen mitunter eine ausschlie\u00dfliche gewerbliche Nutzung sowie die kurzzeitige Vermietung an Touristen generell aus. Wer also in Berlin, Hamburg, K\u00f6ln, M\u00fcnchen oder anderen Gro\u00dfst\u00e4dten wohnt, darf seine Wohnung ohne Ausnahmegenehmigung des zust\u00e4ndigen Amts nicht an Ferieng\u00e4ste untervermieten. Wer seine Wohnung trotzdem vermietet, dem drohen je nach Bundesland empfindliche Geldstrafen und Ausgleichszahlungen. Das Zweckentfremdungsverbot gilt jedoch nicht zwingend f\u00fcr die zeitweise Vermietung einzelner Zimmer. Dabei gilt die Faustregel, dass 51 Prozent der Wohnung weiterhin privat genutzt werden m\u00fcssen (Bad und die K\u00fcche z\u00e4hlen zur H\u00e4lfte mit). Nichtsdestotrotz sollte die Zul\u00e4ssigkeit einer Untervermietung, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, eine Mietwohnung oder ein Zimmer in einer Eigentums- oder Mietwohnung handelt, vorab rechtssicher gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n
Tipp:<\/strong> Bitte informieren Sie sich vor dem Eintragen Ihrer Wohnung auf Ferienhausmiete.de<\/a> beim zust\u00e4ndigen Bezirksamt\/Wohnungs- oder B\u00fcrgeramt, ob ein Zweckentfremdungsverbot f\u00fcr ihre Stadt oder den Landkreis erlassen wurde! Sollte dies der Fall sein, erkundigen Sie sich bei der Gelegenheit nach der M\u00f6glichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.<\/p>\n\n\n\nEIGENTUMSWOHNUNG ODER MIETWOHNUNG?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n